{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120092,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120092,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.092","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"KVG. Teilrevision. Vor\u00fcbergehende Wiedereinf\u00fchrung der bedarfsabh\u00e4ngigen Zulassung","Description":"Botschaft vom 21. November 2012 zur Teilrevison des Krankversicherungsgesetzes (Vor\u00fcbergehende Wiedereinf\u00fchrung der bedarfsabh\u00e4ngigen Zulassung)","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft</b></p><p>Nach mehrmaliger Verl\u00e4ngerung ist Artikel\u00a055a des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) am 31. Dezember 2011 ausgelaufen. Mit dem im Jahr 2001 in Kraft getretenen Artikel war eine Zulassungsbegrenzung von Leistungserbringern zur T\u00e4tigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingef\u00fchrt worden. Die \u00c4nderung des KVG im Zusammenhang mit den integrierten Versorgungsnetzen (\"Managed Care\") wurde von den Stimmberechtigten im Juni 2012 abgelehnt. Die Kantone verf\u00fcgen daher \u00fcber kein Instrument mehr, um das Angebot im ambulanten Bereich zu steuern. Seit Anfang 2012 ist ein erheblicher Anstieg der Anzahl Gesuche um Erteilung einer Zahlstellenregisternummer zu beobachten. Da die Kosteneind\u00e4mmung eines der Hauptziele des KVG ist und jede neu er\u00f6ffnete Praxis erhebliche Zusatzkosten verursacht, sind Bundesrat und Parlament zum Schluss gekommen, dass Handlungsbedarf besteht.</p><p>Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Beschr\u00e4nkung der Zulassung zur T\u00e4tigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Form wieder eingef\u00fchrt werden. Die Massnahme soll auf drei Jahre beschr\u00e4nkt sein. Dies erm\u00f6glicht es, einerseits die Auswirkungen der Aufhebung der Zulassungsbeschr\u00e4nkung zwischen dem 1. Januar 2012 und dem Inkrafttreten der vorliegenden \u00c4nderung zu untersuchen. Andererseits k\u00f6nnen Bestimmungen vorbereitet werden, mit denen die Kosten l\u00e4ngerfristig einged\u00e4mmt werden k\u00f6nnen. In Anbetracht des k\u00fcrzlich lancierten Masterplans \"Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung\" und der Einreichung der Volksinitiative \"Ja zur Hausarztmedizin\" (11.062) m\u00f6chte der Bundesrat nicht auf die letzte \u00c4nderung von Artikel\u00a055a vor dessen Aufhebung zur\u00fcckkommen, die die Leistungserbringer im Bereich der Grundversorgung von der Zulassungsbeschr\u00e4nkung ausschloss. Zudem ist eine \u00dcbergangsbestimmung vorgesehen, die festlegt, dass Artikel\u00a055a nicht anwendbar ist auf Personen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzes\u00e4nderung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung t\u00e4tig waren. Die Gesetzes\u00e4nderung soll rasch in Kraft treten, damit die Kantone, die sie ben\u00f6tigen, \u00fcber die erforderlichen rechtlichen Instrumente verf\u00fcgen. Sie erm\u00f6glicht eine bessere Steuerung der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, was sich ebenfalls positiv auf die Finanzen von Bund und Kantonen auswirken wird.</p><p>Falls gewisse Kantone die Zulassung an bestimmte Bedingungen kn\u00fcpfen, k\u00f6nnten sich zudem Netzwerke der integrierten Versorgung entwickeln oder \u00e4rztliche Grundversorgerinnen und Grundversorger k\u00f6nnten sich in Randregionen oder abgelegenen Gemeinden niederlassen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.03.2013</b></p><p>Gesundheit - St\u00e4nderat mit Stichentscheid f\u00fcr neuen \u00c4rztestopp</p><p>Furcht vor Stopp: \u00dcber 1000 Gesuche im Januar und Februar 2013</p><p>(sda) Nach dem Nationalrat ist auch der St\u00e4nderat im Prinzip f\u00fcr einen weiteren \u00c4rztestopp. Die Details hat er allerdings noch nicht beraten, da die vorberatende Kommission das Gesch\u00e4ft an den Bundesrat zur\u00fcckweisen wollte. Ratspr\u00e4sident Lombardi f\u00e4llte den Stichentscheid.