{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.036","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"DBG und StHG. Anpassung an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB","Description":"Botschaft vom 2. M\u00e4rz 2012 zum Bundesgesetz \u00fcber eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft</b></p><p>Mit dieser Vorlage sollen zum einen im Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) die Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr die Strafverfolgung und die Sanktionen f\u00fcr Vergehen im Sinne des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) nachgef\u00fchrt werden. Zum andern sollen kleinere Anpassungen, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts notwendig geworden sind, vorgenommen werden.</p><p>Die von der Bundesversammlung am 5. Oktober 2001 beschlossene Verj\u00e4hrungsordnung im Strafrecht kennt f\u00fcr die Strafverfolgung kein Ruhen und keine Unterbrechung der Verj\u00e4hrung und damit auch keine relativen und absoluten Verj\u00e4hrungsfristen mehr, da die massgebende Bestimmung von Artikel\u00a072 aStGB aufgehoben wurde. Diese Aufhebung hatte zur Folge, dass sich die Verj\u00e4hrungsfristen faktisch verk\u00fcrzten, womit den Beh\u00f6rden weniger Zeit zur Verfolgung eines Deliktes zur Verf\u00fcgung stand. Der Gesetzgeber erkannte diesen Umstand und verl\u00e4ngerte die Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr die Straftatbest\u00e4nde im StGB. Die Verj\u00e4hrung tritt zudem nicht mehr ein, wenn vor Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist.</p><p>Durch die Aufhebung von Artikel\u00a072 aStGB wurden auch im Nebenstrafrecht die Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr die Strafverfolgung gek\u00fcrzt. Da es den Rahmen der Revision des AT StGB gesprengt h\u00e4tte, diese Fristen in allen Bestimmungen des Nebenstrafrechts anzupassen, setzte die Bundesversammlung auf den 1. Oktober 2002 den Artikel\u00a0333 Absatz\u00a05 Buchstaben a-d StGB (heute Art. 333 Abs. 6 Bst. a-d StGB) in Kraft, der bis zum Inkrafttreten individueller Anpassungen die Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr die Strafverfolgung im Nebenstrafrecht schematisch verl\u00e4ngerte, so auch im DBG und im StHG. Die vorliegende Revision hat die Nachf\u00fchrung und individuelle Anpassung der Verj\u00e4hrungsordnung im DBG und im StHG zum Ziel.</p><p>Neben diesen Anpassungen sollen auch die Sanktionen der Vergehenstatbest\u00e4nde im DBG und im StHG im Sinne des revidierten Sanktionensystems des AT StGB nachgef\u00fchrt werden.</p><p>Am 1. Januar 2007 ist das Bundesgerichtsgesetz (BGG) in Kraft getreten. Es legt in Artikel\u00a0107 Absatz\u00a02 fest, dass das Bundesgericht bei Gutheissung einer Beschwerde selber entscheiden oder die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz oder an die erste Instanz zur\u00fcckweisen kann. Zu dieser Bestimmung steht Artikel\u00a073 Absatz\u00a03 StHG im Widerspruch. Er sieht vor, dass das Bundesgericht bei einer begr\u00fcndeten Beschwerde diese nur aufheben kann und die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zur\u00fcckweisen muss. In seinem Entscheid vom 4. April 2008 nahm das Bundesgericht Bezug auf diese Rechtslage und entschied, dass Artikel\u00a0107 Absatz\u00a02 BGG als j\u00fcngeres Gesetz dem Artikel\u00a073 Absatz\u00a03 StHG vorgehe, weshalb Letzterer aufgehoben werden k\u00f6nne.</p><p>Bereits 2003 hielt das Bundesgericht zudem fest, dass die Kantone verpflichtet sind, f\u00fcr die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer und die harmonisierten kantonalen Steuern einen einheitlichen Instanzenzug zu schaffen und als unmittelbare Vorinstanz des Bundesgerichts obere kantonale Instanzen einzusetzen. Mittlerweile haben alle Kantone diese Verpflichtung erf\u00fcllt. Artikel\u00a0146 DBG kann deshalb redaktionell angepasst werden.