{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121024,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20121024,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.1024","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Regelung des Steueraufschubs in der Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Regelung des Steueraufschubs in der Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\", welche am 17. Juni 2012 zur Volksabstimmung gelangt.</p><p>Die eidgen\u00f6ssische Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" enth\u00e4lt betreffend Nichterf\u00fcllung des Bausparzwecks nach Ablauf der maximalen steuerbeg\u00fcnstigten Bauspardauer folgenden Passus:</p><p>c. Nach Ablauf der maximalen Bauspardauer wird die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, wie die Mittel f\u00fcr den Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Die Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" sieht gem\u00e4ss Buchstabe\u00a0c einen unbefristeten Steueraufschub vor. Die Bausparer werden demnach nicht verpflichtet, innert einer bestimmten Frist mit dem steuerbeg\u00fcnstigten Bausparkapital selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben. Ist ein solch unbefristeter Steueraufschub \u00fcberhaupt statthaft, und f\u00fchrt er nicht zwangsl\u00e4ufig zur Erlangung von Steuervorteilen?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass dieser unbefristete Steueraufschub letztlich dem Sinn und Zweck des Bausparens und damit der Idee einer wirksamen Wohneigentumsf\u00f6rderung zuwiderl\u00e4uft?</p><p>3. Wie beurteilt er die Gefahr, dass der von der Initiative verlangte unbefristete Steueraufschub dazu f\u00fchren wird, dass das Bausparen schliesslich als ideales Steuerschlupfloch genutzt wird - vor allem von jenen \"Bausparern\", die w\u00e4hrend zehn Jahren problemlos die maximalen Bauspargelder zur\u00fccklegen k\u00f6nnen (Einzelperson: 10 000 Franken pro Jahr, Ehepaare: 20 000 Franken pro Jahr)?</p><p>4. F\u00fchrt eine solch unverbindliche und v\u00f6llig offene Vorschrift nicht dazu, dass die Nachbesteuerung ewig hinausgeschoben werden kann und es unter Umst\u00e4nden gar nie dazu kommt, weil der \"Bausparer\" grunds\u00e4tzlich nur seinen Willen zum Wohneigentumserwerb kundtun muss, hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung aber an keine Fristen gebunden ist?</p><p>5. Ist er nicht auch der Meinung, dass es die Initiative strenggenommen auch offenl\u00e4sst, wer in letzter Konsequenz zum Erwerb des selbstgenutzten Wohneigentums verpflichtet respektive berechtigt ist? Ist es nur der Bausparer, oder k\u00f6nnten allenfalls nicht auch dessen Kinder oder andere Verwandte das Bausparkapital einsetzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3. Im Wortlaut der Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" wird einzig der Grundsatz des Besteuerungsaufschubs festgehalten: Letzterer kommt zum Tragen, sofern das ge\u00e4ufnete Bausparguthaben f\u00fcr den erstmaligen Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz verwendet wird. Hingegen wird offengelassen, in welchem Zeitraum nach Ablauf der zehnj\u00e4hrigen Sparphase das Bausparguthaben zweckgem\u00e4ss eingesetzt werden muss. Offen bleibt in der Initiative auch, wie anderweitig verwendetes Bausparguthaben nachbesteuert werden soll. Je nachdem, wie diese Nachbesteuerung gesetzlich ausgestaltet w\u00fcrde, k\u00f6nnte nichtzweckgebundenes Bausparen tats\u00e4chlich als Steuerschlupfloch genutzt werden.</p><p>4. Bei einer Annahme der Volksinitiative m\u00fcsste der in Artikel\u00a0108a Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c der Bundesverfassung festgehaltene Grundsatz im Rahmen der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung (DBG und StHG) konkretisiert werden. Insbesondere w\u00e4re zu regeln, innerhalb welcher Frist die Mittel zweckkonform einzusetzen sind und wie eine allf\u00e4llige Nachbesteuerung zu erfolgen hat. Ein m\u00f6glicher L\u00f6sungsansatz ist im gescheiterten indirekten Gegenvorschlag aufgezeigt worden, der den beiden Volksinitiativen gegen\u00fcbergestellt wurde (parlamentarische Initiative 10.459). Um die Einhaltung der Zweckkonformit\u00e4t besser sicherzustellen, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates (BBl 2011 2273) darauf hingewirkt, dass bausparkontof\u00fchrende Einrichtungen gesetzlich verpflichtet werden sollen, die Auszahlung des Bausparguthabens der zust\u00e4ndigen Veranlagungsbeh\u00f6rde zu melden.</p><p>5. Aus dem Wortlaut der Volksinitiative geht klar hervor, unter welchen Voraussetzungen der Bausparabzug geltend gemacht werden darf. Demnach ist die Abzugsf\u00e4higkeit der Spareinlagen an den erstmaligen entgeltlichen Erwerb durch die bausparende Person von Wohneigentum in der Schweiz gekoppelt, welches dauernd selbst<b></b>genutzt wird. Wird das Wohneigentum nicht selbst genutzt, sondern anderen Personen (z. B. Nachkommen) \u00fcberlassen, ist eine zweckkonforme Nutzung nicht mehr gegeben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1336521600000)\/","SubmittedBy":"Schelbert Louis","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1336521600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804051767)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331769600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}