{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120069,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120069,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.069","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Kompetenz zum Abschluss v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge. Vorl\u00e4ufige Anwendung und Vertr\u00e4ge von beschr\u00e4nkter Tragweite","Description":"Botschaft vom 4. Juli 2012 zum Bundesgesetz \u00fcber die Kompetenz zum Abschluss v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge von beschr\u00e4nkter Tragweite und \u00fcber die vorl\u00e4ufige Anwendung v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge (\u00c4nderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und des Parlamentsgesetzes)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.07.2012</b></p><p><b>Mehr Klarheit beim Abschluss von v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen</b></p><p><b>Der Bundesrat will mehr Klarheit in der Frage, welche v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge er ohne Zustimmung des Parlaments abschliessen darf. Er schl\u00e4gt vor, seine Abschlusskompetenzen massvoll einzuschr\u00e4nken. Die Kompetenzen des Parlaments werden damit erweitert. Zudem ist der Bundesrat bereit, auf die vorl\u00e4ufige Anwendung v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge zu verzichten, falls die zust\u00e4ndigen Kommissionen diese mit einer Zweidrittelmehrheit ablehnen. Er reagiert damit auf Forderungen aus dem Parlament. Die Botschaft zu den erforderlichen Gesetzes\u00e4nderungen hat er am Mittwoch verabschiedet.</b></p><p>Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) sowie des Parlamentsgesetzes gehen auf zwei Motionen zur\u00fcck, wovon sich eine ausdr\u00fccklich auf das mit den USA abgeschlossene UBS-Amtshilfeabkommen bezieht. Mit der Einschr\u00e4nkung seiner Kompetenzen nimmt der Bundesrat die Anliegen des Parlaments auf, ohne das geltende System grundlegend in Frage zu stellen. Die Vorschl\u00e4ge des Bundesrats wurden in der Vernehmlassung \u00fcberwiegend gut aufgenommen. Die Pr\u00e4zisierungen w\u00fcrden die Rechtsicherheit st\u00e4rken und die Vorz\u00fcge des bestehenden Systems beibehalten.</p><p></p><p><b>Eine Liste zur Kl\u00e4rung</b></p><p>Das geltende Recht sieht beim Abschluss v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge eine Kompetenzaufteilung zwischen Bundesrat und Parlament vor. Die Bundesversammlung genehmigt die v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge; ausgenommen sind die Vertr\u00e4ge, f\u00fcr deren Abschluss auf Grund von Gesetz oder v\u00f6lkerrechtlichem Vertrag der Bundesrat zust\u00e4ndig ist. So erlaubt zum Beispiel das RVOG dem Bundesrat, Vertr\u00e4ge von beschr\u00e4nkter Tragweite, sogenannte \"Bagatellvertr\u00e4ge\", selbst\u00e4ndig abschliessen. </p><p>Diese Kompetenzaufteilung erm\u00f6glicht eine effiziente Arbeitsweise und verhindert eine \u00dcberlastung des Parlaments mit Vorlagen marginaler Bedeutung. Deshalb will der Bundesrat diese Grunds\u00e4tze beibehalten und sie nur massvoll einschr\u00e4nken. Dazu schl\u00e4gt er vor, das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz mit einer nicht abschliessenden Liste zu erg\u00e4nzen, die festh\u00e4lt, welche v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge nicht als Vertr\u00e4ge von beschr\u00e4nkter Tragweite gelten sollen. Damit wird dem Bundesrat im Vornherein die Kompetenz selbstst\u00e4ndigen zum Abschluss bestimmter Vertragskategorien versagt.