{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20120503,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20120503,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.503","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Anpassung des VAG f\u00fcr Genossenschaftsversicherungen","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 24.06.2014</b></p><p>Die Kommission hat mit 18 zu 6 Stimmen einer Vorlage zugestimmt, durch welche sehr kleine Versicherungsgenossenschaften von der Aufsicht im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ausgenommen werden. Die Vorlage wird dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet und voraussichtlich in der kommenden Herbstsession im Nationalrat behandelt werden. </p><p>Der Handlungsbedarf im Sinne der parlamentarischen Initiative wurde von der Kommission kaum bestritten; von einzelnen Kommissionsmitgliedern wurde aber geltend gemacht, dass die \u00c4nderung des VAG auch im Rahmen der an den Bundesrat zur\u00fcckgewiesenen Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes umgesetzt werden k\u00f6nnte. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.08.2014 </b></p><p><b>Der Bundesrat bef\u00fcrwortet in seiner Stellungnahme die parlamentarische Initiative \"Anpassung des VAG f\u00fcr Genossenschaftsversicherungen\". Diese will bestimmte Kleinstversicherer aus der Aufsicht ausnehmen.</b></p><p>Mit der Initiative sollen bestimmte kleine Genossenschaftsversicherungen aus der Aufsicht ausgenommen werden. Voraussetzung f\u00fcr eine Befreiung ist, dass die Versicherung eng mit einem Verein oder Verband verbunden ist und einen beschr\u00e4nkten Versichertenkreis aufweist. Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) erachtet den administrativen Aufwand sowie die anfallenden Kosten der Aufsicht in Relation zur T\u00e4tigkeit der fraglichen Kleinstversicherer als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig gross. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass durch eine Anpassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Abhilfe geleistet werden soll.</p><p>Der Bundesrat bef\u00fcrwortet die vorgeschlagene Ausnahmeregelung f\u00fcr die fraglichen Versicherungen, da den Versicherten in den betroffenen F\u00e4llen eine Doppelfunktion zukommt. Sie sind nicht nur Vertragspartei, sondern sie \u00fcben gleichzeitig die Aufsicht \u00fcber das Versicherungsunternehmen aus und k\u00f6nnen damit die Pr\u00e4mienh\u00f6he und die Versicherungsleistung festlegen. Mit der Umsetzung der Initiative kann auch die an den Bundesrat \u00fcberwiesene Motion Bischofberger abgeschrieben werden.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 25.09.2014</b></p><p><b>Versicherungen - Nationalrat will Kleinversicherer von Aufsicht ausnehmen </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will kleine Versicherungsgenossenschaften von Vereinen oder Verb\u00e4nden von der Versicherungs-Aufsicht befreien. Eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung hiess der Nationalrat am Donnerstag einstimmig gut. Der St\u00e4nderat muss noch dar\u00fcber befinden.</b></p><p>Die bestehende Aufsicht durch die FINMA sei f\u00fcr Kleinstversicherer eine grosse H\u00fcrde, sagte Kommissionssprecher Thomas Maier (GLP/ZH). Der administrative Aufwand stehe in keinem Verh\u00e4ltnis zum Nutzen der Aufsicht. Von der Ausnahme w\u00e4ren laut Maier aktuell nur vier Kleinstversicherer betroffen, darunter die Hilfskasse des Eidgen\u00f6ssischen Schwingerverbandes.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt die \u00c4nderung, die Albert Vitali (FDP/LU) mit einer parlamentarischen Initiative angestossen hatte. Bei Genossenschaftsversicherungen \u00fcbten die Versicherten gleichzeitig die Aufsicht \u00fcber das Versicherungsunternehmen aus und k\u00f6nnten damit die Pr\u00e4mienh\u00f6he und die Versicherungsleistung festlegen, schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme.</p><p>Von der Aufsicht befreit werden sollen Versicherungen, die eng mit einem Verein oder einem Verband verbunden sind und nur dessen Mitglieder versichern. Das j\u00e4hrliche Pr\u00e4mienvolumen darf drei Millionen Franken nie \u00fcberstiegen haben. Die Ausnahme gilt zudem nur f\u00fcr Genossenschaften, nicht jedoch f\u00fcr Aktiengesellschaften.