{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121040,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20121040,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.1040","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Verzugszinsen beim Anschluss von nichterwerbst\u00e4tigen Personen, die ein Gesuch um IV-Leistungen stellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Stellt eine Person ein Gesuch um IV-Leistungen, so informiert die IV-Stelle die Ausgleichskasse; diese kl\u00e4rt die Verh\u00e4ltnisse der betroffenen Person ab. Stellt sie fest, dass diese Person keine AHV-Beitr\u00e4ge mehr bezahlt, sei es, weil die Person alleinstehend (ledig, verwitwet, geschieden) ist, sei es, weil der Ehemann bzw. die Ehefrau oder der eingetragene Partner bzw. die eingetragene Partnerin keine (oder zu niedrige) Beitr\u00e4ge f\u00fcr das Paar bezahlt, so muss die Ausgleichskasse sie als nichterwerbst\u00e4tige Person der Kasse anschliessen. Hat die versicherte Person vor einem solchen Anschluss w\u00e4hrend 720 Tagen wegen Krankheit oder eines Unfalls Taggelder bezogen, so hat ihr Arbeitgeber keine Beitr\u00e4ge mehr f\u00fcr sie bezahlt. Taggelder sind n\u00e4mlich nicht Teil des massgebenden Einkommens und unterliegen deshalb nicht der parit\u00e4tischen Beitragspflicht. Sie sind aber als Rente Teil des Einkommens, das zur Bemessung der Beitr\u00e4ge einer nichterwerbst\u00e4tigen Person dient.</p><p>Entscheidet die Ausgleichskasse, dass jemand r\u00fcckwirkend als nichterwerbst\u00e4tige Person der Kasse angeschlossen wird, gibt es zwei M\u00f6glichkeiten:</p><p>a. Bezieht die versicherte Person keine Leistungen der Sozialhilfe, f\u00fchrt dies zu ihrem Anschluss als nichterwerbst\u00e4tige Person (eventuell wird mit ihr auch die Ehefrau bzw. der Ehemann oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner angeschlossen). Die Beitr\u00e4ge werden bemessen auf der Basis eines allf\u00e4lligen Verm\u00f6gens und der Taggelder, die die versicherte Person wegen Krankheit oder eines Unfalls bezogen hat. In diesem Fall m\u00fcssen Verzugszinsen auf geschuldete Beitr\u00e4ge entrichtet werden (Art. 41bis Bst. b AHVV).</p><p>b. Bezieht die versicherte Person Leistungen der Sozialhilfe, f\u00fchrt dies zu ihrem Anschluss als nichterwerbst\u00e4tige Person (eventuell wird mit ihr auch die Ehefrau bzw. der Ehemann oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner angeschlossen). Sie hat den gesetzlichen Mindestbeitrag zu bezahlen (Art. 10 Abs. 2 Bst. b AHVG). Da dieser vom Staat \u00fcbernommen wird, wird kein Verzugszins in Rechnung gestellt.</p><p>Das heisst also: Stellt eine Person (die weder eine Ehefrau bzw. einen Ehemann noch eine eingetragene Partnerin bzw. einen eingetragenen Partner hat) ein Gesuch um IV-Leistungen, so wird sie w\u00e4hrend des ganzen Verfahrens (w\u00e4hrend dem sie Leistungen in Form von Taggeldern erh\u00e4lt) nicht dar\u00fcber informiert, dass sie eventuell Verzugszinsen auf nichtentrichtete Beitr\u00e4ge wird bezahlen m\u00fcssen.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Falls die geschilderte Situation stimmt und die versicherten Personen also Verzugszinsen nicht vermeiden k\u00f6nnen durch eine fr\u00fchere Bezahlung der Beitr\u00e4ge: Wie hoch ist die Gesamtsumme der vom Bund eingenommenen Verzugszinsen?</p><p>2. G\u00e4be es Mittel und M\u00f6glichkeiten, dass die betroffenen alleinstehenden Personen informiert w\u00fcrden und dass sie die Beitr\u00e4ge in Form von Vorsch\u00fcssen bezahlen k\u00f6nnten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nichterwerbst\u00e4tige Personen haben sich kraft des Gesetzes bei der kantonalen Ausgleichskasse zu melden, um den Mindestbeitrag als Nichterwerbst\u00e4tige zu entrichten (Art. 64 Abs. 5 AHVG). