{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121071,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20121071,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.1071","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Diskriminierende Pr\u00e4mien bei der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgrund der Nationalit\u00e4ten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei der Motorfahrzeugversicherung gibt es eine Ungleichbehandlung aufgrund der Nationalit\u00e4ten. Der Bundesrat hat diese immer mit der Einf\u00fchrung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 1996 begr\u00fcndet. Er hielt in seiner Antwort auf die Interpellation 07.3125 fest, dass eine verfassungsrechtliche Abkl\u00e4rung beim Bundesamt f\u00fcr Justiz ergeben habe, dass eine risikobezogene Tarifierung nach Nationalit\u00e4ten keine Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots und keine Diskriminierung darstelle. Ein Gutachten von Professor Dr. Bernhard Waldmann kommt zu einem anderen Schluss (Nationalit\u00e4tsbedingte Erh\u00f6hung der Autoversicherungspr\u00e4mien. 2007).</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie stellt er sich zum Gutachten Waldmann, das die Anwendung des Kriteriums Nationalit\u00e4t als rechtswidrig bezeichnet?</p><p>2. Wie stellt er sich zur Tatsache, dass das Kriterium Nationalit\u00e4t fl\u00e4chendeckend auch f\u00fcr die Risikobeurteilung von Volksgruppen verwendet wird, f\u00fcr die keine bzw. kaum statistisch erhebliche Erfahrungswerte \u00fcber die Schadensanf\u00e4lligkeit existieren? Ist dies nicht eine versicherungstechnisch und sachlich nicht begr\u00fcndbare Ungleichbehandlung?</p><p>3. Wie stellt er sich zu Waldmanns Einsch\u00e4tzung, dass es gerechtfertigt ist, die Wirtschaftsfreiheit der Versicherer zugunsten des Schutzes der Versicherten vor Diskriminierungen einzuschr\u00e4nken?</p><p>4. Ist er bereit, Transparenz zu verlangen, damit es f\u00fcr den Versicherten nachvollziehbar ist, ob und mit welchem Gewicht die nationale Herkunft f\u00fcr die Berechnung der Pr\u00e4mie einbezogen wird?</p><p>5. Werden mit der Bildung von Gefahrenklassen, die sich an einer bestimmten Staatsangeh\u00f6rigkeit der Versicherten orientieren, nicht bestehende gesellschaftliche stereotype und diskriminierende Einstellungen aufrechterhalten bzw. sogar verst\u00e4rkt?</p><p>6. M\u00fcssten die verschiedenen Nationalit\u00e4ten nicht in allen Versicherungen gleich behandelt werden?</p><p>7. Wie gross sind die Unterschiede in den Autoversicherungs-Haftpflichtspr\u00e4mien bei den grossen Autoversicherungen und den gr\u00f6ssten Nationalit\u00e4ten? Welche Pr\u00e4mienunterschiede erachtet er als gerechtfertigt?</p><p>8. Was spricht dagegen, im Bereich der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wieder einen gesetzlich vorgeschriebenen Einheitstarif f\u00fcr alle Versicherer dieses Versicherungszweiges einzuf\u00fchren, wie dies bis 1995 der Fall war? W\u00fcrde damit nicht ein Beitrag zur Verhinderung von Diskriminierungen geleistet?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die herrschende Lehre und Praxis anerkennen, dass Unterscheidungen aufgrund der Staatsangeh\u00f6rigkeit nicht per se eine Diskriminierung darstellen, sondern sachliche Gr\u00fcnde eine unterschiedliche Behandlung eigener und fremder Staatsangeh\u00f6riger gestatten. Die Staatsangeh\u00f6rigkeit ist demnach f\u00fcr sich allein noch kein gen\u00fcgend sachlicher Grund, um Menschen unterschiedlich behandeln zu k\u00f6nnen, sie darf aber als Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr Unterscheidungen benutzt werden, wenn sachliche Gr\u00fcnde dies zu rechtfertigen verm\u00f6gen.