{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3023","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schweizer Taxis und unlauterer Wettbewerb aus Italien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Konkurrenz wird f\u00fcr im Tessin wohnhafte Taxifahrerinnen und Taxifahrer immer h\u00e4rter. Immer mehr Leute mieten sich ein Auto mit italienischem Privatchauffeur (\"noleggio con conducente\", NCC). Dabei handelt es sich um einen Fall von Dumping; denn die italienischen NCC sind nicht verpflichtet, ihre Autos mit einem Fahrtenschreiber oder einem Ger\u00e4t auszur\u00fcsten, das nicht nur allf\u00e4llige Verfehlungen, sondern auch die Arbeits- und Ruhezeiten verzeichnet. In Italien sind im \u00dcbrigen nicht einmal die Taxifahrerinnen und Taxifahrer dazu verpflichtet.</p><p>Das Astra hat in seinem Schreiben vom 16. August 2010 festgehalten, dass Chauffeure ausl\u00e4ndischer Fahrzeuge Personen in die Schweiz fahren oder sie in der Schweiz abholen und nach Italien fahren k\u00f6nnen. Das Gleiche gilt umgekehrt auch f\u00fcr Fahrzeuge mit Schweizer Kennzeichen.</p><p>Hingegen d\u00fcrfen italienische Taxifahrerinnen und Taxifahrer keine Transporte innerhalb der Schweiz durchf\u00fchren, was sie aber regelm\u00e4ssig trotzdem tun: Es gibt NCC, die diese Dienstleistung sogar auf ihren Websites anbieten.</p><p>Diese Form unlauteren Wettbewerbs vonseiten Italiens bringt die im Tessin wohnhaften und arbeitenden Taxifahrerinnen und Taxifahrer in grosse Schwierigkeiten.</p><p>Zudem soll Italien oft Schweizer Taxifahrerinnen und Taxifahrer, die grenz\u00fcberschreitende Transporte durchf\u00fchren, bestrafen und diesen gesetzeskonformen Dienst illegal behindern.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Hat der Bundesrat die Absicht, darauf hinzuwirken, dass auch die italienischen Taxifahrerinnen und Taxifahrer, die Transporte \u00fcber die Grenze in die Schweiz durchf\u00fchren, wie ihre Schweizer Kolleginnen und Kollegen einen Fahrtenschreiber installieren m\u00fcssen?</p><p>2. Will sich der Bundesrat bei den italienischen Beh\u00f6rden daf\u00fcr einsetzen, dass die Schikanen, denen die Schweizer Taxifahrerinnen und Taxifahrer im grenz\u00fcberschreitenden Verkehr ausgesetzt sind, aufh\u00f6ren?</p><p>3. Zieht der Bundesrat wirksamere Sanktionen gegen die NCC, die verbotene Transporte innerhalb der Schweiz durchf\u00fchren, in Betracht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit (FZA; SR 0.142.112.681) haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, u. a. die Erbringung von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien, insbesondere die Liberalisierung kurzzeitiger Dienstleistungen zugunsten der Staatsangeh\u00f6rigen der Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und der Schweiz, zu erleichtern und die gleichen Lebens-, Besch\u00e4ftigungs- und Arbeitsbedingungen wie f\u00fcr Inl\u00e4nder einzur\u00e4umen (Art. 1 Bst. b und d FZA). Diese allgemeinen Regelungen des FZA finden auf Personentransporte von und nach Italien Anwendung. Somit haben italienische Taxifahrer grunds\u00e4tzlich das Recht, w\u00e4hrend 90 Tagen pro Kalenderjahr Fahrg\u00e4ste in die Schweiz zu bringen und dort - auf Bestellung - abzuholen (siehe Art. 5 Ziff. 1 FZA).