{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120065,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120065,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.065","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Geldw\u00e4schereigesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 27. Juni 2012 zur \u00c4nderung des Geldw\u00e4schereigesetzes","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft</b></p><p>Mit einer Revision des Geldw\u00e4schereigesetzes soll es der schweizerischen Meldestelle f\u00fcr Verdachtsmeldungen mit Bezug auf Geldw\u00e4scherei und Terrorismusfinanzierung erm\u00f6glicht werden, k\u00fcnftig mit ihren ausl\u00e4ndischen Partnerbeh\u00f6rden auch Finanzinformationen auszutauschen. Mit dieser Vertiefung des Informationsaustausches werden sich einerseits die Analyset\u00e4tigkeit der Meldestelle verbessern und anderseits eine Angleichung an die international anerkannten Standards erzielen lassen.</p><p></p><p>Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber ein international anerkanntes Dispositiv zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei, von deren Vortaten, organisierter Kriminalit\u00e4t und der Terrorismusfinanzierung. Den Rahmen legt das Geldw\u00e4schereigesetz vom 10. Oktober 1997 (GwG) fest. Im Wissen, dass Geldw\u00e4scherei und Terrorismusfinanzierung grenz\u00fcberschreitenden Charakter haben, beteiligt sich die Schweiz an der \"Groupe d'action financi\u00e8re\" (GAFI) seit deren Gr\u00fcndung im Jahr 1989. Die Standards der GAFI verlangen, dass jedes Land \u00fcber eine zentrale Meldestelle f\u00fcr Verdachtsmeldungen (Financial Intelligence Unit, FIU) verf\u00fcgt. Die FIUs sollen auf nationaler Ebene f\u00fcr den Empfang und die Analyse von Meldungen der Finanzintermedi\u00e4re zust\u00e4ndig sein und die entsprechenden Erkenntnisse amtshilfeweise untereinander austauschen. Analyse und Austausch dienen der ersten Aufkl\u00e4rung der erw\u00e4hnten Kriminalit\u00e4tsph\u00e4nomene und ihrer Vortaten. Sie sind jedoch nicht Selbstzweck. Vielmehr sollen die von den FIUs empfangenen und weiterbearbeiteten Daten die sp\u00e4tere Durchf\u00fchrung von justizf\u00f6rmigen Straf- und Rechtshilfeverfahren erm\u00f6glichen, ohne diese jedoch vorwegzunehmen. In der Schweiz nimmt die Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) die Funktion einer FIU wahr.</p><p>Im Jahre 1995 schlossen sich 13 FIUs zur sogenannten Egmont-Gruppe zusammen, die inzwischen 127 FIUs aus allen Weltregionen vereinigt, darunter die Meldestellen aller Staaten mit global ausgerichteten Finanzpl\u00e4tzen. Die Gruppe hat sich in Anlehnung an die Standards der GAFI den Zweck gesetzt, die internationale Zusammenarbeit zwischen ihren FIU-Mitgliedern durch einen direkten, formlosen und damit effizienten Informationsaustausch zu f\u00f6rdern. Die MROS ist seit 1998 Mitglied dieser Gruppe.</p><p>Im Februar 2012 revidierte die GAFI ihre Empfehlungen dahingehend, dass es den FIUs insk\u00fcnftig erlaubt sein muss, alle Informationen untereinander auszutauschen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ben\u00f6tigen, worunter nach den revidierten Wortlauten und Interpretativnoten neu explizit auch die in den Meldungen der Finanzintermedi\u00e4re enthaltenen Finanzinformationen fallen. Mit dem Abschluss ihrer Revision traten die Vorgaben der GAFI in Konflikt mit dem schweizerischen Bankkunden- und Amtsgeheimnis, das dazu f\u00fchrt, dass die Meldestelle die Weitergabe von Finanzinformationen als einzige FIU der Egmont-Gruppe generell und integral verweigern muss.</p><p>Mit der sich abzeichnenden Revision der GAFI-Standards stiess diese Weigerung der Meldestelle auf zunehmenden Protest in der Egmont-Gruppe. Dieser m\u00fcndete im Juli 2011 in einer formellen Androhung, die schweizerische Meldestelle in ihrer Mitgliedschaft zu suspendieren. Diese Androhung wurde mit der Aufforderung verbunden, dass die Schweiz bis zum Juli 2012 aufzuzeigen haben werde, dass sie den erforderlichen Gesetzgebungsprozess eingeleitet hat, um ihre FIU in die Lage</p><p>zu versetzen, auch Finanzinformationen auszutauschen.