{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120470,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120470,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.470","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Bessere Unterst\u00fctzung f\u00fcr schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 08.07.2016</b></p><p>Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates m\u00f6chte Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, zus\u00e4tzliche finanzielle Mittel zur Verf\u00fcgung stellen. </p><p>Mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission eine Vorlage zuhanden des Nationalrates verabschiedet, mit der sie Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, gezielt entlasten will. Ausgehend von der parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20120470\">12.470</a><b> Bessere Unterst\u00fctzung f\u00fcr schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden (Joder)</b> will die Kommission den Intensivpflegezuschlag erh\u00f6hen, damit betroffene Familien \u00fcber einen gr\u00f6sseren finanziellen Spielraum verf\u00fcgen und die zus\u00e4tzlichen Mittel f\u00fcr konkrete Entlastungsmassnahmen einsetzen k\u00f6nnen. Zudem schl\u00e4gt sie eine Ausnahmebestimmung vor, damit Familien, die einen Assistenzbeitrag erhalten, nicht benachteiligt werden: konkret soll der Intensivpflegezuschlag k\u00fcnftig nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen werden. Nach Kenntnisnahme der <a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk/vernehmlassung-sgk-12-470\">Ergebnisse der Vernehmlassung</a> und erneuter Beratung bereinigte die Kommission ihren Erlassentwurf und unterbreitet ihn dem Nationalrat nun ohne Minderheitsantrag.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.10.2016</b></p><p>(...) Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause betreuen, mehr Unterst\u00fctzung brauchen. Meist handelt es sich dabei um Kinder, die eine Entsch\u00e4digung der Invalidenversicherung (IV) f\u00fcr Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades und einen Intensivpflegezuschlag (IPZ) erhalten. </p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt den Antrag der Kommission, den Intensivpflegezuschlag (IPZ) anzuheben. Er lehnt es hingegen ab darauf zu verzichten, den IPZ vom Betrag des Assistenzbeitrags abzuziehen. Denn dies w\u00fcrde eine Doppelentsch\u00e4digung derselben Leistungen bedeuten. Er unterstreicht zudem die Notwendigkeit, das Projekt der Kommission mit dem Aktionsplan zur Unterst\u00fctzung und Entlastung von pflegenden Angeh\u00f6rigen zu koordinieren.</p><p>F\u00fcr den Intensivpflegezuschlag gibt es drei Grade, die sich nach dem Betreuungsaufwand richten (vier, sechs oder acht Stunden). Der Zuschlag (in Franken pro Monat) w\u00fcrde wie folgt erh\u00f6ht:</p><p>IPZ 4 gegenw\u00e4rtig: 470 CHF erh\u00f6ht auf: 940 CHF</p><p>IPZ 6 gegenw\u00e4rtig: 940 CHF erh\u00f6ht auf: 1645 CHF</p><p>IPZ 8 gegenw\u00e4rtig: 1410 CHF erh\u00f6ht auf: 2350 CHF</p><p>Eine solche Anhebung des Intensivpflegezuschlags w\u00fcrde f\u00fcr die IV zu j\u00e4hrlichen Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken f\u00fchren. Nach Ansicht des Bundesrates h\u00e4tten diese zus\u00e4tzlichen Kosten keine Auswirkungen auf die Entschuldung der IV, die gem\u00e4ss den aktuellen Projektionen weiterhin per 2030 m\u00f6glich w\u00e4re. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2016</b></p><p><b>Mehr Geld f\u00fcr Pflege von schwerkranken Kindern </b></p><p><b>(sda) Familien, die ihr schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind zu Hause pflegen, sollen mehr Geld erhalten. Der Nationalrat hat am Donnerstag einen Vorschlag seiner Gesundheitskommission mit 186 zu 2 Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich gutgeheissen.</b></p><p>Heute erhalten betroffene Familien einen monatlichen Intensivpflegezuschlag (IPZ) zwischen 470 und 1410 Franken. Dieser soll nun erh\u00f6ht werden. Je nach Pflegebedarf sollen Familien k\u00fcnftig zwischen 940 und 2350 Franken bekommen.