{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120402,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120402,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.402","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Die Eidgen\u00f6ssische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates vom 23.10.2018</b></p><p>Die Umweltkommission des St\u00e4nderates hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, damit die Beh\u00f6rden die Schutz- und Nutzungsinteressen von besonders sch\u00fctzenswerten Objekten des Bundes ausgeglichener abw\u00e4gen k\u00f6nnen. Dabei soll auch die Rechtssicherheit gest\u00e4rkt werden. </p><p>Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates hat die Vorlage, die sie im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20120402\">12.402</a> \"Die Eidgen\u00f6ssische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin\" ausgearbeitet hat, mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. Der Vorentwurf war in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen worden. Nur die H\u00e4lfte der Kantone stimmte der Vorlage zu. Einig waren sich alle Kantone darin, dass die Initiative ein wichtiges Thema aufgreift, bei dem sich immer wieder Schwierigkeiten zeigen bei der Umsetzung. Die Kommission hat die Ergebnisse aus der Vernehmlassung eingehend gepr\u00fcft und zudem die kantonale Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren BPUK angeh\u00f6rt.</p><p>Die Kommission hat sich entschieden, die Bestimmung zu Art. 6 Abs. 2 NHG aus der Vorlage zu streichen. Sie h\u00e4tte den kantonalen Interessen bei der Abw\u00e4gung mehr Gewicht geben sollen. In der Vernehmlassung wurde von vielen Teilnehmenden - insbesondere von den Kantonen - Kritik an der unpr\u00e4zisen Formulierung ge\u00e4ussert, die voraussichtlich zur Rechts- und Planungsunsicherheiten f\u00fchren w\u00fcrde. Genau das widerspricht dem Ziel der Kommission: Die Vorlage soll das Verfahren bei der Bewilligung von Projekten, die ein Abweichen von der ungeschm\u00e4lerten Erhaltung eines Objektes von nationaler Bedeutung mit sich ziehen, verl\u00e4sslicher ausgestalten. Auch die Anh\u00f6rung der BPUK hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Regelung in Art. 6 Abs. 2 viele zus\u00e4tzliche Fragen aufwirft. Die Kommission hat deshalb entschieden, darauf zu verzichten und einzig die neue Bestimmung in Art. 7 Abs. 3 aufrecht zu erhalten. Diese h\u00e4lt fest, dass die Gutachten der eidgen\u00f6ssischen Kommissionen bei der Abw\u00e4gung aller Interessen durch die Entscheidbeh\u00f6rde nur eine von mehreren Grundlagen darstellen. Damit wird dem Kernanliegen der Initiative, den Stellenwert der Gutachten zu pr\u00e4zisieren, in angemessener Weise Rechnung getragen.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates, 30.01.2019</b></p><p><b>Die Bedeutung der Gutachten der eidgen\u00f6ssischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) als beratendes Organ des Bundesrates soll mit einer neuen Bestimmung im Bundesgesetz \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG) pr\u00e4zisiert werden. In seiner Stellungnahme vom 30. Januar 2019 unterst\u00fctzt der Bundesrat den durch die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates (UREK-S) erarbeiteten Entwurf zur \u00c4nderung des NHG. Dieser wurde in Umsetzung der parlamentarischen Initiative Eder 12.402 erarbeitet. </b></p><p>Die ENHK ist eine beratende Kommission des Bundesrates. Sie hat die Aufgabe, Gutachten zuhanden der Entscheidbeh\u00f6rde zu verfassen, sofern eine Landschaft von nationaler Bedeutung erheblich beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnte, oder sich in diesem Zusammenhang grunds\u00e4tzliche Fragen stellen.</p><p>Im November 2018 unterbreitete die UREK-S dem Bundesrat in Umsetzung der parlamentarischen Initiative \"Die Eidgen\u00f6ssische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin\" (12.402) von St\u00e4nderat Joachim Eder (FDP/ZG) einen Entwurf zur \u00c4nderung des NHG zur Stellungnahme. Eine neue Bestimmung soll verankert werden, dass die Gutachten der ENHK eine der Grundlagen f\u00fcr die Abw\u00e4gung der Schutz- und Nutzungsinteressen durch die Entscheidbeh\u00f6rde darstellen. Die Erg\u00e4nzung des Artikels 7 im NHG pr\u00e4zisiert damit die Bedeutung der Gutachten auf Gesetzesstufe.