{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120446,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120446,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.446","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Wirksamen Risikoausgleich schnell einf\u00fchren","Description":null,"InitialSituation":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p></p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p></p><p>Art. 105 Risikoausgleich</p><p>Abs. 1</p><p>Versicherer, die unter ihren Versicherten weniger Frauen, \u00e4ltere Personen und Personen mit einem erh\u00f6hten Krankheitsrisiko haben als der Durchschnitt aller Versicherer, m\u00fcssen der gemeinsamen Einrichtung (Art. 18) zugunsten von Versicherern mit \u00fcberdurchschnittlich vielen Frauen, \u00e4lteren Personen und Personen mit einem erh\u00f6hten Krankheitsrisiko Abgaben entrichten, welche die durchschnittlichen Risikounterschiede zwischen den massgebenden Risikogruppen in vollem Umfang ausgleichen.</p><p>Abs. 2</p><p>Kriterium f\u00fcr das erh\u00f6hte Krankheitsrisiko ist die durch geeignete Indikatoren abgebildete Morbidit\u00e4t der Versicherten.</p><p>Abs. 3</p><p>Der Bundesrat erl\u00e4sst die Ausf\u00fchrungsbestimmungen zum Risikoausgleich unter Wahrung der Anreize zur Kosteneinsparung durch die Versicherer. Er legt die Indikatoren, die die Morbidit\u00e4t abbilden, fest.</p><p>Abs. 4</p><p>F\u00fcr den Vergleich massgebend sind die Strukturen der Versichertenbest\u00e4nde im Kalenderjahr, f\u00fcr welches der Risikoausgleich erfolgt (Ausgleichsjahr). Die durchschnittlichen Risikounterschiede f\u00fcr das Geschlecht, das Alter und die Morbidit\u00e4t richten sich nach den Verh\u00e4ltnissen im Kalenderjahr vor dem Ausgleichsjahr.</p><p>Abs. 5</p><p>Die gemeinsame Einrichtung f\u00fchrt den Risikoausgleich unter den Versicherern innerhalb der einzelnen Kantone durch.</p><p>Abs. 6</p><p>Der Bundesrat regelt ferner:</p><p>Bst. a</p><p>die Erhebung von Verzugszinsen und die Ausrichtung von Verg\u00fctungszinsen;</p><p>Bst. b</p><p>die Leistung von Schadenersatz;</p><p>Bst. c</p><p>die Frist, nach deren Ablauf die gemeinsame Einrichtung eine Neuberechnung des Risikoausgleichs ablehnen darf.</p><p>\u00dcbergangsbestimmungen zur \u00c4nderung vom 21. Dezember 2007 (Risikoausgleich)</p><p>Aufgehoben</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 04.12.2013</b></p><p><b>Nationalrat verfeinert Risikoausgleich - und f\u00fchrt H\u00fcrden ein</b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hat am Mittwoch mit 137 zu 35 Stimmen bei 17 Enthaltungen den Risikoausgleich fix im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert. Er gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Kriterien f\u00fcr das erh\u00f6hte Krankheitsrisiko zu erweitern, damit die Jagd auf gute Risiken aufh\u00f6rt.</b></p><p>Den Risikoausgleich gebe es schon l\u00e4nger als das KVG, sagte Kommissionssprecherin Jacqueline Fehr (SP/ZH). Er sei bislang befristet gewesen und immer wieder verl\u00e4ngert worden. Neu soll er nicht mehr befristet sein.</p><p>Seine Funktionsweise ist einfach: \"F\u00fcr gute Risiken, sprich kosteng\u00fcnstige Versicherte, muss die Krankenkasse eine Abgabe in die gemeinsame Einrichtung bezahlen. Pro teure Versicherte erh\u00e4lt die Krankenkasse einen Ausgleichsbeitrag\", erkl\u00e4rte Fehr.</p><p></p><p>Jagd darf nicht Businessmodell sein</p><p>Den Risikoausgleich brauche es, \"damit Versicherer die Jagd auf gute Risiken nicht zum Businessmodell machen\", sagte Ignazio Cassis (FDP/TI) namens der Kommission. Fehr schr\u00e4nkte ein: Dieser k\u00f6nne die Risikoselektion mildern. \"Er wird sie aber nicht zum Verschwinden bringen k\u00f6nnen.