{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123033,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123033,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3033","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wegweisungsentscheid. Was gelten die medizinische Notlage und das Wohl des Kindes?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Beobachtungsstelle f\u00fcr Asyl- und Ausl\u00e4nderrecht der Romandie berichtet vom Fall einer jungen Frau, die dem Massaker von Srebrenica entkommen konnte und in der Schweiz um Asyl nachsuchte. Damals war sie gerade 18 geworden. Heute, elf Jahre sp\u00e4ter, wird sie trotz ihrer erheblichen psychischen Schwierigkeiten mit ihrem Neugeborenen - dessen Vater verschwunden ist - nach Bosnien weggewiesen. So entschieden in erster Instanz das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) und danach auch das Bundesverwaltungsgericht. In Bosnien ist die notwendige medizinische Versorgung jedoch nicht gew\u00e4hrleistet. Dies best\u00e4tigt auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes; es h\u00e4lt im Entscheid D 7122/2006 vom 3. Juni 2008 fest, dass eine Behandlung nicht immer und \u00fcberall m\u00f6glich ist und die Patientinnen und Patienten einen Teil der Kosten selbst tragen m\u00fcssen. Des Weiteren kennt sich die Frau in Bosnien fast nicht mehr aus und hat dort kein famili\u00e4res oder soziales Netz mehr.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieso haben weder das BFM noch das Bundesverwaltungsgericht selbst die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ber\u00fccksichtigt, um die Wegweisung aufgrund einer medizinischen Notlage als unzumutbar zu erkl\u00e4ren (Art. 83 Abs. 4 AuG), obwohl im \u00e4rztlichen Gutachten steht, dass eine Wegweisung ein grosses Gesundheitsrisiko f\u00fcr die Frau und ihr Kind berge?</p><p>2. Wieso wurde das Wohl des Kindes nicht ber\u00fccksichtigt, obwohl Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechte des Kindes festh\u00e4lt, dass das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig ber\u00fccksichtigt werden muss?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im vorliegenden Fall wurde die Zumutbarkeit der Wegweisung nach Bosnien-Herzegowina unter Ber\u00fccksichtigung der individuellen Aspekte der Gesuchstellerin, insbesondere ihres Gesundheitszustandes, sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft. Auch die im angef\u00fchrten Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 3. Juni 2008 (D-7122/2006) definierten Kriterien hinsichtlich der medizinischen Versorgung und deren Zug\u00e4nglichkeit in der kroatisch-muslimischen F\u00f6deration Bosnien-Herzegowina wurden ber\u00fccksichtigt.</p><p>Aufgrund s\u00e4mtlicher Elemente des Dossiers hat das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) nach Abschluss der verschiedenen eingeleiteten Verfahren entschieden, dass der Vollzug der Wegweisung der Betroffenen nach Bosnien-Herzegowina zumutbar sei. Alle diese Einsch\u00e4tzungen wurden durch die Rekursbeh\u00f6rde best\u00e4tigt, zum letzten Mal im Entscheid vom 3. Oktober 2011. Die zust\u00e4ndigen kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden haben in Anwendung von Artikel\u00a014 Absatz\u00a02 AsylG in Verbindung mit Artikel\u00a031 VZAE der Betroffenen die M\u00f6glichkeit aufgezeigt, mit Zustimmung des BFM um eine Aufenthaltsbewilligung aus Gr\u00fcnden eines schwerwiegenden pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefalls zu ersuchen.</p><p>2. Das BFM ber\u00fccksichtigt bei seinen Entscheiden das Kindswohl. Der Grundsatz von Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 der UN-Kinderrechtskonvention begr\u00fcndet jedoch keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Gleichwohl stellt das Kindswohl eines der bei der Interessenabw\u00e4gung zu ber\u00fccksichtigenden Elemente dar, einerseits bei der Abw\u00e4gung zwischen dem pers\u00f6nlichen Interesse des Kindes in der Schweiz zu bleiben, und andererseits beim \u00f6ffentlichen Interesse am Vollzug seiner Wegweisung. Es ist zu bedenken, dass das Kindswohl nicht zwingend vom Verbleib des Kindes in der Schweiz abh\u00e4ngt.</p><p>So kann beispielsweise der Grundsatz des Kindswohls zur Anordnung der vorl\u00e4ufigen Aufnahme f\u00fchren, wenn die Integration des Kindes in das soziokulturelle Umfeld der Schweiz so tiefgreifend und irreversibel ist, dass eine R\u00fcckkehr in das Herkunftsland eine vollst\u00e4ndige Entwurzelung bedeuten w\u00fcrde. Dabei werden das Alter des Kindes zum Zeitpunkt seiner Einreise in die Schweiz und zum Zeitpunkt der infragekommenden Wegweisung sowie die verb\u00fcrgten Bem\u00fchungen, die Dauer der Schulzeit in der Schweiz, die Schulstufe und die schulischen Leistungen abgewogen.</p><p>Im vorliegenden Fall kommen die erw\u00e4hnten Kriterien nicht zur Anwendung, insbesondere angesichts des jungen Alters des Kindes. Da es stark von seiner Mutter abh\u00e4ngig ist, ist es angemessen, dass das Kind in das Herkunftsland seiner Mutter zur\u00fcckkehrt, wo es sich an dieses Umfeld anpassen kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1336521600000)\/","SubmittedBy":"Maury Pasquier Liliane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339459200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528823673)\/","SubmissionDate":"\/Date(1330387200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}