</p><p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Zustimmung zur Vorlage.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 18.03.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat nimmt Natur- und Heimatschutzkommission an kurze Leine </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will den Einfluss der Eidgen\u00f6ssischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) begrenzen. Er hat einer Vorlage seiner Umweltkommission am Montag mit 28 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.</b></p><p>Die ENHK ist ein beratendes Organ des Bundesrates. Sie verfasst Gutachten, wenn zum Beispiel eine Strasse oder ein Windpark in einer gesch\u00fctzten Landschaft gebaut werden soll und diese erheblich beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnte.</p><p>Gem\u00e4ss geltendem Recht gibt die ENHK im Gutachten an, ob die Landschaft ungeschm\u00e4lert erhalten werden muss oder wie sie geschont werden kann. Namentlich im Zusammenhang mit dem Bau von Kraftwerken hat diese Befugnis in den vergangenen Jahren immer wieder zu Konflikten gef\u00fchrt. Der Zuger FDP-St\u00e4nderat Joachim Eder reichte daher die parlamentarische Initiative ein, die Ausl\u00f6ser der Gesetzes\u00e4nderung ist.</p><p>Er kritisierte, demokratisch gew\u00e4hlte Beh\u00f6rden d\u00fcrften von den Schlussfolgerungen der Natur- und Heimatschutzkommission kaum mehr abweichen. Diese hielten sich oft sklavisch an die Gutachten der ENHK, sagte Beat Rieder (CVP/VS). Die Beh\u00f6rden erhielten mit der Gesetzes\u00e4nderung jenen Ermessensspielraum zur\u00fcck, den sie schon immer gehabt h\u00e4tten.</p><p>K\u00fcnftig soll deren Gutachten nur noch eine von mehreren Entscheidgrundlagen f\u00fcr die Abw\u00e4gung der Schutz- und Nutzungsinteressen sein. Damit werde die Rechtssicherheit in den Bewilligungsverfahren gest\u00e4rkt, sagte Kommissionssprecher Damian M\u00fcller (FDP/LU). Laut Umweltministerin Simonetta Sommaruga wird das bereits heute so gehandhabt. Bei der \u00c4nderung handle sich daher um eine Pr\u00e4zisierung.</p><p>Ein Anliegen der parlamentarischen Initiative ist bereits mit dem neuen Energiegesetz erf\u00fcllt worden. Darin wird erneuerbaren Energien ein nationales Interesse zugewiesen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.09.2019</b></p><p><b>Parlament pr\u00e4zisiert Rolle der Natur- und Heimatschutzkommission </b></p><p><b>Das Parlament pr\u00e4zisiert die Rolle und den Einfluss der Eidgen\u00f6ssischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Nach dem St\u00e4nderat hat am Dienstag auch der Nationalrat einer Vorlage mit dieser Stossrichtung zugestimmt.</b></p><p>Die ENHK ist ein beratendes Organ des Bundesrates. Sie verfasst Gutachten, wenn zum Beispiel eine Strasse oder ein Windpark in einer gesch\u00fctzten Landschaft gebaut werden soll und diese erheblich beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnte. Nach geltendem Recht gibt die ENHK im Gutachten an, ob die Landschaft ungeschm\u00e4lert erhalten werden muss oder wie sie geschont werden kann.</p><p>Namentlich im Zusammenhang mit dem Bau von Kraftwerken hat diese Befugnis in den vergangenen Jahren immer wieder zu Konflikten gef\u00fchrt. Der Zuger FDP-St\u00e4nderat Joachim Eder reichte daher eine parlamentarische Initiative ein, die zu der nun beschlossenen Gesetzes\u00e4nderung f\u00fchrte.</p><p></p><p>Weniger Gewicht</p><p>Eder kritisierte, demokratisch gew\u00e4hlte Beh\u00f6rden d\u00fcrften von den Schlussfolgerungen der ENHK kaum noch abweichen. K\u00fcnftig h\u00e4lt das Gesetz daher fest, dass deren Gutachten nur noch eine von mehreren Entscheidgrundlagen f\u00fcr die Abw\u00e4gung der Schutz- und Nutzungsinteressen sind.</p><p>Die Gutachten w\u00fcrden heute als unumst\u00f6sslich betrachtet, sagte Hansj\u00f6rg Knecht (SVP/AG). Sie sollten aber weiterhin eine Rolle spielen. Laut Knecht dient die Gesetzes\u00e4nderung denn auch dazu, die Rolle der Kommission im Verh\u00e4ltnis zu den demokratisch gew\u00e4hlten Beh\u00f6rden zu kl\u00e4ren.