</p><p>Vor allem st\u00e4dtische und grenznahe Kantone haben eine wahre Flut von Gesuchen f\u00fcr neue Praxisbewilligungen erlebt, nachdem der \u00c4rztestopp Ende 2011 ausgelaufen war.</p><p>Mit einer Neuauflage sollen deshalb diese Entwicklung gebremst und die Kosten einged\u00e4mmt werden. Der Bundesrat m\u00f6chte den Stopp auf Anfang April in Kraft setzen, weshalb das Parlament das Gesch\u00e4ft im Dringlichkeitsverfahren behandelt. Vor Wochenfrist hatte sich bereits der Nationalrat daf\u00fcr ausgesprochen. Er lehnte einen R\u00fcckweisungsantrag nur knapp ab.</p><p>Noch knapper war der Ausgang am Dienstag in der kleinen Kammer. Eine Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission (SGK) wollte die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckweisen. Die Idee dahinter: Der Bundesrat sollte nach Jahren des Provisoriums bis Ende Jahr eine endg\u00fcltige L\u00f6sung vorlegen, die unter anderem die Lockerung des Vertragszwangs beinhaltet. Die SGK hat die Vorlage deshalb gar nicht im Detail beraten.</p><p>Mit Stichentscheid von Ratspr\u00e4sident Filippo Lombardi (CVP/TI) stimmte der St\u00e4nderat jedoch gegen die R\u00fcckweisung. Die SGK wird sich nun also doch noch \u00fcber die Details beugen m\u00fcssen.</p><p></p><p>\"H\u00fcst-und-Hott\"-Politik</p><p>Die Gegner des Stopps argumentierten, es brauche endlich eine langfristige L\u00f6sung. SGK-Sprecherin Verena Diener (GLP/ZH) kritisierte die Anwendung dringlichen Bundesrechts \u00fcber mehr als zw\u00f6lf Jahre. Sie erinnerte daran, dass der Stopp 2001 per Dringlichkeit beschlossen und 2004 verl\u00e4ngert worden war. Die dritte Verl\u00e4ngerung aus dem Jahr 2009 lief Ende 2011 aus.</p><p>Joachim Eder (FDP/ZG) sprach von einer \"H\u00fcst-und-Hott\"-Politik - dem \"mehrj\u00e4hrigen Trauerspiel\" m\u00fcsse ein Ende bereitet werden.</p><p>Zwar zeigte sich auch der St. Galler Sozialdemokrat Paul Rechsteiner wenig begeistert von der Vorlage, die er gar als \"primitiv\" bezeichnete. Seiner Ansicht nach gibt es aber keine Alternative dazu.</p><p>Anita Fetz (SP/BS) ging noch einen Schritt weiter und warf den Gegnern vor, ihre wahre Absicht zu verschleiern. Eigentlich wollten sie nur den Zulassungsstopp mit der Aufhebung der freien Arztwahl koppeln, sagte Fetz und sprach von \"Obstruktionspolitik mit Scheuklappen\".</p><p></p><p>Mehr Praxen in St\u00e4dten und in Grenzkantonen</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset bat die Ratsmitglieder, das Gesch\u00e4ft nicht zur\u00fcckzuweisen. Etwas Besseres als diese Vorlage gebe es nicht. Mit dem Ende des \u00c4rztestopps 2011 und dem Nein des Stimmvolks zur Managed-Care-Vorlage sei eine neue Situation entstanden - die Zahl der neuen Praxen und die Kosten seien explodiert. Zudem spr\u00e4chen sich die meisten Kantone f\u00fcr eine erneute Beschr\u00e4nkung aus.</p><p>Im Jahr 2012 haben landesweit 2049 \u00c4rztinnen und \u00c4rzte eine neue Praxisbewilligung erhalten. Dies geht aus Zahlen des Krankenkassendachverbands sant\u00e9suisse hervor, die der Nachrichtenagentur sda vorliegen. Im Vorjahr waren es 896 gewesen.</p><p>Am meisten neue Praxen bewilligt wurden im Kanton Z\u00fcrich (445), gefolgt von Genf (270), Bern (224) und Tessin (173). 328 der Gesuchsteller waren Psychiater und Psychotherapeuten, 120 Gyn\u00e4kologinnen und Gyn\u00e4kologen und 99 Radiologen.