{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114168,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20114168,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.4168","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mittel zur Verfolgung von Kriegsverbrechern. Schaffung einer Spezialeinheit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Laut mehreren Quellen finden in den westlichen L\u00e4ndern zahlreiche Personen Unterschlupf, denen Genozid oder andere Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. Auf den 1. Januar 2011 sind im Schweizerischen Strafgesetzbuch die Strafbestimmungen zur Umsetzung des R\u00f6mer Statuts in Kraft getreten. Damit verf\u00fcgt unser Land nun \u00fcber eine moderne Gesetzgebung f\u00fcr den Kampf gegen die Straflosigkeit der Urheber von Verbrechen gegen das V\u00f6lkerrecht. Zust\u00e4ndig sind die zivilen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden; sie sind verpflichtet, aktiv nach Personen zu fahnden, denen die Begehung solcher Verbrechen vorgeworfen und deren Aufenthalt in der Schweiz vermutet wird. Im vergangenen Jahrzehnt ist es in der Schweiz allerdings zu keiner einzigen Verurteilung gekommen. Zahlreiche westliche Staaten haben Spezialeinheiten zur Verfolgung von Kriegsverbrechern geschaffen, so etwa die Niederlande, das Vereinigte K\u00f6nigreich, Norwegen, die USA oder Deutschland. Es ist zu erwarten, dass dies Erfolge zeitigen wird. </p><p>Ich stelle der Bundesanwaltschaft die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Mittel hat die Bundesanwaltschaft bisher eingesetzt, um den neuen Strafbestimmungen Rechnung zu tragen und die in der Schweiz anwesenden mutmasslichen Verbrecher gegen das V\u00f6lkerrecht wirksam zu verfolgen?</p><p>2. Welche konkreten Massnahmen hat die Bundesanwaltschaft ergriffen, um die Verd\u00e4chtigen aktiv aufzusp\u00fcren und die Verfolgung solcher Verbrechen in der Schweiz zu bef\u00f6rdern?</p><p>3. Gibt es, namentlich im Sinne von Artikel\u00a098a des Asylgesetzes, eine Koordination zwischen den verschiedenen Beh\u00f6rden, die an Informationen \u00fcber mutmassliche Kriegsverbrecher in der Schweiz herankommen k\u00f6nnten oder im Besitz solcher Informationen sind (Migrations\u00e4mter, EDA, Gerichte, Polizeikorps, Staatsanwaltschaften)?</p><p>4. Wie viele Untersuchungen wurden seit Inkrafttreten der genannten Strafbestimmungen gef\u00fchrt, und wie viele F\u00e4lle wurden den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden \u00fcbergeben? Um welche Straftaten handelte es sich in jedem dieser F\u00e4lle?</p><p>5. Ist es nicht an der Zeit, dass die Schweiz sich in diesem Bereich konkrete und wirksame Mittel in die Hand gibt und eine Spezialeinheit zur Verfolgung von mutmasslichen Verbrechern gegen das V\u00f6lkerrecht in unserem Land schafft?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat keine zus\u00e4tzlichen Mittel erhalten, um sich an die neuen Gesetzesbestimmungen anzupassen. Sie hat ein Kompetenzzentrum Humanit\u00e4ts- und Kriegsverbrechen (CC HuK) errichtet und sich dabei auf die Erfahrung und die Spezialkenntnisse gest\u00fctzt, die bestimmte ihrer Mitarbeitenden bereits vorher in diesem Bereich und in anderen Funktionen erworben hatten. Dieses Zentrum besteht gegenw\u00e4rtig aus dem Leitenden Staatsanwalt der Abteilung Rechtshilfe, aus einer Staatsanw\u00e4ltin der Abteilung Staatsschutz und aus zwei juristischen Mitarbeiterinnen. Diese Personen bearbeiten die F\u00e4lle zus\u00e4tzlich zu ihren laufenden Gesch\u00e4ften und spezialisieren sich weiter. Ausserdem wird die BA in diesem Bereich von einem Team aus Bundesermittlerinnen und -ermittlern der Abteilung Ermittlungen Staatsschutz der Fedpol, Kommissariat Staatsschutz und Kommissariat Rechtshilfevollzug unterst\u00fctzt.</p><p>2. Noch vor Inkrafttreten der neuen Strafbestimmungen zur Umsetzung des R\u00f6mer Statuts hatte die BA Kontakte zu Partnern gekn\u00fcpft, die F\u00e4lle mit Inlandber\u00fchrung anzeigen konnten. So wurden das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) und das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) an die in Artikel\u00a098a AsylG verankerte Zusammenarbeitsverpflichtung erinnert; in der Folge signalisierte das BFM im Jahr 2011 einen Fall, doch dieser erf\u00fcllte die Bedingungen f\u00fcr die Er\u00f6ffnung eines Strafverfahrens nicht. Das CC HuK traf sich ausserdem mit nichtstaatlichen Organisationen (NGO) mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland.</p><p>Des Weiteren beteiligt sich die BA seit drei Jahren als Beobachterin an den halbj\u00e4hrlich stattfindenden Sitzungen einer Arbeitsgruppe der Europ\u00e4ischen Union (European network of contact points in respect of persons responsible for genocide, crimes against humanity and war crimes), die sich aus Praktikern der Rechtshilfe und der Strafverfolgung im Bereich der Verbrechen gegen das V\u00f6lkerrecht zusammensetzt; in dieser Arbeitsgruppe gef\u00fchrte Diskussionen haben es dem CC HuK erm\u00f6glicht, sich die Erfahrung von L\u00e4ndern wie den Niederlanden, dem Vereinigten K\u00f6nigreich, Norwegen, den USA oder Deutschland zunutze zu machen, um in der BA Arbeitsmethoden einzuf\u00fchren, die der Verfolgung der Verbrechen gegen das V\u00f6lkerrecht in der Schweiz f\u00f6rderlich sind.