</p><p>Mehrere Redner verwiesen auf die grosse Belastung der betroffenen Eltern, die sich manchmal 24 Stunden am Tag um ihre stark pflegebed\u00fcrftigen Kinder k\u00fcmmerten. Die Erh\u00f6hung f\u00fchre zwar zu Mehrkosten. Noch teurer werde es aber, wenn Eltern die Pflegearbeit nicht mehr leisten k\u00f6nnten und Kinder in Heimen platziert werden.</p><p>Eine weitere \u00c4nderung betrifft Familien, die zus\u00e4tzlich zum IPZ einen Assistenzbeitrag erhalten. Mit 135 zu 54 Stimmen beschloss der Nationalrat, dass der IPZ nicht vom Assistenzbeitrag abgezogen werden soll. Ansonsten w\u00fcrden gerade jene Familien von zus\u00e4tzlichen Mitteln ausgeschlossen, die sie am n\u00f6tigsten h\u00e4tten, sagte Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH). Rund 400 minderj\u00e4hrige Bez\u00fcger seien davon betroffen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.03.2017</b></p><p><b>Mehr Geld f\u00fcr die Pflege schwerbehinderter Kinder </b></p><p><b>Wer ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind zu Hause pflegt, soll mehr Geld erhalten. Nach dem Nationalrat hat auch der St\u00e4nderat eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung gutgeheissen.</b></p><p>Die kleine Kammer stimmte der Vorlage am Mittwoch oppositionslos zu. Damit ist diese bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen. Angestossen hatte die Gesetzes\u00e4nderung der ehemalige Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder mit einer parlamentarischen Initiative. Im Parlament wurde das Anliegen von allen Parteien unterst\u00fctzt.</p><p>Die Rednerinnen und Redner erinnerten an die grosse Belastung der betroffenen Familien. Die \u00c4nderung f\u00fchre zwar zu Mehrkosten. Noch teurer werde es aber, wenn Eltern die Pflegearbeit nicht mehr leisten k\u00f6nnten und Kinder in Heimen unterbringen m\u00fcssten. Hinzu komme der gesellschaftliche Wert der Pflege in der Familie. Dieser sei beinahe unermesslich, sagte Pascale Bruderer (SP/AG).</p><p></p><p>Bis zu 2350 Franken</p><p>Heute erhalten betroffene Familien monatlich zwischen 470 und 1410 Franken. Der Intensivpflegezuschlag (IPZ) wird nun erh\u00f6ht. Je nach Pflegebedarf erhalten die Familien k\u00fcnftig zwischen 940 und 2350 Franken. Bei der IV f\u00fchrt dies zu j\u00e4hrlichen Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken.</p><p>Dar\u00fcber hinaus gibt es beim Assistenzbeitrag eine Verbesserung: Der IPZ wird nicht mehr von diesem abgezogen. Diesen Punkt hatte der Bundesrat abgelehnt. Aus seiner Sicht f\u00fchrt das zu einer Doppelentsch\u00e4digung derselben Leistungen. Die IV werde mit zus\u00e4tzlichen 6,5 Millionen Franken belastet. </p><p>Sozialminister Alain Berset sagte allerdings, die Zusatzkosten seien f\u00fcr die IV verkraftbar und stellten den Zeitplan f\u00fcr deren Entschuldung nicht in Frage. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend anzupassen, dass Familien (Eltern und Erziehungsberechtigte), die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, besser und wirkungsvoller unterst\u00fctzt und entlastet werden.</p>","ReasonText":"<p>Eltern und Erziehungsberechtigte, die ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen, geraten finanziell wie auch kr\u00e4ftem\u00e4ssig in eine schwierige Situation. Die parlamentarische Initiative will erreichen, dass die gesetzlichen Bestimmungen so angepasst werden, dass Familien (Eltern und Erziehungsberechtigte), die ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind nicht in die Heimpflege geben, sondern die Pflege und Betreuung zu Hause \u00fcbernehmen und gew\u00e4hrleisten, eine bessere und vermehrte Unterst\u00fctzung erhalten. Die generelle Belastung von Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, ist wesentlich gr\u00f6sser als bei Familien mit schwerkranken oder schwerbehinderten Kindern in der Heimpflege.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Joder Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"2841","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770757312950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}