{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121081,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20121081,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.1081","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Ermittlung der aus der CO2-Verordnung resultierenden Regulierungskosten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der Annahme der entsprechenden Postulate Fournier und Zuppiger hat sich also auch der Bund bereiterkl\u00e4rt, die Regulierungskosten s\u00e4mtlicher Gesetzentw\u00fcrfe zu ermitteln. Sowohl die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te als auch der Bundesrat haben so klar zum Ausdruck gebracht, dass sie die Auswirkungen, insbesondere die finanziellen Auswirkungen, der neuen Gesetze und Verordnungen kennen m\u00f6chten. Auch wenn das Seco das entsprechende Handbuch noch nicht fertig ausgearbeitet hat, ist die Methode doch ausreichend bekannt, um ab sofort mit der Ermittlung der Regulierungskosten besonders wichtiger Gesetzentw\u00fcrfe beginnen zu k\u00f6nnen. Ich bitte den Bundesrat um eine detaillierte Antwort auf die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Regulierungskosten entstehen durch die Verordnung zum neuen CO2-Gesetz? Auf welchen Betrag belaufen sich die Kosten (in Schweizerfranken)?</p><p>2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die aus der CO2-Verordnung resultierenden Regulierungskosten ermittelt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Postulate Zuppiger 10.3592 und Fournier 10.3429 verlangen vom Bundesrat einen Bericht \u00fcber die Regulierungskosten f\u00fcr Unternehmen, insbesondere f\u00fcr KMU. Das neue, ab 2013 geltende CO2-Gesetz, das mit der CO2-Verordnung konkretisiert wird, tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Im Vergleich zur heutigen CO2-Gesetzgebung werden die Massnahmen und Instrumente ab 2013 tendenziell vereinfacht, weswegen der Aufwand f\u00fcr die Unternehmen eher sinken wird. Eine exakte Quantifizierung der effektiven Kosten ist mit einem verh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Aufwand nicht m\u00f6glich. Es k\u00f6nnen jedoch folgende qualitativen Aussagen gemacht werden:</p><p>- Importeure fossiler Treibstoffe: Der Gesetzgeber hat zur Begrenzung der f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Kompensationspflicht anfallenden Kosten einen maximalen Preisaufschlag auf fossile Treibstoffe von 5 Rappen pro Liter festgelegt. Die f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Kompensationspflicht anfallenden Kosten (Projektentwicklungs- und Betriebskosten, ausgenommen allf\u00e4llige Sanktionen) k\u00f6nnen an die Konsumenten \u00fcberw\u00e4lzt werden und d\u00fcrfen den gesetzlich verankerten Maximalbetrag im Zeitraum 2013-2020 im Durchschnitt nicht \u00fcbersteigen.</p><p>- Importeure von Personenwagen: Grossimporteure erhalten Ende Jahr eine um die Anzahlungen korrigierte Schlussrechnung, basierend auf der Typengenehmigung der importierten Personenwagen. Alternativ dazu k\u00f6nnen sie freiwillig die genauen CO2-Emissionen melden. Dieser Aufwand kann als tief bezeichnet werden, zumal standardisierte L\u00f6sungen daf\u00fcr bereitgestellt werden. F\u00fcr Kleinimporteure entsteht ein geringer Zusatzaufwand, da sie die Zulassung der Fahrzeuge nicht mehr direkt \u00fcber den Kanton beantragen k\u00f6nnen. Sie m\u00fcssen die Daten der importierten Fahrzeuge vor der Zulassung beim Bundesamt f\u00fcr Strassen einreichen und eine allf\u00e4llige Sanktion vorg\u00e4ngig bezahlen.</p><p>- Grosse, zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtete und damit von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe befreite Unternehmen: Sie haben einen Initialaufwand f\u00fcr die Datenbereitstellung, die f\u00fcr die Berechnung der Gratiszuteilung der Emissionsrechte ben\u00f6tigt wird, und f\u00fcr die Erstellung eines Monitoringkonzepts. Dabei werden sie durch Experten unterst\u00fctzt. F\u00fcr die nachfolgenden Jahre beschr\u00e4nkt sich der administrative Aufwand vor allem auf das Monitoring der Treibhausgasemissionen und den Monitoringbericht. Die Kosten variieren von Unternehmen zu Unternehmen: Besonders energieeffiziente Unternehmen k\u00f6nnen \u00fcberz\u00e4hlige Emissionsrechte verkaufen, weniger effiziente Unternehmen m\u00fcssen dagegen f\u00fcr die Zielerreichung Emissionsrechte oder, soweit zul\u00e4ssig, Emissionsminderungszertifikate zukaufen.