</p><p>Der Umstand, dass die Meldestelle keine Finanzinformationen weitergeben darf, wirkt sich in der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei f\u00fcr alle Beteiligten und namentlich auch die Schweiz selbst nachteilig aus. Andere FIUs halten n\u00e4mlich Gegenrecht und lassen der Meldestelle ihrerseits keine Finanzinformationen zukommen. Somit liegt es nach der \u00dcberzeugung des Bundesrates im Interesse der Schweiz selbst, der durch das Bankkunden- und Amtsgeheimnis bedingten Behinderungen des Amtshilfevollzugs ein baldiges Ende zu setzen und die Meldestelle vollumf\u00e4nglich am Austausch von allen verf\u00fcgbaren Daten teilhaben zu lassen. Damit wird die Datenbasis der Meldestelle verbreitert, sodass ihre Analysen an Qualit\u00e4t und das Dispositiv des schweizerischen Finanzplatzes gegen die Geldw\u00e4scherei an Effizienz und Glaubw\u00fcrdigkeit gewinnen.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Das Kernanliegen der Vorlage besteht darin, die Meldestelle in die Lage zu versetzen, die bei ihr vorhandenen Finanzinformationen mit anderen FIUs auszutauschen. Dieses Kernanliegen l\u00e4sst sich gesetzgeberisch nicht isoliert realisieren. Vielmehr muss es im Regelungszusammenhang mit den Rechtsgrunds\u00e4tzen und Pr\u00fcfkriterien abgebildet werden, welche die bew\u00e4hrte Praxis der Meldestelle determinieren. Mit deren Kodifikation bietet sich f\u00fcr den Gesetzgeber eine Gelegenheit, die generell gehaltenen Vorgaben des heutigen GwG zu konkretisieren und nebst dem erw\u00e4hnten Kernanliegen durch zwei weitere materielle Novellen zu erg\u00e4nzen:</p><p>Erstens soll die bestehende Kompetenz der Meldestelle, Finanzintermedi\u00e4re zur Vervollst\u00e4ndigung bereits erstatteter Meldungen anzuhalten, punktuell erweitert werden: Neu soll die Meldestelle Informationen auch bei dritten Finanzintermedi\u00e4ren einfordern k\u00f6nnen, das heisst bei solchen, die nicht selber eine Verdachtsmeldung erstattet haben. Dies jedoch nur, wenn ein Zusammenhang mit Erkenntnissen besteht, die auf eine bereits erstattete Meldung zur\u00fcckgehen. Damit kann der Gesetzgeber in einer den Bed\u00fcrfnissen des Finanzplatzes angemessenen Weise den gesteigerten Anforderungen der GAFI Rechnung tragen, wonach die FIUs bei den Finanzintermedi\u00e4ren zus\u00e4tzliche Informationen beschaffen k\u00f6nnen m\u00fcssen, die sie zur effizienten Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben ben\u00f6tigen.</p><p>Zweitens soll der Meldestelle die Zust\u00e4ndigkeit \u00fcbertragen werden, mit ausl\u00e4ndischen FIUs, die zur Zusammenarbeit mit ihren Gegenstellen einen technischen Zusammenarbeitsvertrag (Memorandum of Understanding, MoU) ben\u00f6tigen, in eigener Kompetenz einen solchen abzuschliessen, was ebenfalls einer Vorgabe der GAFI entspricht.</p><p>Die \u00fcbrigen Aspekte der Vorlage stellen eine Konkretisierung von Artikel\u00a032 GwG dar, der die Meldestelle schon heute grunds\u00e4tzlich erm\u00e4chtigt, die bei ihr vorhandenen Daten amtshilfeweise mit ihren ausl\u00e4ndischen Gegenstellen auszutauschen. Mit der neu eingef\u00fchrten expliziten gesetzlichen Befugnis, auch Finanzinformationen amtshilfeweise an ihre ausl\u00e4ndischen Partnerstellen weiterzugeben, entf\u00e4llt der Vorrang des Bankkunden- und des Amtsgeheimnisses. Damit wird diese Bestimmung ihre volle Wirkung entfalten, sodass die Meldestelle ihre Mitgliedschaft bei der Egmont-Gruppe im Einklang mit den revidierten Vorgaben der GAFI wird wahrnehmen k\u00f6nnen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 21.03.2013</b></p><p></p><p><b>Geldw\u00e4scherei - Meldestelle kann Finanzinformationen weitergeben</b></p><p>Nationalrat heisst \u00c4nderungen des Geldw\u00e4schereigesetzes gut</p><p>(sda) Die Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) soll k\u00fcnftig Finanzinformationen an ausl\u00e4ndische Partnerbeh\u00f6rden weitergeben d\u00fcrfen. Der Nationalrat hat am Donnerstag als Zweitrat einer \u00c4nderung des Geldw\u00e4schereigesetzes zugestimmt.