</p><p>Das ehemalige Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen (BPV) hat sich dieser Problematik angenommen und sich sowohl mit dem Gutachten von Prof. Waldmann als auch mit demjenigen des Bundesamtes f\u00fcr Justiz auseinandergesetzt. Gest\u00fctzt auf die gewonnenen Erkenntnisse wurden folgende sieben Pr\u00fcfkriterien definiert, bei deren Beachtung das Verwenden des Tarifkriteriums Nationalit\u00e4t nicht als missbr\u00e4uchlich qualifiziert wird:</p><p>1. Der Tarif muss nach anerkannten versicherungsmathematischen Grunds\u00e4tzen aufgebaut sein.</p><p>2. Ausl\u00e4nder oder Ausl\u00e4ndergruppen d\u00fcrfen wegen ihrer Staatsangeh\u00f6rigkeit weder direkt noch indirekt von der Versicherung ausgeschlossen werden.</p><p>3. Wenn das Kriterium Staatsangeh\u00f6rigkeit verwendet wird, muss es auf alle Versicherten angewendet werden.</p><p>4. Wenn das Versicherungsunternehmen das Tarifierungskriterium der Staatsangeh\u00f6rigkeit verwendet, hat es dar\u00fcber Statistik zu f\u00fchren.</p><p>5. Zur Tarifierung des Risikomerkmals Staatsangeh\u00f6rigkeit sind eigene und Gemeinschaftsstatistiken heranzuziehen.</p><p>6. Gruppenbildungen f\u00fcr die Tarifierung anhand des Kriteriums Staatsangeh\u00f6rigkeit haben aufgrund von sachlogischen und risikobezogenen \u00dcberlegungen zu erfolgen.</p><p>7. Gruppenbildungen und Tarife sind regelm\u00e4ssig zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls anzupassen.</p><p>Seit Bekanntgabe dieser Pr\u00fcfkriterien haben das damalige BPV und die heutige Finma verschiedentlich Einzelf\u00e4lle gepr\u00fcft, wobei in keinem Fall eine Verletzung der definierten Pr\u00fcfpunkte und damit ein missbr\u00e4uchliches Verhalten der Versicherer festgestellt werden konnte.</p><p>\u00dcberdies hat die Finma in einer breitangelegten Untersuchung in den Jahren 2010 und 2011 die Einhaltung der erw\u00e4hnten Kriterien bei allen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherern \u00fcberpr\u00fcft, wobei keine entsprechende Verletzung festgestellt werden konnte. Die Untersuchung zeigte zudem auf, dass sich die Versicherer der besonderen Sensitivit\u00e4t des Tarifmerkmals Nationalit\u00e4t bewusst sind.</p><p>1. Das BPV hat sich mit dem Gutachten Waldmann auseinandergesetzt. In der Folge wurden die noch heute geltenden Pr\u00fcfkriterien definiert. Es bringt diesbez\u00fcglich heute keine neuen Erkenntnisse und stellt keinen Grund dar, die geltende Praxis infrage zu stellen beziehungsweise davon abzuweichen und die Anwendung des Kriteriums Nationalit\u00e4t grunds\u00e4tzlich als rechtswidrig zu betrachten.</p><p>2. Tarifkalkulationen werden auf der Beobachtung langj\u00e4hriger Zeitreihen aufgebaut (nachdem entsprechende Tarife in der Schweiz seit 1996 auf dem Markt sind, bestehen diesbez\u00fcglich Zeitreihen \u00fcber mindestens 16 Jahre) und st\u00fctzen sich nicht nur auf eigene Statistiken, sondern auch auf die Statistik \u00fcber den Gesamtmarkt. Zudem gibt es anerkannte statistische und versicherungsmathematische Methoden, um auch in Bezug auf kleinere Gruppen signifikante Aussagen treffen zu k\u00f6nnen. Deshalb kann in diesem Zusammenhang nicht von einer \"versicherungstechnisch und sachlich nicht begr\u00fcndbaren Ungleichbehandlung\" gesprochen werden.