{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120451,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120451,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.451","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Schnellere Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (AVEG) wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 8 </p><p>...</p><p>Abs. 3 </p><p>Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde nimmt innert 30 Tagen schriftlich zum Antrag Stellung. Wird der Antrag nicht ordnungsgem\u00e4ss oder nicht mit den erforderlichen Angaben eingereicht, so ruht das Verfahren und wird nach erfolgloser Fristansetzung eingestellt.</p><p>Art. 10</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Wird die Einsprache abgewiesen, so k\u00f6nnen dem Einsprecher Kosten zwischen 1000 und 10 000 Franken auferlegt werden.</p><p>Art. 13</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Der Entscheid \u00fcber die Genehmigung ist dem Kanton und den Vertragsparteien innert 30 Tagen schriftlich und begr\u00fcndet zu er\u00f6ffnen.</p><p>...</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen ist 1956 in Kraft getreten. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung (AVE) eines Gesamtarbeitsvertrags angeordnet werden kann, sowie das Verfahren. Die Mindestvoraussetzungen, die erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, damit ein Verfahren eingeleitet wird, sind mit Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit und mit Inkrafttreten der Ausweitung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten gelockert worden.</p><p>Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) mit der Bearbeitung der Antr\u00e4ge auf Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen, die in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes fallen, an seine Grenzen st\u00f6sst. Wer einen Antrag einreicht, muss manchmal mehrere Monate auf die Empfangsbest\u00e4tigung warten. Ebenfalls mehrere Monate kann es dauern, bis eine \u00c4nderung, mit der nur die H\u00f6he der L\u00f6hne angepasst wird, Gegenstand eines Bundesratsbeschlusses wird. Zwischen dem Zeitpunkt, in dem ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung eingereicht wird, und dem Zeitpunkt, in dem ein f\u00fcr alle Unternehmen eines Wirtschaftszweigs oder einer Branche verbindlicher AVE-Beschluss in Kraft tritt, vergeht oft ein Jahr oder mehr.</p><p>Diese administrativen Verz\u00f6gerungen sind f\u00fcr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, f\u00fcr die Arbeitgeber und damit f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft sch\u00e4dlich. In einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt rasch und tiefgreifend ver\u00e4ndert, brauchen wir f\u00fcr die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen schnellere Verfahren. Nur so k\u00f6nnen wir besser auf die Bed\u00fcrfnisse der Wirtschaft eingehen.</p><p>Das AVEG sieht f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Antr\u00e4ge keine Frist vor. Ich schlage vor, der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde eine Frist von 30 Tagen einzur\u00e4umen, innert derer sie zu den Antr\u00e4gen auf Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung Stellung nehmen muss (Art. 8 Abs. 3). Ebenfalls eine Frist von 30 Tagen soll dem Seco f\u00fcr die Er\u00f6ffnung seines Entscheids zuhanden der Kantone und der Vertragsparteien einger\u00e4umt werden (Art. 13 Abs. 3).</p><p>Artikel\u00a010 AVEG sieht die M\u00f6glichkeit vor, gegen einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung Einsprache zu erheben. Einsprache erheben darf, wer ein Interesse glaubhaft macht. Diese sehr offene Formulierung verleitet Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Sozialpartner und wirtschaftliche Interessenverb\u00e4nde oft dazu, hemmungslos Einsprachen einzureichen. Liest man Artikel\u00a010 Absatz\u00a03, der besagt, dass den Einsprechern keine Kosten auferlegt werden d\u00fcrfen, so wird klar, wieso gegen Antr\u00e4ge auf Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen zahlreiche Einsprachen erhoben werden.</p><p>Die Einsprachen werden in den meisten F\u00e4llen abgegewiesen. Sie sind jedoch ein Mittel, mit denen die Einsprecher Zeit gewinnen k\u00f6nnen. Wird gegen einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung Einsprache erhoben, so verdoppelt sich in der Regel die Dauer der Bearbeitung des Antrages. Ich schlage deshalb vor, dass im Fall einer Abweisung der Einsprache den Einsprechern Kosten in der H\u00f6he von 1000 bis 10 000 Franken auferlegt werden k\u00f6nnen (Art. 10 Abs. 3).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Fournier Jean-Ren\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1461628800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1712772545323)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339632000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}