{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120046,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120046,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.046","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"StGB und MStG. \u00c4nderung des Sanktionenrechts","Description":"Botschaft vom 4. April 2012 zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuchs und des Milit\u00e4rstrafgesetzes (\u00c4nderungen des Sanktionenrechts)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.04.2012 </b></p><p><b>Die bedingten Geldstrafen abschaffen; Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des AT StGB </b></p><p><b>Der Bundesrat will die bedingten Geldstrafen abschaffen und die kurzen Freiheitsstrafen wieder einf\u00fchren, um die abschreckende Wirkung auf Straft\u00e4ter zu erh\u00f6hen. Er hat am Mittwoch die Botschaft zur erforderlichen Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches verabschiedet. </b></p><p>Der am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (AT StGB) hat Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten durch Geldstrafen und gemeinn\u00fctzige Arbeit ersetzt. Schon fr\u00fch haben Politik und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden das neue Sanktionensystem kritisiert. Der Bundesrat tr\u00e4gt dieser Kritik mit einer erneuten Revision des AT StGB Rechnung. Die Revision sieht namentlich vor, dass die Gerichte k\u00fcnftig wieder bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen ab drei Tagen aussprechen k\u00f6nnen. Gleichzeitig wird die bedingte und teilbedingte Geldstrafe, deren abschreckende Wirkung bezweifelt wird, abgeschafft. Um die Freiheitsstrafe st\u00e4rker zu gewichten, wird zudem die Geldstrafe auf 180 (statt wie bisher auf 360) Tagess\u00e4tze begrenzt. Schliesslich wird neben dem geltenden Maximalbetrag von 3000 Franken auch ein Mindesttagessatz in H\u00f6he von 10 Franken f\u00fcr mittellose T\u00e4ter gesetzlich festgelegt.</p><p>F\u00fcr die Wiedereinf\u00fchrung kurzer Freiheitsstrafen sprechen verschiedene Gr\u00fcnde. Insbesondere ist der Bundesrat \u00fcberzeugt, dass kurze Freiheitsstrafen gewisse Straft\u00e4ter besser vor weiterer Delinquenz abhalten als Geldstrafen. Zudem k\u00f6nnen kurze Freiheitsstrafen, die mit ambulanten Massnahmen (z.B. Suchtbehandlung) kombiniert werden, bei Wiederholungst\u00e4tern einen gewissen Druck erzeugen, die Massnahme erfolgreich abzuschliessen. Sie k\u00f6nnen eine negative Entwicklung unterbrechen und eine Neuorientierung f\u00f6rdern. Ferner k\u00f6nnen Geldstrafen bei F\u00e4llen von h\u00e4uslicher Gewalt das knappe Familienbudget zus\u00e4tzlich belasten und dazu f\u00fchren, dass letztlich das Opfer einen Teil der Strafe zu tragen hat. Demgegen\u00fcber belastet die Freiheitsstrafe ausschliesslich die verurteilte Person.</p><p></p><p>Electronic Monitoring wird gesetzlich verankert</p><p>Die Gesetzesrevision wird dazu f\u00fchren, dass die Geldstrafe zur\u00fcckgedr\u00e4ngt wird und vermehrt kurze Freiheitsstrafen ausgesprochen werden. Deshalb wird die elektronische \u00dcberwachung des Vollzugs ausserhalb der Strafanstalt (Electronic Monitoring), wie sie bereits in sieben Kantonen versuchsweise zum Einsatz kommt, definitiv als Vollzugsform f\u00fcr Freiheitsstrafen zwischen 20 Tagen und 12 Monaten gesetzlich verankert. Electronic Monitoring kann zus\u00e4tzlich gegen Ende der Verb\u00fcssung langer Freiheitsstrafen als Alternative zum Arbeits- und Wohnexternat f\u00fcr eine Dauer von 3 bis 12 Monaten angeordnet werden.</p><p>Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten k\u00f6nnen auch als gemeinn\u00fctzige Arbeit vollzogen werden. Die gemeinn\u00fctzige Arbeit ist entsprechend dem Anliegen der Kantone nicht mehr als eigenst\u00e4ndige Strafe, sondern neu als Vollzugsform vorgesehen. Damit sind k\u00fcnftig nicht mehr die Gerichte, sondern die Strafvollzugsbeh\u00f6rden f\u00fcr die Anordnung der gemeinn\u00fctzigen Arbeit zust\u00e4ndig.