{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121032,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20121032,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.1032","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Sollen Massnahmen zur Tourismusf\u00f6rderung in der Region des Langensees vorgesehen werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die angek\u00fcndigten Sparmassnahmen der italienischen Regierung im Bereich der Schifffahrtsgesellschaften auf Seen werden auch erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus und die Besch\u00e4ftigungslage der Region des Langensees haben, da sie eine Reduktion der Verbindungen sowie teurere Billette zur Folge haben werden.</p><p>Auf meine Frage 12.5149 vom 7. M\u00e4rz 2012 hat der Bundesrat geantwortet, dass die Schifffahrt geregelt werde durch das Abkommen vom 2. Dezember 1992 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee (SR 0.747.225.1). Gem\u00e4ss Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 des Abkommens wird \"Der \u00f6ffentliche Schifffahrtsbetrieb wird auf dem italienischen sowie auf dem schweizerischen Seeteil von einer italienischen Unternehmung besorgt. Die Schweiz verpflichtet sich, der Unternehmung f\u00fcr ihren Seeteil eine Konzession zu erteilen.\" Gem\u00e4ss der Antwort des Bundesrates enthalten weder das Abkommen noch die Konzession Bestimmungen \u00fcber Fahrpl\u00e4ne und -preise, weshalb das Bundesamt f\u00fcr Verkehr nicht \u00fcber die n\u00f6tigen rechtlichen Grundlagen verf\u00fcge, um bei der Gesellschaft einen Verstoss gegen das Abkommen geltend machen zu k\u00f6nnen.</p><p>In Wirklichkeit enth\u00e4lt die Konzession \u00fcber die Schifffahrt auf dem Langensee aber sehr wohl Bestimmungen zu Fahrpl\u00e4nen und -preisen (Art. 10 und 11 der Konzession).</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Erachtet er die auch den Langensee betreffenden einschneidenden Sparmassnahmen der italienischen Regierung im Bereich der Schifffahrt auf den Seen als problematisch f\u00fcr den Tourismus und die Besch\u00e4ftigungslage der Region?</p><p>2. In seiner Antwort vom 12. M\u00e4rz 2012 auf meine Frage 12.5149 beh\u00e4lt er sich die M\u00f6glichkeit vor, die Angelegenheit auf Ministerebene zu thematisieren. Wird er sich dabei auf die oben zitierten Artikel berufen?</p><p>3. Wird er Massnahmen ergreifen, um die Aufrechterhaltung des gef\u00e4hrdeten Linienangebots zu garantieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee wurde 1992 im in der Anfrage erw\u00e4hnten Abkommen geregelt. W\u00e4hrend ein Schweizer Unternehmen f\u00fcr den fahrplanm\u00e4ssigen Verkehr auf dem Luganersee verantwortlich ist, ist das italienische Unternehmen, die Schifffahrtsgesellschaft Navigazione Lago Maggiore (NLM), f\u00fcr den Verkehr auf dem ganzen Langensee zust\u00e4ndig. Weil es sich um touristischen Verkehr handelt und nicht um bestellten Regionalverkehr haben Bund und Kantone weder hinsichtlich einer Ausd\u00fcnnung des Fahrplans noch bez\u00fcglich Tarifgestaltung ein Mitspracherecht. Weder das Abkommen noch die Konzession enthalten relevante Bestimmungen, welche dem Bund entsprechende Interventionskompetenzen einr\u00e4umen. Auch die in den zitierten Artikeln 10 und 11 der Konzession genannten Rechtsgrundlagen r\u00e4umen dem Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) keine weitergehenden Kompetenzen ein.</p><p>1. Der Bundesrat hat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die ge\u00e4usserte Besorgnis. Der Tourismus und damit auch die touristische Schifffahrt sind in dieser Region ein wichtiger Faktor. Die erw\u00e4hnten K\u00fcrzungen bei der Bereitstellung finanzieller Mittel seitens Italien k\u00f6nnten insofern wirtschaftliche Auswirkungen f\u00fcr die Gegend um den Langensee haben. Die NLM hat jedoch dem zust\u00e4ndigen BAV Ende April mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, in der Hauptsaison, ab Anfang Juni bis Mitte September 2012, wieder den regul\u00e4ren Fahrplan zu fahren, und dass eine Ausd\u00fcnnung lediglich noch f\u00fcr die Nebensaison von Mitte September bis Mitte Oktober zur Diskussion steht. Mit Blick auf diese Entwicklung d\u00fcrften sich auch die Auswirkungen auf den Tourismus der Region in vertretbarem Rahmen halten.</p><p>2. Die Frage der NLM wurde am sechsten Treffen zwischen der Schweiz und Italien \u00fcber die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit, das am 26. M\u00e4rz in Bern stattfand, er\u00f6rtert. In der Schweizer Delegation unter dem Vorsitz des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten waren auch Vertreter und Vertreterinnen aller Grenzkantone zu Italien anwesend. Zur italienischen Delegation unter der Leitung von Abgesandten aus dem Ministerium f\u00fcr Aussenhandel geh\u00f6rten auch Vertreter und Vertreterinnen des Ministeriums f\u00fcr Infrastruktur und Verkehr. Bei diesem Treffen lud die Region Lombardei die Schweizer Bundesbeh\u00f6rden und die Tessiner Kantonsbeh\u00f6rden auch zur Teilnahme an einem Forum f\u00fcr technische Gespr\u00e4che ein, das auf Initiative der Region Lombardei und des italienischen Ministeriums f\u00fcr Infrastruktur und Verkehr geschaffen werden soll. Der Bund wird die Angelegenheit im Rahmen der regelm\u00e4ssig auf verschiedenen Ebenen stattfindenden Kontakte mit Italien weiterverfolgen.</p><p>3. Bundesseitig sind die Kompetenzen wie erw\u00e4hnt gebunden an die geltenden Rechtsvorschriften. Die NLM ist gem\u00e4ss diesen verpflichtet, die Transportleistung gem\u00e4ss dem von ihr ver\u00f6ffentlichten Fahrplan zu erbringen bzw. Fahrplan\u00e4nderungen dem Bund im Voraus anzuzeigen. Die NLM hat diese Pflicht erf\u00fcllt und das BAV auch \u00fcber die Tariferh\u00f6hung informiert. Die NLM setzte das BAV von ihrer Absicht in Kenntnis, ihr Angebot infolge der von der gegenw\u00e4rtigen italienischen Regierung angek\u00fcndigten (Mittel-)K\u00fcrzungen f\u00fcr den Schifffahrtsbetrieb auf dem Langensee, dem Gardasee und dem Comersee einzuschr\u00e4nken. Das BAV beurteilte diese Mitteilung der NLM nach den Bestimmungen der Fahrplanverordnung als \u00c4nderung und Betriebsunterbrechung und verlangte von der NLM den Nachweis, dass verschiedene und mit der Konzession verbundene Auflagen derzeit erf\u00fcllt werden. Einstweilen gibt es keine Anzeichen, dass die NLM gegen die Auflagen verst\u00f6sst. Das BAV steht in engem Kontakt zur NLM und verfolgt die Entwicklung intensiv und hat mit Befriedigung vom Entscheid der NLM Kenntnis genommen, in der Hauptsaison den publizierten Fahrplan zu fahren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337731200000)\/","SubmittedBy":"Carobbio Guscetti Marina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1337731200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804899760)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331856000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}