{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114178,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20114178,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.4178","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zweifelhafte Kunstexperten der Zollverwaltung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung (EZV) mandatiert externe Kunstexperten, die den betroffenen Importeuren von Kunstwerken teuer zu stehen kommen und deren Einsch\u00e4tzung der Werte von Kunstwerken auf nicht nachvollziehbaren Methoden beruhen. Konkret geht es um F\u00e4lle, bei denen sogenannte Kunstexperten aus Bern zur Begutachtung von einzuf\u00fchrenden Kunstwerken in Basel von der Zollverwaltung beauftragt wurden.</p><p>1. Warum werden externe Kunstexperten engagiert und f\u00fcr die Wertsch\u00e4tzung von Kunstwerken engagiert, obwohl sie nicht \u00fcber die n\u00f6tigen Fachkenntnisse auf Spezialgebieten verf\u00fcgen und auf diesen Kunstrichtungen weder im Kunsthandel noch bei den betroffenen K\u00fcnstlern bekannt sind?</p><p>2. Welche Qualifikationen der Kunstexperten pr\u00fcft die EZV, bevor sie solche Mandate vergibt? Weshalb werden in Basel Kunstexperten aus Bern eingesetzt, die alleine f\u00fcr die Fahrt nach Basel 1000 Schweizerfranken abkassieren?</p><p>3. Warum werden die Importeure von Kunstwerken nicht vorg\u00e4ngig informiert, welche Experten eingesetzt werden? Denn in den meisten F\u00e4llen w\u00fcrden die grossen Auktionsh\u00e4user diese Expertisen zu wesentlich g\u00fcnstigeren Preisen oder sogar gratis erstellen.</p><p>4. Bestehen pers\u00f6nliche oder andere Beziehungen zwischen der EZV und den eingesetzten Kunstexperten?</p><p>5. H\u00e4lt der Bundesrat eine Preisfestlegung von Gem\u00e4lden f\u00fcr die Verzollung aufgrund der bemalten Fl\u00e4che und der an einer Wohlt\u00e4tigkeitsauktion erzielten Preise f\u00fcr sinnvoll? Ist er der Auffassung, dass ein Bild eines K\u00fcnstlers, das doppelt so gross ist wie ein anderes Bild des gleichen K\u00fcnstlers, auch den doppelten Wert verk\u00f6rpert?</p><p>6. Weshalb fordert die EZV eine Bevorschussung von weiteren 1000 Schweizerfranken, wenn ein Importeur eine anfechtbare Verf\u00fcgung verlangt? Ist ein solcher Betrag nicht masslos \u00fcbersetzt? </p><p>7. H\u00e4lt der Bundesrat die Tatsache, dass der gleiche Bundesbetrieb, der die Geb\u00fchren und Z\u00f6lle festlegt, auch Rekursstelle ist, f\u00fcr rechtstaatlich vertretbar?</p><p>8. M\u00fcssen Schweizer K\u00fcnstler, die eigene Kunstwerke aus dem Ausland in die Schweiz einf\u00fchren, auch von Kunstexperten begutachtet werden, und kommen dann auch die h\u00f6chsten je an einer Auktion erzielten Preise f\u00fcr die Einfuhr solcher Kunstwerke zur Anwendung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Grundlage f\u00fcr die Veranlagung der Einfuhrsteuer bildet die Zollanmeldung. Die Zollstellen gehen grunds\u00e4tzlich von ihrer Richtigkeit aus. Zu einer sch\u00e4tzungsweisen Ermittlung der Steuerberechnungsgrundlage von Kunstwerken kommt es nur, wenn aufgrund der Informationen im Internet und Ausk\u00fcnften von Fachpersonen zu gleichartigen Werken begr\u00fcndete Zweifel an der Richtigkeit des Marktwertes bzw. der Zollanmeldung bestehen. Das sind Einzelf\u00e4lle.</p><p>1. Die Sch\u00e4tzung der Steuerberechnungsgrundlage kann mit den ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden. Allein schon deswegen wird die Zollstelle nur Fachpersonen mit der Sch\u00e4tzung beauftragen, die \u00fcber die hierf\u00fcr n\u00f6tigen Qualifikationen verf\u00fcgen. Sp\u00e4testens das Bundesverwaltungsgericht w\u00fcrde ansonsten den gesch\u00e4tzten Wert ablehnen. Das ist bis heute noch nie geschehen.</p><p>2. Die Fachperson muss nicht nur die Selbstverst\u00e4ndlichkeit erf\u00fcllen, dass sie die f\u00fcr eine Wert\u00fcberpr\u00fcfung erforderlichen beruflichen F\u00e4higkeiten hat, sondern sie muss auch von der importierenden Person unabh\u00e4ngig sein. Eine solche Fachperson zu finden, ist f\u00fcr die Zollstelle nicht immer einfach. Sie kann in Basel, Z\u00fcrich, Bern oder anderswo domiziliert sein.