{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20121031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.1031","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Vereinbarkeit von Volksrechten und V\u00f6lkerrecht. Verfeinertes Modell f\u00fcr die unverbindliche Vorpr\u00fcfung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Umsetzung von Ziffer 1 der Motion 11.3468, \"Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten\", auch eine Variante nach folgendem Modell vorzuschlagen?</p><p>\"Ergibt die unverbindliche Vorpr\u00fcfung erhebliche Gr\u00fcnde f\u00fcr eine m\u00f6gliche Ung\u00fcltigkeitserkl\u00e4rung der Initiative und beheben die Initianten diese Gr\u00fcnde nicht innert Frist, so legt die BK die Initiative den R\u00e4ten unmittelbar zum Entscheid \u00fcber die Ung\u00fcltigkeit vor.\"</p><p>Wenn die unverbindliche Vorpr\u00fcfung solche Gr\u00fcnde ergibt, die Initianten aber dennoch mit Sammeln beginnen k\u00f6nnen, ohne verbindlichen Entscheid der Bundesversammlung (so, wie von Ziff. 1 der Motion vorgesehen), ergeben sich zwei Problemf\u00e4lle, weil die Beh\u00f6rde der Vorpr\u00fcfung und die Bundesversammlung nicht zwingend gleich entscheiden.</p><p>1. Ist die Vorpr\u00fcfung eher streng, so wird Initianten das Sammeln erschwert, obwohl die zust\u00e4ndige Bundesversammlung sp\u00e4ter die G\u00fcltigkeit beschiene.</p><p>2. Ist sie eher grossz\u00fcgig, so bleibt das Sammeln \u00e4hnlich einfach wie heute, doch wird die Sammlung danach durch die strengere Bundesversammlung frustriert - oder aber die Bundesversammlung sieht sich wie heute unter Druck, auch ung\u00fcltige Initiativen durchzuwinken.</p><p>Mit dem vorgeschlagenen Modell g\u00e4be es eine Einheit des Entscheids: Liegt kein Problem vor (wie zumeist), l\u00e4uft alles wie im Modell der Motion. Entdeckt die Vorpr\u00fcfung hingegen ein Problem, wird sogleich das zust\u00e4ndige Organ eingeschaltet und ein verbindlicher Entscheid erwirkt. Das st\u00e4rkt die Rechtssicherheit und die Demokratie.</p><p>Ein m\u00f6glicher Nachteil des vorgeschlagenen Modells ist die Verz\u00f6gerung um einige Monate. Das nehmen die Initianten aber in Kauf, wenn sie trotz Warnhinweis die Initiative nicht nachbessern. Ein zweiter Nachteil ist die Missbrauchsm\u00f6glichkeit, da Initianten ohne jegliche Legitimit\u00e4t von Unterschriften mit ihrem Thema direkt die Bundesversammlung besch\u00e4ftigen k\u00f6nnen. Hier w\u00e4ren gewisse H\u00fcrden anzudenken.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat lehnt es aus den folgenden Gr\u00fcnden ab, das Modell einer verfeinerten Vorpr\u00fcfung, wie es die Anfrage umschreibt, im Rahmen der Umsetzung der Motion 11.3468 vorzuschlagen:</p><p>Die Bundesversammlung m\u00fcsste, wenn nach der verwaltungsinternen Vorpr\u00fcfung der Volksinitiative erhebliche Gr\u00fcnde f\u00fcr eine m\u00f6gliche Ung\u00fcltigkeitserkl\u00e4rung bestehen, vor Beginn der Unterschriftensammlung \u00fcber die G\u00fcltigkeit einer Volksinitiative entscheiden. In dieser fr\u00fchen Phase ist noch offen, ob dereinst die n\u00f6tige Unterschriftenzahl erreicht wird. Eine politische Diskussion \u00fcber das konkrete Anliegen der Volksinitiative d\u00fcrfte in diesem Zeitpunkt noch kaum stattgefunden haben. Hingegen erlangen Initiantinnen und Initianten durch die \u00f6ffentliche Diskussion im parlamentarischen Verfahren Publizit\u00e4t, welche anderen Gruppierungen erst nach der Unterschriftensammlung zukommt.</p><p>Nicht die Bundeskanzlei, sondern der Bundesrat m\u00fcsste dem Parlament in Form einer Botschaft einen Antrag zum Entscheid \u00fcber die G\u00fcltigkeit der Volksinitiative unterbreiten. Die Bundesversammlung m\u00fcsste abschliessend entscheiden und s\u00e4mtliche G\u00fcltigkeitsvoraussetzungen gem\u00e4ss Artikel\u00a0139 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung \u00fcberpr\u00fcfen (Wahrung der Einheit der Form und der Einheit der Materie, Vereinbarkeit mit zwingenden Bestimmungen des V\u00f6lkerrechts). Die Ausarbeitung einer Botschaft und die parlamentarische Beratung in den Kommissionen und in beiden Kammern w\u00fcrden den Beginn der Unterschriftensammlung verz\u00f6gern. Initiantinnen und Initianten w\u00fcrde es erschwert, auf aktuelle Probleme mit der Lancierung einer Volksinitiative zu reagieren und die Aktualit\u00e4t daf\u00fcr auszun\u00fctzen, rasch die n\u00f6tigen Unterschriften zu sammeln. Darin kann eine Schw\u00e4chung der Volksrechte erblickt werden.</p><p>Die Bundesversammlung m\u00fcsste sich, sofern sie die G\u00fcltigkeit der Volksinitiative bejaht, nach der erfolgreichen Unterschriftensammlung ein zweites Mal mit der Initiative befassen, ihre Abstimmungsempfehlung abgeben und gegebenenfalls \u00fcber einen Gegenentwurf oder einen Gegenvorschlag beschliessen. Da vor der Pr\u00fcfung keine Unterschriftensammlung erfolgen muss, ist denkbar, dass Initiativen, die von der Bundesversammlung f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden, in leicht abge\u00e4nderter Form neu eingereicht werden. In der Folge m\u00fcsste sich die Bundesversammlung wiederholt mit Initiativen befassen, die im Wesentlichen den gleichen Inhalt haben, was insgesamt f\u00fcr die Bundesbeh\u00f6rden einen Mehraufwand zur Folge h\u00e4tte. Eine St\u00e4rkung der Rechtssicherheit und der Demokratie, wie in der Anfrage begr\u00fcndet wird, d\u00fcrfte damit nicht verbunden sein.</p><p>In der Anfrage wird auf m\u00f6gliche Probleme hingewiesen, wenn die vorpr\u00fcfende Beh\u00f6rde und die Bundesversammlung die G\u00fcltigkeit abweichend beurteilen. Der Bundesrat wird diesem Punkt bei der Umsetzung der Motion 11.3468 Rechnung tragen. Im \u00dcbrigen sind weder die Bundesversammlung noch der Bundesrat an die Stellungnahme der vorpr\u00fcfenden Beh\u00f6rde gebunden. Namentlich kann also der Bundesrat in der Botschaft an das Parlament von den Darlegungen und Ergebnissen der beh\u00f6rdlichen Vorpr\u00fcfung abweichen. Weil die vorpr\u00fcfende Beh\u00f6rde bei ihrer Beurteilung massgebend auf die Praxis der Bundesbeh\u00f6rden und insbesondere der Bundesversammlung abstellen wird, d\u00fcrfte es aber kaum abweichende Ergebnisse geben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"Caroni Andrea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1337126400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804919110)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331856000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}