{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120099,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120099,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.099","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Z\u00fcrich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Vertrag","Description":"Botschaft vom 19. Dezember 2012 zur Genehmigung des Vertrags zwischen der Schweiz und Deutschland \u00fcber die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Z\u00fcrich auf das Hoheitsgebiet von Deutschland","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft</b></p><p>Der Flugl\u00e4rmstreit mit Deutschland dauert bereits Jahrzehnte. 1984 konnte zwischen der Schweiz und Deutschland eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen werden, die Deutschland 2000 aber aufgrund von Differenzen \u00fcber die Auslegung und wegen des zunehmenden Verkehrs k\u00fcndigte. Einen Staatsvertrag, den die Verkehrsminister beider L\u00e4nder im Jahr 2001 abschlossen, lehnten die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te 2003 ab. Daraufhin regelte Deutschland den An- und Abflugverkehr des Flughafens Z\u00fcrich \u00fcber deutschem Territorium einseitig.</p><p>Ab dem Jahr 2006 wurden neue Gespr\u00e4che und sp\u00e4ter f\u00f6rmliche Verhandlungen gef\u00fchrt, in denen Deutschland eine weitere Entlastung forderte. Die Verhandlungen waren langwierig und drohten wiederholt zu scheitern. Am 2. Juli 2012 konnte jedoch ein Vertragstext paraphiert und am 4. September 2012 unterzeichnet werden.</p><p>Kernelement des Staatsvertrags ist die Festlegung von Zeitr\u00e4umen, in denen der Flughafen Z\u00fcrich nicht von Norden her angeflogen wird: Die entsprechende Sperrzeit dauert von 18 Uhr bis 6.30 Uhr. Dadurch sinkt im Vergleich zu heute die Zahl der Nordanfl\u00fcge \u00fcber Deutschland. Ausserhalb der Sperrzeiten kann sich die Zahl der Anfl\u00fcge entsprechend der Entwicklung des Flughafens bewegen, soweit dies die begrenzte Kapazit\u00e4t des Flughafens noch zul\u00e4sst.</p><p>Der Vertrag hat zur Folge, dass insk\u00fcnftig ab 18 Uhr grunds\u00e4tzlich andere Anflugverfahren als der Nordanflug zur Anwendung kommen. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem sogenannnten Ostanflugkonzept zu. Um die Sicherheit und einen effizienten Verkehrsfluss in diesem Konzept zu gew\u00e4hrleisten, bedarf es eines Ausbaus der Infrastruktur am Flughafen, und es sind namentlich Pistenverl\u00e4ngerungen n\u00f6tig. Deshalb soll die neue Regelung grunds\u00e4tzlich erst ab dem Jahr 2020 greifen. Bereits mit Inkrafttreten des Vertrags wird aber werktags schon ab 20 Uhr statt wie heute ab 21 Uhr nicht mehr \u00fcber den Norden angeflogen werden - eine Regelung, wie sie heute schon an Wochenenden und Feiertagen besteht.</p><p>Der Vertrag erlaubt des Weiteren, den Flughafen Z\u00fcrich von Montag bis Freitag bereits ab 6.30 Uhr und nicht wie heute erst ab 7 Uhr von Norden her anzufliegen. Er l\u00e4sst die Einrichtung sogenannter gekr\u00fcmmter Nordanfl\u00fcge (satellitengest\u00fctzte Anfl\u00fcge \u00fcber schweizerisches Gebiet von Norden her) zu, mit denen das dichtbev\u00f6lkerte Gebiet im S\u00fcden des Flughafens entlastet werden k\u00f6nnte. Der Staatsvertrag schafft ausserdem Rechtssicherheit, was f\u00fcr die Entwicklung des Flughafens als Schl\u00fcsselinfrastruktur der Schweiz von grosser Bedeutung ist, und er beendet einen Konflikt, der die Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland seit Jahren belastet.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.03.2013</b></p><p><b>Flugl\u00e4rm - Schweiz blitzt mit Flugverkehrs-Beschwerde beim EU-Gerichtshof ab</b></p><p>(sda) Die Schweiz ist mit ihrer Flugverkehrs-Beschwerde bei der EU definitiv abgeblitzt: Der EU-Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag in letzter Instanz ihre Beschwerde gegen die deutsche Verordnung aus dem Jahr 2003 ab. Auf den Staatsvertrag hat dies keine Auswirkung.</p><p>Gem\u00e4ss EuGH-Entscheid verstossen die Verbote und Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr Fl\u00fcge \u00fcber S\u00fcddeutschland nicht gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.