{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120427,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120427,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.427","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Legislaturplanungsbericht","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus dem Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 12.08.2014</b></p><p>Das Parlament hat bisher dreimal \u00fcber die Legislaturplanung in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses beraten und beschlossen. Es konnte dabei \u00c4nderungen am Entwurf des Bundesrates vornehmen. W\u00e4hrend der Beratungen der Eidg.R\u00e4te \u00fcber den \"Bundesbeschluss \u00fcber die Legislaturplanung 2011-2015\" sind im Mai 2012 im Nationalrat zwei parlamentarische Initiativen eingereicht worden, welche verlangen, das das Parlament die Legislaturplanung des Bundesrates nurnoch debattieren und zur Kenntnis nehmen, aber keine \u00c4nderungen mehr beschliessen kann. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat den beiden Initiativen Folge gegeben und mit Zustimmung ihrer st\u00e4nder\u00e4tlichenSchwesterkommission eine \u00c4nderung des Verfahrens der Legislaturplanungausgearbeitet. Die SPK sieht allerdings den gesetzgeberischen Handlungsbedarf anders als die Initiativen nicht bei der Form der Beschlussfassung des Parlamentes. Die SPK geht aber mit den Initiativen einig, dass der grosse Aufwand f\u00fcr die Beratung der Legislaturplanung vermindert werden soll.Dabei will die SPK an derBeschlussfassung \u00fcber die Legislaturplanung in Form eines einfachen Bundesbeschlusses fest halten. </p><p>Die Bundesverfassung verlangt die Mitwirkung des Parlamentes an den wichtigen Planungen, weil bei diesen Planungen wichtige, pr\u00e4judizierende Vorentscheide f\u00fcr die Gesetzgebung - klassische Aufgabe des Parlamentes - gef\u00e4llt werden. Eine Parlamentsmehrheit muss solche Vorentscheide, die zwar nicht rechtlich verbindlich sind, aber erhebliche Folgen haben, wirkungsvoll beeinflussen k\u00f6nnen. Das Verfahren der Beratung eines Erlassentwurfs erlaubt einen geordneteren und transparenteren Entscheidungsprozess als das fr\u00fchere unbefriedigendeVerfahren der Behandlung von zahlreichen \"Richtlinienmotionen\".</p><p>Durch verschiedene effizienzsteigernde Massnahmen, die im Jahre 2007 beschlossen worden sind, konnte die Beratungszeit im Plenum des Nationalrates bei der Behandlung der Legislaturplanungen in den Jahren 2008 und 2012 gegen\u00fcber 2004 bereits fast um die H\u00e4lfte reduziert worden. Unver\u00e4ndert geblieben ist aber der Aufwand f\u00fcr die Vorberatung in der Legislaturplanungskommission. Auf die Einsetzung dieser Spezialkommission soll k\u00fcnftig verzichtet und die Vorberatung der Legislaturplanung den bestehenden st\u00e4ndigen Kommissionen \u00fcbertragen werden. Die SPK erwartet, dass diese st\u00e4ndigen Kommissionen eher weniger, daf\u00fcr konkretere und gezieltere Antr\u00e4ge stellen werden als die Spezialkommission, welche die Legislaturplanung jeweils von A-Z beraten hat und dabei die Tendenz gezeigt hat, sich am h\u00e4ufig sehr allgemein und vage gehaltenen Text des Bundesrates zu orientieren.</p><p>Indem die \u00fcbliche Kommissionsberichterstattung im Rat dahinf\u00e4llt, kann erwartet werden, dass auch die Beratungszeit des Rates weiter verk\u00fcrzt werden kann.