</p><p></p><p>Wiedereinf\u00fchrung der Landesverweisung</p><p>Der Bundesrat will ferner die strafrechtliche Landesverweisung wieder einf\u00fchren. Die Verh\u00e4ngung einer Landesverweisung im Strafurteil stellt sicher, dass k\u00fcnftig der aufenthaltsrechtliche Status einer verurteilten Person bei ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug rechtskr\u00e4ftig entschieden ist und die Person zu diesem Zeitpunkt ausgewiesen werden kann. Weil die Landesverweisung in einem \u00f6ffentlichen Gerichtsverfahren ausgesprochen wird, entfaltet sie zudem eine st\u00e4rkere pr\u00e4ventive Wirkung als die administrativ verf\u00fcgte ausl\u00e4nderrechtliche Ausweisung.</p><p>Die Abschaffung der strafrechtlichen Landesverweisung hat sich wie die Abschaffung der kurzen Freiheitsstrafen in der Praxis nicht bew\u00e4hrt. Sie wird daher wieder eingef\u00fchrt. Im Unterschied zur Ausschaffungsinitiative, die in bestimmten F\u00e4llen eine obligatorische Landesverweisung verlangt, sieht die vorliegende Revision die Einf\u00fchrung einer fakultativen Landesverweisung vor.</p><p>Die Gesetzesrevision pr\u00e4zisiert ferner, dass die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde vor der bedingten Entlassung eines T\u00e4ters aus dem station\u00e4ren Massnahmenvollzug zwingend ein Gutachten einholen und eine Fachkommission anh\u00f6ren muss. Diese Pr\u00e4zisierung beseitigt eine Unsicherheit, die sich im Fall Lucie gezeigt hat, und gew\u00e4hrleistet eine einheitliche Rechtsanwendung.</p><p>Im Jugendstrafgesetz wird die Altersgrenze f\u00fcr die Beendigung von Massnahmen von 22 auf 25 Jahre erh\u00f6ht. Dies entspricht einem Bed\u00fcrfnis der Praxis. Heute m\u00fcssen einzelne Jugendliche aus dem Massnahmenvollzug entlassen werden, auch wenn ihnen die f\u00fcr ein geordnetes Leben erforderlichen Grundlagen nicht vollst\u00e4ndig vermittelt werden konnten. Die Erh\u00f6hung der Altersobergrenze wird es in Zukunft erm\u00f6glichen, dass Jugendliche w\u00e4hrend einer Massnahme eine Berufslehre abschliessen k\u00f6nnen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2015</b></p><p><b>Nationalrat will bei Geldstrafen Zweiklassen-Justiz vermeiden </b></p><p><b>\u00c4nderung des Sanktionsrechts nimmt Form an</b></p><p><b>(sda) Die 2007 eingef\u00fchrten Geldstrafen als Ersatz f\u00fcr kurze Freiheitsstrafen haben sich nicht bew\u00e4hrt. Weitgehend unbestritten ist daher, dass das System wieder ge\u00e4ndert werden muss. Nach und nach zeichnet sich ab, welche Strafen in Zukunft drohen und wie diese vollzogen werden.</b></p><p>Der Nationalrat hat sich am Mittwoch zum dritten Mal mit der \u00c4nderung des Strafgesetzbuchs und des Milit\u00e4rstrafrechts befasst. Bei einem der umstrittensten Punkte, der minimalen H\u00f6he eines Tagessatzes, stimmte er dabei einem Kompromissvorschlag seiner Kommission zu.</p><p>Der St\u00e4nderat beharrte bisher darauf, dass der Mindesttagessatz 10 Franken betragen soll. Mit dem relativ tiefen Ansatz solle sichergestellt werden, dass auch Verurteilte mit wenig Geld ihre Strafe bezahlen k\u00f6nnen und nicht ersatzweise ins Gef\u00e4ngnis geschickt werden. Dies entspreche der heutigen Praxis, die gut funktioniere, rief Bundespr\u00e4sidentin Simonetta Sommaruga in Erinnerung.