</p><p>\u00c4hnliche Fragen der Regelung und Umsetzung stellen sich auch im Verh\u00e4ltnis zu anderen Nachbarl\u00e4ndern, aktuell mit Deutschland und \u00d6sterreich bez\u00fcglich des Flughafens Z\u00fcrich-Kloten. Allf\u00e4llige L\u00f6sungen im Rahmen der Diskussionen zum Flughafen Z\u00fcrich-Kloten, welche die Situation der grenz\u00fcberschreitenden Taxifahrten von/nach Deutschland und \u00d6sterreich regeln w\u00fcrden, w\u00e4ren auch f\u00fcr die anderen Nachbarstaaten der Schweiz anzuwenden.</p><p>1. Wie die Schweizer F\u00fchrer und F\u00fchrerinnen unterliegen auch die F\u00fchrerinnen und F\u00fchrer italienischer Taxis und italienischer Mietwagen mit Chauffeur, die berufsm\u00e4ssig grenz\u00fcberschreitende Personentransporte mit im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen durchf\u00fchren, den Bestimmungen der Verordnung vom 6. Mai 1981 \u00fcber die Arbeits- und Ruhezeit der berufsm\u00e4ssigen F\u00fchrer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2; SR 822.222). Sie m\u00fcssen somit die t\u00e4gliche und w\u00f6chentliche H\u00f6chstlenkzeit, die Lenkzeit- und Arbeitspausen, die t\u00e4glichen Ruhezeiten sowie den w\u00f6chentlichen Ruhetag einhalten. Damit die schweizerischen Kontrollbeh\u00f6rden die Einhaltung dieser Vorschriften \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen, m\u00fcssen die F\u00fchrerinnen und F\u00fchrer italienischer Taxis und italienischer Mietwagen mit Chauffeur ein Arbeitsbuch f\u00fchren. Diese Bestimmungen sind nach Auffassung des Bundesrates ausreichend und zweckm\u00e4ssig.</p><p>Im \u00dcbrigen verpflichtet das in Wien geschlossene \u00dcbereinkommen vom 8. November 1968 \u00fcber den Strassenverkehr (SR 0.741.10) alle Vertragsparteien, auf ihrem Hoheitsgebiet alle Fahrzeuge verkehren zu lassen, die den in diesem \u00dcbereinkommen festgelegten minimalen Anforderungen entsprechen. Deshalb kann die Schweiz von den F\u00fchrerinnen und F\u00fchrern italienischer Taxis beziehungsweise italienischer Mietwagen mit Chauffeur, die berufsm\u00e4ssig grenz\u00fcberschreitende Personentransporte durchf\u00fchren, nicht verlangen, dass sie ihre Fahrzeuge mit Fahrtenschreibern ausr\u00fcsten.</p><p>2. Der Bundesrat setzt sich daf\u00fcr ein, dass die F\u00fchrerinnen und F\u00fchrer von Schweizer Taxis ihren Beruf sowohl in der Schweiz als auch im Ausland im gesetzlichen Rahmen aus\u00fcben k\u00f6nnen. Falls Unrechtm\u00e4ssigkeiten in der Behandlung durch die italienischen Kontrollbeh\u00f6rden festgestellt w\u00fcrden, w\u00e4re aufgrund von diesbez\u00fcglichen substanziierten Meldungen eine Intervention der schweizerischen Bundesbeh\u00f6rden bei den italienischen Beh\u00f6rden m\u00f6glich.</p><p>3. Die italienischen Taxifahrer haben grunds\u00e4tzlich das Recht, w\u00e4hrend 90 Tagen pro Kalenderjahr Fahrg\u00e4ste in die Schweiz zu bringen und dort - auf Bestellung - abzuholen. Dagegen d\u00fcrfen sie keine landesinternen Personentransporte (Binnentransporte) durchf\u00fchren. Die Tessiner Kontrollbeh\u00f6rden sind zust\u00e4ndig daf\u00fcr, dass die ARV-Bestimmungen eingehalten werden. Verletzungen dieser Bestimmungen werden sanktioniert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltenden Strafbestimmungen ausreichen, um die Einhaltung der ARV-Bestimmungen zu gew\u00e4hrleisten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1335312000000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339718400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690493337323)\/","SubmissionDate":"\/Date(1330300800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}