{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121017,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20121017,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.1017","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Neue Agrarpolitik des Bundes. Gefahr f\u00fcr Landwirtschaft und Rebbau im Tessin","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bund will mit der Agrarpolitik 2014-2017 f\u00fcr Landwirtschaftsfl\u00e4chen und Rebfl\u00e4chen, die in der Bauzone liegen, keine Direktzahlungen mehr ausrichten.</p><p>Allein im Kanton Tessin lagen im Jahr 2009 von den insgesamt 842 bodenbewirtschaftenden Betrieben 652 in der Bauzone, also mehr als 77 Prozent. Bei rund 15 Betrieben sind mehr als 90 Prozent der Fl\u00e4che in der Bauzone.</p><p>Mit der neuen Agrarpolitik 2014-2017 werden f\u00fcr weite Teile der Landwirtschaft und des Rebbaus im Tessin die Fl\u00e4chen, die zu Beitr\u00e4gen berechtigen, reduziert. Die Absichten des Bundes geben Anlass zu grosser Besorgnis und w\u00fcrden den Prim\u00e4rsektor im Tessin stark gef\u00e4hrden. Ein Ausschluss der Fl\u00e4chenbeitr\u00e4ge h\u00e4tte sehr negative Auswirkungen. Wenn die Beitr\u00e4ge wegfielen, k\u00f6nnte die Bewirtschaftung nicht aufrechterhalten werden; viele Betriebe m\u00fcssten schliessen. Grobe Sch\u00e4tzungen gehen von einem R\u00fcckgang bei den Direktzahlungen von gegen 3 Millionen Franken aus.</p><p>Angesichts dieser besorgniserregenden Aussichten stelle ich dem Bundesrat im Rahmen der Abschlussarbeiten an der neuen Agrarpolitik 2014-2017 folgende Fragen:</p><p>1. Hat er Kenntnis von den Auswirkungen der geplanten Massnahmen auf den Kanton Tessin und die anderen Bergkantone?</p><p>2. Wie sch\u00e4tzt er die Auswirkungen auf die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe ein?</p><p>3. Welche Instrumente und Mittel werden den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben zur Verf\u00fcgung gestellt, damit ihre T\u00e4tigkeit nicht so gef\u00e4hrdet wird, dass sie definitiv aufgegeben werden muss?</p><p>4. Was k\u00f6nnen die Kantone tun, um die betroffenen Betriebe zu unterst\u00fctzen und vor dem Konkurs zu bewahren?</p><p>5. Wurde, angesichts der Situation im Kanton Tessin und der ablehnenden Reaktionen aus allen Kantonen, im Interesse des F\u00f6deralismus die M\u00f6glichkeit gepr\u00fcft, den Kantonen die Kompetenz zu geben, selbstst\u00e4ndig zu entscheiden, ob sie bewirtschaftete Fl\u00e4chen, die in der Bauzone liegen, von den Direktzahlungen ausschliessen wollen oder nicht? Diese M\u00f6glichkeit ist bereits heute im Gesetz vorgesehen.</p><p>6. Welche Massnahmen sieht die neue Agrarpolitik vor, um den Rebbau in Steillagen, wie er f\u00fcr das Tessin typisch ist, auch in Zukunft zu sichern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bauzonen umfassen nach Artikel\u00a015 des Raumplanungsgesetzes (SR 700) Land, das entweder weitgehend \u00fcberbaut ist oder voraussichtlich innert f\u00fcnfzehn Jahren ben\u00f6tigt und erschlossen wird. Selbst wenn solche Fl\u00e4chen noch landwirtschaftlich nutzbar sind, ist deren Zweckbestimmung klar nichtlandwirtschaftlich und deren Bewirtschaftungsdauer begrenzt. Die mit den Direktzahlungen gef\u00f6rderten Leistungen gem\u00e4ss Artikel\u00a0104 der Bundesverfassung kann die Landwirtschaft langfristig auf diesen Fl\u00e4chen nicht mehr erbringen.