{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114186,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20114186,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.4186","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Inhumane Existenzbedingungen f\u00fcr Asylbewerber in Italien. Haltung der Schweizer Asylbeh\u00f6rden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Urteile des EU-Gerichtshofs (EUGH) in Luxemburg sind im Zusammenhang mit der Umsetzung der Dubliner Asylabkommen auch f\u00fcr jene Unterzeichnerstaaten bindend, welche wie die Schweiz nicht der EU angeh\u00f6ren. Nun bekr\u00e4ftigte der EUGH am 21. Dezember 2011 ein Urteil vom Januar dieses Jahres, in dem er festhielt, dass Dublin-Staaten die Pflicht haben, abzukl\u00e4ren, ob Asylbewerber nach ihrer \u00dcberstellung ins zust\u00e4ndige Aufnahmeland menschenw\u00fcrdige Existenzgrundlagen vorfinden, und, sollte dies nicht der Fall sein, verpflichtet sind, vom Selbsteintrittsrecht nach Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 der Dublin-Verordnung Gebrauch zu machen und den Asylbewerber nicht zu \u00fcberstellen.</p><p>Die Praxis der Schweizer Asylbeh\u00f6rden widerspricht dieser Rechtslage diametral, wurden doch nach Italien bis Ende November nicht weniger als 2148 Personen \u00fcberstellt, die in Italien teilweise - besonders betroffen sind vor allem alleinstehende Frauen, Familien und Kranke - mit Existenzbedingungen konfrontiert werden, die als menschenunw\u00fcrdig bezeichnet werden m\u00fcssen und den vom EUGH definierten Mindestanforderungen nicht entsprechen. Italien ist heute asylpolitisch v\u00f6llig \u00fcberfordert, l\u00e4sst Asylbewerber teilweise auf der Strasse verk\u00fcmmern und kann einigen von ihnen auch die minimale Nothilfe nicht mehr gew\u00e4hren.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum \u00fcberstellt das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) weiterhin auch besonders verletzliche Personen nach Italien zur\u00fcck?</p><p>2. Wievielmal hat die Schweiz den Selbsteintritt angeordnet statt die \u00dcberstellung?</p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, um der Rechtsprechung des EUGH zu gen\u00fcgen und seiner humanit\u00e4ren Pflicht gegen\u00fcber besonders verletzlichen Asylbewerbern zu gen\u00fcgen?</p><p>4. Wie reagieren die italienischen Beh\u00f6rden, wenn die R\u00fcck\u00fcberstellung von besonders verletzlichen Asylbewerbern angezeigt wird?</p><p>5. Ist er bereit, seine Praxis zu \u00fcberdenken, der Rechtsprechung des EUGH zu gen\u00fcgen und zu verhindern, dass die Schweiz wieder Schuld auf sich legt, weil sie besonders gef\u00e4hrdete und verletzliche Menschen nicht mit der angemessenen Um- und R\u00fccksicht behandelt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./4. Das BFM nimmt die spezifischen Bed\u00fcrfnisse besonders verletzlicher Personen sehr ernst. In Dublin-Verfahren von besonders verletzlichen Personen (z. B. Familien mit Kleinkindern, Personen mit speziellen medizinischen Bed\u00fcrfnissen) werden bereits nach geltender Praxis besondere Vorkehrungen getroffen, damit der ersuchte Dublin-Staat f\u00fcr die Aufnahme dieser Personen die notwendigen Schritte in die Wege leiten kann. So werden die italienischen Beh\u00f6rden schon zum Zeitpunkt des \u00dcbernahmeersuchens auf spezielle Umst\u00e4nde hingewiesen, die es bei der Ankunft oder f\u00fcr die Aufnahme der betreffenden Person in Italien zu beachten gilt. Des Weiteren werden die italienischen Beh\u00f6rden erneut anl\u00e4sslich der \u00dcberstellungsank\u00fcndigung \u00fcber die aktuellen spezifischen Bed\u00fcrfnisse der zu \u00fcberstellenden Person informiert, wozu auch Angaben \u00fcber notwendige medizinische