</p><p></p><p>Zum <a href=\"http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/berichte-legislativkommissionen/staatspolitische-kommission-spk/Documents/bericht-spk-n-12-427-12-432-2014-08-12-d.pdf\">Bericht</a></p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 27.08.2014</b></p><p>(...) </p><p>Grunds\u00e4tzlich begr\u00fcsst der Bundesrat Bestrebungen, welche die Optimierung der Behandlung von Parlamentsgesch\u00e4ften zum Ziel haben. Aus der Sicht des Bundes- rates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es die Behandlung der Legislaturplanung im Parlament regeln will, da das Parlament die Aufgabe und die Befugnis hat, bei wichtigen Planungen der Staatst\u00e4tigkeit mitzuwirken (Art. 173 Abs. 1 Bst. g BV).</p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte allerdings zu bedenken geben, dass die zwei parlamentari schen Initiativen 12.427 (Fraktion V) und 12.432 (Fraktion CE) zur\u00fcckkehren woll ten zur blossen Kenntnisnahme der Legislaturplanung durch das Parlament. In der parlamentarischen Initiative 12.427 wird begr\u00fcndet, dass das Parlament f\u00fcr die Behandlung und Anpassung der Legislaturplanung derzeit viel Zeit ben\u00f6tige; dabei k\u00f6nne es mit anderen parlamentarischen Mitteln bestimmen, welche legislativen Vorgaben vorangetrieben respektive nicht vorangetrieben werden sollen. Die parla- mentarische Initiative 12.432 betont ihrerseits, dass dem Grundsatz der Gewalten- trennung nachgelebt werden solle. Deshalb solle die Legislaturplanung, \u00e4hnlich wie in den Kantonen, allein zur Kenntnis genommen werden. Unmut \u00fcber das Verfahren und den daraus resultierenden Aufwand wurde ebenfalls in den Ratsdebatten \u00fcber die Legislaturplanung ausgedr\u00fcckt. So wurde kritisiert, dass es falsch sei, wenn das Parlament zu einem Programm, welches von der Regierung stammt, Beschl\u00fcsse fasst, die dann doch keinen bindenden Charakter h\u00e4tten, zumal die in der Legislaturplanung aufgef\u00fchrten Gesch\u00e4fte in der Regel in Form einer Botschaft und eines Gesetzesentwurfs dem Parlament unterbreitet werden. Es sei auch falsch, das Regierungsprogramm in ein Parlamentsprogramm zu verwandeln. Die Gewaltenteilung sei zu respektieren. Die Beratungen seien aufwendig. Zuk\u00fcnftig sei eine effizientere Legislaturplanung n\u00f6tig. </p><p>Das neue Verfahren wird jedoch voraussichtlich zu einer Mehrbelastung der Bundesverwaltung f\u00fchren. Die bisherige Beratung durch eine Spezialkommission erm\u00f6glichte eine zweckm\u00e4ssige Koordination der Vertretung von Bundesrat und Bundesverwaltung durch die Bundeskanzlei. Eine Koordination dieser Vertretung in elf Kommissionen, die in kurzen Abst\u00e4nden und teilweise sogar gleichzeitig tagen, wird eine grosse Herausforderung darstellen. Zudem wird aus der Sicht des Bundesrates die Sicherstellung der Koh\u00e4renz des Regierungsprogramms eher erschwert.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass das vorgeschlagene neue Vorgehen mit der Vorberatung durch die bestehenden st\u00e4ndigen Kommissionen im Widerspruch steht zu anderen Forderungen des Parlaments an den Bundesrat, die Legislaturplanung st\u00e4rker als bisher als departements\u00fcbergreifende Gesamtplanung auszugestalten und von der sektoriellen Herangehensweise wegzukommen (vgl. z. B. Mo. 12.3185 Interdepartementale Herangehensweise f\u00fcr die n\u00e4chste Legislaturplanung). Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Auffassung, dass die bisherige Beratung durch eine Spezialkommission beibehalten werden soll. </p><p><b>Antrag des Bundesrates</b></p><p>Der Bundesrat beantragt aus den erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden, auf die vorliegende Vorlage nicht einzutreten, und unterst\u00fctzt somit den Antrag der Kommissionsminderheit. </p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2014</b></p><p><b>Nationalrat will weiter Einfluss auf die Legislaturplanung nehmen </b></p><p><b>(sda) Die Beratung der Legislaturplanung im Parlament soll etwas vereinfacht werden. Das Parlament soll jedoch die M\u00f6glichkeit behalten, auf das Legislaturprogramm Einfluss zu nehmen. Das hat der Nationalrat am Mittwoch beschlossen.