\"</p><p>Neben Alter und Geschlecht gelten derzeit der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim zu den Indikatoren f\u00fcr ein erh\u00f6htes Krankheitsrisiko. Der Bundesrat m\u00f6chte k\u00fcnftig auch die ambulanten Behandlungen abbilden - zun\u00e4chst mit den Medikamentenkosten.</p><p>Im KVG sollen jedoch nur Alter und Geschlecht festgehalten werden. F\u00fcr alle anderen Indikatoren erh\u00e4lt der Bundesrat freie Hand, diese auf dem Verordnungsweg zu erg\u00e4nzen oder zu \u00e4ndern, was Gesundheitsminister Alain Berset als Vertrauensbeweis wertete.</p><p></p><p>Anh\u00f6rung der Krankenkassen </p><p>Allerdings hat der Nationalrat dem Bundesrat dabei Hindernisse in den Weg gestellt: Er folgte in einem Punkt der Kommissionsminderheit unter der Federf\u00fchrung der SVP. Diese verlangt, dass die Krankenkassen angeh\u00f6rt werden, bevor neue Indikatoren festgelegt werden. Zudem muss jeder zus\u00e4tzliche Indikator auf seine Wirkung hin analysiert werden.</p><p>Berset warnte vergeblich davor, dass der Artikel der SVP zus\u00e4tzlich den Begriff des \"Kostenausgleichs\" im Gesetz einf\u00fchrt. Die SVP, die den Risikoausgleich als \"Reglementierungsmonster\" bezeichnet, will mit dem Zusatz verhindern, dass der Risikoausgleich zu einem Kostenausgleich unter den Krankenkassen wird.</p><p>Dieser Argumentation folgten Teile der CVP und die FDP, womit der Artikel mit 95 zu 89 Stimmen durchkam. Einen Antrag der SVP, gar nicht auf die Gesetzes\u00e4nderungen einzutreten, war zuvor deutlich mit 134 zu 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen gescheitert.</p><p></p><p>Ziel sind bessere Leistungen </p><p>Die Mehrheit des Nationalrats war sich einig, dass die Risikoselektion der Krankenversicherer sch\u00e4dlich ist. \u00dcber die Parteigrenzen hinweg wurde die Jagd auf gute Risiken verurteilt.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 3.3.2014</b></p><p><b>Auch St\u00e4nderat f\u00fcr verfeinerten Risikoausgleich </b></p><p>(sda) Die Jagd nach kosteng\u00fcnstigen Versicherten soll kein Gesch\u00e4ftsmodell f\u00fcr Krankenkassen sein. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der St\u00e4nderat f\u00fcr einen verfeinerten Risikoausgleich ausgesprochen.</p><p>Den Risikoausgleich gibt es schon l\u00e4nger als das geltende Krankenversicherungsgesetz: F\u00fcr gute Risiken m\u00fcssen Krankenkassen eine Abgabe in die gemeinsame Einrichtung bezahlen, f\u00fcr teure Versicherte erhalten sie einen Ausgleichsbeitrag. Netto werden so rund 1,6 Milliarden Franken pro Jahr zwischen den Krankenversicherern verschoben.</p><p>Neben Alter und Geschlecht gelten heute der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr als Indikatoren f\u00fcr ein erh\u00f6htes Krankheitsrisiko. Eine Verfeinerung dieses Systems war bereits im Rahmen der Managed-Care-Vorlage vorgesehen. Nachdem diese 2012 vom Volk abgelehnt worden war, nahm das Parlament die Arbeit an dem unumstrittenen Teil der Revision sofort wieder auf.</p><p></p><p>Neue Indikatoren</p><p>Den Entwurf, den die Gesundheitskommission des Nationalrats aufgrund von zwei parlamentarischen Initiativen ausarbeitete, \u00fcbertr\u00e4gt die Festlegung der Kriterien f\u00fcr den Risikoausgleich weitgehend dem Bundesrat. Ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt werden lediglich Alter und Geschlecht. Weitere Indikatoren f\u00fcr ein erh\u00f6htes Krankheitsrisiko muss der Bundesrat festlegen.</p><p>Aus dessen Stellungnahme zu den beiden Initiativen geht hervor, dass er Aufenthalte im Spital oder Pflegeheim weiterhin als solche Indikatoren einzustufen gedenkt. Ein weiteres Anzeichen k\u00f6nnten pharmazeutische Kostengruppen sein, weil diese auf chronische Erkrankungen hinweisen.