Vorkehrungen z\u00e4hlen. Auf die rechtzeitige Information \u00fcber solche Besonderheiten legen die italienischen Beh\u00f6rden ihrerseits grossen Wert. Im Einklang mit der nationalen und europ\u00e4ischen Rechtsprechung werden daher alle n\u00f6tigen Vorkehrungen getroffen; die \u00dcberstellung von verletzlichen Personen nach Italien bleibt daher grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, sofern keine besonderen Gr\u00fcnde im Einzelfall dagegen sprechen. Der Bundesrat h\u00e4lt demzufolge fest, dass beide Seiten die n\u00f6tigen Vorkehrungen treffen, damit die verletzlichen Personen entsprechend ihren Bed\u00fcrfnissen in Italien in Empfang genommen werden k\u00f6nnen. F\u00fcr Personen, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Italien \u00fcberstellt werden, ist der Zugang zu Hilfswerken, welche Unterst\u00fctzung und Rechtsbeistand leisten, sichergestellt. So befinden sich beispielsweise die R\u00e4umlichkeiten eines entsprechenden Hilfswerks am Flughafen Roma Fiumicino unmittelbar neben den R\u00e4umlichkeiten der italienischen Grenzpolizei.</p><p>Im \u00dcbrigen hat die Vorsteherin des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartementes im September 2011 mit dem damaligen italienischen Innenminister die Entsendung einer Verbindungsperson des Bundesamtes f\u00fcr Migration (BFM) nach Rom vereinbart, um die Zusammenarbeit zu st\u00e4rken.</p><p>2. Auf ein Asylgesuch, f\u00fcr welches gem\u00e4ss den Dublin-Regeln grunds\u00e4tzlich ein anderer Dublin-Staat zust\u00e4ndig ist, wird im Einklang mit der erw\u00e4hnten Rechtsprechung nur in besonderen Ausnahmesituationen selbst eingetreten. Betreffend Asylgesuche von Personen, f\u00fcr welche Italien zust\u00e4ndig w\u00e4re, trat die Schweiz in den vergangenen drei Jahren in etwas mehr als einem Dutzend der F\u00e4lle auf das Asylgesuch selbst ein.</p><p>3./5. Das BFM verfolgt sowohl die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) wie auch diejenige des EuGH und des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) aufmerksam. Die aktuelle Lage in den Dublin-Staaten wird ebenfalls laufend beobachtet. Daraus k\u00f6nnen Praxisanpassungen resultieren, wie beispielsweise zu Beginn des Jahres 2011 betreffend Griechenland: Das BFM hat angesichts der anhaltend unbefriedigenden Situation im Asylbereich in Griechenland, die durch mehrere unabh\u00e4ngige Organisationen best\u00e4tigt wird, entschieden, seine Praxis anzupassen und die Asylgesuche so lange mehrheitlich selbst zu pr\u00fcfen, bis Griechenland seinen Verpflichtungen als Dublin-Staat nachkommen kann. Das BFM pr\u00fcft jedes Asylgesuch mit geb\u00fchrender Sorgfalt und respektiert sowohl die aus dem V\u00f6lkerrecht als auch die aus dem nationalen Recht resultierenden Verpflichtungen. Zurzeit besteht allerdings trotz bestehender Belastung des italienischen Asylsystems kein Anlass anzunehmen, dass sich Italien nicht an seine Verpflichtungen aus der Fl\u00fcchtlings- oder der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention halten w\u00fcrde, sodass \u00dcberstellungen dorthin gem\u00e4ss der EuGH-Rechtsprechung grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig w\u00e4ren. Diese Ansicht teilt auch das BVGer. An dieser Stelle wird angemerkt, dass das vom Interpellanten erw\u00e4hnte Urteil des EuGH vom 21. Dezember 2011 nicht Italien, sondern Griechenland betrifft.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1329264000000)\/","SubmittedBy":"Gross Andreas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1366156800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690485354260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1324598400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}