{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121012,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20121012,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.1012","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Politsponsoring von Unternehmen. Wo bleibt die Transparenz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach geltendem Recht k\u00f6nnen Unternehmen Beitr\u00e4ge an politische Parteien und Beitr\u00e4ge im Rahmen des Politsponsorings als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwand vom Ertrag in Abzug bringen. Eine Voraussetzung dazu ist die \u00f6ffentliche Bekanntmachung dieser Beitr\u00e4ge. Diese Praxis wurde im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrates vom 20. August 2008 zur parlamentarischen Initiative 06.463, \"Steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit von Zuwendungen an politische Parteien\", bekr\u00e4ftigt. Das Politsponsoring ist anders als die freiwilligen Leistungen nat\u00fcrlicher Personen an politische Parteien beitragsm\u00e4ssig nicht limitiert, und es muss \u00f6ffentlich bekanntgegeben werden.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Was ist steuerrechtlich und in der Steuerpraxis unter dem Begriff Politsponsoring zu verstehen und zu subsumieren?</p><p>2. Wie und wo werden diese Beitr\u00e4ge und die Destinat\u00e4re und Destinat\u00e4rinnen \u00f6ffentlich bekanntgemacht?</p><p>3. Nach welchen Kriterien entscheidet die Veranlagungsbeh\u00f6rde \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit von Politsponsoringbeitr\u00e4gen als Aufwendung? Gibt es eine Limite f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit des Politsponsorings z. B. im Verh\u00e4ltnis zum Umsatz?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die heute geltende steuerrechtliche Praxis zum sogenannten Politsponsoring bei der direkten Bundessteuer, den Kantons- und Gemeindesteuern st\u00fctzt sich im Wesentlichen auf den Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Z\u00fcrich vom 27. August 1997 (StE 1997 B 72.14.1 Nr. 16). Das Bundesgericht hat im Rahmen der Beurteilung der Staats- und Gemeindesteuern die vom z\u00fcrcherischen Verwaltungsgericht erarbeiteten Grunds\u00e4tze mit Entscheid vom 1. Mai 2000 best\u00e4tigt (2P.54/1999). In beiden Entscheiden ging es insbesondere darum abzukl\u00e4ren, ob dem geltend gemachten Aufwand tats\u00e4chlich \"Werbecharakter\" zukam.</p><p>1. In seiner Urteilsbegr\u00fcndung machte das Verwaltungsgericht des Kantons Z\u00fcrich zun\u00e4chst in allgemeiner Weise Ausf\u00fchrungen zum Sponsoring und hielt dabei fest, gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndet und mithin vom steuerbaren Ertrag abziehbar seien Aufwendungen, wenn sie im Interesse des Unternehmensziels get\u00e4tigt w\u00fcrden. Dies treffe insbesondere auf Auslagen f\u00fcr die Werbung zu, welche die Marktposition bestimmter Produkte oder des ganzen Unternehmens zu st\u00e4rken trachten. Auch Sponsorenbeitr\u00e4ge seien innerhalb eines betriebswirtschaftlich vertretbaren Rahmens als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndet anzuerkennen, wenn das Unternehmen damit einen Werbezweck verfolge. Das Verwaltungsgericht beurteilte haupts\u00e4chlich die steuerliche Ber\u00fccksichtigung der Unterst\u00fctzung von politischen Kampagnen. In der Urteilsbegr\u00fcndung hat das Gericht aber auch die Zuwendungen an politische Parteien eingeschlossen.</p><p>Das Verwaltungsgericht f\u00fchrte weiter aus, dass Zuwendungen zugunsten politischer Aktionen oder an politische Parteien gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig sind, wenn eine politische Aktion gegen das Unternehmen verhindert werden soll. Andere Zuwendungen zugunsten politischer Aktionen oder an politische Parteien k\u00f6nnen nur dann steuerlich ber\u00fccksichtigt werden, wenn diese Werbewirkung entfalten. Diese Einschr\u00e4nkung verletze weder die Handels- und Gewerbefreiheit noch die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit.</p><p>2. Das Verwaltungsgericht hielt auch fest, dass ein Handeln im Hintergrund keine gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwendungen entstehen lasse. Wann ein Handeln im Vordergrund vorliegt, wird beispielhaft erw\u00e4hnt (Plakat, \u00f6ffentliche Diskussionen, Unterschriftensammlung oder andere Werbetr\u00e4ger). Hier besteht ein relativ grosser Ermessensspielraum. In der Urteilsbegr\u00fcndung finden sich keine expliziten Ausf\u00fchrungen zur Frage, ob auch der finanzielle Umfang transparent gemacht werden muss. Da es sich bei diesen (Werbe-)Aufwendungen jedoch um steuermindernde Tatsachen handelt, sind diese von den Steuerpflichtigen nach Bestand und Umfang zumindest gegen\u00fcber den Steuerbeh\u00f6rden zu substanziieren. Dem Bundesrat fehlen hierzu jedoch Angaben aus der Veranlagungspraxis in den Kantonen.</p><p>3. Das Z\u00fcrcher Verwaltungsgericht erkannte, dass Sponsoringaufwendungen grunds\u00e4tzlich ohne betragsm\u00e4ssige Beschr\u00e4nkung als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndete Abz\u00fcge zuzulassen sind. Die Aufwendungen m\u00fcssten immerhin in einem betriebswirtschaftlich vertretbaren Verh\u00e4ltnis zur Gr\u00f6sse des Unternehmens sowie zu Art und Umfang des Adressatenkreises f\u00fcr Werbemassnahmen stehen. Sprengten sie diesen Rahmen, so liege die Vermutung nahe, dass die Aufwendungen nicht Ziele des Unternehmens, sondern solche von Mitgliedern der Gesch\u00e4ftsleitung oder diesen nahestehenden Personen (verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung) verfolgten. Muss eine derartige gesch\u00e4ftliche Zwecksetzung verneint werden, so rechnet die Veranlagungsbeh\u00f6rde die entsprechenden Verm\u00f6gensabg\u00e4nge beim steuerbaren Reingewinn auf und besteuert sie im Falle der verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung bei der entsprechenden Person als Einkommen. Abschliessend sei angemerkt, dass das bernische Verwaltungsgericht im Urteil vom 2. Oktober 2006 (NStP 2006, Erw. 2.4, S. 139f.) einen einmaligen Sponsoringbeitrag eines Unternehmers an einen Sportverein im Umfang von 5 Prozent des Umsatzes als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndet akzeptiert hat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1336521600000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1336521600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804040153)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331596800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen"}}