{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120027,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120027,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.027","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 15. Februar 2012 zum Bundesgesetz betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft</b></p><p>Das Bundesgesetz vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG ) ist prim\u00e4r auf die Finanzierung der sozialen Krankenversicherung ausgerichtet. Bei der Erarbeitung des KVG war die Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherung noch weniger bedeutend. Der vorliegende Gesetzesentwurf schliesst diese L\u00fccke und enth\u00e4lt Verbesserungen unter anderem im Bereich der finanziellen Sicherheit und der Unternehmensf\u00fchrung von Krankenkassen, der Befugnisse und Kompetenzen der Aufsichtsbeh\u00f6rde sowie der Strafbestimmungen. Damit wird die Aufsicht zum Schutz der sozialen Krankenversicherung und ihren Versicherten gest\u00e4rkt und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Zudem wird die Transparenz bei den Krankenkassen erh\u00f6ht.</p><p></p><p>A. Unternehmensf\u00fchrung</p><p>F\u00fcr die Krankenkassen, die die soziale Krankenversicherung anbieten, sieht das KVG keine Anforderungen im Bereich der Unternehmensf\u00fchrung vor. So braucht es keine Pr\u00fcfungen zu Unbescholtenheit und Kompetenz (Fitness- und Properness- Pr\u00fcfungen) f\u00fcr die Mitglieder der Gesch\u00e4ftsleitung oder diejenigen der entsprechenden Kontrollorgane. Es ist den Krankenkassen auch freigestellt, wie sie sich organisieren und wie die Kontrollen innerhalb des Unternehmens ausgestaltet sind.</p><p>Die heutige Regelung entspricht nicht einer modernen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, wie sie von Branchenverb\u00e4nden oder Aufsichtsbeh\u00f6rden gefordert wird.</p><p>Entsprechende prinzipienbasierte Bestimmungen, die auch f\u00fcr kleine Krankenkassen anwendbar sind, sollen ins Gesetz aufgenommen und in der Verordnung ausgef\u00fchrt werden.</p><p></p><p>B. Konzernaufsicht</p><p>Teilweise werden die soziale Krankenversicherung wie auch die Krankenzusatzversicherung von derselben juristischen Person angeboten. In manchen F\u00e4llen sind die beiden Versicherungszweige zwar unterschiedlichen Rechtspers\u00f6nlichkeiten angegliedert, doch sind die juristischen Personen innerhalb einer Gruppe zusammengeschlossen. In beiden F\u00e4llen ist es f\u00fcr die entsprechende Aufsichtsbeh\u00f6rde hilfreich, wenn nicht sogar notwendig, dass Informationen ausgetauscht werden. Aus diesem Grund soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die den Informationsaustausch mit anderen Aufsichtsbeh\u00f6rden, namentlich der Eidgen\u00f6ssischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), erm\u00f6glicht.</p><p>H\u00e4ufig werden innerhalb von Versicherungskonzernen gewisse T\u00e4tigkeiten, wie die Verm\u00f6gensanlage, zentral von einer rechtlichen Einheit vorgenommen. Das Gesetz soll es der Aufsicht erm\u00f6glichen, Regelungen im Bereich der \u00dcbertragung von Aufgaben (Outsourcing) vorzunehmen, sodass das Ziel der Aufsicht, n\u00e4mlich die Sicherstellung der Grundprinzipien der sozialen Krankenversicherung, weiterhin erreicht werden kann.</p><p></p><p>C. Reserven und Solvenz</p><p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rde kann einer Krankenkasse die Bewilligung entziehen, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und keine Aussicht auf Sanierung besteht. Dies ist meistens erst dann der Fall, wenn nicht mehr gen\u00fcgend Geld zur Verf\u00fcgung steht, um alle offenen Rechnungen zu decken. In diesem Fall kommt der Insolvenzfonds zum Tragen, was die Aufsicht nach M\u00f6glichkeit verhindern sollte. Um bei einer Insolvenz einer Krankenkasse rechtzeitig und angemessen eingreifen zu k\u00f6nnen, braucht es neue Rechtsgrundlagen.