</p><p>In der Anh\u00f6rung fand die grunds\u00e4tzliche Stossrichtung der Revisionsvorlage uneingeschr\u00e4nkte Zustimmung. Die verfahrensrechtlichen Nachf\u00fchrungen (ohne steuerstrafrechtlichen Bezug) wurden ausnahmslos begr\u00fcsst. In Bezug auf die steuerstrafrechtlichen Revisionspunkte wurden einzelne Pr\u00e4zisierungs- und \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge vorgebracht.</p><p>Die Revisionsvorlage hat weder auf den Bund noch auf die Kantone und Gemeinden finanzielle oder personelle Auswirkungen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 17.06.2014</b></p><p><b>Strafverfolgung - St\u00e4nderat h\u00e4lt an neuen Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr Steuern fest </b></p><p><b>Vorlage d\u00fcrfte im Nationalrat scheitern</b></p><p><b>(sda) Der St\u00e4nderat will die Verj\u00e4hrungsfristen in Steuergesetzen anpassen. Die kleine Kammer hat sich am Dienstag wie bereits vor einem Jahr daf\u00fcr ausgesprochen. Jedoch d\u00fcrfte die Anpassung der Fristen scheitern. Der Nationalrat war zuletzt nicht auf das Gesch\u00e4ft eingetreten. </b></p><p>Der Bundesrat will lediglich eine technische Anpassung vornehmen: Das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und jenes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sollen an den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (StGB) angepasst werden, der revidiert wurde.</p><p>Dabei geht es um die Verfolgungsverj\u00e4hrung, die nur im StGB geregelt ist. Im DGB und im StHG sollen nun die Regeln der Verfolgungsverj\u00e4hrung von Steuerdelikten an den Artikel\u00a0333 StGB angepasst werden. Gleichzeitig w\u00fcrden die Sanktionen der Tatbest\u00e4nde des Steuerbetrugs sowie der Veruntreuung von Quellensteuern den Bestimmungen des revidierten StGB angepasst.</p><p>Die Vorlage geht nun zur\u00fcck in den Nationalrat. Tritt die grosse Kammer erneut nicht ein, ist das Gesch\u00e4ft vom Tisch. Der Nationalrat hatte den Nichteintretensentscheid in der Fr\u00fchjahrssession mit 140 zu 39 Stimmen gef\u00e4llt.</p><p></p><p>Keine Einigung in Kommission</p><p>Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf bat den Nationalrat damals vergeblich, die Vorlage zu beraten. Es gehe um Vereinfachungen und Anpassungen, die in der Anh\u00f6rung von einer grossen Mehrheit unterst\u00fctzt worden seien. \u00dcber die L\u00e4nge der Fristen k\u00f6nne in der Detailberatung diskutiert werden. Das Nichteintreten l\u00f6se keine Probleme.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.09.2014</b></p><p><b>Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr bestimmte Steuerdelikte werden angepasst </b></p><p><b>(sda) Die Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr die Strafverfolgung bei bestimmten Steuerdelikten werden angepasst. Das hat nach dem St\u00e4nderat auch der Nationalrat entschieden, gegen den Willen von SP und Gr\u00fcnen. \u00dcber die Fristen sind sich die Kammern aber noch nicht durchwegs einig.</b></p><p>Noch im M\u00e4rz war der Nationalrat nicht auf die Vorlage eingetreten, weil sich die vorberatende Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK) nicht auf neue Fristen hatte einigen k\u00f6nnen. In der erneuten Beratung entschied sich die Kommission im Grundsatz, dass bestimmte Verj\u00e4hrungsfristen verk\u00fcrzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Kritik kam von den Gr\u00fcnen. Louis Schelbert (LU) verwies auf die Revision des Steuerstrafrechts, bei der die Verj\u00e4hrungsfristen wohl erneut \u00fcberpr\u00fcft w\u00fcrden. Steuerdelikte - ob Betrug oder Hinterziehung - seien keine Kavaliersdelikte, gab er weiter zu bedenken. Sie fr\u00fcher verj\u00e4hren zu lassen, sei nicht richtig.</p><p></p><p>\"Falsches Signal\"</p><p>Im Detail haben die R\u00e4te noch eine Differenz zu bereinigen: Der Nationalrat beschloss am Dienstag auf Antrag der Mehrheit, die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Steuerhinterziehung bei zehn Jahren anzusetzen.