{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120044,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120044,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.044","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Aarhus-Konvention. Genehmigung","Description":"Botschaft vom 28. M\u00e4rz 2012 zur Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention und von deren \u00c4nderung","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft</b></p><p>Mit dem Bundesbeschluss, der den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten mit dieser Botschaft zur Genehmigung unterbreitet wird, sollen die Voraussetzungen f\u00fcr eine Ratifizierung der Aarhus-Konvention geschaffen werden. Nur geringe Gesetzesanpassungen sind dabei n\u00f6tig. Mit der Genehmigung der Aarhus-Konvention und der \u00c4nderung von Almaty, die die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch ver\u00e4nderter Organismen betrifft, w\u00fcrde die Schweiz ein wichtiges Zeichen f\u00fcr eine verbesserte Umweltinformation setzen.</p><p></p><p>Am 25. Juni 1998 unterzeichnete die Schweiz das \u00dcbereinkommen \u00fcber den Zugang zu Informationen, die \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention). Die Konvention trat am 30. Oktober 2001 in Kraft. Bis heute haben 44 vorwiegend europ\u00e4ische Staaten sowie die Europ\u00e4ische Union die Konvention ratifiziert. Das Sekretariat der Konvention ist in Genf angesiedelt.</p><p>Die Aarhus-Konvention umfasst drei Pfeiler. Der erste Pfeiler beinhaltet die Umweltinformation. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, jedermann ein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen zu gew\u00e4hren. Bei \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen oder privaten Interessen kann das Gesuch abgelehnt werden. Die Vertragsstaaten m\u00fcssen zudem sicherstellen, dass sie \u00fcber aktuelle Umweltinformationen verf\u00fcgen und diese - m\u00f6glichst auf elektronischem Weg - \u00f6ffentlich machen. Der zweite Pfeiler beinhaltet die Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit an Entscheidungsverfahren. Die Vertragsparteien sollen bei umweltrelevanten Entscheiden den direkt Betroffenen Parteirechte gew\u00e4hren. Der dritte Pfeiler regelt den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Vertragsparteien m\u00fcssen f\u00fcr die Durchsetzung verschiedener Rechte der Konvention ein \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren vor einem Gericht vorsehen. Die \u00c4nderung von Almaty vom 27. Mai 2005, die noch nicht in Kraft ist, erg\u00e4nzt die Konvention um Mindestanforderungen an die \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen \u00fcber die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch ver\u00e4nderter Organismen.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Mit dieser Vorlage sollen die Voraussetzungen f\u00fcr eine Ratifikation der Aarhus-Konvention geschaffen werden. Dabei sind nur geringe Gesetzesanpassungen n\u00f6tig. Im Bereich des ersten Pfeilers (Zugang zu Umweltinformation) ist der Anspruch auf Bundesebene mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz bereits weitestgehend erf\u00fcllt. Neu werden auch die Kantone verpflichtet, ein solches Zugangsrecht f\u00fcr Umweltinformationen zu schaffen. Da mehr als die H\u00e4lfte aller Kantone bereits das \u00d6ffentlichkeitsprinzip kennen und zwei Kantone daran sind, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten, ist der Anpassungsbedarf f\u00fcr die Kantone hier eher klein. Im Bereich des zweiten Pfeilers (Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidverfahren) ist insbesondere eine geringe Erg\u00e4nzung zum Inhalt des Umweltvertr\u00e4glichkeitsberichtes n\u00f6tig. Schliesslich erweist sich auch der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten nach dem dritten Pfeiler grunds\u00e4tzlich als gen\u00fcgend. Im Bereich der ionisierenden Strahlung und in Bezug auf radioaktive Stoffe wird die Schweiz beim Beschwerderecht der Umweltorganisationen allerdings einen Vorbehalt anbringen. Da die Schweiz im Grundsatz beschlossen hat, mittelfristig aus der Kernenergie auszusteigen, wird dieser Vorbehalt an Bedeutung verlieren; er ist aber nach wie vor n\u00f6tig.