{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114163,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20114163,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.4163","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"SNB und B\u00f6rsengesetz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Bestehen heute f\u00fcr die Mitglieder des Bankrates und des Direktoriums sowie f\u00fcr s\u00e4mtliche anderen Mitarbeiter der Schweizerischen Nationalbank (SNB) entsprechende Vorschriften, welche das Ausn\u00fctzen vertraulicher Informationen im Rahmen einer internen Compliance untersagen?</p><p>2. Falls ja, wurden die notwendigen Pr\u00fcfungen, wie sie das Rundschreiben 2008/38 der Finma im Rz 56 f\u00fcr die Mitarbeiter aller Effektenh\u00e4ndler vorschreibt, in den Jahren 2010 und 2011 vorgenommen und die Bankverbindungen und -transaktionen der betroffenen Personen kontrolliert? Falls ja, wer zeichnet f\u00fcr diese Pr\u00fcfung verantwortlich, und welche Gremien haben Einsicht in die entsprechenden Unterlagen?</p><p>3. Falls Vorschriften existieren, die geforderten Pr\u00fcfungen f\u00fcr die letzten 2 Jahre aber nicht erfolgten: Wie beurteilt der Bundesrat den diesbez\u00fcglichen Handlungsbedarf? Besteht auch f\u00fcr das Parlament Handlungsbedarf bez\u00fcglich der Regulierung der SNB?</p><p>4. Weshalb informiert die SNB als b\u00f6rsenkotiertes Unternehmen mit Ad-hoc-Publizit\u00e4tsvorschriften das Publikum nicht wie die EZB oder die Fed sofort und vollst\u00e4ndig \u00fcber die get\u00e4tigten Grosstransaktionen, insbesondere \u00fcber die Details zur Platzierung der W\u00e4hrungsreserven in Form von ausl\u00e4ndischen Staatsanleihen?</p>","ReasonText":"<p>Das B\u00f6rsengesetz (BEHG) bezweckt die Transparenz und Funktionsf\u00e4higkeit der Effektenm\u00e4rkte zu gew\u00e4hrleisten und die Gleichbehandlung der Anleger sicherzustellen. Artikel\u00a06 BEHG verlangt eine \u00dcberwachung des Marktgeschehens, damit die Ausn\u00fctzung der Kenntnis vertraulicher Tatsachen, Kursmanipulationen oder andere Gesetzesverletzungen aufgedeckt werden k\u00f6nnen. Wegen der wiederholten Interventionen der weltweit gr\u00f6ssten Notenbanken zur Bew\u00e4ltigung der Finanz- und W\u00e4hrungskrisen stellt sich die Frage, ob die f\u00fcr die handelnden Gesch\u00e4ftsbanken geltenden Regeln auch f\u00fcr die SNB und ihre Mitarbeiter sinngem\u00e4ss angewendet werden m\u00fcssten. Diese Frage stellt sich insbesondere im Zusammenhang mit den K\u00e4ufen von Milliarden von Euro durch die SNB. Mit der Festlegung des Mindestwechselkurses wurde der Kurs der zuvor gekauften Euro in die H\u00f6he getrieben. Als auf diesen Positionen Gewinne eintraten, wurden diese teilweise realisiert. Ein solches Vorgehen durch private Finanzinstitute m\u00fcsste als Insidertransaktion oder zumindest als Marktmanipulation durch die B\u00f6rsenaufsicht verfolgt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Neben dem \"Reglement \u00fcber Eigengesch\u00e4fte mit Finanzinstrumenten der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums\" bestehen f\u00fcr die \u00fcbrigen Mitarbeiter der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vergleichbare Regelungen. F\u00fcr die Mitglieder des Bankrates besteht kein entsprechendes Reglement. Diese sind weder in geldpolitische Entscheide noch in deren Umsetzung involviert und verf\u00fcgen daher nicht \u00fcber vertrauliche Informationen, welche beim Abschluss von Finanztranskationen f\u00fcr unzul\u00e4ssige Vorteile ausgenutzt werden k\u00f6nnen.</p><p>2. Die SNB gilt nicht als Effektenh\u00e4ndlerin im Sinne des B\u00f6rsengesetzes und unterliegt auch nicht der Aufsicht der Finma. Dennoch hat sie entsprechende Vorschriften erlassen (vgl. auch Antwort zu Frage 1).