</b></p><p>Den Anstoss f\u00fcr neue Regeln gaben die SVP und die CVP/EVP mit parlamentarischen Initiativen. Heute ist das Prozedere aufw\u00e4ndig. Die Debatten dauern oft lange, ohne einen grossen Nutzen zu bringen.</p><p>Im Nationalrat herrschte Einigkeit, dass neue Regeln sinnvoll w\u00e4ren. Wie weit diese gehen sollten, war aber umstritten. Durchgesetzt hat sich am Ende der Vorschlag der Staatspolitischen Kommission (SPK), welche die Einflussm\u00f6glichkeiten des Parlaments nicht beschneiden m\u00f6chte.</p><p></p><p>\u00c4nderungsauftr\u00e4ge m\u00f6glich</p><p>K\u00fcnftig soll der Bundesrat dem Parlament die Legislaturplanung in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses zur Kenntisnahme vorlegen. Das Parlament soll den Bundesbeschluss aber mit Auftr\u00e4gen f\u00fcr \u00c4nderungen erg\u00e4nzen k\u00f6nnen.</p><p>Diese Auftr\u00e4ge h\u00e4tten dieselbe Wirkung wie Motionen. In der Verfassung stehe, dass die Bundesversammlung bei den wichtigen Planungen der Staatst\u00e4tigkeit mitwirke, gaben die Kommissionssprecher zu bedenken.</p><p></p><p>Beratung ohne Kompetenzen sinnlos</p><p>FDP und SVP pl\u00e4dierten vergeblich daf\u00fcr, die Einflussm\u00f6glichkeiten des Parlaments zu streichen. Sie wollten, dass der Bundesrat dem Parlament lediglich einen Bericht zur Legislaturplanung vorlegt. Das Parlament habe gen\u00fcgend andere M\u00f6glichkeiten, seine Anliegen einzubringen, argumentierten die Bef\u00fcrworter dieser Version. Der Rat lehnte den Vorschlag aber mit 98 zu 83 Stimmen ab.</p><p>Ohne M\u00f6glichkeit zur Einflussnahme sei die Beratung des Legislaturprogramms sinnlos, befand die Mehrheit. Die Vorlage geht nun an den St\u00e4nderat. Fr\u00fcher hatten National- und St\u00e4nderat den Legislaturplan lediglich zur Kenntnis genommen. Erst seit dem Plan f\u00fcr 2004-2007 kann das Parlament \u00c4nderungen vornehmen.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.03.2015</b></p><p><b>St\u00e4nderat will weniger Kompetenzen bei Legislaturplanung </b></p><p><b>(sda) Heute kann das Parlament die Planung des Bundesrats f\u00fcr die jeweils vierj\u00e4hrige Legislaturperiode beeinflussen. In Zukunft soll es die Ziele der Regierung nur noch abnicken k\u00f6nnen. Dies fordert der St\u00e4nderat - entgegen dem Willen des Nationalrats.</b></p><p>Mit der Legislaturplanung informiert der Bundesrat das Parlament dar\u00fcber, wie seine Agenda in den kommenden vier Jahren aussieht. Mit einer \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes im Jahr 2002 erhielt das Parlament die M\u00f6glichkeit, die von der Regierung vorgeschlagenen Ziele abzu\u00e4ndern und zu erg\u00e4nzen.</p><p>Die Fraktionen von CVP und SVP forderten im Jahr 2012 mit parlamentarischen Initiativen die R\u00fcckkehr zum alten System: Das Parlament soll die Legislaturplanung des Bundesrates nur noch debattieren und zur Kenntnis nehmen, nicht aber \u00c4nderungen daran vornehmen k\u00f6nnen.</p><p>Das Parlament habe die Kompetenz zu bestimmen, welche Vorhaben vorangetrieben werden und welche nicht, hiess es zur Begr\u00fcndung. Deshalb sei die zeitaufw\u00e4ndige Beratung der Legislaturplanung \u00fcberfl\u00fcssig.