</p><p>Krankenkassen d\u00fcrfen keinen Erwerbszweck verfolgen und stehen in Konkurrenz zueinander. Sie haben deshalb grunds\u00e4tzlich keinen Anreiz, h\u00f6here Reserven zu halten, als effektiv n\u00f6tig ist. Mit der Festlegung der Reserven, basierend auf den eingegangen Risiken, werden die ben\u00f6tigten Reserven f\u00fcr jeden Versicherer einzeln bestimmt.</p><p></p><p>D. Pr\u00e4mienfestsetzung und -genehmigung</p><p>Die Pr\u00e4mientarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bed\u00fcrfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbeh\u00f6rde.</p><p>Das Verfahren wird mit diesem Gesetz pr\u00e4zisiert, und es werden neue Mittel geschaffen, welche die Nichtgenehmigung der Pr\u00e4mientarife in gewissen Situationen erlauben. Dies unter anderem dann, wenn die Pr\u00e4mien die Kosten nicht decken oder wenn sie zu hoch sind. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde soll zudem die R\u00fcckerstattung von \u00fcberm\u00e4ssigen Pr\u00e4mieneinnahmen verf\u00fcgen k\u00f6nnen, falls sich im Nachhinein herausstellt, dass die Pr\u00e4mien zu hoch waren. Zu tiefe Pr\u00e4mien m\u00fcssen mittels Reserven aufgefangen und mit Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen im n\u00e4chsten Jahr wieder aufgebaut werden.</p><p></p><p>E. Sichernde Massnahmen</p><p>Die bisherigen Erfahrungen der Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Krankenkassen haben gezeigt, dass neue umfassende gesetzliche Massnahmen notwendig sind, um eine griffige Aufsichtst\u00e4tigkeit im Bereich des KVG weiterhin zu gew\u00e4hrleisten. Die wirtschaftliche Situation bei einigen Versicherern f\u00fchrte dazu, dass die Aufsichtsbeh\u00f6rde bereits Massnahmen einleiten musste, um Krankenkassen zur Sanierung oder zur Rettung anzuhalten, obwohl eine explizite rechtliche Grundlage fehlte. Das Gesetz soll deshalb mit Bestimmungen zu sichernden Massnahmen erg\u00e4nzt werden. So soll es der Aufsicht m\u00f6glich sein, gegen\u00fcber dem Kontrollorgan (Verwaltungsrat, Stiftungsrat und Vorstand) wie auch der Gesch\u00e4ftsleitung die n\u00f6tigen Massnahmen zu ergreifen.</p><p></p><p>F. Bewilligungsentzug</p><p>Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Kompetenzen der Aufsichtsbeh\u00f6rde im Zusammenhang mit dem Entzug der Bewilligung ungen\u00fcgend sind. So sieht dieses Gesetz vor, dass der Konkurs \u00fcber eine Krankenkasse erst dann er\u00f6ffnet wird, wenn die Aufsichtsbeh\u00f6rde die Zustimmung erteilt hat. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um die Versicherungsdeckung f\u00fcr alle Versicherten jederzeit zu gew\u00e4hrleisten.</p><p></p><p>G. Sanktionen</p><p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rde kann je nach Art und Schwere der M\u00e4ngel auf Kosten des Versicherers den gesetzm\u00e4ssigen Zustand wiederherstellen, Ordnungsbussen bis maximal 5000 Franken erteilen oder den Entzug der Bewilligung beantragen. Eine maximale Busse von 5000 Franken ist beim heutigen Umfang des Pr\u00e4mienvolumens der meisten Versicherer nicht abschreckend. Die Bewilligung zu entziehen ist in vielen F\u00e4llen jedoch nicht angemessen. Es fehlt der Aufsicht die M\u00f6glichkeit, h\u00f6here Betr\u00e4ge in Rechnung zu stellen und die leitenden Organe einer Krankenkasse zur Rechenschaft zu ziehen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 22.09.2014</b></p><p><b>Krankenkassen-Aufsichtsgesetz kurz vor Abstimmung bereinigt </b></p><p><b>Parlament st\u00e4rkt Aufsicht \u00fcber Grundversicherer</b></p><p><b>(sda) Das Parlament versch\u00e4rft die Aufsicht \u00fcber die Krankenkassen. Am Montag hat der St\u00e4nderat die letzten Differenzen zum neuen Aufsichtsgesetz ausger\u00e4umt. Eine Mehrheit hat die Vorlage wohl nur unter dem Druck der Einheitskassen-Initiative gefunden.