</p><p></p><p><b>Parlamentarische Kommissionen k\u00f6nnen vorl\u00e4ufige Anwendung verhindern</b></p><p>V\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge, welche die Zustimmung der Bundesversammlung bed\u00fcrfen, k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich erst ratifiziert werden und in Kraft treten, wenn sie vom Parlament genehmigt wurden. Zur Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz und bei besonderer Dringlichkeit kann der Bundesrat solche v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge vorl\u00e4ufig anwenden; er muss allerdings diese Vertr\u00e4ge dem Parlament sp\u00e4testens nach sechs Monaten zur Genehmigung vorlegen. Zudem muss er vorg\u00e4ngig die zust\u00e4ndigen Kommissionen konsultieren, ist jedoch nicht an deren Stellungnahme gebunden.</p><p>Um den parlamentarischen Forderungen nachzukommen, schl\u00e4gt der Bundesrat nun eine \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes und des RVOG vor, welche die Mitwirkungsrechte des Parlaments ausweitet. Neu soll vorgesehen werden, dass der Bundesrat auf die vorl\u00e4ufige Anwendung eines v\u00f6lkerrechtlichen Vertrages verzichten muss, wenn sich eine Zweidrittelmehrheit der zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen dagegen ausspricht.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2014</b></p><p><b>Nationalrat entscheidet sich f\u00fcr Kompromiss bei Staatsvertr\u00e4gen </b></p><p><b>(sda) In dringenden F\u00e4llen soll der Bundesrat Staatsvertr\u00e4ge auch in Zukunft vorl\u00e4ufig anwenden d\u00fcrfen. Sprechen sich die beiden zust\u00e4ndigen Parlamentskammern dagegen aus, soll er aber darauf verzichten m\u00fcssen. F\u00fcr diese Formulierung hat sich der Nationalrat entschieden.</b></p><p>Es handelt sich um einen Kompromiss. Zun\u00e4chst hatte der Nationalrat ins Gesetz schreiben wollen, dass der Bundesrat einen Staatsvertrag nur dann vorl\u00e4ufig anwenden darf, wenn beide Parlamentskammern zustimmen. Der St\u00e4nderat lehnte dies aber ab. Aus seiner Sicht w\u00fcrde eine solche Regel den Handlungsspielraum des Bundesrates zu stark einschr\u00e4nken.</p><p>Nun hat der Nationalrat die Bestimmung gelockert: Nur eine der beiden Parlamentskommissionen soll zustimmen m\u00fcssen. Lehnt eine Kommission die vorl\u00e4ufige Anwendung eines Staatsvertrags ab, kann der Bundesrat den Vertrag dennoch anwenden.</p><p>Der Handlungsspielraum des Bundesrates werde zwar auch mit dieser Version beschr\u00e4nkt, stellte Justizministerin Simonetta Sommaruga fest. Allerdings geschehe dies in einem Ausmass, das der Bundesrat als vertretbar erachte. Die Vorlage geht nun zur\u00fcck an den St\u00e4nderat.</p><p>Mit der Gesetzes\u00e4nderung reagiert das Parlament auf den UBS-Staatsvertrag mit den USA. Nachdem der Bundesrat im Jahr 2010 gegen den Willen der Parlamentskommissionen beschlossen hatte, diesen Vertrag vorl\u00e4ufig anzuwenden und Daten von UBS-Kunden auszuliefern, verlangte das Parlament eine \u00c4nderung der Regeln.