{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114142,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20114142,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.4142","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einheitliche und zentrale Bewilligungspraxis f\u00fcr Mobilfunkantennen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist es denkbar, Telekommunikationsinfrastrukturen wie Mobilfunkantennen, die zweifellos einem \u00fcbergeordneten \u00f6ffentlichen Interesse dienen, dem kommunalen Baubewilligungsprozess zu entziehen und den Bau von Basisstationen einer einheitlichen und zentralen Bewilligungspraxis zu unterstellen?</p><p>2. Sieht er Parallelen zu anderen Bewilligungsverfahren f\u00fcr Infrastrukturen mit \u00fcbergeordnetem \u00f6ffentlichem Interesse wie milit\u00e4rische Anlagen, das Strassen- und Schienennetz, das Stromnetz usw., aus denen sich ein \u00e4hnliches Verfahren f\u00fcr den Bau von Mobilfunkantennenbau ableiten liesse? </p><p>3. Sieht er keinen Widerspruch darin, von den Mobilfunkanbietern \u00fcber eine halbe Milliarde Franken an Mindestgeboten bei der Frequenzen-Auktion im Fr\u00fchjahr 2012 einnehmen zu wollen, ohne denselben ein geeignetes Instrument f\u00fcr einen raschen Aufbau eines Netzes der neuen Generationen zu bieten?</p>","ReasonText":"<p>In der Schweiz dauert das Erstellen einer Mobilfunkantenne in der Regel ein Jahr und l\u00e4nger. Damit ist die Bewilligungs- und Bauzeit einer Antenne in der Schweiz um bis zu 10-mal l\u00e4nger, als dies in anderen L\u00e4ndern (z. B. Holland) der Fall ist. Daf\u00fcr gibt es eine Vielzahl an Gr\u00fcnden wie beispielsweise: die komplexen Baubewilligungsverfahren; die zahlreichen Einsprachem\u00f6glichkeiten, welche oft bis aufs Letzte ausgereizt werden, selbst wenn die Einsprachen halt- und aussichtslos sind; politisch motivierte Verz\u00f6gerungsmassnahmen seitens der Gemeinden mit Zonenplanrevisionen, welche den Antennenbau \u00fcber Jahre blockieren; St\u00e4dte und Gemeinden, die mit einem Moratorium Antennen auf eigenen Liegenschaften verunm\u00f6glichen und private Liegenschaftsbesitzer sowie die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger verunsichern. </p><p>Massive Mehrkosten im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich und somit h\u00f6here Tarife als im Ausland, Funkl\u00f6cher, fehlende oder nicht ausreichende mobile Internetverbindungen zur Nutzung der modernen Mobilkommunikation sind Folgen des komplexen, mehrstufigen und oftmals durch einen Instanzenzug gepr\u00e4gten Baubewilligungsverfahrens f\u00fcr Mobilfunkantennen. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In einem Staat, in dem das private Grundeigentum verbreitet ist und rechtliche Instrumente zum Schutz dieses Eigentums bestehen, gibt es nur sehr beschr\u00e4nkt M\u00f6glichkeiten, Verfahren zur Erstellung von Infrastrukturanlagen zu beschleunigen. Wo es Verunsicherungen gibt und Betroffene Widerstand leisten, werden Verfahren in einem Rechtsstaat immer lange dauern. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich die Diskussionen im Bereich der Mobilfunkanlagen in letzter Zeit versachlicht haben, und m\u00f6chte diese Entwicklung nicht gef\u00e4hrden.</p><p>Zudem sind generell schlanke und sachgerechte Bewilligungsverfahren - einschliesslich der Rechtsmittelverfahren - anzustreben. Diesbez\u00fcglich sind bereits grosse Fortschritte erzielt worden. Sollte es in einzelnen Kantonen noch ein Optimierungspotenzial geben, soll dieses genutzt werden. Dies k\u00f6nnte auch die Realisierung anderer Bauvorhaben beschleunigen, die ebenfalls im \u00f6ffentlichen Interesse liegen.</p><p>Die gestellten Fragen k\u00f6nnen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Es ist denkbar, doch h\u00e4lt der Bundesrat dies nicht f\u00fcr sinnvoll. Die kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden sind besser in der Lage, die sich im Zusammenhang mit kleinr\u00e4umigen Mobilfunkanlagen stellenden Fragen abzukl\u00e4ren und sie im Vergleich zu den anderen lokalen Gegebenheiten zu gewichten. Die Gefahr besteht daher, dass Bundesverfahren sogar l\u00e4nger dauern und im Ergebnis auch nicht zu besseren Resultaten f\u00fchren w\u00fcrden. Klar ist, dass allf\u00e4lligen Betroffenen auch bei einem Bundesverfahren die M\u00f6glichkeiten des Rechtsschutzes gew\u00e4hrt werden m\u00fcssten. Die Kompetenz zur Bewilligung bestimmter Infrastrukturen an den Bund zu \u00fcbertragen k\u00f6nnte zudem die Akzeptanz dieser Infrastrukturen beeintr\u00e4chtigen.</p><p>2. Strassen-, Schienen- und Stromnetze sind Netzstrukturen, bei denen Knotenpunkte durch l\u00fcckenlose, lineare Bauwerke (Nationalstrassen, Eisenbahnlinien, Stromleitungen) verbunden werden und oft in grenz\u00fcberschreitenden Verfahren beurteilt werden m\u00fcssen. Im Gegensatz dazu gibt es in Mobilfunknetzen zwar \u00f6rtliche Abh\u00e4ngigkeiten der einzelnen Netzzellen untereinander. Diese sind aber weitaus geringer, weshalb in der Praxis denn auch jeder Antennenstandort in einem separaten Bewilligungsverfahren beurteilt wird.</p><p>3. Das Funkfrequenzspektrum ist ein beschr\u00e4nktes \u00f6ffentliches Gut, an dessen m\u00f6glichst effizienter Nutzung ein \u00f6ffentliches Interesse besteht. Die Konzessionsabgaben bilden die Gegenleistung f\u00fcr die Einr\u00e4umung des exklusiven Nutzungsrechts. Als flankierende \u00f6konomische Massnahme sollen sie zudem verhindern, dass Frequenzen ersteigert werden, die in der Folge nicht genutzt werden. Hingegen werden in der Konzession keine Auflagen hinsichtlich der Verwendung einer bestimmten Technologie (GSM, UMTS, LTE) oder der Erbringung bestimmter Dienste gemacht. In der Mobilfunkversorgung soll so weit als m\u00f6glich der Markt bzw. die Wettbewerbssituation zwischen den Anbieterinnen spielen und f\u00fcr eine hohe Versorgungsqualit\u00e4t sorgen. Bei der Erstellung der Infrastrukturanlagen ist das einschl\u00e4gige Recht zu beachten, wie es auch f\u00fcr andere private Bauten und Anlagen gilt. Der Bundesrat kann darin keinen Widerspruch erkennen und ist deshalb \u00fcberzeugt, dass die heutige gesetzliche Regelung f\u00fcr eine qualitativ gute Mobilfunkversorgung der Schweiz ausreicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1329264000000)\/","SubmittedBy":"Stahl J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690549848153)\/","SubmissionDate":"\/Date(1324598400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}