</p><p>3. Die Zollstelle ist nicht verpflichtet, vorg\u00e4ngig von der importierenden Person das Einverst\u00e4ndnis f\u00fcr die Expertise und die hief\u00fcr beauftragte Fachperson einzuholen. Ob die Fachperson das Wertgutachten zu einem mehr oder weniger g\u00fcnstigen Preis durchf\u00fchrt, bleibt f\u00fcr die importierende Person zudem unerheblich, wenn ihre Wertangaben richtig sind (s. einleitende Ausf\u00fchrungen). Die Expertisekosten gehen nur dann zulasten der importierenden Person, wenn die Wert\u00fcberpr\u00fcfung durch die Fachperson best\u00e4tigt, dass die Zweifel an der Richtigkeit der Zollanmeldung begr\u00fcndet waren.</p><p>4. Zwischen der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung (EZV) und den Experten bestehen keine pers\u00f6nlichen Beziehungen. Ihre Beziehung beruht einzig auf dem Auftragsverh\u00e4ltnis, welches die Zollstelle mit einem Experten eingeht, der ihr als f\u00fcr die Wert\u00fcberpr\u00fcfung f\u00e4hig und geeignet bekannt ist (s. Antworten zu Fragen 1 und 2).</p><p>5. Ziel der Anordnung einer Sch\u00e4tzung durch eine Fachperson ist es, den Marktwert des Kunstwerkes festlegen zu k\u00f6nnen. Eine Sch\u00e4tzung w\u00e4re nutzlos, wenn sie sich nur nach der Gr\u00f6sse des Kunstwerkes richten w\u00fcrde, ohne die \u00fcbrigen Preisfaktoren wie Sujet, angewandte k\u00fcnstlerische Technik, Schaffensperiode, Zustand usw. zu ber\u00fccksichtigen. Eine solche k\u00f6nnte von der EZV rechtlich nicht vertreten werden und ist schon deswegen unwahrscheinlich.</p><p>6. Die Zollstelle er\u00f6ffnet unabh\u00e4ngig davon, ob sie die Mehrwertsteuer antragsgem\u00e4ss oder aufgrund einer Sch\u00e4tzung festlegt, der anmeldepflichtigen Person die Steuerforderung mit Veranlagungsverf\u00fcgung, gegen welche Verwaltungsbeschwerde bei der Zollkreisdirektion erhoben werden kann. Erst im Beschwerdeverfahren gegen die Veranlagungsverf\u00fcgung der Zollstelle hat die importierende Person einen Kostenvorschuss zu leisten. F\u00fcr Beschwerden gegen Verf\u00fcgungen der Zollstellen gelten die Bestimmungen zu den Verfahrenskosten im Verwaltungsrecht (Art. 63 des Bundesgesetzes \u00fcber das Verwaltungsverfahren; SR 172.021). Danach hat der oder die Beschwerdef\u00fchrende einen Kostenvorschuss in der H\u00f6he der mutmasslichen Verfahrenskosten zu leisten. Die Verfahrenskosten bestimmen sich nach Umfang und Schwierigkeit der Streitsache und sind in einer Verordnung geregelt (Verordnung \u00fcber Kosten und Entsch\u00e4digungen im Verwaltungsverfahren; SR 172.041.0). Da es bei Beschwerden gegen Sch\u00e4tzungen durch Fachpersonen in der Regel um beachtliche Steuerbetr\u00e4ge geht, kann ein Kostenvorschuss von 1000 Franken durchaus angemessen sein.</p><p>7. Seit dem Inkrafttreten der Totalrevision der Bundesrechtspflege im Jahr 2007 sind Verf\u00fcgungen von Bundesverwaltungsbeh\u00f6rden in der Regel direkt beim Bundesverwaltungsgericht anfechtbar. Soweit ein Bundesgesetz dies vorsieht, ist es jedoch nach wie vor zul\u00e4ssig, zuerst eine Beschwerde an eine verwaltungsinterne Rekursinstanz vorzusehen. Dies macht namentlich dort Sinn, wo der Gesetzesvollzug dezentral organisiert ist - z. B. im Zollwesen - oder ein Bed\u00fcrfnis besteht, Anst\u00e4nde in einem zwar formalisierten, letztlich aber doch recht flexiblen Verfahren zu erledigen, ohne gleich eine verwaltungsunabh\u00e4ngige Gerichtsbeh\u00f6rde anrufen zu m\u00fcssen. Die verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz sichert in diesen F\u00e4llen eine einheitliche Praxis. Aufgrund ihres Fachwissens kann sie zudem nach einer angemessenen L\u00f6sung suchen. Artikel\u00a0116 des Zollgesetzes (SR 631.0) sieht eine solche interne Beschwerdeinstanz vor. Anschliessend kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und gegebenenfalls beim Bundesgericht gef\u00fchrt werden. Dieser Instanzenzug entspricht rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen vollumf\u00e4nglich.</p><p>8. Nein, da die Zollstellen den Marktwert von derartigen Kunstwerken auch ohne Beizug einer Fachperson beurteilen und bestimmen k\u00f6nnen. Dazu werden die Zollstellen jedoch kaum je gen\u00f6tigt sein, da diese Einfuhren zumeist steuerbefreit sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1328054400000)\/","SubmittedBy":"Kaufmann Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546489963)\/","SubmissionDate":"\/Date(1324598400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Kultur"}}