</p><p>Mit der Ratifizierung der Aarhus-Konvention und der \u00c4nderung von Almaty w\u00fcrde die Schweiz ein wichtiges Zeichen f\u00fcr eine verbesserte Umweltinformation setzen und damit auch dem international und national immer mehr an Bedeutung gewinnenden Prinzip des \"Open-Government-Data\" Nachachtung verschaffen. Die Akzeptanz der Umweltpolitik in der \u00d6ffentlichkeit und der Vollzug w\u00fcrden gest\u00e4rkt. Schliesslich f\u00fchrt die Ratifizierung und Umsetzung der Konvention zu einer sinnvollen Angleichung an das Recht der Europ\u00e4ischen Union und der europ\u00e4ischen Staaten.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.06.2013</b></p><p><b>St\u00e4nderat h\u00e4lt an Aarhus-Konvention fest</b></p><p>Bern (sda) Der St\u00e4nderat m\u00f6chte die Aarhus-Konvention ratifizieren k\u00f6nnen. Er hat seine Umweltkommission beauftragt, die Vorlage zu diskutieren und dem Rat erneut vorzulegen. Die Kommission war auf den Ratifikations-Beschluss nicht eingetreten. Grund waren unter anderem Bedenken, dass dadurch das Verbandsbeschwerderecht ausgeweitet werden k\u00f6nnte. Umweltministerin Doris Leuthard versicherte jedoch, dass dies nicht der Fall sei. Auch ausl\u00e4ndische Umweltorganisationen w\u00fcrden nur dann zum Verbandsbeschwerderecht zugelassen, wenn sie die Schweizer Bedingungen erf\u00fcllten, sagte sie. Die Konvention \u00e4ndere daran nichts. Die Aarhus-Konvention will insbesondere den Zugang zu Umweltinformationen verbessern: B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sollen Dokumente bei Beh\u00f6rden einsehen k\u00f6nnen. Mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz ist das Einsichtsrecht in der Schweiz bereits sichergestellt. Die Konvention verlangt weiter, dass sich Betroffene bei umweltrelevanten Bewilligungsverfahren beteiligen k\u00f6nnen. Daf\u00fcr m\u00fcsste der Umweltvertr\u00e4glichkeitsbericht k\u00fcnftig eine Zusammenfassung der gepr\u00fcften Varianten enthalten. Es handelt sich um eine der wenigen Anpassungen, welche die Schweiz f\u00fcr die Umsetzung vornehmen m\u00fcsste.</p><p></p><p>Mehr B\u00fcrokratie</p><p>\"Es steht der Schweiz gut an, wenn sie schon so gut dasteht, die Konvention zu ratifizieren\", sagte Leuthard. Die Gegner aus dem b\u00fcrgerlichen Lager zogen daraus jedoch den gegenteiligen Schuss: Wenn die Schweiz die Bedingungen der Konvention bereits erf\u00fclle, m\u00fcsse sie diese auch nicht ratifizieren. Die Konvention f\u00fchre lediglich zu mehr B\u00fcrokratie und mehr Kosten, sagte Kommissionssprecher Georges Theiler (FDP/LU). Es werde mit Sicherheit mehr neue Beschwerden geben, und auch die vorgesehene Umwelterziehung sei nicht gratis zu haben.</p><p>Die Gegner sehen die Konvention auch als Hindernis bei der Umsetzung der Energiewende. Daf\u00fcr brauche es kurze Verfahren, die neben den Interessen der Natur auch die Gesamtinteressen der Energiewende ber\u00fccksichtigten, sagte Theiler. \"In der Tendenz w\u00fcrde die Ratifikation der Konvention diese Bem\u00fchungen eher erschweren.\" Trotz dieser Bedenken trat der St\u00e4nderat mit 20 zu 13 Stimmen auf den Umsetzungsbeschluss ein. Dieser geht nun zur\u00fcck an die Kommission. Der Nationalrat hatte der Ratifizierung der Konvention in der Fr\u00fchjahrssession zugestimmt - ebenfalls gegen den Antrag seiner Umweltkommission.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.9.2013</b></p><p><b>Umwelt - Schweiz kann Aarhus-Konvention ratifizieren</b></p><p><b>R\u00e4te heissen Anpassungen des Umweltschutzgesetzes gut</b></p><p>(sda) Die Schweiz kann die Aarhus-Konvention ratifizieren, die den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung an Bewilligungsverfahren regelt. Nach l\u00e4ngeren Diskussionen hat das Parlament die Zustimmung zur Ratifikation gegeben.