</p><p>Heute kann der Bundesrat bei besonderer Dringlichkeit v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge ohne Zustimmung des Parlaments vorl\u00e4ufig anwenden. Sp\u00e4testens nach sechs Monaten muss er die Vertr\u00e4ge dann aber dem Parlament zur Genehmigung vorlegen. Zwar muss er in einem solchen Fall vorg\u00e4ngig die zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen konsultieren, doch ist er nicht an deren Stellungnahme gebunden.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.06.2014</b></p><p><b>V\u00f6lkerrecht - St\u00e4nderat will nicht mehr Kompetenzen bei Staatsvertr\u00e4gen </b></p><p><b>Nein zu Kompromissl\u00f6sung des Nationalrats</b></p><p>(sda) Will der Bundesrat in dringenden F\u00e4llen Staatsvertr\u00e4ge vorl\u00e4ufig anwenden, kann er dies auch in Zukunft ohne Zustimmung des Parlaments tun. Der St\u00e4nderat hat sich am Montag gegen einen Kompromissvorschlag aus dem Nationalrat ausgesprochen.</p><p>Damit hat sich die kleine Kammer erneut f\u00fcr den Status quo ausgesprochen. Heute kann der Bundesrat bei besonderer Dringlichkeit in Eigenregie entscheiden, ob er Staatsvertr\u00e4ge vorl\u00e4ufig anwenden will. Sp\u00e4testens nach sechs Monaten muss er die Vertr\u00e4ge dann aber vom Parlament absegnen lassen.</p><p>Dieses Vorgehen w\u00e4hlte die Landesregierung etwa im Fr\u00fchling 2010 beim UBS-Staatsvertrag, als sie eigenm\u00e4chtig die Lieferung von Daten der Bankkunden beschloss. In der Folge verlangte das Parlament eine \u00c4nderung der Regeln.</p><p>Der Bundesrat schlug deshalb vor, dass die Kommissionen die vorl\u00e4ufige Anwendung verhindern k\u00f6nnen - allerdings brauche es daf\u00fcr jeweils eine Zweidrittelmehrheit. Der Nationalrat zerzauste diesen Vorschlag: Sagt eine Kommission mit einfacher Mehrheit Nein, muss der Bundesrat auf die vorl\u00e4ufige Anwendung verzichten, so die Position der grossen Kammer.</p><p>Dies ging wiederum dem St\u00e4nderat zu weit: Der Bundesrat solle die Kommissionen wie bisher bloss konsultieren m\u00fcssen. Der Nationalrat sprach sich dann im M\u00e4rz f\u00fcr einen Kompromiss aus: Nur wenn beide Kommissionen gegen die dringliche Anwendung eines Staatsvertrags ihr Veto einlegen, soll der Bundesrat darauf verzichten m\u00fcssen.</p><p></p><p>Knapper Entscheid</p><p>Am Montag hat sich der St\u00e4nderat nun erneut gegen eine \u00c4nderung der bisherigen Praxis ausgesprochen - dies, obwohl Justizministerin Simonetta Sommaruga im Rat von einem \"tauglichen Kompromiss\" sprach. Auch hatte sich eine Mehrheit der vorberatenden Kommission in diesem Punkt f\u00fcr den Vorschlag der grossen Kammer ausgesprochen. Der Entscheid fiel mit 22 zu 21 Stimmen denkbar knapp.</p><p>Der St\u00e4nderat folgte damit den Argumenten von Paul Niederberger (CVP/NW). Die F\u00fchrungsaufgabe der Landesregierung in dringlichen aussenpolitischen Fragen d\u00fcrfe nicht in Frage gestellt werden, sagte der Nidwaldner St\u00e4nderat. Er erinnerte zudem daran, dass der Nationalrat wiederholt ein Vetorecht f\u00fcr das Parlament bei Verordnungen gefordert habe. Die Vorschl\u00e4ge bei den Staatsvertr\u00e4gen zielten in dieselbe Richtung und seien abzulehnen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.06.2014</b></p><p><b>Nationalrat h\u00e4lt an Vetorecht bei dringenden Staatsvertr\u00e4gen fest </b></p><p><b>Kompromiss wegen knappem Resultat im St\u00e4nderat m\u00f6glich</b></p><p><b>(sda) Der Bundesrat soll in dringenden F\u00e4llen Staatsvertr\u00e4ge auch in Zukunft vorl\u00e4ufig anwenden d\u00fcrfen. Sprechen sich die beiden zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen dagegen aus, soll er aber darauf verzichten m\u00fcssen. An dieser Formulierung h\u00e4lt der Nationalrat fest. Er hofft auf ein Einlenken des St\u00e4nderats.