</p><p>Wegen des Bankgeheimnisses befolgte die Schweiz bisher den internationalen Standard nicht: Die Schweizer Meldestelle erteilte keine Ausk\u00fcnfte \u00fcber Bankkontonummern, Geldtransaktionen oder Kontosaldi. Neu soll sie dies tun d\u00fcrfen.</p><p>Die Schweiz erf\u00fcllt damit eine Empfehlung der internationalen Gruppe zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei (GAFI). Ohne Einlenken h\u00e4tte ihr der Ausschluss aus der Egmont-Gruppe gedroht, einem Verbund von \u00fcber 130 Geldw\u00e4scherei-Meldestellen. Diese forderte die Schweiz immer wieder auf, wie alle anderen Beh\u00f6rden Finanzinformationen zu teilen.</p><p></p><p>Reputationsschaden verhindern</p><p>\"Unsere Meldestelle steht weltweit isoliert da\", sagte Kommissionssprecherin Gabi Huber (FDP/UR). Sie warnte vor einem Reputationsschaden f\u00fcr den Finanzplatz und das Land. Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga rief in Erinnerung, dass es um organisierte Kriminalit\u00e4t und die Finanzierung von Terrorismus gehe. \"Mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis die Bek\u00e4mpfung solcher Verbrechen zu verhindern, k\u00f6nnen wir uns nicht mehr erlauben.\"</p><p>Gegen die Gesetzes\u00e4nderung stellte sich die SVP. \"Wir wollen nicht unter dem Diktat der Egmont-Gruppe stehen\", sagte Yves Nidegger (SVP/GE). Er pl\u00e4dierte daf\u00fcr, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten.</p><p></p><p>Nicht nur im Ausnahmefall</p><p>Umstritten war im Nationalrat auch die exakte Formulierung der neuen Bestimmung. Die Mehrheit folgte jedoch dem Vorschlag des Bundesrates. Demnach kann die Meldestelle k\u00fcnftig alle Personendaten und \u00fcbrigen Informationen an eine ausl\u00e4ndische Meldestelle weitergeben.</p><p>Eine linke Minderheit beantragte, dass sie dies nicht nur tun kann, sondern muss. Eine rechte Minderheit wollte dagegen im Gesetz verankern, dass die Schweizer Meldestelle nur ausnahmsweise Personendaten an eine ausl\u00e4ndische weitergibt. Der Rat lehnte aber beide Antr\u00e4ge ab.</p><p></p><p>Keine Weitergabe an Dritte</p><p>Die ausl\u00e4ndischen Meldestellen d\u00fcrfen die Informationen gem\u00e4ss den neuen Bestimmungen ausschliesslich zu Analysezwecken im Rahmen der Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4scherei verwenden. Auch d\u00fcrfen sie diese nicht ohne Zustimmung der Schweizer Meldestelle an Dritte weitergeben.</p><p>Originaldokumente werden nicht ins Ausland geliefert. Die Weitergabe der Informationen erfolgt in Form von Berichten. Auf Basis dieser Berichte kann die Partnerbeh\u00f6rde entscheiden, ob ein Strafverfahren er\u00f6ffnet und in der Schweiz um Rechtshilfe ersucht wird. In diesem Fall gilt dann ein umfassender Rechtsschutz.</p><p></p><p>Neuer Grund f\u00fcr Auskunftsverweigerung</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die \u00c4nderungen mit 105 zu 48 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht mit einer kleinen Differenz zur\u00fcck an den St\u00e4nderat. Dabei geht es um die Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Auskunftsverweigerung.</p><p>Der Nationalrat m\u00f6chte zus\u00e4tzlich im Gesetz verankern, dass die Schweizer Meldestelle auf das Ersuchen einer ausl\u00e4ndischen nicht eingeht, wenn die nationalen Interessen oder die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Die Linke sieht in dieser Bestimmung ein m\u00f6gliches Schlupfloch, die Vertreter der b\u00fcrgerlichen Parteien sprachen von einem Notnagel.</p><p>Die beschlossenen \u00c4nderungen des Geldw\u00e4schereigesetzes stellen nur einen ersten Schritt dar. Folgen wird die Umsetzung weiterer GAFI-Empfehlungen, bei denen es auch um Steuerdelikte geht. Der Bundesrat hat seine Vorschl\u00e4ge dazu im Februar in die Vernehmlassung geschickt.