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 24.11.2014</b></p><p><b>Parlament nimmt Genossenschaftsversicherungen von der Aufsicht aus </b></p><p><b>(sda) Kleine Versicherungsgenossenschaften von Vereinen oder Verb\u00e4nden werden von der Versicherungsaufsicht befreit. Nach dem Nationalrat hat auch der St\u00e4nderat eine Gesetzes\u00e4nderung dazu gutgeheissen.</b></p><p>Die kleine Kammer sprach sich am Montag einstimmig f\u00fcr die \u00c4nderung aus. Damit ist das Gesch\u00e4ft bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen am Ende der Session.</p><p>Von der Aufsicht befreit werden Versicherungen, die eng mit einem Verein oder einem Verband verbunden sind und nur dessen Mitglieder versichern. Das j\u00e4hrliche Pr\u00e4mienvolumen darf drei Millionen Franken nie \u00fcberstiegen haben. Die Ausnahme gilt zudem nur f\u00fcr Genossenschaften, nicht jedoch f\u00fcr Aktiengesellschaften.</p><p>Als Beispiel wurde die Hilfskasse des Eidgen\u00f6ssischen Schwingerverbandes genannt. F\u00fcr solche Kleinstversicherer sei die bestehende Aufsicht durch die FINMA eine grosse H\u00fcrde, befanden die R\u00e4te. Der administrative Aufwand stehe in keinem Verh\u00e4ltnis zum Nutzen.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzte die \u00c4nderung, die Albert Vitali (FDP/LU) mit einer parlamentarischen Initiative angestossen hatte. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich auch offen f\u00fcr weitergehende Ausnahmen. Solche m\u00fcssten jedoch genauer gepr\u00fcft werden.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel\u00a02, Geltungsbereich, des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist wie folgt zu \u00e4ndern: </p><p>Art. 2</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Von der Aufsicht nach diesem Gesetz ausgenommen sind:</p><p>...</p><p>Bst. d</p><p>Versicherungsgenossenschaften mit Sitz in der Schweiz, sofern:</p><p>1. sie eng mit einem Verein oder einem Verband verbunden sind, dessen Hauptzweck nicht das Versicherungsgesch\u00e4ft ist,</p><p>2. ihr j\u00e4hrliches Bruttopr\u00e4mienvolumen seit dem 1. Januar 1993 den Betrag von 3 Millionen Franken nie \u00fcberstiegen hat,</p><p>3. ihr \u00f6rtlicher T\u00e4tigkeitsbereich seit dem 1. Januar 1993 auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschr\u00e4nkt ist,</p><p>4. sie nur Mitglieder des Vereins oder des Verbandes, mit dem sie eng verbunden sind, versichern,</p><p>5. die Versicherten identisch mit den stimmberechtigten Mitgliedern der Versicherungsgenossenschaft sind und aufgrund ihrer Mitgliedschaft \u00fcber die Versicherungsleistungen und Versicherungspr\u00e4mien selber bestimmen k\u00f6nnen.</p><p>...</p>","ReasonText":"<p>Die Initiative st\u00fctzt sich auf die Motion Bischofberger 09.3965, \"Versicherungsaufsichtsgesetz\", mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, Versicherungsgenossenschaften, welche eng mit einem Verein oder Verband verbunden sind, nicht als Hauptzweck das Versicherungsgesch\u00e4ft haben und einen beschr\u00e4nkten Versichertenkreis aufweisen, von der Aufsicht im Sinne des VAG auszunehmen. </p><p>Ziel der Motion und der Initiative ist es, diese Kleinstversicherer von der Aufsicht zu befreien, da die Kosten f\u00fcr den administrativen Aufwand in keinem Verh\u00e4ltnis zum Nutzen der Aufsicht stehen. Von der heutigen unbefriedigenden Regelung sind Versicherungsgenossenschaften von einigen schweizerischen Verb\u00e4nden wie dem Turnverband, die Hilfskasse des Eidgen\u00f6ssischen Schwingerverbandes usw. betroffen.</p><p>Die Motion h\u00e4tte im Rahmen der Vorlage 11.057 zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes umgesetzt werden sollen. Der Nationalrat hat am 13. Dezember 2012 die R\u00fcckweisung der Vorlage 11.057 beschlossen, in der diese Anpassung im Anhang enthalten war.</p><p>Damit diese kleinen Versicherungsgenossenschaften so rasch als m\u00f6glich von der Aufsicht befreit werden k\u00f6nnen, nimmt die parlamentarische Initiative das Anliegen der Motion 09.3965 in modifizierter Form auf.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Vitali Albert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770756549787)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}