</p><p>Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag als Zweitrat die n\u00f6tigen Anpassungen des Umweltschutzgesetzes gutgeheissen, mit 29 zu 14 Stimmen. Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen. In beiden R\u00e4ten hatten sich die vorberatenden Kommissionen zun\u00e4chst gegen die Ratifikation gestellt.</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner brachten am Donnerstag erneut ihre Einw\u00e4nde vor und warnten vor \"fremden Richtern\". Die Schweiz stehe beim Umweltschutz sehr gut da, stellte Georges Theiler (FDP/LU) fest. Es gebe bereits gen\u00fcgend Regeln. \"Ich m\u00f6chte nicht, dass die UNO uns vorschreibt, was wir zu tun haben.\" </p><p>Die Konvention bringe \"noch mehr Mitwirkung durch die Bev\u00f6lkerung, noch mehr B\u00fcrokratie, noch mehr Kosten und noch mehr Einsprachem\u00f6glichkeiten\", warnte Theiler. Gerade f\u00fcr die Energiewende brauche es aber kurze Verfahren. This Jenny (SVP/GL) argumentierte, es sei unn\u00f6tig, die Konvention zu ratifizieren, wenn die Schweiz die Bedingungen ja schon erf\u00fclle. \"Ich sehe schlichtweg den Nutzen nicht.\"</p><p></p><p>Nur minimale Gesetzesanpassungen</p><p>Die Mehrheit im St\u00e4nderat zeigte sich jedoch \u00fcberzeugt, dass es der Schweiz gut anstehe, die Konvention zu ratifizieren. Es brauche nur minimale Gesetzesanpassungen, gab Rapha\u00ebl Comte (FDP/NE) im Namen der Kommission zu bedenken. Pascale Bruderer (SP/AG) stellte fest, die Schweiz erf\u00fclle zwar die Vorgaben, habe aber ein Interesse daran, dass auch in anderen L\u00e4ndern strenge Regeln g\u00e4lten.</p><p>Umweltministerin Doris Leuthard zeigte sich verwundert, dass internationale Konventionen im Parlament pl\u00f6tzlich bek\u00e4mpft w\u00fcrden mit dem Argument, die Schweiz erf\u00fclle die Bedingungen bereits und habe somit nichts davon. Das sei neu. \"Heisst das jetzt, wir engagieren uns nicht mehr in diesen Fragen?\", fragte Leuthard. Dies w\u00e4re nicht sinnvoll, denn kleine L\u00e4nder h\u00e4tten nur mit multilateralen Regeln eine Chance.</p><p>Die Angst, dass das Verbandsbeschwerderecht ausgedehnt werde, sei unbegr\u00fcndet, betonte Leuthard. Es w\u00fcrden weiterhin die Schweizer Vorschriften gelten in der Frage, wer zur Beschwerde zugelassen werde. Und \"fremde Richter\" werde es nicht geben. Dies seien falsche Behauptungen.</p><p></p><p>Mehr Zugang zu Umweltinformationen</p><p>Die Schweiz hatte die Aarhus-Konvention bei deren Verabschiedung im Jahr 1998 unterzeichnet. Die Konvention will den Zugang zu Umweltinformationen verbessern: B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sollen Dokumente bei Beh\u00f6rden einsehen k\u00f6nnen. Mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz ist das Einsichtsrecht in der Schweiz bereits sichergestellt.</p><p>Die Konvention verlangt weiter, dass sich Betroffene bei umweltrelevanten Bewilligungsverfahren beteiligen k\u00f6nnen. Daf\u00fcr muss der Umweltvertr\u00e4glichkeitsbericht k\u00fcnftig eine Zusammenfassung der gepr\u00fcften Varianten enthalten. Es handelt sich um eine der wenigen Anpassungen, welche die Schweiz f\u00fcr die Umsetzung vornehmen m\u00fcsste.</p><p>Eine der geplanten \u00c4nderungen haben die R\u00e4te aus dem Gesetz gestrichen. Der Passus h\u00e4tte die Kantone verpflichtet, regelm\u00e4ssig den Zustand der Umwelt auf ihrem Gebiet zu beurteilen. Laut Umweltministerin Doris Leuthard kann die Schweiz die Konvention aber auch ohne den Artikel ratifizieren.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380240000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770757125083)\/","SubmissionDate":"\/Date(1332892800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4903,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}