</p><p>Der Nationalrat hingegen setzte sich dem Vorwurf aus, eine Zweiklassenjustiz zu beg\u00fcnstigen, weil er den Mindesttagessatz bei 30 Franken festlegen wollte. Nun hat er mit 104 zu 87 Stimmen einem Mittelweg zugestimmt: In der Regel soll der Tagessatz mindestens 30 Franken betragen. Mit R\u00fccksicht auf pers\u00f6nliche oder wirtschaftliche Verh\u00e4ltnisse soll er aber in Ausnahmef\u00e4llen auf 10 Franken gesenkt werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Wieder kurze Freiheitsstrafen</p><p>Eingelenkt hat der Nationalrat beim Vollzug: Die Frist f\u00fcr die Bezahlung von Geldstrafen soll verl\u00e4ngert werden k\u00f6nnen. Zudem kann ein Betreibungsverfahren durchgef\u00fchrt werden. Erst wenn das Geld auf diesem Weg nicht eingebracht werden kann, wird die Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe umgewandelt.</p><p>Schon fr\u00fcher geeinigt haben sich die R\u00e4te auf die Wiedereinf\u00fchrung kurzer Freiheitsstrafen. Der St\u00e4nderat wollte zun\u00e4chst an der geltenden Mindestdauer von 6 Monaten festhalten. Bei der zweiten Beratung lenkte er dann aber ein. Damit k\u00f6nnen Freiheitsstrafen schon ab drei Tagen Dauer verh\u00e4ngt werden.</p><p>Einigkeit besteht auch dar\u00fcber, dass Geldstrafen nur noch f\u00fcr maximal 180 Tage statt wie bisher f\u00fcr 360 Tage ausgesprochen werden d\u00fcrfen. Damit sind bei einer Strafdauer zwischen 3 und 180 Tagen sowohl Geld- wie auch Freiheitsstrafen m\u00f6glich.</p><p></p><p>Umstrittene bedingte Geldstrafen</p><p>Nachdem der Nationalrat den Entscheid zun\u00e4chst den rechtsanwendenden Beh\u00f6rden \u00fcberlassen wollte, ist er nun auch in diesem Punkt auf die Linie des St\u00e4nderats eingeschwenkt: Die Bedingungen, unter welchen eine kurze Freiheitsstrafe statt eine Geldstrafe ausgesprochen werden kann, werden im Gesetz genannt: Wenn die Geldstrafe voraussichtlich nicht vollzogen werden kann oder wenn eine Freiheitsstrafe geboten erscheint, um weitere Straftaten zu verhindern.</p><p>Offen bleibt damit insbesondere die Frage, ob die H\u00e4lfte einer Geldstrafe auf jeden Fall unbedingt vollzogen werden muss, wie es der St\u00e4nderat verlangt. Der Nationalrat hat auf Antrag seiner Kommission daran festgehalten, dass eine Geldstrafe auch vollst\u00e4ndig bedingt ausgesprochen werden kann. Umstritten ist auch noch die von der grossen Kammer beschlossene Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens.</p><p>Die Vorlage geht nun wieder an den St\u00e4nderat. R\u00e4umt dieser nicht alle verbleibenden Differenzen aus, ist die Einigungskonferenz am Zug.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.06.2015</b></p><p><b>Strafrecht - \u00c4nderung des Sanktionenrechts muss in Einigungskonferenz </b></p><p><b>(sda) Die R\u00e4te werden sich nicht einig, wie das System von Geld- und Freiheitsstrafen ge\u00e4ndert werden soll. Nun muss die Einigungskonferenz ans Werk. Umstritten ist insbesondere noch, ob das Strafbefehlsverfahren ausgeweitet werden soll.</b></p><p>Heute d\u00fcrfen Staatsanw\u00e4lte Strafverfahren bis zu einer Strafe von sechs Monaten per Strafbefehl erledigen. Daran will der St\u00e4nderat festhalten. Der Nationalrat m\u00f6chte das Strafbefehlsverfahren auf Strafen bis zw\u00f6lf Monate ausweiten, wenn in dem Verfahren gleichzeitig eine bedingte Strafe widerrufen wird.</p><p>Dagegen gebe es rechtsstaatliche Bedenken, sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) am Mittwoch im St\u00e4nderat. Im Strafbefehlsverfahren seien die Verteidigungsrechte eingeschr\u00e4nkt, Beweisw\u00fcrdigung und Begr\u00fcndung seien rudiment\u00e4r.</p><p>\"Auch wirkt der gesichtslose Strafbefehl nicht gleich wie ein Gerichtsurteil\", sagte Engler. Der sprichw\u00f6rtliche \"Ernst der Lage\" sei darin kaum zu erkennen.</p><p>Der Strafbefehl ist nicht die einzige verbleibende Differenz. Der St\u00e4nderat h\u00e4lt auch daran fest, dass das Gericht, wenn es auf eine Freiheitsstrafe statt auf eine Geldstrafe erkennt, dies begr\u00fcnden muss.</p><p></p><p>Keine Zweiklassen-Justiz</p><p>Bei der Mehrzahl der \u00fcbrigen Streitpunkte hat die kleine Kammer hingegen eingelenkt. So soll der Tagessatz einer Geldstrafe mindestens 30 Franken betragen. Der St\u00e4nderat hatte sich bisher f\u00fcr 10 Franken eingesetzt, um eine Zweiklassen-Justiz zu verhindern. Wer nicht zahlen kann, muss die Strafe n\u00e4mlich absitzen.