</p><p>1. Erschlossenes Bauland gilt gem\u00e4ss Artikel\u00a016 der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (SR 910.91) bereits heute nicht als landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4che. Die aktuelle Regelung sieht jedoch Ausnahmen vor, wenn der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin nachweist, dass die heutige Hauptzweckbestimmung dieser Fl\u00e4chen die landwirtschaftliche Nutzung ist. Aufgrund von Datenerhebungen in einzelnen Gemeinden der Kantone Bern und St. Gallen sowie im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde festgestellt, dass in gr\u00f6sseren nicht\u00fcberbauten Bauzonen durchwegs Direktzahlungen entrichtet werden. Die Ausnahmen der heutigen Regelung werden zu stark in Anspruch genommen. Eine vorsichtige Hochrechnung f\u00fcr die gesamte Schweiz erlaubt die Aussage, dass auf etwa 23 000 Hektaren nicht\u00fcberbauten Bauzonen Direktzahlungen ausgerichtet werden (etwa 2 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che), was einen Betrag von etwa 45 Millionen Franken ausmacht. F\u00fcr den Kanton Tessin bzw. das Berggebiet wurden keine spezifischen Auswertungen gemacht. Es ist jedoch festzuhalten, dass der Landwirtschaft aufgrund des konstanten Zahlungsrahmens die Direktzahlungen, die heute in nicht\u00fcberbauten Bauzonen ausgerichtet werden, nicht verlorengehen.</p><p>2. Ab 2014 sollen f\u00fcr Fl\u00e4chen in Bauzonen generell keine Direktzahlungen mehr ausgerichtet werden. Die Auswirkungen auf die einzelnen Betriebe, die von der bisherigen Ausnahmeregelung profitiert haben und dadurch beitragsberechtigte Fl\u00e4chen verlieren, werden jedoch durch die \u00dcbergangsbeitr\u00e4ge abgefedert. Beim Systemwechsel per 1. Januar 2014 wird f\u00fcr jeden Betrieb, der 2013 Direktzahlungen erhalten hat, der Ausgangsbetrag aufgrund der in den Jahren 2011 bis 2013 ausgerichteten allgemeinen Direktzahlungen und der ab 2014 ausgerichteten Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge und Kulturlandschaftsbeitr\u00e4ge berechnet. J\u00e4hrlich angepasst wird aufgrund der vorhandenen Mittel der Faktor f\u00fcr die Berechnung der \u00dcbergangsbeitr\u00e4ge. Der \u00dcbergangsbeitrag f\u00fcr einen Betrieb ergibt sich aus dem Ausgangsbetrag multipliziert mit dem j\u00e4hrlich festgelegten Faktor.</p><p>3. Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter haben die M\u00f6glichkeit, bei der Gemeinde eine Umzonung in die Landwirtschaftszone zu beantragen. Auf Fl\u00e4chen, f\u00fcr die bei Inkrafttreten der neuen Bestimmungen Gesuche um Umzonung in die Landwirtschaftszone h\u00e4ngig sind, soll eine Ausnahmeregelung gelten.</p><p>4. Die Kantone k\u00f6nnen mit einer Revision der Richtplanung die Gemeinden zur Anpassung der Zonenplanung verpflichten und diese nur genehmigen, wenn die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.</p><p>5. Die Erhebung in drei Kantonen hat gezeigt, dass in gr\u00f6sseren unbebauten Bauzonen durchwegs Direktzahlungen entrichtet werden. Die Ausnahmen in der heutigen Regelung werden zu stark in Anspruch genommen. Deshalb lehnt der Bundesrat die Weiterf\u00fchrung der heutigen f\u00f6deralistischen Regelung ab.</p><p>6. Das Konzept f\u00fcr den spezifischen Hangbeitrag f\u00fcr Rebfl\u00e4chen in Steil- und Terrassenlagen soll ausserhalb der Bauzonen unver\u00e4ndert beibehalten werden. Der Hangbeitrag f\u00fcr Rebfl\u00e4chen tr\u00e4gt sowohl zur Offenhaltung als auch zur Vielfalt der Kulturlandschaft bei.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1336521600000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1336521600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779232587127)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331769600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}