</p><p></p><p>Nur noch zur Kenntnisnahme</p><p>Der Nationalrat sprach sich in der Wintersession dann aber dagegen aus, die Einflussm\u00f6glichkeiten des Parlaments bei der Legislaturplanung allzu stark zu beschneiden. Die Beratung soll zwar etwas vereinfacht werden, National- und St\u00e4nderat sollen aber dennoch Auftr\u00e4ge f\u00fcr eine \u00c4nderung einreichen k\u00f6nnen. Bei der Planung w\u00fcrden wichtige Vorentscheide f\u00fcr die Gesetzgebung gef\u00e4llt und das sei eine \"klassische Aufgabe des Parlaments\".</p><p>Davon will der St\u00e4nderat seinerseits nichts wissen. Er sprach sich am Montag f\u00fcr eine \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes aus, wie sie die b\u00fcrgerlichen Parteien urspr\u00fcnglich gefordert hatten. Die Legislaturplanung soll dem Parlament nicht mehr in Form eines Bundesbeschlusses, sondern nur noch als Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.</p><p>Diesem Vorschlag der vorberatenden Kommission folgte die kleine Kammer mit 31 zu 6 Stimmen. Eine Minderheit sprach sich f\u00fcr die L\u00f6sung des Nationalrats aus. Nur so k\u00f6nne das Parlament seinem verfassungsm\u00e4ssigen Auftrag nachkommen und bei der Planung der Staatst\u00e4tigkeit mitwirken, sagte Hans St\u00f6ckli (SP/BE).</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.06.2015</b></p><p><b>Nationalrat will bei Legislaturplanung mehr mitreden als St\u00e4nderat </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will bei der Legislaturplanung mehr mitreden als der St\u00e4nderat. Er beharrte am Donnerstag darauf, dass die Landesregierung zu Beginn der Amtsperiode ihre Ziele den R\u00e4ten in einer Botschaft vorlegt und die R\u00e4te \u00c4nderungen beantragen k\u00f6nnen.</b></p><p>Mit der Legislaturplanung informiert der Bundesrat das Parlament jeweils \u00fcber seine Agenda in den kommenden vier Jahren. Mit einer \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes 2002 erhielt das Parlament die M\u00f6glichkeit, die von der Regierung vorgeschlagenen Ziele abzu\u00e4ndern und zu erg\u00e4nzen.</p><p>Die Fraktionen von CVP und SVP forderten 2012 mit parlamentarischen Initiativen die R\u00fcckkehr zum alten System: Das Parlament soll die Legislaturplanung des Bundesrates nur noch debattieren und zur Kenntnis nehmen, nicht aber \u00c4nderungen daran vornehmen k\u00f6nnen.</p><p>Ganz so stark beschneiden wollte der Nationalrat seine Kompetenzen bei der Legislaturplanung dann doch nicht: Im Gegensatz zum St\u00e4nderat, der einen Bericht zu den Legislaturzielen zum Absegnen w\u00fcnscht, will der Nationalrat weiterhin \u00c4nderungen beantragen k\u00f6nnen. Der Nationalrat folgte mit 87 zu 69 Stimmen der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK).</p><p></p><p>\"Nicht einfach abnicken\"</p><p>Eine Minderheit von SVP und FDP h\u00e4tte sich dem St\u00e4nderat anschliessen wollen. Daniela Schneeberger (FDP/BL) begr\u00fcndete die Position mit dem Grundsatz der Gewaltentrennung und den Kompetenzen des Bundesrates f\u00fcr die Legislaturplanung. Das Parlament habe gen\u00fcgend Mittel, um seine Anliegen einzubringen.</p><p>Es gehe darum, sich mit der Planung auseinanderzusetzen, hielt Bea Heim (SP/SO) dagegen. \"Die Verfassung verlangt von uns, dass wir nicht einfach abnicken, was die Regierung uns vorlegt, sondern wir sind gehalten, mitzubestimmen.\"</p><p>Kommissionssprecher Rudolf Joder (SVP/BE) kritisierte den St\u00e4nderat: \"Er will uns praktisch per Gesetz verbieten, Einfluss zu nehmen.\" Begonnen habe die Diskussion wegen der langen, ineffizienten Debatte am Anfang der Legislatur. Aber wenn wie von der Minderheit beantragt nur diskutiert und nichts entschieden werde, sei das nicht effizient.