{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121055,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20121055,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.1055","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Finanzielle Notlage von Opfern schwerer Gewalt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Dominik Bein wurde mit 15 Jahren Opfer von rechtsextremer Gewalt. Seit diesem Vorfall vor neun Jahren leidet er an einer Hirnverletzung. Er wird sein Leben lang behindert bleiben und somit auf fremde Hilfe angewiesen sein. Die IV-Rente, die er erh\u00e4lt, reicht f\u00fcr den Lebensunterhalt kaum aus. Stossend dabei ist, dass bei gleicher Verletzung durch einen Unfall die Haftpflichtversicherung zus\u00e4tzlich bezahlen w\u00fcrde, im vorliegenden Fall aber nicht.</p><p>Welche Gesetzesanpassungen im Opferhilfegesetz w\u00e4ren n\u00f6tig, damit Opfer von schwerer Gewalt, die kein eigenst\u00e4ndiges Leben mehr f\u00fchren k\u00f6nnen, finanziell besser entsch\u00e4digt werden? Ist der Bundesrat der Meinung, dass es f\u00fcr Gewaltt\u00e4ter, deren Opfer f\u00fcr den Rest des Lebens unter den Folgen der Gewalttat zu leiden haben, nicht zumutbar ist, ein Leben lang Schadenersatz zu leisten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der zitierte Fall zeigt, k\u00f6nnen die Folgen von Gewalttaten f\u00fcr die Opfer \u00e4usserst einschneidend und belastend sein. Zentrales Element jedes wirksamen Opferschutzes muss es sein, dass Gewaltopfern auch die notwendigen finanziellen Mittel zukommen, sodass Opfer nicht unter den finanziellen Folgen oder Nachteilen der Gewalttat zu leiden haben. Im schweizerischen Recht wird dies mit den Mitteln des Straf-, des Zivil-, des Sozialversicherungs- und des Privatversicherungsrechtes sowie - subsidi\u00e4r - des Opferhilferechtes sichergestellt. Je nach konkretem Sachverhalt und je nachdem, welche Versicherung involviert ist, k\u00f6nnen unterschiedliche Anspr\u00fcche entstehen. Die Kombination und Koordination der verschiedenen Massnahmen und der damit verbundenen finanziellen Anspr\u00fcche sollen Gewaltopfern ein Weiterleben unter finanziell w\u00fcrdigen Umst\u00e4nden erm\u00f6glichen. Decken weder die T\u00e4terschaft noch Versicherungen die Sch\u00e4den, gelangt subsidi\u00e4r das Opferhilfegesetz (OHG) zur Anwendung. Der Gesetzgeber hat mit dem Erlass des OHG den Opfern allerdings nicht eine vollst\u00e4ndige und unbedingte Entsch\u00e4digung des erlittenen Schadens zusichern wollen; die im OHG vorgesehenen Leistungen sind ein Akt der Solidarit\u00e4t der Gemeinschaft; es handelt sich nicht um eine Staatshaftung, weshalb die Leistung nach OHG tiefer sein kann als jene, die gest\u00fctzt auf das Zivilrecht ausgerichtet wird. Die mit der Anfrage angeregten \u00c4nderungen des OHG h\u00e4tten eine Abkehr von den Grunds\u00e4tzen zur Folge, die beim Erlass des Gesetzes massgebend waren. Mit der Revision von 2009 wurden diese Grunds\u00e4tze vertieft diskutiert und best\u00e4tigt. Es besteht deshalb zurzeit kein Anlass, darauf zur\u00fcckzukommen. Im Jahr 2016 ist eine Evaluation des Gesetzes vorgesehen.</p><p>Eine Verbesserung der Leistungen zugunsten der Opfer m\u00fcsste gem\u00e4ss dem dargelegten Konzept in erster Linie \u00fcber eine Anpassung des Versicherungs- und des Privatrechtes erfolgen, nicht \u00fcber eine Revision des Opferhilfegesetzes.</p><p>Der T\u00e4ter einer Gewalttat ist seinem Opfer grunds\u00e4tzlich nach den Artikeln 41ff. des Obligationenrechtes (OR) haftbar und zum Schadenersatz verpflichtet. Artikel\u00a046 OR regelt dabei die Schadensberechnung im Falle einer K\u00f6rperverletzung. Nach Artikel\u00a046 Absatz\u00a01 OR hat das Gewaltopfer Anspruch auf Ersatz des gesamten wirtschaftlichen Schadens, der ihm durch die K\u00f6rperverletzung entstanden ist. Gem\u00e4ss Artikel\u00a043 Absatz\u00a01 OR hat der Richter bei der Bestimmung des Schadenersatzes sowohl die Umst\u00e4nde als auch die Gr\u00f6sse des Verschuldens zu ber\u00fccksichtigen. Eine Schranke f\u00fcr die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Forderungen gegen\u00fcber Gewaltt\u00e4tern bilden neben einer allf\u00e4lligen Verj\u00e4hrung der Anspr\u00fcche (Art. 60 bzw. 127 OR) vor allem die zum Schuldnerschutz bestehenden Regelungen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (betreibungsrechtliches Existenzminimum gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs, Art. 92f.). Gewaltt\u00e4ter haben innerhalb dieser Schranken Schadenersatz zu leisten. Daraus kann sich eine mehrj\u00e4hrige, allenfalls sogar lebensl\u00e4ngliche Schadenersatzpflicht ergeben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1346198400000)\/","SubmittedBy":"Schmid-Federer Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1346198400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804655627)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339459200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}