</p><p>3. Obwohl die Angestellten des Bundes und der Kantone verpflichtet sind, von Amtes wegen verfolgte Verbrechen oder Vergehen anzuzeigen, und trotz des Inkrafttretens am 1. Januar 2008 von Artikel\u00a098a AsylG, mit dem Artikel\u00a01 Abschnitt F Buchstabe\u00a0a des Abkommens \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge umgesetzt wird, wurde der BA bis jetzt in Anwendung dieser Bestimmung noch kein einziger Fall \u00fcberwiesen, der zur Er\u00f6ffnung eines Strafverfahrens gef\u00fchrt hat. Die seit mehreren Jahren bestehende Koordination zwischen der BA und den verschiedenen Partnerbeh\u00f6rden bildete im Jahr 2011 Gegenstand von Diskussionen in Bezug auf die Verbrechen gegen das V\u00f6lkerrecht. Eines der Ziele des CC HuK f\u00fcr 2012 ist die Verst\u00e4rkung der Kontakte namentlich zum BFM und zu den kantonalen Polizeikorps, um sie f\u00fcr die neuen Strafbestimmungen zu sensibilisieren, den Informationsaustausch zu verbessern und Untersuchungen auf Initiative der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu f\u00fchren.</p><p>4. Seit dem 1. Januar 2011 hat die BA sieben Rechtshilfeersuchen bearbeitet, die im Wesentlichen die Ereignisse in Rwanda und in Ex-Jugoslawien betrafen. Von Amtes wegen oder auf Anzeige von nichtstaatlichen Organisationen (NGO) oder Privatpersonen hin hat sie ausserdem sieben F\u00e4lle auf nationaler Ebene bearbeitet: In vier F\u00e4llen erliess sie Nichtanhandnahmeverf\u00fcgungen; in drei anderen F\u00e4llen er\u00f6ffnete sie Untersuchungen, die immer noch h\u00e4ngig sind. Von den auf nationaler Ebene bearbeiteten F\u00e4llen betrafen f\u00fcnf den Tatbestand des Kriegsverbrechens, einer betraf den Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit und einer die Tatbest\u00e4nde des Kriegsverbrechens und des V\u00f6lkermordes.</p><p>5. Die Errichtung des CC HuK in seiner gegenw\u00e4rtigen Ausgestaltung innerhalb der BA ist Ausfluss einer Analyse \u00fcber die bis zum 31. Dezember 2010 bearbeiteten F\u00e4lle von Verbrechen gegen das V\u00f6lkerrecht. Diese Analyse kam zum Ergebnis, dass die vorher f\u00fcr solche Tatbest\u00e4nde zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden - BA f\u00fcr V\u00f6lkermord, Oberauditorat f\u00fcr Kriegsverbrechen und kantonale Staatsanwaltschaften f\u00fcr die Tatbest\u00e4nde, die dem Begriff der Verbrechen gegen die Menschlichkeit entsprechen - nur wenige solcher Strafverfahren gef\u00fchrt hatten. Ausserdem wurde zu Beginn des Jahres 2011 ein einziger Fall von Kriegsverbrechen von der Milit\u00e4rjustiz auf die BA \u00fcbertragen.</p><p>Des Weiteren erkl\u00e4rte sich die geringe Anzahl von im Inland bearbeiteten F\u00e4llen durch den konstanten Willen des Bundesgesetzgebers, den Grundsatz der Nichtr\u00fcckwirkung des Strafgesetzes f\u00fcr Verbrechen, die vor dem 1. M\u00e4rz 1968 (Kriegsverbrechen), vor dem 15. Dezember 2000 (V\u00f6lkermord) und vor dem 1. Januar 2011 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) ver\u00fcbt wurden, strikt anzuwenden. Im Verlauf des Jahres 2011 konnte das CC HuK schliesslich alle F\u00e4lle bearbeiten, die bei ihm angezeigt wurden, und die ersten Schritte einleiten, um selber neue F\u00e4lle aufzusp\u00fcren. Ferner legte es den Akzent auf die Ausbildung seines Personals, namentlich durch Kurse zusammen mit der BKP, Teilnahmen an Konferenzen oder einen Einsatz im Rahmen eines internationalen Auftrags, und wird dies gem\u00e4ss seinen Zielen f\u00fcr 2012 auch in Zukunft tun.</p><p>Das CC HuK wird 2012 ein aktiveres Vorgehen entwickeln, um neue F\u00e4lle in der Schweiz aufzusp\u00fcren; auf diese Weise wird die BA in der Lage sein, die Situation in voller Kenntnis der Sachlage abzusch\u00e4tzen und gegebenenfalls eine Reorganisation im Bereich der Verfolgung der Verbrechen gegen das V\u00f6lkerrecht zu beschliessen. Ein solches schrittweises Vorgehen wurde auch in anderen L\u00e4ndern gew\u00e4hlt, die \u00fcber eine spezialisierte Einheit verf\u00fcgen. Nach nur einj\u00e4hrigem Bestehen w\u00e4re es verfr\u00fcht, zu diesem Zeitpunkt bereits Folgerungen zu ziehen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1329696000000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1386892800000)\/","ResponsibleDepartment":12,"ResponsibleDepartmentName":"Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"AB-BA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1779241845690)\/","SubmissionDate":"\/Date(1324598400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}