</b></p><p><b></b></p><p>Die kleine Kammer hatte diese Kompromissl\u00f6sung in der ersten Woche der Sommersession nur mit einer Stimme Unterschied abgelehnt. Der St\u00e4nderat wollte, dass der Bundesrat die Kommissionen wie bisher bloss konsultieren muss. Er sah keinen Handlungsbedarf f\u00fcr ein Vetorecht der parlamentarischen Kommissionen.</p><p>Ganz anders sieht das der Nationalrat. Er m\u00f6chte ein Mitspracherecht bei dringenden Staatsvertr\u00e4gen. Wie im M\u00e4rz sprach sich die grosse Kammer f\u00fcr einen Kompromiss aus: Nur wenn beide Kommissionen gegen die dringliche Anwendung eines Staatsvertrags ihr Veto einlegen, soll der Bundesrat darauf verzichten m\u00fcssen.</p><p>Der Entscheid am Donnerstag fiel einstimmig. Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga sagte, dass eine solche Regelung auch aus Sicht der Regierung Sinn mache. \"Wenn beide Kommissionen ihr Veto einlegen, ist das Risiko gross, dass das Parlament den Vertrag auch ablehnen wird.\"</p><p></p><p>Ja zu Differenzbereinigungsverfahren</p><p>In einem anderen Punkt widersprach Sommaruga dem Nationalrat. So sei ein verk\u00fcrztes Differenzbereinigungsverfahren - im Fall von unterschiedlichen Meinungen in den Kommissionen - nicht notwendig. \"Kompromisse sind in dieser Frage nicht m\u00f6glich, weil nur \u00fcber Ja und Nein entschieden werden kann\", sagte sie.</p><p>Zudem w\u00e4re ein Verzicht auf ein solches Verfahren auch taktisch wertvoll. \"Das w\u00fcrde die Chancen erh\u00f6hen, dass Ihnen der St\u00e4nderat im anderen Punkt entgegenkommt\", appellierte sie an die Nationalr\u00e4te. Die grosse Kammer hielt aber auch hier an ihrem Beschluss vom vergangenen M\u00e4rz fest.</p><p>\"Mit einem verk\u00fcrzten Differenzbereinigungsverfahren erhalten beide Kommissionen die Gelegenheit, sich auszutauschen\", sagte etwa der Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder. Das sei \"ein ganz entscheidender, wichtiger Moment\". Der Nationalrat stimmte dem oppositionslos zu.</p><p>Das Gesch\u00e4ft geht nun wieder zur\u00fcck an den St\u00e4nderat. Dessen Kommission hatte sich schon bei der letzten Beratung mehrheitlich f\u00fcr die Version des Nationalrats ausgesprochen.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 11.09.2014</b></p><p><b>V\u00f6lkerrecht - Vorl\u00e4ufige Anwendung von Staatsvertr\u00e4gen bleibt umstritten </b></p><p><b>(sda) National- und St\u00e4nderat sind sich beim Verfahren f\u00fcr die vorl\u00e4ufige Anwendung von Staatsvertr\u00e4gen auch bei der dritten Beratungsrunde nicht einig geworden. Die umstrittene Vorlage wird nun ein Fall f\u00fcr die Einigungskonferenz.</b></p><p>Heute kann der Bundesrat bei besonderer Dringlichkeit v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge ohne Zustimmung des Parlaments vorl\u00e4ufig anwenden. Sp\u00e4testens nach sechs Monaten muss er die Vertr\u00e4ge den R\u00e4ten zur Genehmigung vorlegen. Zwar hat er in einem solchen Fall vorg\u00e4ngig die zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen zu konsultieren, doch ist er nicht an deren Stellungnahme gebunden.