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.06.2015</b></p><p><b>Legislaturplanung - Frage der Mitsprache bei Legislaturplanung bleibt umstritten </b></p><p><b>(sda) In der Frage, wie viel Mitsprache das Parlament bei der Legislaturplanung haben soll, sind sich die R\u00e4te weiterhin nicht einig. Der St\u00e4nderat will einen Bericht zu den Zielen der Regierung zur Kenntnis nehmen, der Nationalrat dagegen m\u00f6chte mehr mitreden.</b></p><p>Die Fraktionen von CVP und SVP forderten 2012 mit parlamentarischen Initiativen die R\u00fcckkehr zum alten System: Das Parlament soll die Legislaturplanung des Bundesrates nur noch debattieren und zur Kenntnis nehmen, nicht aber \u00c4nderungen daran vornehmen k\u00f6nnen.</p><p>Die kleine Kammer folgte am Donnerstag mit 32 zu 7 Stimmen der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK). Die Variante des Nationalrates entspreche nicht den parlamentarischen Initiativen, sagte Mehrheitssprecher Rapha\u00ebl Comte (FDP/NE). Die SPK-Mehrheit sei je l\u00e4nger je mehr \u00fcberzeugt, dass ihr Vorschlag der richtige sei.</p><p>Eine Minderheit h\u00e4tte die Differenz zum Nationalrat ausr\u00e4umen wollen. Sprecher Hans St\u00f6ckli (SP/BE) sagte, dass im Zug der Debatte immer mehr Stimmen an der Version des Nationalrates festhalten wollten.</p><p>Der Nationalrat will die Kompetenzen des Parlaments weniger stark beschneiden. Bei der Legislaturplanung will er auch Antr\u00e4ge einbringen und \u00fcber die politischen Ziele beschliessen k\u00f6nnen. Er ist nun ein drittes Mal am Zug.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.06.2015</b></p><p><b>Nationalrat gegen Mitsprache bei der Legislaturplanung </b></p><p><b>(sda) Das Parlament greift nicht mehr in die Legislaturplanung ein. Bei der dritten Beratung \u00fcber</b><b>eine \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes hat der Nationalrat dem St\u00e4nderat in dieser Frage nachgegeben. Der Beschluss fiel mit nur einer Stimme Unterschied.</b></p><p>Zun\u00e4chst hatte der Nationalrat darauf beharrt, dass die Landesregierung zu Beginn der Amtsperiode ihre Ziele den R\u00e4ten in einer Botschaft vorlegt und das Parlament \u00c4nderungen beantragen kann. Mit der Legislaturplanung informiert der Bundesrat das Parlament jeweils \u00fcber seine Agenda in den kommenden vier Jahren.</p><p>Durch eine \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes 2002 erhielt das Parlament die M\u00f6glichkeit, die von der Regierung vorgeschlagenen Ziele abzu\u00e4ndern und zu erg\u00e4nzen. Die Fraktionen von CVP und SVP forderten 2012 mit parlamentarischen Initiativen die R\u00fcckkehr zum alten System: Das Parlament soll die Legislaturplanung des Bundesrates nur noch debattieren und zur Kenntnis nehmen, nicht aber \u00c4nderungen daran vornehmen k\u00f6nnen.</p><p>Der Nationalrat wollte aber weiterhin \u00c4nderungen beantragen k\u00f6nnen. Er versprach sich davon mehr Effizienz. Ansonsten werde eine lange Debatte gef\u00fchrt, aber nichts entschieden, sagte Kommissionssprecher Rudolf Joder (SVP/BE). \"Wir sollten als gesetzgebende Beh\u00f6rde bei der Planung der Gesetzgebung mitreden k\u00f6nnen.\"</p><p>F\u00fcr Daniela Schneeberger (FDP/BL) f\u00fchrt dies lediglich zu mehr Aufwand f\u00fcr Verwaltung und Parlament. Das Parlament habe ausreichende M\u00f6glichkeiten, seine Anliegen einzubringen. </p><p>Anders als die vorberatende Kommission beantragte Schneeberger, dem St\u00e4nderat zu folgen. Dieser w\u00fcnscht sich lediglich einen Bericht zur Legislaturplanung, den das Parlament absegnen kann. Mit 88 zu 89 Stimmen wurde Schneebergers Antrag angenommen.