</p><p>Eine rot-gr\u00fcne Minderheit wollte wie der St\u00e4nderat und der Bundesrat eine Verj\u00e4hrungsfrist von 15 Jahren, drang damit aber trotz der Unterst\u00fctzung aus der CVP-EVP-Fraktion nicht durch. Die Verk\u00fcrzung auf zehn Jahre sei ein v\u00f6llig falsches Signal, sagte Sprecherin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL).</p><p>Die Verj\u00e4hrung f\u00fcr Steuervergehen wollte die Mehrheit wie der St\u00e4nderat bei 15 Jahren belassen. SP und Gr\u00fcne h\u00e4tten sich hier eine Erh\u00f6hung auf 20 Jahre gew\u00fcnscht. Steuerhinterziehung sei eine \u00dcbertretung, Betrug aber ein Vergehen, sagte Leutenegger Oberholzer. Unterschiedliche Verj\u00e4hrungsfristen seien deshalb gerechtfertigt.</p><p>Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hielt die Differenzierung f\u00fcr vertretbar und bevorzugte dabei den Vorschlag der Mehrheit. Die vom Nationalrat mit 129 gegen 58 Stimmen gutgeheissene Vorlage geht nun mit einer letzten Differenz an den St\u00e4nderat.</p><p></p><p>Technische Anpassung</p><p>Der Bundesrat will mit der Vorlage eine technische Anpassung vornehmen: Die Bundesgesetze \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) werden an den revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (StGB) angepasst.</p><p>Dabei geht es um die Verfolgungsverj\u00e4hrung, die nur im StGB geregelt ist. Im DGB und im StHG sollen nun die Regeln der Verfolgungsverj\u00e4hrung von Steuerdelikten an den Artikel\u00a0333 StGB angepasst werden. Gleichzeitig sollen die Sanktionen der Tatbest\u00e4nde des Steuerbetrugs sowie der Veruntreuung von Quellensteuern den Bestimmungen des revidierten StGB angepasst werden.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 18.09.2014</b></p><p><b>Strafverfolgung - Parlament passt Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr Steuerdelikte an </b></p><p><b>(sda) Eine \u00c4nderung der Verj\u00e4hrungsregeln hat dazu gef\u00fchrt, dass den Beh\u00f6rden weniger Zeit f\u00fcr die Verfolgung von Delikten zur Verf\u00fcgung stand. Das Parlament hat darum zuerst die Verj\u00e4hrungsfristen im Strafgesetzbuch und nun auch jene im Steuerstrafrecht verl\u00e4ngert. Eine Ausnahmen machten die R\u00e4te bei der Steuerhinterziehung.</b></p><p>Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Frist f\u00fcr die Verj\u00e4hrung von Steuerhinterziehung bei 15 Jahren statt bei 10 Jahren anzusetzen. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der St\u00e4nderat entscheiden, diese Verj\u00e4hrungsfrist bei 10 Jahren zu belassen.</p><p>Diese L\u00f6sung schlug die Nationalratskommission vor. Dort hatte sich die Meinung durchgesetzt, dass damit nicht nur die Fristen innerhalb des Steuerstrafrechts austariert w\u00e4ren, sondern dass sie auch gegen\u00fcber dem \u00fcbrigen Strafrecht in einem vertretbaren Verh\u00e4ltnis st\u00fcnden.</p><p>W\u00e4hrend sich im Nationalrat die Ratslinke noch gegen die faktische Verk\u00fcrzung der Verj\u00e4hrung gewehrt hatte, gab es im St\u00e4nderat dar\u00fcber keine Diskussion mehr. Eine Frist von 10 Jahren sei sicher zu kurz, aber nach der langen Diskussion sei ein Ende mit Schrecken besser als Schrecken ohne Ende, sagte Kommissionssprecher Luc Recordon (Gr\u00fcne/VD).</p><p>Die Vorschl\u00e4ge des Bundesrats zur Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) stammen vom M\u00e4rz 2012. Neben der Anpassung der Verj\u00e4hrungsfristen sieht die Vorlage technische \u00c4nderungen vor, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts notwendig geworden sind.</p><p>Weil sich die Mitglieder der Nationalratskommission zun\u00e4chst nicht auf Fristen einigen konnten, trat das Plenum bei der ersten Beratung gar nicht auf die Revision ein. Erst nachdem der St\u00e4nderat darauf beharrte hatte, legte die Kommission konkrete \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge vor. Diesen hat sich zuerst der Nationalrat und nun auch der St\u00e4nderat angeschlossen. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770756223970)\/","SubmissionDate":"\/Date(1330646400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}