</p><p>Zur Verwendung diagnostischer Informationen und anderen neuen Morbidit\u00e4ts-Indikatoren \u00e4usserte sich der Bundesrat im Bericht dagegen skeptisch. Im dort abgesteckten Rahmen d\u00fcrfte sich auch die Umsetzung bewegen: Es werde keine \u00dcberraschungen geben, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Der Bundesrat werde den Spielraum so nutzen, wie dies im Bericht skizziert worden sei.</p><p></p><p>Auswirkungen analysieren</p><p>Die R\u00e4te machen dem Bundesrat jedoch noch zus\u00e4tzliche Auflagen: Der Nationalrat hatte in die Vorlage eingef\u00fcgt, dass dieser vor der Festlegung neuer Indikatoren die Krankenversicherer anh\u00f6ren muss. Das geschehe bereits heute, sagte Berset. Neu ist jedoch, dass der Bundesrat neue Indikatoren einer Wirkungsanalyse unterziehen muss.</p><p>Der St\u00e4nderat schloss sich s\u00e4mtlichen Vorschl\u00e4gen des Nationalrats stillschweigend an. In der Gesamtabstimmung stimmte er der Vorlage mit 41 zu 0 Stimmen zu. Weil er dem Nationalrat in allen Punkten folgte, ist die Revision des Krankenversicherungsgesetzes bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 105 Risikoausgleich</p><p>Abs. 1</p><p>Versicherer, die unter ihren Versicherten weniger Frauen, \u00e4ltere Personen und Personen mit einem erh\u00f6hten Krankheitsrisiko haben als der Durchschnitt aller Versicherer, m\u00fcssen der gemeinsamen Einrichtung (Art. 18) zugunsten von Versicherern mit \u00fcberdurchschnittlich vielen Frauen, \u00e4lteren Personen und Personen mit einem erh\u00f6hten Krankheitsrisiko Abgaben entrichten, welche die durchschnittlichen Risikounterschiede zwischen den massgebenden Risikogruppen in vollem Umfang ausgleichen.</p><p>Abs. 2</p><p>Kriterium f\u00fcr das erh\u00f6hte Krankheitsrisiko ist die durch geeignete Indikatoren abgebildete Morbidit\u00e4t der Versicherten.</p><p>Abs. 3</p><p>Der Bundesrat erl\u00e4sst die Ausf\u00fchrungsbestimmungen zum Risikoausgleich unter Wahrung der Anreize zur Kosteneinsparung durch die Versicherer. Er legt die Indikatoren, die die Morbidit\u00e4t abbilden, fest.</p><p>Abs. 4</p><p>F\u00fcr den Vergleich massgebend sind die Strukturen der Versichertenbest\u00e4nde im Kalenderjahr, f\u00fcr welches der Risikoausgleich erfolgt (Ausgleichsjahr). Die durchschnittlichen Risikounterschiede f\u00fcr das Geschlecht, das Alter und die Morbidit\u00e4t richten sich nach den Verh\u00e4ltnissen im Kalenderjahr vor dem Ausgleichsjahr.</p><p>Abs. 5</p><p>Die gemeinsame Einrichtung f\u00fchrt den Risikoausgleich unter den Versicherern innerhalb der einzelnen Kantone durch.</p><p>Abs. 6</p><p>Der Bundesrat regelt ferner:</p><p>Bst. a</p><p>die Erhebung von Verzugszinsen und die Ausrichtung von Verg\u00fctungszinsen;</p><p>Bst. b</p><p>die Leistung von Schadenersatz;</p><p>Bst. c</p><p>die Frist, nach deren Ablauf die gemeinsame Einrichtung eine Neuberechnung des Risikoausgleichs ablehnen darf.</p><p>\u00dcbergangsbestimmungen zur \u00c4nderung vom 21. Dezember 2007 (Risikoausgleich)</p><p>Aufgehoben</p>","ReasonText":"<p>Die Managed-Care-Vorlage wird voraussichtlich an der Urne scheitern. Der verfeinerte Risikoausgleich ist ein Kernelement der Vorlage und ist unbestritten. Aus diesem Grund soll dieser rasch eingef\u00fchrt werden, um die \"Jagd auf gute Risiken\" zu beenden. Der Wettbewerb unter den Krankenkassen wird sich somit auf die Suche nach optimalen Versorgungsformen konzentrieren, ganz im Sinne aller Patienten und Versicherten. Davon profitieren vor allem Chronischkranke. Die Festlegung der Indikatoren zur Abbildung der Morbidit\u00e4t kann sich nach dem Bericht des Bundesrates in Erf\u00fcllung des Postulates 07.3769 der SGK-S vom 9. November 2007 richten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395360000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1770756960120)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339632000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}