</p><p>Wie sant\u00e9suisse-Sprecherin Anne Durrer zur sda sagte, gab es im Januar und Februar 2013 eine weitere Flut von Gesuchen: \u00fcber 1000 allein in diesen beiden Monaten. Durrer spricht von einem \"Nachholeffekt\" und davon, dass sich viele \u00c4rzte vor dem erneuten Zulassungsstopp f\u00fcrchten.</p><p></p><p>sda, 19.06.2013 </p><p><b>Zulassungsstopp: \u00c4rztestopp ab 1. Juli - Nationalrat bringt Vorlage unter Dach </b></p><p>Bern (sda) Bereits in knapp zwei Wochen k\u00f6nnen die Kantone die Zahl neuer Spezial\u00e4rzte wieder begrenzen. Ausgenommen sind \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die sich in der Schweiz weitergebildet haben. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der St\u00e4nderat der Dringlichkeit zugestimmt und die Vorlage damit unter Dach gebracht. </p><p>Die kleine Kammer hiess die Dringlichkeit mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen vom Freitag. </p><p>Mit der Neuauflage des \u00c4rztestopps ab dem 1. Juli f\u00fcr drei Jahre sollen die Flut neuer Praxisbewilligungen in einzelnen Regionen gebremst und die Kosten einged\u00e4mmt werden. Insbesondere die grenznahen Kantonen Genf und Tessin sowie Z\u00fcrich sehen sich seit Aufhebung des Stopps Ende 2011 mit zahlreichen neuen Praxisgesuchen konfrontiert. Die Notwendigkeit dieser Massnahme war im Parlament zwar weitgehend unbestritten. Doch National- und St\u00e4nderat waren sich lange nicht einig, ob es eine Ausnahme geben soll f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die sich in der Schweiz f\u00fcr einige Zeit weitergebildet haben. </p><p>Nachwuchs soll arbeiten d\u00fcrfen </p><p>Im Nationalrat herrschte die Meinung vor, bei diesen Medizinern handle es sich um den einheimischen Nachwuchs mit Schweizer Spitalerfahrung, dem man die T\u00fcren in die Praxis nicht verschliessen d\u00fcrfe. Zudem g\u00e4lten die drei Jahre auch f\u00fcr Anw\u00e4lte. </p><p>Bundesrat und St\u00e4nderat hingegen bef\u00fcrchten, die Ausnahme, die auch unter der Bezeichnung \"Heimatschutzklausel\" die Runde machte, sei nicht vereinbar mit der Personenfreiz\u00fcgigkeit. Die vorberatende St\u00e4nderatskommission hatte zur Kl\u00e4rung dieser Frage zwei V\u00f6lkerrechtsexperten eingeladen, die allerdings nicht zum gleichen Schluss kamen. </p><p>Kinderpsychiater und Gyn\u00e4kologen </p><p>Schliesslich schwenkte der St\u00e4nderat auf die Linie des Nationalrats ein. Er stimmte einer Ausnahme zu f\u00fcr jene \u00c4rzte, die sich w\u00e4hrend mindestens dreier Jahre in der Schweiz weitergebildet haben. Die drei Jahre waren ein Kompromissvorschlag des Nationalrats, der urspr\u00fcnglich f\u00fcnf Jahre gefordert hatte. </p><p>Im Laufe der Beratungen legte Gesundheitsminister Alain Berset neue Zahlen vor. So haben im Kanton Z\u00fcrich allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres 41 Gyn\u00e4kologinnen und Gyn\u00e4kologen eine neue Praxisbewilligung erhalten. Im ganzen Jahr 2012 waren es 29 und im Jahr 2011 deren 5. Insgesamt waren es im Kanton Z\u00fcrich in den ersten Monaten 2013 417 Bewilligungen f\u00fcr Spezialisten - gegen\u00fcber 445 im ganzen vergangenen Jahr. </p><p>In Genf ersuchten von Januar bis April elf Kinderpsychiater um eine Bewilligung, w\u00e4hrend es 2012 deren vier und 2011 lediglich zwei waren. Und im Kanton Tessin kamen im laufenden Jahr zehn neue Augen\u00e4rzte hinzu, doppelt so viele wie im ganzen Jahr 2012. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770754738150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1353456000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}