{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114148,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20114148,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.4148","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Volksabstimmungen auf regionaler Ebene bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass eine Volksabstimmung der Realisierung und Optimierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien f\u00f6rderlich sein kann? Die Einf\u00fchrung eines fakultativen Referendumsrechtes w\u00fcrde n\u00e4mlich die Legitimation der Projekte erh\u00f6hen. Ein zugunsten des Projekts ausgefallenes Plebiszit k\u00f6nnte potenzielle Einsprecher von ihrer Einsprache abhalten und Beh\u00f6rden und politische Entscheidungstr\u00e4ger in ihrem Vorgehen best\u00e4rken. Umgekehrt kann eine negativ ausgefallene Abstimmung dazu f\u00fchren, dass ein suboptimales Projekt aufgrund des politischen Druckes optimiert oder an anderem Ort realisiert wird, anstatt in einem Einspracheverfahren w\u00e4hrend Jahren blockiert zu sein.</p><p>2. Wie wirkt der Bund heute auf die Kantone ein, damit diese im Rahmen ihrer gesetzgeberischen Kompetenz die Einf\u00fchrung derartiger Volksabstimmungen f\u00f6rdern?</p><p>3. H\u00e4lt er es f\u00fcr m\u00f6glich, ein fakultatives Referendum und/oder das Instrument von Konsultativabstimmungen auf regionaler Ebene im Bewilligungsverfahren f\u00fcr Anlagen der erneuerbaren Energien einzuf\u00fchren bzw. dieses in den Kantonen als verbindlich zu erkl\u00e4ren?</p>","ReasonText":"<p>Bauvorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien (insbesondere der Wind- und Wasserkraft) f\u00fchren oftmals zu Zielkonflikten, die weder auf der Ebene der Gemeinde, noch auf der Ebene des Kantons zweckm\u00e4ssig bearbeitet werden k\u00f6nnen. Tats\u00e4chlich sind die Ursachen dieser Bauvorhaben sowohl hinsichtlich der Eingriffe in Natur und Landschaft als auch hinsichtlich der Wertsch\u00f6pfung zwar \u00fcber die Gemeindegrenzen hinweg, jedoch meist nicht f\u00fcr den ganzen Kanton relevant. Eine direkt betroffene Gemeinde, welche mit raumplanerischen Fragestellungen konfrontiert wird oder aufgrund der vorhandenen Potenziale Investitionen in entsprechende Anlagen ins Auge fassen muss, ist deshalb zwangsl\u00e4ufig im Unklaren dar\u00fcber, wie sich die betroffene Bev\u00f6lkerung zum entsprechenden Projekt stellt.</p><p>Erst die Durchf\u00fchrung einer Volksabstimmung in einem durch das Projekt beeinflussten Perimeter k\u00f6nnte diese Unklarheit beseitigen. Entsprechende Abstimmungen sind aber aufgrund der einschl\u00e4gigen Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen von Bund und Kantonen oft gar nicht m\u00f6glich.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wenn es um den Bau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) geht, hat der Bund nur beschr\u00e4nkte Befugnisse. Sowohl bei den erneuerbaren Energien wie auch bei der Raumplanung hat er nur eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz. EE-Anlagen bzw. deren Bau sind nicht Bundessache, und das Bauwesen ist grunds\u00e4tzlich Sache der Kantone. Somit kann der Bund den Kantonen nur sehr beschr\u00e4nkt Vorgaben f\u00fcr die Bewilligungsverfahren machen. Die Idee, zu konkreten Vorhaben eine Volksabstimmung durchzuf\u00fchren, beschl\u00e4gt das Bewilligungsverfahren.</p><p>W\u00e4hrend die politischen Instanzen, mitunter durch Volksabstimmung, die allgemeinen Regeln festlegen, ist der Volksentscheid bei Anwendung der Regeln im Einzelfall wenig \u00fcblich. Grunds\u00e4tzlich erscheinen die Verwaltungsbeh\u00f6rden denn auch als geeigneter f\u00fcr den Einzelfallentscheid, vor allem wenn eine Vielzahl von Vorschriften anzuwenden ist und wenn ein Anspruch auf Erteilung der Bewilligung besteht. Der Einzelfall-Anwendungsakt (Verf\u00fcgung) unterliegt sodann - Ausnahme vorbehalten - der gerichtlichen Kontrolle.