</p><p>Die Mitglieder des Erweiterten Direktoriums haben zu Beginn eines jeden Kalenderjahres zuhanden des Pr\u00e4sidenten des Bankrates zu best\u00e4tigen, dass sie die Bestimmungen des erw\u00e4hnten Reglements im Vorjahr eingehalten haben. Zudem pr\u00fcft die Revisionsstelle gest\u00fctzt auf verschiedene Unterlagen die Einhaltung des Reglements durch die Mitglieder des Erweiterten Direktoriums und erstattet dem Pr\u00e4sidenten des Bankrates dazu j\u00e4hrlich Bericht. Der letzte Bericht datiert vom 16. Dezember 2011 und betrifft das Gesch\u00e4ftsjahr 2010. Der Bankrat hat vor kurzem beschlossen, dass s\u00e4mtliche Banktransaktionen der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 durch eine externe Pr\u00fcfgesellschaft \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>Die SNB-interne Compliance hat von allen Mitarbeitenden im Januar 2011 eine Erkl\u00e4rung \u00fcber die Einhaltung der Regelungen zu Insider-Trading und zur Vermeidung von Interessenkonflikten f\u00fcr das Jahr 2010 eingeholt. Die Richtigkeit wurde durch die Interne Revision der SNB stichprobenweise gepr\u00fcft. Die Ergebnisse der Pr\u00fcfung fliessen in den j\u00e4hrlichen Bericht zu den operationellen Risiken ein, der u. a. im Pr\u00fcfungsausschuss des Bankrates besprochen wird.</p><p>3. Der Bankrat hat bereits angek\u00fcndigt, dass er eine grundlegende \u00dcberpr\u00fcfung des erw\u00e4hnten Reglements und der Regelungen zu Eigengesch\u00e4ften mit Finanzinstrumenten vornehmen wird. Devisentransaktionen \u00fcber 20 000 Franken von Mitgliedern des Erweiterten Direktoriums und von Mitarbeitenden mit Zugang zu privilegierten Informationen sind bis zum Vorliegen des \u00fcberarbeiteten Reglements und der Weisungen vom Chief Compliance Officer der Nationalbank vorg\u00e4ngig zu genehmigen. Dieser informiert den Pr\u00fcfungsausschuss periodisch.</p><p>4. Die SNB ist ein Organ des Bundes mit eigenen Aufgaben und spezialgesetzlicher Grundlage. Die Berichterstattung der SNB hat sich vorab am Ziel zu orientieren, ihre Geld- und W\u00e4hrungspolitik transparent darzulegen (Art. 7 NBG). Bei allf\u00e4lligen Widerspr\u00fcchen mit den Reglementen der Selbstregulierungsorgane oder mit dem B\u00f6rsengesetz geht das Nationalbankgesetz als \"lex specialis\" in jedem Fall vor.</p><p>Die Aktien der SNB sind an der SIX Swiss Exchange im Domestic-Segment kotiert. Das Nationalbankgesetz legt fest, dass die zust\u00e4ndigen Organe der B\u00f6rse bei der Anwendung der Kotierungsbestimmungen - namentlich der Bestimmung \u00fcber Inhalt und H\u00e4ufigkeit der finanziellen Berichterstattung - die besondere Natur der Nationalbank beachten.</p><p>F\u00fcr den Schutz der Anleger, dem die Ad-hoc-Regeln dienen, bestehen bei der SNB eingeschr\u00e4nkte Bed\u00fcrfnisse: Ihre Bonit\u00e4t steht ausser Frage und die Dividendenaussch\u00fcttung ist gesetzlich beschr\u00e4nkt (Art. 31 NBG). Die in der Interpellation geforderte Offenlegung der Details zur Platzierung der W\u00e4hrungsreserven der SNB geh\u00f6rt nicht zu den Tatsachen, welche die SNB im Rahmen der Ad-hoc-Regeln der SIX Swiss Exchange zu melden h\u00e4tte.</p><p>Die SNB geh\u00f6rt im Anlagebereich im internationalen Vergleich zu den transparenteren Zentralbanken. Sie publiziert in den ersten Tagen jedes Monats die H\u00f6he ihrer W\u00e4hrungsreserven per Ende Vormonat. Sie informiert zudem quartalsweise \u00fcber die Anlage ihrer Aktiven, indem sie die W\u00e4hrungsaufteilung, die Aufteilung auf Aktien und Anleihen, Informationen \u00fcber die Struktur dieser Anleihen sowie die Best\u00e4nde in den wichtigsten Anlagew\u00e4hrungen in Fremdw\u00e4hrung und Franken publiziert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1328054400000)\/","SubmittedBy":"Kaufmann Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331683200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536047877)\/","SubmissionDate":"\/Date(1324598400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}