</p><p>In einer Mitteilung zum Urteil h\u00e4lt der Gerichtshof fest, die deutschen Massnahmen implizierten \"kein Verbot des Durchflugs des deutschen Luftraums\", sondern bedingten bloss eine \u00c4nderung der An- und Abflugrouten zum und vom Flughafen Z\u00fcrich</p><p>Wie bereits die Vorinstanz ist der EuGH der Ansicht, bei der Pr\u00fcfung der deutschen Massnahmen sei es nicht erforderlich gewesen, \"die Rechte des Betreibers und der Anwohner des Flughafens Z\u00fcrich zu ber\u00fccksichtigen\", so die Mitteilung.</p><p></p><p>Nachtflugverbot seit zehn Jahren</p><p>Die Verordnung gilt bereits seit zehn Jahren: 2003 war sie einseitig von Deutschland in Kraft gesetzt worden. Sie verbietet das \u00dcberfliegen S\u00fcddeutschlands in geringer H\u00f6he an Wochentagen zwischen 21 und 07 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen zwischen 20 und 09 Uhr.</p><p>W\u00e4hrend der Sperrzeiten kann der Flughafen Z\u00fcrich also nicht von Norden und Nordwesten \u00fcber S\u00fcddeutschland angeflogen werden. Und auch die Starts k\u00f6nnen dann nicht nach Norden erfolgen. Die Maschinen m\u00fcssen andere Routen w\u00e4hlen, damit sie auf deutschem Gebiet die erforderliche Mindesth\u00f6he haben.</p><p>Gerade diese alternativen Flugrouten, die teils \u00fcber dicht besiedeltes Schweizer Gebiet f\u00fchren, sorgen bei der betroffenen Bev\u00f6lkerung f\u00fcr \u00c4rger: Sie hat in den Randstunden mehr Flugl\u00e4rm zu ertragen.</p><p>Eine Flugl\u00e4rmanalyse zum Flughafen Z\u00fcrich aus dem Jahr 2009, die von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegeben worden war, kam zwar zum Ergebnis, dass in S\u00fcddeutschland der Flugl\u00e4rm-Grenzwert nicht \u00fcberschritten werde. Diese Analyse spielte aber f\u00fcr den EuGH keine Rolle: Die Klage bezog sich einzig auf Rechtsfragen.</p><p></p><p>Bei allen Instanzen unterlegen</p><p>Gegen die Verordnung von 2003 legte die Schweiz bei der EU-Kommission erfolglos Beschwerde ein. Auch der Weiterzug des abschl\u00e4gigen Kommissionsentscheids an das Europ\u00e4ische Gericht hatte keine Chance. Und am Donnerstag nun entschied auch die zweite und oberste Instanz, der EuGH, gegen die Schweiz.</p><p>Das Verdikt des EuGH bezieht sich ausschliesslich auf die Verordnung von 2003, nicht aber auf sp\u00e4tere Regelungen. Sie hat deshalb keine Auswirkungen auf den Flugl\u00e4rmstaatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland, wie der Sprecher des Bundesamtes f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) zur sda sagte.</p><p>Der Vertrag wurde am Donnerstag vom St\u00e4nderat - wenn auch widerwillig - ratifiziert. Unter Dach ist er allerdings noch nicht. Vor allem aus Baden-W\u00fcrttemberg kommt heftige Kritik.</p><p>Der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat das Vertragswerk deshalb vorderhand auf Eis gelegt. Die deutsche Forderung nach Nachverhandlungen lehnt die Schweiz zwar ab, Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard (CVP) erkl\u00e4rte sich aber bereit, noch offene Fragen zu kl\u00e4ren.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 6. Juni 2013</b></p><p>(sda) Die Schweiz gibt gr\u00fcnes Licht f\u00fcr den Flugl\u00e4rmvertrag mit Deutschland. Nach dem St\u00e4nderat hat auch der Nationalrat der Ratifikation zugestimmt. Teile von SP, SVP und Gr\u00fcnen wollten vor der Genehmigung Antworten auf offene Fragen zu Sicherheit, L\u00e4rmverteilung und dem Anflugregime. Der Mehrheit des Rats war jedoch daran gelegen, den Flugl\u00e4rmstreit mit Deutschland endlich beilegen zu k\u00f6nnen. Zudem gab es grosse Zweifel, ob bei neuen Verhandlungen ein besseres Ergebnis f\u00fcr die Schweiz herauskommen w\u00fcrde. Beigelegt ist der Flugl\u00e4rmstreit nun allerdings nicht, da das Abkommen in Deutschland auf Eis liegt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770754664253)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355875200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}