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person l\u00e4ngere Zeit Unfall- oder Krankentaggelder bezieht und kein beitragspflichtiges Einkommen mehr erzielt (d. h. auch keinen vom Arbeitgeber bezahlten Zuschuss). Die versicherte Person gilt somit f\u00fcr ein bestimmtes Beitragsjahr als nichterwerbst\u00e4tig und muss sich zwecks Einzahlung von Beitr\u00e4gen bei der kantonalen Ausgleichskasse melden.</p><p>Es ist daher nicht so, dass w\u00e4hrend der fraglichen Zeit keine Beitr\u00e4ge entrichtet werden k\u00f6nnen, weil es die Ausgleichskasse unterlassen h\u00e4tte, die Person zu versichern. Aber die Person muss sich selber als Nichterwerbst\u00e4tige anmelden und entsprechend Beitr\u00e4ge bezahlen. Meldet sie sich vorschriftsgem\u00e4ss bei der Ausgleichskasse an, l\u00e4uft sie nicht Gefahr, Verzugszinsen bezahlen zu m\u00fcssen. Ohne g\u00fcltige Anmeldung erhebt die Ausgleichskasse jedoch r\u00fcckwirkend Beitr\u00e4ge. Die Verzugszinsen laufen ab dem 1. Januar nach Ablauf des Kalenderjahres, f\u00fcr das die Beitr\u00e4ge geschuldet sind. Nicht der Bund fordert die Verzugszinsen ein, sondern sie werden zu 80 Prozent an den AHV-Ausgleichsfonds \u00fcberwiesen und dienen als Entsch\u00e4digung f\u00fcr Zinsausf\u00e4lle, die der Versicherung aufgrund versp\u00e4teter Zahlungen entstehen. 20 Prozent gehen an die Ausgleichskassen zur teilweisen Deckung ihrer Inkassokosten.</p><p>Wird der versicherten Person der Mindestbeitrag erlassen (was bei Sozialhilfebezug in der Regel der Fall ist), gilt dies wegen ihres akzessorischen Charakters auch f\u00fcr die Verzugszinsforderung.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat in der ersten Fassung der 11. AHV-Revision vorgeschlagen hatte, Beitr\u00e4ge auf Taggeldern zu erheben (siehe Botschaft des Bundesrates vom 2. Februar 2000, BBl 2000 1865, insbesondere Ziff. 3.2.1.1). Damit w\u00e4re dieses Problem geregelt gewesen, und man h\u00e4tte vermeiden k\u00f6nnen, dass sich ein gek\u00fcrztes beitragspflichtiges Einkommen negativ auf die sp\u00e4tere Rente auswirkt. Das Parlament hat diesen Vorschlag jedoch verworfen.</p><p>Zu den beiden Fragen ist Folgendes zu sagen: Wie bei allen Nichterwerbst\u00e4tigen fallen auch bei Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcgern von Taggeldern keine Verzugszinsen an, wenn sie sich vorschriftsgem\u00e4ss bei der Ausgleichskasse melden und zum Voraus Beitr\u00e4ge entrichten. Die Gesamtsumme der den Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcgern von Kranken- oder Unfalltaggeldern in Rechnung gestellten Verzugszinsen wird jedoch nicht speziell ermittelt.</p><p>Die AHV ist bem\u00fcht, wenn m\u00f6glich vollst\u00e4ndige, elektronische Informationen zu liefern. Die Websites der Ausgleichskassen und der AHV (siehe insbesondere www.bsv.admin.ch/Beratung/FAQ, www.ahv-iv.info, Merkblatt 2.03, \"Beitr\u00e4ge der Nichterwerbst\u00e4tigen an die AHV, die IV und die EO\") informieren Versicherte und Arbeitgeber ganz allgemein \u00fcber die Beitragspflicht von Nichterwerbst\u00e4tigen, aber teilweise auch ausdr\u00fccklich \u00fcber die Situation von Personen, die Kranken- oder Unfalltaggelder beziehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1340755200000)\/","SubmittedBy":"Amarelle Cesla","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1340755200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804920357)\/","SubmissionDate":"\/Date(1336003200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4903,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}