</p><p>Im Fr\u00fchling 2010 hatte der Bundesrat gegen den Willen der Parlamentskommissionen beschlossen, den UBS-Staatsvertrag mit den USA vorl\u00e4ufig anzuwenden und Daten von UBS-Kunden auszuliefern. In der Folge verlangte das Parlament eine \u00c4nderung der Regeln.</p><p>Der Bundesrat schlug deshalb vor, dass die vorl\u00e4ufige Anwendung eines Staatsvertrages nur mit einer Zweidrittelsmehrheit der Kommissionen verhindert werden kann. Davon wollte aber der St\u00e4nderat nichts wissen und sprach sich f\u00fcr die geltende Regelung aus, wonach eine unverbindliche Konsultation gen\u00fcgt.</p><p>Anders der Nationalrat: Er verlangt, dass die vorl\u00e4ufige Anwendung eines Staatsvertrags von der einfachen Mehrheit beider Kommissionen verhindert werden kann. Bei Uneinigkeit der Kommissionen sollte die zweite Ablehnung durch eine Kommission endg\u00fcltig sein.</p><p>Auf diesen Kurs wollte die Staatspolitische Kommission des St\u00e4nderats am Donnerstag einschwenken. Mit dem Hinweis auf die Dringlichkeit der Verfahren brachte Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga den Rat aber auf ihre Seite. Stein des Anstosses war f\u00fcr sie die vorgesehene Differenzbereinigung zwischen den Kommissionen.</p><p>Bei der vorl\u00e4ufigen Anwendung gehe es um wichtige Interessen der Schweiz, sagte sie. Die Kommissionen m\u00fcssten daher in der Lage sein, rasch zu reagieren, was im politischen System der Schweiz nicht immer m\u00f6glich sei. Diese Auffassung setzte sich mit 21 zu 18 Stimmen durch. Nun muss die Einigungskonferenz eine L\u00f6sung ausarbeiten.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.09.2014</b></p><p><b>V\u00f6lkerrecht - Anwendung von Staatsvertr\u00e4gen: Nationalrat folgt Einigungskonferenz </b></p><p><b>(sda) Betreffend das Verfahren f\u00fcr die vorl\u00e4ufige Anwendung von Staatsvertr\u00e4gen ist der Nationalrat am Mittwoch dem Vorschlag der Einigungskonferenz gefolgt. Demnach darf der Bundesrat einen Vertrag nicht anwenden, wenn beide zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen ihr Veto einlegen.</b></p><p>Sind sich die Kommissionen nicht einig, gibt es entgegen den fr\u00fcheren Beschl\u00fcssen des Nationalrates keine Differenzbereinigung. Und nur indem beide Kommissionen sich dagegen aussprechen, kann der Bundesrat gezwungen werden, auf die vorl\u00e4ufige Anwendung eines Staatsvertrages zu verzichten.</p><p>Eine knappe Mehrheit der Einigungskonferenz habe entschieden, auf die Differenzbereinigung zu verzichten, weil es in den fraglichen F\u00e4llen um dringliche Anliegen gehe, berichtete Kurt Fluri (FDP/SO).</p><p>\"Sind sich die Kommissionen nicht einig \u00fcber ein Veto, muss der Bundesrat selbst entscheiden, ob er den Vertrag anwenden will oder nicht\", sagte Fluri. Wende die Landesregierung den Vertrag an, riskiere sie, dass eine Kammer sp\u00e4ter im parlamentarischen Verfahren Nein sage und der Vertrag damit wieder hinf\u00e4llig werde.</p><p></p><p>Keine Opposition im Nationalrat</p><p>Der Nationalrat stimmte dem Vorschlag der Einigungskonferenz oppositionslos zu. Voraussichtlich kommende Woche ist noch ein letztes Mal der St\u00e4nderat am Zug. Sagt die kleine Kammer ebenfalls Ja, ist die Vorlage bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Stimmt sie dem Vorschlag nicht zu, ist die Vorlage vom Tisch.