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 06.06.2013 </b></p><p></p><p><b>Meldestelle kann Finanzinformationen weitergeben </b></p><p><b>\u00c4nderungen des Geldw\u00e4schereigesetzes unter Dach </b></p><p>Bern (sda) Die Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) darf k\u00fcnftig Finanzinformationen an ausl\u00e4ndische Partnerbeh\u00f6rden weitergeben. Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag eine Differenz zum Nationalrat ausger\u00e4umt. Die \u00c4nderungen des Geldw\u00e4schereigesetzes sind damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen am Ende der Session. </p><p>Wegen des Bankgeheimnisses befolgte die Schweiz den internationalen Standard bisher nicht: Die Schweizer Meldestelle erteilte keine Ausk\u00fcnfte \u00fcber Bankkontonummern, Geldtransaktionen oder Kontosaldi. Neu wird sie dies tun d\u00fcrfen. Die Schweiz erf\u00fcllt damit eine Empfehlung der internationalen Gruppe zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei (GAFI). Ohne Einlenken h\u00e4tte ihr der Ausschluss aus der Egmont-Gruppe gedroht, einem Verbund von \u00fcber 130 Geldw\u00e4scherei-Meldestellen. Diese forderte die Schweiz immer wieder auf, wie alle anderen Beh\u00f6rden Finanzinformationen zu teilen. </p><p></p><p>Reputationsschaden verhindern </p><p>Der Bundesrat warnte vor einem Reputationsschaden f\u00fcr den Finanzplatz. Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga rief in den R\u00e4ten in Erinnerung, dass es um organisierte Kriminalit\u00e4t und die Finanzierung von Terrorismus gehe. Die Schweiz k\u00f6nne sich nicht mehr erlauben, mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis die Bek\u00e4mpfung solcher Verbrechen zu verhindern. </p><p>Gegen die Gesetzes\u00e4nderung hatte sich die SVP gestellt. Die Schweiz d\u00fcrfe sich nicht dem Diktat der Egmont-Gruppe beugen, argumentierte sie. Die Mehrheit \u00fcberzeugte dieser Einwand jedoch nicht. </p><p></p><p>Nur zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei </p><p>Die Meldestelle kann damit k\u00fcnftig alle Personendaten und \u00fcbrigen Informationen an eine ausl\u00e4ndische Meldestelle weitergeben. Die ausl\u00e4ndischen Meldestellen d\u00fcrfen die Informationen ausschliesslich zu Analysezwecken im Rahmen der Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4scherei verwenden. Auch d\u00fcrfen sie diese nicht ohne Zustimmung der Schweizer Meldestelle an Dritte weitergeben. Originaldokumente werden nicht ins Ausland geliefert. Die Weitergabe der Informationen erfolgt in Form von Berichten. Auf Basis dieser Berichte kann die Partnerbeh\u00f6rde entscheiden, ob ein Strafverfahren er\u00f6ffnet und in der Schweiz um Rechtshilfe ersucht wird. In diesem Fall gilt dann ein umfassender Rechtsschutz. </p><p></p><p>Neuer Grund f\u00fcr Auskunftsverweigerung </p><p>Umstritten waren in den R\u00e4ten die Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Auskunftsverweigerung. Der Nationalrat verankerte im Gesetz, dass die Schweizer Meldestelle auf das Ersuchen einer ausl\u00e4ndischen nicht eingeht, wenn dies die nationalen Interessen oder die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung beeintr\u00e4chtigen w\u00fcrde. </p><p>Die Linke sah in dieser Bestimmung ein m\u00f6gliches Schlupfloch, die Vertreter der b\u00fcrgerlichen Parteien sprachen von einem Notnagel. Der Bundesrat erachtete die Klausel als \u00fcberfl\u00fcssig, zeigte sich aber einverstanden damit. Am Donnerstag hat nun auch der St\u00e4nderat zugestimmt. </p><p>Die beschlossenen \u00c4nderungen des Geldw\u00e4schereigesetzes stellen nur einen ersten Schritt dar. Folgen wird die Umsetzung weiterer GAFI-Empfehlungen, bei denen es auch um Steuerdelikte geht. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770757678803)\/","SubmissionDate":"\/Date(1340755200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}