{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120424,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120424,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.424","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Zivilprozess. Schutz vor unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger und ungerechtfertigter Strenge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Artikel\u00a0206 und 207 der Zivilprozessordnung (SR 272) werden wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 206 S\u00e4umnis</p><p>Abs. 1</p><p>Erscheint die klagende Partei weder pers\u00f6nlich noch l\u00e4sst sie sich vertreten und ist Artikel\u00a0204 Absatz\u00a03 nicht anwendbar auf sie, so gilt das Schlichtungsgesuch als zur\u00fcckgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.</p><p>Abs. 2</p><p>Erscheint die beklagte Partei weder pers\u00f6nlich noch l\u00e4sst sie sich vertreten und ist Artikel\u00a0204 Absatz\u00a03 nicht anwendbar auf sie, so verf\u00e4hrt die Schlichtungsbeh\u00f6rde, wie wenn keine Einigung zustande gekommen w\u00e4re (Art. 209-212).</p><p>Abs. 3</p><p>...</p><p>Abs. 4</p><p>Erscheint eine Partei nicht pers\u00f6nlich, wird sie aber vertreten durch eine beruflich qualifizierte Vertreterin oder einen beruflich qualifizierten Vertreter, so kann die Schlichtungsbeh\u00f6rde, sofern sie eine Einigung als m\u00f6glich erachtet, eine neue Verhandlung ansetzen und das pers\u00f6nliche Erscheinen der s\u00e4umigen Partei verlangen.</p><p>Abs. 5</p><p>Die Schlichtungsbeh\u00f6rde kann der Partei, die nicht pers\u00f6nlich erscheint, eine Busse bis zu 500 Franken auferlegen.</p><p>Art. 207 Kosten des Schlichtungsverfahrens</p><p>Abs. 1</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Erscheint die beklagte Partei nicht pers\u00f6nlich, so werden ihr die Kosten des neuen Schlichtungsverfahrens nach Artikel\u00a0206 Absatz\u00a04 auferlegt.</p><p>Abs. 3</p><p>Bisheriger Absatz\u00a02</p>","ReasonText":"<p>Um Streitigkeiten m\u00f6glichst mit einem Vergleich beilegen zu k\u00f6nnen, hat der Gesetzgeber in Artikel\u00a0204 ZPO festgehalten, dass die Parteien im Schlichtungsverfahren pers\u00f6nlich erscheinen m\u00fcssen. Ausnahmen gelten nur f\u00fcr begr\u00fcndete F\u00e4lle. Diese Regelung wird mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative nicht angetastet.</p><p>Ziel der parlamentarischen Initiative ist es nur klarzustellen, welche Folgen eine Partei zu tragen hat, die im Schlichtungsverfahren nicht pers\u00f6nlich erscheint, sondern sich von einer beruflich qualifizierten Vertretung vertreten l\u00e4sst.</p><p>Zur Erinnerung: Gem\u00e4ss Zivilprozessordnung k\u00f6nnen sich bestimmte Verfahrensparteien im Schlichtungsverfahren vertreten lassen. So k\u00f6nnen Arbeitgeber und Versicherer eine angestellte Person delegieren und Vermieter die Liegenschaftsverwaltung, sofern diese zum Abschluss eines Vergleichs schriftlich erm\u00e4chtigt sind (Art. 204 Abs. 3 Bst. c). In allen andern F\u00e4llen eines Schlichtungsverfahrens m\u00fcssen die Parteien pers\u00f6nlich erscheinen. Bei Nichterscheinen droht der klagenden Partei, dass ihr Begehren als gegenstandslos abgeschrieben wird; der beklagten Partei, dass die Beh\u00f6rde zu ihren Ungunsten entscheidet.</p><p>Vorbehalten bleibt eine Dispens aus wichtigen Gr\u00fcnden. Auch wenn die Pflicht zum pers\u00f6nlichen Erscheinen im Schlichtungsverfahren nicht infrage gestellt werden soll, ist doch festzuhalten, dass die Folgen einer S\u00e4umnis f\u00fcr die klagende Partei, die nicht pers\u00f6nlich erscheint, sich aber immerhin vertreten l\u00e4sst, offensichtlich unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig sind.</p><p>Erscheint hingegen die beklagte Partei nicht, so bleibt dies, auch wenn sie sich nicht einmal vertreten l\u00e4sst, praktisch ohne Folgen, ist die Situation f\u00fcr sie doch die gleiche, wie wenn keine Einigung zustande gekommen w\u00e4re. Man kann sich viele S\u00e4umnisgr\u00fcnde f\u00fcr eine Partei vorstellen, auch wenn diese keine wichtigen Gr\u00fcnde geltend machen kann (Nichtverstehen, Missverst\u00e4ndnis, Zug verpassen, Datum falsch notiert usw.). Kann man eine Sanktion vorsehen wie die Auferlegung der Verfahrenskosten oder die Verh\u00e4ngung einer Busse oder sogar beides, so ist es bei S\u00e4umnis der vertretenen klagenden Partei offensichtlich unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, das Verfahren als gegenstandlos abzuschreiben, zumal kein h\u00f6heres Interesse ein solches Vorgehen rechtfertigt.</p><p>Nach allgemeiner Prozessregel kann eine rechtsuchende Person sich vertreten lassen durch eine Person, die zur berufsm\u00e4ssigen Vertretung befugt ist, das heisst normalerweise durch eine Anw\u00e4ltin oder einen Anwalt. Diese Regel gilt im gesamten Verfahren bis vor Bundesgericht. Sanktioniert werden sollte die Partei, die der Pflicht zum pers\u00f6nlichen Erscheinen im Schlichtungsverfahren nach Artikel\u00a0204 Absatz\u00a01 nicht nachkommt, also finanziell und nicht durch den Verlust ihrer Rechte.</p><p>Muss die Einleitung des Verfahrens zwingend innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, so kann eine S\u00e4umnis der klagenden Partei tats\u00e4chlich dramatische Folgen haben, kommt doch die Abschreibung des Verfahrens als gegenstandlos einer Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist gleich. Die heutige Regelung soll deshalb nur noch gelten, wenn eine Partei weder pers\u00f6nlich erscheint noch sich vertreten l\u00e4sst. L\u00e4sst sie sich aber vertreten, so soll die Schlichtungsbeh\u00f6rde beurteilen, ob eine Einigung der Parteien im Bereich des M\u00f6glichen liegt. Kommt sie zu einem positiven Ergebnis, setzt sie eine neue Verhandlung an und verpflichtet die s\u00e4umige Partei unter Androhung einer Busse, pers\u00f6nlich zu erscheinen.</p><p>Ist die neue Verhandlung wegen der S\u00e4umnis der beklagten Partei n\u00f6tig, muss diese zus\u00e4tzlich die Kosten der neuen Verhandlung tragen. War die klagende Partei s\u00e4umig, werden ihr die Kosten gem\u00e4ss Artikel\u00a0207 Absatz\u00a01 auferlegt.</p><p>Mit den vorgeschlagenen \u00c4nderungen beh\u00e4lt das Schlichtungsverfahren die Funktion, die das Parlament ihm geben wollte. Die Folgen f\u00fcr eine Partei, die nicht pers\u00f6nlich erscheint, sich aber vertreten l\u00e4sst, sind klar, und die unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig schwerwiegenden Auswirkungen f\u00fcr die s\u00e4umige klagende Partei werden beseitigt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Poggia Mauro","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1393891200000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"12","Category":"IV","Modified":"\/Date(1715865213390)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331856000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}