{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20121105,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20121105,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.1105","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Schlachtung von neugeborenen K\u00e4lbern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die ausschliesslich auf die intensive Milchproduktion ausgerichtete Viehzucht hat zur Folge, dass immer mehr K\u00e4lber f\u00fcr die Grossviehmast v\u00f6llig ungeeignet sind. Die Schlachtk\u00f6rper von Tieren reiner Milchrassen, gekreuzter Rassen (Kreuzung aus Milchvieh und Mastvieh) und reiner Fleischrassen sind sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund werden in mehreren L\u00e4ndern \"\u00fcberz\u00e4hlige\" Milchviehk\u00e4lber direkt nach der Geburt geschlachtet, was ethische, tiersch\u00fctzerische, aber auch wirtschaftliche Fragen aufwirft. Auch in der Schweiz und vor allem in der Romandie sorgt die Frage der Schlachtung von neugeborenen K\u00e4lbern f\u00fcr heftige Diskussionen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er sich dieses Problems bewusst?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass eine Viehzucht, die dazu f\u00fchrt, dass ein Teil der neugeborenen K\u00e4lber aus arbeitsorganisatorischen und betriebswirtschaftlichen Gr\u00fcnden geschlachtet wird, mit den Grunds\u00e4tzen der Tierschutzgesetzgebung vereinbar ist, insbesondere was die W\u00fcrde des Tieres und eine tierschutzkonforme Viehzucht anbelangt?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass Bund und Kantone solche Vorgehen und Zuchtziele mit Steuergeldern unterst\u00fctzen sollten, beispielsweise mit Beitr\u00e4gen gest\u00fctzt auf die Tierzuchtverordnung?</p><p>4. Welche Massnahmen schl\u00e4gt er vor, um die Schlachtung von \"\u00fcberz\u00e4hligen\" neugeborenen K\u00e4lbern dauerhaft zu verhindern (Markt, Zuchtziele, Zuchtverfahren)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Dem Bundesrat sind L\u00e4nder bekannt, in denen \"\u00fcberz\u00e4hlige\" Milchrassek\u00e4lber gleich nach der Geburt geschlachtet werden. Die Schweiz geh\u00f6rt nicht dazu. Gem\u00e4ss Artikel\u00a010 der Verordnung vom 23. November 2005 \u00fcber das Schlachten und die Fleischkontrolle (SR 817.190) gilt ein Schlachtverbot f\u00fcr Tiere, die weniger als sieben Tage alt sind. Schlachtungen zum Eigengebrauch sind davon ausgenommen. Im Jahr 2012 wurden in der Schweiz 242 185 K\u00e4lber (Alter bis 245 Tage) geschlachtet. Aktuelle Daten aus der Tierverkehrsdatenbank zeigen, dass im Jahr 2012 die Schlachtungen von ein bis sechs Tage alten K\u00e4lbern nur rund 0,3 Prozent (46 Tiere) s\u00e4mtlicher gemeldeten Abg\u00e4nge (Schlachtungen, Schlachtungen zum Eigengebrauch und Verendung) ausmachen. Der Bundesrat geht davon aus, dass es sich dabei vorwiegend um Notschlachtungen handelt. Werden Tiere, die weniger als sieben Tage alt sind, durch Amtstier\u00e4rzte auf dem Schlachthof entdeckt, wird der Kantonstierarzt dar\u00fcber informiert, und die entsprechenden Massnahmen werden eingeleitet. Der Anteil derjenigen K\u00e4lber, welche im Alter von 7 bis 21 Tagen geschlachtet wurden, betr\u00e4gt 0,1 Prozent. \u00dcber 90 Prozent der K\u00e4lber wurden im Alter von 110 bis 210 Tagen geschlachtet.</p><p>2. Die geringe Anzahl von K\u00e4lbern, die bereits in ihren ersten Lebenswochen geschlachtet werden, zeigt, dass K\u00e4lber - auch wenn sie einer Milchrasse angeh\u00f6ren und nicht zur Nachzucht geeignet sind - aus arbeitsorganisatorischen und betriebswirtschaftlichen Gr\u00fcnden in der Regel f\u00fcr die Mast verwendet werden. Ziel und Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, die W\u00fcrde und das Wohlergehen des Tieres zu sch\u00fctzen. Die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung sind w\u00e4hrend der ganzen Lebensdauer des Kalbes, d. h. von der Geburt bis zum Ableben des Tieres, einzuhalten.</p><p>3. Der Bund f\u00f6rdert die Zucht von Nutztieren, welche gesund und den nat\u00fcrlichen Verh\u00e4ltnissen des Landes angepasst sind, leistungs- und widerstandsf\u00e4hig sind sowie eine auf den Markt ausgerichtete und kosteng\u00fcnstige Erzeugung hochwertiger viehwirtschaftlicher Produkte erm\u00f6glichen. Die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung sind bei der Zucht und der Haltung von Nutztieren einzuhalten.</p><p>4. Aus Sicht des Bundesrates sind im z\u00fcchterischen Bereich keine zus\u00e4tzlichen Massnahmen notwendig. Das aufkommende Samensexing bei der Besamung von K\u00fchen, mit dessen Hilfe das Geschlecht der K\u00e4lber beeinflusst werden kann, bietet den Z\u00fcchtern und Produzenten eine M\u00f6glichkeit, die erw\u00fcnschten K\u00e4lber noch gezielter produzieren zu k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1358899200000)\/","SubmittedBy":"Chevalley Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1358899200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804323407)\/","SubmissionDate":"\/Date(1354492800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}