</p><p></p><p><b>Schlussabstimmungen 19.06.2015 </b></p><p><b>Parlament beh\u00e4lt Mitspracherecht bei Legislaturplanung </b></p><p><b>(sda) Bei der Legislaturplanung bleibt alles beim Alten. Der Nationalrat wollte zun\u00e4chst mehr Mitspracherechte des Parlaments durchsetzen, scheiterte damit aber am St\u00e4nderat. Nun hat er die Vorlage in der Schlussabstimmung ganz versenkt.</b></p><p>Durch eine \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes 2002 erhielt das Parlament die M\u00f6glichkeit, die von der Regierung vorgeschlagenen Ziele abzu\u00e4ndern und zu erg\u00e4nzen. Die Fraktionen von CVP und SVP forderten 2012 mit parlamentarischen Initiativen die R\u00fcckkehr zum alten System: Das Parlament soll die Legislaturplanung des Bundesrates nur noch debattieren und zur Kenntnis nehmen, nicht aber \u00c4nderungen daran vornehmen k\u00f6nnen. Damit sollten lange und und in den Augen der Initianten fruchtlose Debatten vermieden werden.</p><p>Der Nationalrat wollte aber weiterhin \u00c4nderungen beantragen k\u00f6nnen. Er verlangte, dass der Bundesrat zu Beginn der Amtsperiode seine Ziele den R\u00e4ten in einer Botschaft vorlegt und das Parlament \u00c4nderungen beantragen kann. Der St\u00e4nderat hingegen wollte - ganz im Sinne der parlamentarischen Initiativen - nur einen Bericht zur Legislaturplanung, den das Parlament absegnen kann.</p><p>Damit setzte er sich in den Beratungen durch: Der Nationalrat lenkte am letzten Montag ein, mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten. Nun hat er die Gesetzes\u00e4nderung aber doch noch versenkt: Nach dem Nein in der Schlussabstimmung vom Freitag ist die Vorlage vom Tisch. Der Entscheid fiel mit 96 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Es bleibt damit beim alten System, das zu langen Diskussionen \u00fcber die Legislaturplanung f\u00fchrt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel\u00a0146 ParlG soll so angepasst werden, dass der Legislaturplanungsbericht k\u00fcnftig ein Bericht des Bundesrates zu seinen Legislaturzielen ist und vom Parlament nur noch zur Kenntnis genommen wird. Zudem sollte der Aufbau so angepasst werden, dass Priorit\u00e4ten und Schwerpunkte klar ersichtlich sind.</p>","ReasonText":"<p>Das Mittel der Botschaft \u00fcber die Legislaturplanung gem\u00e4ss Artikel\u00a0146 ParlG, so wie es heute gehandhabt wird, ist sowohl f\u00fcr die Verwaltung als auch f\u00fcr die Legislative unbefriedigend. F\u00fcr die Verwaltung ist Artikel\u00a0146 unbefriedigend, da das fein austarierte Gef\u00fcge der geplanten legislativen T\u00e4tigkeiten durch \u00c4nderungen durch die Bundesversammlung aus dem Gleichgewicht geraten kann. F\u00fcr die Legislative ist diese Bestimmung unbefriedigend, da die erw\u00e4hnten Ziele \u00e4usserst unscharf gehalten sind und eine Priorisierung und Schwerpunktsetzung fehlt. Das Parlament ben\u00f6tigt f\u00fcr die Behandlung und Anpassung der Legislaturplanung derzeit viel Zeit, dabei kann es mit anderen parlamentarischen Mitteln bestimmen, welche legislativen Vorhaben vorangetrieben respektive nicht vorangetrieben werden sollen.</p><p>Die Problematik des Stellenwerts der Legislaturplanung kommt im \u00dcbrigen auch in der Botschaft des Bundesrates vom 25. Januar 2012 zum Ausdruck. Zwar erw\u00e4hnt der Bundesrat unter Punkt 1.1 die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Planung der Staatst\u00e4tigkeit. Gleichzeitig h\u00e4lt er explizit fest, dass Legislaturplanung und Jahresziele das Parlament \u00fcber die politische Agenda der Regierung informieren. 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