</p><p>Mit einer Art H\u00e4rtefallklausel hat der Nationalrat aber den Weg frei gemacht f\u00fcr eine Einigung: In der Regel betr\u00e4gt der Tagessatz 30 Franken. Doch wenn die pers\u00f6nlichen oder wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse es gebieten, kann der Tagessatz auf 10 Franken gesenkt werden.</p><p>Einigkeit herrscht nun auch \u00fcber den bedingten Strafvollzug. Der St\u00e4nderat hatte bisher daran festgehalten, dass die H\u00e4lfte einer Geldstrafe unbedingt vollzogen werden muss. Nun ist er auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt, wonach die auf 180 Tage verk\u00fcrzte Geldstrafe vollst\u00e4ndig bedingt vollzogen werden kann.</p><p>Da beide R\u00e4te die Vorlage bereits dreimal behandelt haben, ist nun die Einigungskonferenz am Zug. Der Bundesrat hatte die Revision des Sanktionenrechts aufgrund der Kritik am System der Geldstrafen ausarbeiten lassen. Diese waren 2007 eingef\u00fchrt worden, um den Strafvollzug von den vielen kurzen Freiheitsstrafen zu entlasten.</p><p>Die Strafvollzugsbeh\u00f6rden meldeten schon vor Inkrafttreten des neuen Sanktionenrechts Zweifel an. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te, die das System wenige Jahre zuvor selber beschlossen hatten, nahmen diese Kritik auf. Sie \u00fcberwiesen zahlreiche Vorst\u00f6sse mit der Forderung, Geldstrafen wieder abzuschaffen oder zumindest zur\u00fcckzudr\u00e4ngen. Von diesem Anliegen sind in der Vorlage nur noch Spuren zu erkennen.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2015</b></p><p><b>Strafrecht - Weg frei f\u00fcr Einigung \u00fcber revidiertes Sanktionenrecht </b></p><p><b>(sda) Gross war vor einigen Jahren die Emp\u00f6rung dar\u00fcber, dass Kriminelle mit bedingten Geldstrafen davonkommen. Doch von der Revision des Sanktionenrechts, die das Parlament in aufgeheizter Stimmung beim Bundesrat bestellte, ist nach drei Jahren Arbeit wenig \u00fcbrig.</b></p><p>Schon bald war klar geworden, dass es f\u00fcr die Abschaffung der umstrittenen bedingten Geldstrafen keine Mehrheit gibt. Der St\u00e4nderat versuchte zwar durchzusetzen, dass mindestens die H\u00e4lfte der Geldstrafe unbedingt ausgesprochen wird, scheiterte aber am Widerstand des Nationalrats.</p><p>Immerhin d\u00fcrfen Geldstrafen nur noch bis 180 Tagess\u00e4tze statt wie bisher bis 360 Tagess\u00e4tze ausgesprochen werden. Das wird dazu f\u00fchren, dass auch bei mittelschweren Delikten wieder vermehrt auf eine Freiheitsstrafe erkannt wird. Zudem kann unter bestimmten Umst\u00e4nden schon ab drei Tagen eine Freiheitsstrafe verh\u00e4ngt werden, Geldstrafen behalten aber Vorrang. Bisher wurden bis zu einer Dauer von einem halben Jahr in der Regel nur Geldstrafen ausgesprochen.</p><p></p><p>Nationalrat gibt nach</p><p>Zuletzt stritten die R\u00e4te noch um die Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens. Heute d\u00fcrfen Staatsanw\u00e4lte Verfahren bis zu einer Strafe von sechs Monaten per Strafbefehl erledigen. Der Nationalrat wollte dies auf Strafen bis zw\u00f6lf Monate ausweiten, wenn in dem Verfahren gleichzeitig eine bedingte Strafe widerrufen wird.</p><p>Am Montag folgte er dann aber dem Antrag der Einigungskonferenz, an der heutigen Regelung festzuhalten. Eingelenkt hat er auch bei der Begr\u00fcndungspflicht f\u00fcr kurze Freiheitsstrafen. Da er mit seinen Beschl\u00fcssen auf den Kurs des St\u00e4nderats einschwenkte, steht einer Einigung nichts mehr im Weg.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770757778490)\/","SubmissionDate":"\/Date(1333497600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4903,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}