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 22.09.2014</b></p><p><b>V\u00f6lkerrecht - Parlament einigt sich bei vorl\u00e4ufiger Anwendung von Staatsvertr\u00e4gen </b></p><p><b>(sda) Der Bundesrat darf grunds\u00e4tzlich auch in Zukunft in dringenden F\u00e4llen Staatsvertr\u00e4ge vorl\u00e4ufig anwenden. Neu muss er jedoch darauf verzichten, wenn die zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen beide ihr Veto einlegen. National- und St\u00e4nderat sind diesem Vorschlag der Einigungskonferenz gefolgt.</b></p><p>Die UBS-Aff\u00e4re hatte 2010 die Diskussion um das Verfahren bei der vorl\u00e4ufigen Anwendung von Staatsvertr\u00e4gen ausgel\u00f6st. Gegen den Willen der Parlamentskommissionen hatte der Bundesrat damals beschlossen, den UBS-Staatsvertrag mit den USA vorl\u00e4ufig anzuwenden und Daten von Kunden dieser Grossbank auszuliefern. In der Folge verlangte das Parlament eine \u00c4nderung der Regeln.</p><p>Wie gross das Mitspracherecht des Parlaments sein soll, war zwischen den R\u00e4ten jedoch umstritten. Am Montag schliesslich stimmte der St\u00e4nderat stillschweigend dem Vorschlag der Einigungskonferenz zu; der Nationalrat hatte dies bereits letzte Woche getan. Damit ist die Vorlage bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p></p><p>Veto beider Kommissionen n\u00f6tig</p><p>Geeinigt haben sich die R\u00e4te schliesslich auf einen Kompromiss: Der Bundesrat muss in Zukunft zwar auf die vorl\u00e4ufige Anwendung eines Staatsvertrags verzichten, wenn die zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen beide ihr Veto einlegen.</p><p>Sind sich die Kommissionen aber nicht einig, gibt es entgegen den fr\u00fcheren Beschl\u00fcssen des Nationalrates keine Differenzbereinigung. Und nur indem beide Kommissionen sich dagegen aussprechen, kann der Bundesrat gezwungen werden, auf die vorl\u00e4ufige Anwendung eines Staatsvertrages zu verzichten.</p><p>Im Gegenzug erkl\u00e4rte sich der St\u00e4nderat einverstanden mit dem Vetorecht der Kommissionen. Urspr\u00fcnglich hatte er daf\u00fcr pl\u00e4diert, dass der Bundesrat die Kommissionen wie bisher bloss konsultieren muss.</p><p></p><p>Kompetenz \"massvoll\" eingeschr\u00e4nkt</p><p>Durch die \u00c4nderungen werde die Kompetenz des Bundesrates \"massvoll eingeschr\u00e4nkt\" und diejenige des Parlaments \"massvoll erweitert\", warb Hans St\u00f6ckli (SP/BE) im Rat f\u00fcr den Vorschlag der Einigungskonferenz.</p><p>Heute kann der Bundesrat bei besonderer Dringlichkeit v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge ohne Zustimmung des Parlaments vorl\u00e4ufig anwenden. Sp\u00e4testens nach sechs Monaten muss er die Vertr\u00e4ge den R\u00e4ten zur Genehmigung vorlegen. Zwar hat er in einem solchen Fall vorg\u00e4ngig die zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen zu konsultieren, doch ist er nicht an deren Stellungnahme gebunden.</p><p>Mit der Gesetzes\u00e4nderung sind weitere Neuerungen vorgesehen, \u00fcber die sich die R\u00e4te bereits geeinigt haben. Diese betreffen Vertr\u00e4ge von \"beschr\u00e4nkter Tragweite\", die der Bundesrat selbst\u00e4ndig abschliessen kann. Das Gesetz pr\u00e4zisiert, welche v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge als solche gelten und welche nicht.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|421","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770757641533)\/","SubmissionDate":"\/Date(1341360000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Parlament"}}