</p><p>- CO2-Abgabe auf Brennstoffe und Befreiungsm\u00f6glichkeit: Der im Gesetz verankerte maximale Abgabesatz betr\u00e4gt 120 Franken pro Tonne CO2. CO2-intensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, k\u00f6nnen sich von der Abgabe befreien lassen, wenn sie eine Verminderungsverpflichtung gegen\u00fcber dem Bund eingehen. F\u00fcr Unternehmen, die sich nicht von der Abgabe befreien lassen, kann der Kostenanstieg als moderat bezeichnet werden. Da die Einnahmen aus der CO2-Abgabe gr\u00f6sstenteils an Wirtschaft und Bev\u00f6lkerung r\u00fcckverteilt werden, k\u00f6nnen Netto-Empf\u00e4nger (z. B. wenig energieintensive Dienstleistungsunternehmen) der CO2-Abgabe von einer allf\u00e4lligen Erh\u00f6hung sogar profitieren (die R\u00fcckverteilung ist h\u00f6her als die zu entrichtende CO2-Abgabe). Eine Erh\u00f6hung der CO2-Abgabe kann bei den Unternehmen zu einem steigenden Anreiz f\u00fchren, sich durch eine Verminderungsverpflichtung von der CO2-Abgabe befreien zu lassen.</p><p>Die Ausarbeitung einer solchen Verminderungsverpflichtung verursacht bei den Unternehmen einmalige personelle und finanzielle Kosten. Hinzu kommen die Investitionskosten f\u00fcr die Umsetzung der Massnahmen und die Kosten f\u00fcr das j\u00e4hrliche Monitoring. Die Unternehmen werden dabei durch Agenturen wie beispielsweise die Energieagentur der Wirtschaft (Enaw) unterst\u00fctzt. Eine Teilnahme bei der Enaw kostet j\u00e4hrlich rund 6000 Franken, f\u00fcr KMU gelten tiefere Beitr\u00e4ge. F\u00fcr die Zielerarbeitung und das Monitoring stehen standardisierte Hilfsmittel zur Verf\u00fcgung, was den Vollzugsaufwand minimiert.</p><p>Da nur wirtschaftliche Massnahmen umgesetzt werden m\u00fcssen, die sich innerhalb weniger Jahre auszahlen, profitiert ein Unternehmen durch tiefere Energiekosten somit von der Umsetzung dieser Massnahmen. F\u00fcr den Vollzug der Abgabebefreiung ab 2013 ist im Vergleich zur heutigen Regelung eine Vielzahl von Vereinfachungen vorgesehen, damit sich der Aufwand sowohl auf Beh\u00f6rden- wie auch auf Unternehmensseite gegen\u00fcber heute verringert. Zudem profitieren ab 2013 neu auch die befreiten Unternehmen von der R\u00fcckverteilung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe. Kleinen Unternehmen mit einem Emissionsvolumen von weniger als 1500 Tonnen CO2 pro Jahr wird ein stark vereinfachtes Befreiungsmodell mit Standardmassnahmen angeboten. Die Zielerreichung wird nicht anhand der tats\u00e4chlichen Emissionen \u00fcberpr\u00fcft, sondern anhand eines Nachweises, dass die Massnahme umgesetzt ist. Somit entf\u00e4llt ein detailliertes Monitoring.</p><p>2. Eine Messung der effektiven Regulierungskosten der revidierten CO2-Gesetzgebung w\u00e4re mit einem sehr hohen Aufwand f\u00fcr Beh\u00f6rden und Unternehmen verbunden. Die einzelnen Massnahmen haben unterschiedliche Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen, weshalb eine Messung f\u00fcr jedes Unternehmen einzeln erfolgen m\u00fcsste. Dies f\u00fcr alle Massnahmen der CO2-Gesetzgebung durchzuf\u00fchren st\u00fcnde in keinem Verh\u00e4ltnis zum angestrebten Ziel der Messung, diese Kosten nicht nur zu kennen, sondern auch zu senken - ohne den Nutzen der Regulierung zu schm\u00e4lern. Die je nach Branche stark variierenden Lohnkosten machen es zudem schwierig, den Betriebsaufwand zu vergleichen. Vielfach ist es zudem nicht m\u00f6glich, den Aufwand eines Unternehmens einer bestimmten Regulierung zuzuordnen. Einerseits k\u00f6nnen Unternehmen mit dem Monitoring f\u00fcr die Befreiung von der CO2-Abgabe auch die Erf\u00fcllung kantonaler Vorschriften nachweisen oder bei bestimmten Energieversorgungsunternehmen reduzierte Tarife erwirken. Andererseits w\u00fcrden viele Unternehmen auch ohne Regulierung aus eigenem Interesse entsprechend handeln (z. B. aufgrund von Kostenersparnissen oder aus Imagegr\u00fcnden).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1353456000000)\/","SubmittedBy":"Rime Jean-Fran\u00e7ois","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1353456000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105076657)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348012800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt"}}