</p><p>Nach Ansicht der SP ist die Gesetzes\u00e4nderung unn\u00f6tig. Die Gutachten seien schon heute nur eine von mehreren Entscheidgrundlagen, sagte Beat Jans (BS). Wenn ihnen grosse Bedeutung beigemessen werde, dann darum, weil die Kommission neutral und aus Experten zusammengesetzt sei.</p><p></p><p>\"N\u00fctzliche Pr\u00e4zisierung\"</p><p>Die Vorlage halte die heutige Praxis im Gesetz fest und trage damit zur Rechtssicherheit bei, sagte Karl Vogler (CSP/OW). Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga sprach von einer \"n\u00fctzlichen Pr\u00e4zisierung\". Diese f\u00fchre nicht zu einer Schw\u00e4chung der ENHK.</p><p>St\u00e4nderat Eder hatte urspr\u00fcnglich noch weiter gehen und den Kantonen bei Interessenabw\u00e4gungen mehr Gewicht geben wollen. Das war in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen - insbesondere bei den Kantonen. Ausserdem wird mit dem neuen Energiegesetz erneuerbaren Energien ein nationales Interesse zugewiesen.</p><p>Die St\u00e4nderatskommission hat dieses Element daher fallen gelassen. Damit bleibe es bei einer leichten Aufweichung, sagte Martin B\u00e4umle (GLP/ZH). Der Nationalrat nahm die Vorlage mit 118 zu 54 Stimmen an.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG) wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 6 Abs. 2</p><p>Ein Abweichen von der ungeschm\u00e4lerten Erhaltung im Sinne der Inventare darf bei Erf\u00fcllung einer Bundesaufgabe nur in Erw\u00e4gung gezogen werden, wenn \u00f6ffentliche Interessen des Bundes oder der Kantone oder eine umfassende Interessenabw\u00e4gung daf\u00fcr sprechen.</p><p>Art. 7 Abs. 3</p><p>Das Gutachten bildet eine der Grundlagen f\u00fcr die Entscheidbeh\u00f6rde, welche es in ihre Gesamtinteressenbeurteilung einbezieht und w\u00fcrdigt.</p>","ReasonText":"<p>Bewilligungsverfahren haben einen bremsenden Einfluss auf die Realisierung von Projekten, insbesondere auch im Bereich der erneuerbaren Energien. In diesen Verfahren m\u00fcssen die Projekte je nach Technologie aufwendige Verfahren auf kommunaler, kantonaler und eidgen\u00f6ssischer Stufe durchlaufen, in welche verschiedenste \u00c4mter und Stellen involviert sind, so auch die Eidgen\u00f6ssische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Demokratisch gew\u00e4hlte Beh\u00f6rden (Gemeinder\u00e4te, Regierungsr\u00e4te, Gerichte) d\u00fcrfen heute von den Schlussfolgerungen eines ENHK-Gutachtens kaum noch abweichen. Dieser Zustand kann nicht mehr l\u00e4nger akzeptiert werden. Das Gutachten der ENHK soll k\u00fcnftig zwar eine gewichtige, jedoch nicht allein ausschlaggebende Entscheidungshilfe sein. Kantonale \u00f6ffentliche Interessen sollen den Interessen an der Erhaltung der Schutzobjekte gegen\u00fcbergestellt werden. Eine Abw\u00e4gung der Interessen des Bundes und der Kantone soll zeigen, ob ein Abweichen von der ungeschm\u00e4lerten Erhaltung eines Objektes von nationaler Bedeutung geboten ist. Nur mit einer solchen Gesamtinteressenabw\u00e4gung kann namentlich der kantonalen Richtplanung, aber auch den im \u00f6ffentlichen Interesse stehenden Bauvorhaben zum Durchbruch verholfen werden. Es geht nicht an, dass weiterhin eine vom Bundesrat bezeichnete und nicht vom Volk legitimierte Kommission ein derartiges Gewicht besitzt, insbesondere wenn kantonale Entscheidungen in einem demokratischen Prozess zustande gekommen sind.</p><p>Zusammenfassend darf das Gutachten der ENHK in der Interessenabw\u00e4gung nicht automatisch h\u00f6her gewichtet werden als die Ansichten der lokalen und kantonalen Beh\u00f6rden. Dies soll insbesondere auch bei Energieprojekten gelten, welche den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die energetische Sanierung von Geb\u00e4uden zum Ziel haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Eder Joachim","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1770754792573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1330473600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}