</p><p>Allgemeines Regelwerk ist im Baubereich die baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Zonenplan und Bauvorschriften, wobei die Kantone Zust\u00e4ndigkeit und Verfahren bestimmen (Art. 25 des Raumplanungsgesetzes, RPG; SR 700). Gem\u00e4ss Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 RPG muss die Bev\u00f6lkerung bei Planungen mitwirken k\u00f6nnen. Die Kantone sehen f\u00fcr die baurechtliche Grundordnung teilweise schon heute Volksabstimmungen vor. Volksabstimmungen zu konkreten EE-Anlage-Vorhaben d\u00fcrften, was den eigentlichen Bau betrifft, dagegen selten sein. Bereits heute existieren sie allerdings z. B. bei Konzessionsvergaben zur Wasserkraftnutzung. Hier besteht jedoch kein Anspruch auf Erteilung. Die Stimmb\u00fcrgerinnen und -b\u00fcrger k\u00f6nnen sich zudem gelegentlich indirekt \u00fcber Finanzvorlagen zu konkreten Vorhaben \u00e4ussern, etwa wenn ein Gemeinwesen ein Projekt mitfinanziert.</p><p>1. Aus Sicht des Bundesrates ist die Idee, die Stimmbev\u00f6lkerung als \"Baubewilligungsbeh\u00f6rde\" walten zu lassen, mit gewichtigen Nachteilen behaftet, auch wenn dies nur mittels fakultativem Referendum geschehen w\u00fcrde. So w\u00fcrde ein zus\u00e4tzlicher Akteur in einem oft ohnehin komplexen Verfahren auftreten, und dieses w\u00fcrde noch l\u00e4nger dauern. Die Verwaltungs- oder Exekutivbeh\u00f6rden k\u00f6nnten nicht mehr erste Entscheidbeh\u00f6rde sein (beim fakultativen Referendum kommt es ja nicht zwingend zu einer Abstimmung), vielmehr m\u00fcsste wohl die Legislative diese Aufgabe \u00fcbernehmen, da in der Regel nur deren Beschl\u00fcsse \u00fcberhaupt referendumsf\u00e4hig sind. Die von der Stimmbev\u00f6lkerung ausgehende Verf\u00fcgung m\u00fcsste ferner begr\u00fcndet werden, was eine weitere Schwierigkeit darstellen d\u00fcrfte. Schliesslich k\u00f6nnten die Stimmb\u00fcrgerinnen und -b\u00fcrger nicht endg\u00fcltig \u00fcber ein Vorhaben befinden: Da es sich um eine Verf\u00fcgung handelt, bleibt die M\u00f6glichkeit der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung bestehen, wobei ein Gericht nicht an das Abstimmungsergebnis gebunden ist. W\u00fcrde ein Gericht einen Abstimmungsentscheid aufheben, k\u00f6nnte das zu Konflikten f\u00fchren.</p><p>2. Der Bund h\u00e4lt die Kantone in Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 RPG an, die Bev\u00f6lkerung bei den Planungen mitwirken zu lassen, dies betrifft allgemeine Regeln wie die baurechtliche Grundordnung. Wenn es dazu Volksabstimmungen gibt, kann das - im Sinne des Interpellanten - die Legitimation der Projekte erh\u00f6hen. Deren Akzeptanz wird auch verbessert, wenn - wie dies zunehmend praktiziert wird - bei konkreten Vorhaben bereits in einer fr\u00fchen Projektphase alle Betroffenen einbezogen werden. Mehr Volksabstimmungen zu den konkreten Bauvorhaben sind hingegen nicht zu f\u00f6rdern.</p><p>3. Bereits aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung w\u00e4re der Bund nicht befugt, den Kantonen eine so wichtige verbindliche Vorgabe f\u00fcr das Bewilligungsverfahren zu machen. Wie erl\u00e4utert, ist das Anliegen aber auch aus sachlichen Gr\u00fcnden abzulehnen. Konsultativabstimmungen bringen ebenfalls Probleme mit sich. Sie verl\u00e4ngern die Verfahren zus\u00e4tzlich und sind nicht einmal f\u00fcr den Souver\u00e4n bindend. Auch wenn eine Konsultativabstimmung positiv ausgeht, bleibt ein negativer Entscheid bei einem allf\u00e4lligen sp\u00e4teren Referendum m\u00f6glich.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1329264000000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller-Altermatt Stefan","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690491059867)\/","SubmissionDate":"\/Date(1324598400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Energie"}}