</b></p><p>Nach der R\u00fcckweisung durch den Nationalrat im letzten Dezember war das Schicksal des Krankenkassen-Aufsichtsgesetzes zun\u00e4chst in der Schwebe gewesen. Der Mehrheit der grossen Kammer h\u00e4tte eine gezielte \u00c4nderung des Krankenversicherungsgesetzes gen\u00fcgt. Weil der St\u00e4nderat aber auf einem gesonderten Aufsichtsgesetz beharrte, nahm die Gesundheitskommission des Nationalrats einen neuen Anlauf.</p><p></p><p>Pr\u00e4mien-Poker einen Riegel geschoben</p><p>Die abgespeckte Version des Gesetzeshat sich im Parlament nun weitgehend durchgesetzt. Die wichtigste Neuerung war allerdings gar nie umstritten gewesen: Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit als Aufsichtsbeh\u00f6rde erh\u00e4lt neue Eingriffsm\u00f6glichkeiten, darunter eine griffige Handhabe gegen zu hoch oder zu tief angesetzte Pr\u00e4mien.</p><p>Die Genehmigung kann beispielsweise verweigert werden, wenn die Pr\u00e4mien die Kosten nicht decken, unangemessen dar\u00fcber liegen oder zur Bildung hoher Reserven f\u00fchren. Das Gesetz definiert auch das Vorgehen f\u00fcr den Fall, dass eine Versicherung zu viel erhobene Pr\u00e4mien zur\u00fcckerstatten will. Der Nationalrat hatte sich mit der freiwilligen R\u00fcckzahlung durchgesetzt, der St\u00e4nderat wollte die R\u00fcckerstattung zur Pflicht machen.</p><p>Das Problem der l\u00e4stigen Werbeanrufe soll die Branche nach dem Willen des Parlaments selber l\u00f6sen. Dazu erh\u00e4lt sie die M\u00f6glichkeit, eine Branchenvereinbarung abzuschliessen. Einig wurden sich die R\u00e4te auch dar\u00fcber, dass der Bundesrat Werbekosten und Vermittlerprovisionen nicht beschr\u00e4nken darf.</p><p></p><p>Anforderungen an Krankenkassen-Manager</p><p>Neu sollen die obersten Manager einer Krankenkasse gewisse beruflichen F\u00e4higkeiten mitbringen m\u00fcssen. Die Vorschriften zur Offenlegung des Entsch\u00e4digungssystems wurden im Zug der parlamentarischen Auseinandersetzung abgeschw\u00e4cht: Zwar soll der Gesamtbetrag der Entsch\u00e4digungen von Verwaltungsrat und Gesch\u00e4ftsleitung bekannt gegeben werden, ebenso der h\u00f6chste auf ein einzelnes Mitglied entfallende Betrag. Namen m\u00fcssen aber keine genannt werden.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufsicht \u00fcber Versicherungsgruppen setzte sich nicht durch. K\u00fcnftig soll die Aufsichtsbeh\u00f6rde aber Einblick bekommen in Transaktionen zwischen Grundversicherern und anderen Unternehmen.</p><p>Bei den letzten Differenzen folgte der Nationalrat weitgehend der kleinen Kammer. So entschied er beispielsweise, dass Pr\u00e4mien nicht vor der Genehmigung ver\u00f6ffentlicht werden d\u00fcrfen. Am Montag schliesslich lenkte der St\u00e4nderat bei der letzten Uneinigkeit ein: Versicherungen sollen die Kosten f\u00fcr besondere Pr\u00fcfungen nur dann selber tragen m\u00fcssen, wenn ein Hinweis auf Unregelm\u00e4ssigkeiten oder gesetzeswidrige Handlungen vorliegt.</p><p></p><p>Von Initiative befl\u00fcgelt</p><p>Die Vorlage ist nun bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Diese findet zwei Tage vor dem Urnengang \u00fcber die Initiative f\u00fcr eine \u00f6ffentliche Krankenkasse statt. Schon im M\u00e4rz hatte Gesundheitsminister Alain Berset mit Hinweis auf die Abstimmung im St\u00e4nderat auf die Verabschiedung des Aufsichtsgesetzes gedr\u00e4ngt. Im Nationalrat forderte Yvonne Gilli (Gr\u00fcne/SG) den \"Tatbeweis\", dass die Aufsicht \u00fcber die Krankenkassen tats\u00e4chlich verbessert werden solle.</p><p>In der Herbstsession wurde die Vorlage nun buchst\u00e4blich durchs Parlament gepeitscht, um sie noch vor der Abstimmung unter Dach und Fach zu bringen. Nationalrat Thomas de Courten (SVP/BL) beklagte sich denn auch \u00fcber das Tempo der Gesetzgebung, das \"den Gepflogenheiten dieses Hauses komplett widerspricht\".</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770757879647)\/","SubmissionDate":"\/Date(1329264000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}