</p><p>3. Die Wirtschaftsfreiheit der Versicherer in der Gestalt der Produkt- und Tarifgestaltungsfreiheit findet ihre Grenzen im missbr\u00e4uchlichen Verhalten gegen\u00fcber den Versicherungsnehmern. Ob sich ein Versicherer missbr\u00e4uchlich verh\u00e4lt, hat die Aufsichtsbeh\u00f6rde jeweils anhand der konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalles zu pr\u00fcfen. Dabei sind Pr\u00e4miendifferenzierungen, auch wenn sie auf der Basis der Nationalit\u00e4t beruhen, so lange nicht diskriminierend, als die erw\u00e4hnten Pr\u00fcfkriterien eingehalten werden.</p><p>4. Der Motorfahrzeug-Versicherungsmarkt zeichnet sich durch einen intensiven Wettbewerb aus. Dies \u00e4ussert sich in einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifmodelle mit vielen unterschiedlichen Tarifkriterien, die ebenso unterschiedlich gewichtet werden. Die Tarifdifferenzierung nach Nationalit\u00e4ten ist demnach nur ein Merkmal unter vielen und bestimmt im Zusammenwirken mit den anderen Merkmalen die Pr\u00e4mienh\u00f6he. Die blosse Offenlegung eines Tarifkriteriums ist daher wenig aussagekr\u00e4ftig.</p><p>5. Die Kalkulation von Versicherungstarifen anhand unterschiedlichster Kriterien basiert nicht auf Wertungen, (Vor-)Urteilen und Einstellungen, sondern ist das Resultat der Beobachtung von statistischen Zeitreihen, statistischen Zusammenh\u00e4ngen sowie statistischen und mathematischen Berechnungen. Das Resultat dieser Kalkulationen hat zum Ziel, f\u00fcr jeden Kunden den Preis zu bestimmen, der seiner Schadenerwartung entspricht (\"risikogerechte Tarifierung\").</p><p>6. Eine unterschiedliche Tarifdifferenzierung nach der Nationalit\u00e4t ist in unterschiedlichen Versicherungsprodukten grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig.</p><p>7. Die Versicherer m\u00fcssen ihre Tarife nach anerkannten statistisch-mathematischen Methoden kalkulieren, um damit jederzeit ihre Solvenz gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. Eine hohe Pr\u00e4miendifferenz aufgrund der Nationalit\u00e4t in einem konkreten Einzelfall ist entsprechend der aktuellen Aufsichtspraxis kein hinreichender Grund, den Versicherern missbr\u00e4uchliches Verhalten zu unterstellen. Solange kein begr\u00fcndeter Verdacht auf missbr\u00e4uchliches Verhalten vorliegt, f\u00fchrt die zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde keine Pr\u00e4mienerhebungen zu Vergleichszwecken durch.</p><p>8. Die Wiedereinf\u00fchrung eines gesetzlich vorgeschriebenen Einheitstarifes w\u00fcrde in erster Linie dazu f\u00fchren, dass sich die Motorfahrzeug-Haftpflichtpr\u00e4mie f\u00fcr die \u00fcberwiegende Mehrheit der Versicherten deutlich verteuern w\u00fcrde. Zudem werden damit die Angebotspalette und damit verbunden die Wahlfreiheit der Konsumenten eingeschr\u00e4nkt, da mit der heutigen Tarif- und Produktgestaltungsfreiheit jeder Konsument entsprechend seinen Preis-/Leistungsvorstellungen das f\u00fcr ihn passende Versicherungsprodukt findet. Schliesslich wird damit die Wirtschaftsfreiheit in einem Versicherungszweig eingeschr\u00e4nkt, der sich durch seine Preissensitivit\u00e4t und vor allem durch seine Wettbewerbsintensit\u00e4t auszeichnet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1345593600000)\/","SubmittedBy":"Teuscher Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1345593600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109731277)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339718400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Verkehr"}}