{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123034,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123034,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3034","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Bundesr\u00e4tliche Unterlassungen und weitere Verfehlungen in Sachen Schweizerische Nationalbank","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ein Nationalbankpr\u00e4sident, der \u00fcber sein Konto Devisen- und Aktiengesch\u00e4fte t\u00e4tigt, schafft einen unhaltbaren Interessenkonflikt. Eine l\u00fcckenlose Aufarbeitung der zur\u00fcckliegenden Ereignisse und der Vers\u00e4umnisse in der Aufsicht \u00fcber die Schweizerische Nationalbank (SNB) dr\u00e4ngt sich auf. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche pers\u00f6nlichen Devisen- und Aktiengesch\u00e4fte haben leitende Angestellte der SNB und deren pers\u00f6nliches Umfeld in den Jahren 2009 bis 2011 get\u00e4tigt? Wie haben sich die Aufsichtsorgane der SNB (Bundesrat und Bankrat) verhalten, und warum haben sie die Missst\u00e4nde zun\u00e4chst nicht festgestellt und schliesslich in Schutz genommen?</p><p>2. Wer bzw. welches Aufsichtsorgan sorgt daf\u00fcr, dass sich bei voller Unabh\u00e4ngigkeit der Geld- und W\u00e4hrungspolitik die SNB-Verantwortlichen an die arbeitsrechtlichen Vorschriften und Reglemente halten (insbesondere in Bezug auf Interessenkonflikte, pers\u00f6nliche Bereicherung, Spesenausgaben, Sorgfaltspflichten usw.)?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung des von ihm bestellten Gutachters Professor Richli, dass der Bundesrat nicht Aufsichts- und das Parlament nicht Oberaufsichtsbeh\u00f6rde der SNB ist? Arbeiten die SNB-Verantwortlichen im luftleeren Raum, oder wer ist gem\u00e4ss Bundesrat Aufsichts- und Oberaufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr die SNB (Bankrat und erweitertes Direktorium der SNB) und die Finma?</p><p>4. Wie kamen der Bundesrat und der Bankrat am 23. Dezember 2011 dazu, das eindeutig fehlerhafte und die Schweiz schwer sch\u00e4digende Verhalten des SNB-Pr\u00e4sidenten als \"einwandfrei\" zu bewerten?</p><p>5. Wie entstand das Reglement vom 16. April 2010 \u00fcber Eigengesch\u00e4fte mit Finanzinstrumenten der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums der SNB, und von wem wurde es erlassen? Existiert auch ein solches Reglement f\u00fcr die Mitglieder des Bankrates, und wenn ja, wie lautet dieses?</p><p>6. Finden die Insiderstrafnorm und/oder allf\u00e4llige andere Strafnormen auf allf\u00e4llige Verfehlungen des erweiterten SNB-Direktoriums und der Aufsichtsorgane (Bankrat, Finma, Bundesrat) wie z. B. Devisen- und Aktienspekulationen Anwendung? Wenn nein, sollten solche Amtsmissbrauchs- und Insiderf\u00e4lle nicht strafrechtlich erfasst werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Ergebnisse der vom Bankrat in Auftrag gegebenen \u00dcberpr\u00fcfung s\u00e4mtlicher Banktransaktionen der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 durch eine externe Pr\u00fcfgesellschaft liegen vor und sind von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am 7. M\u00e4rz 2012 \u00f6ffentlich bekanntgegeben worden.</p><p>Im Nachgang zum R\u00fccktritt des Pr\u00e4sidenten des Direktoriums der SNB, Philipp Hildebrand, hat der Bundesrat Professor Paul Richli beauftragt, ein Gutachten zu Fragen der Aufsicht \u00fcber die SNB zu erstellen. Das entsprechende Gutachten liegt vor (<a href=\"http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508\">http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508</a>) und enth\u00e4lt eine sehr umfassende und klare Darstellung der geltenden Aufsichtsregelung.</p><p>Die eigentlichen Aufsichts- und Kontrollaufgaben liegen beim Bankrat. Er beaufsichtigt und kontrolliert das Direktorium und legt die innere Organisation der SNB fest (Art. 42 NBG). Namentlich erl\u00e4sst er das Organisationsreglement und unterbreitet es dem Bundesrat zur Genehmigung. Weiter hat der Bankrat dem Bundesrat Jahresbericht und Jahresrechnung zur Genehmigung vorzulegen (Art. 7 Abs. 1 NBG). In der F\u00fchrung der Geld- und W\u00e4hrungspolitik ist die SNB unabh\u00e4ngig (Art. 99 Abs. 2 der Bundesverfassung; Art. 6 NBG). Die SNB hat aber der Bundesversammlung j\u00e4hrlich Rechenschaft \u00fcber ihre Geld- und W\u00e4hrungspolitik abzulegen (Art. 7 Abs. 2 NBG). Sowohl die Bundesversammlung als auch der Bundesrat \u00fcben demnach Oberaufsichtsbefugnisse \u00fcber die SNB aus, dabei erfassen deren Aufsichtskompetenzen jedoch einzig die Frage der Rechtm\u00e4ssigkeit des Handelns der SNB.</p><p>Gem\u00e4ss dem Gutachten entspricht die geltende Verteilung der Aufsichtskompetenzen namentlich dem verfassungsm\u00e4ssigen Anliegen auf Unabh\u00e4ngigkeit der SNB in Bezug auf die Geld- und W\u00e4hrungspolitik. Der Gutachter sieht betreffend die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung, Parlament und SNB-interner Aufsicht innerhalb des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens keine fundamental anderen L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten. Er empfiehlt, auch an der seit 1905 im NBG bestehenden Aufgabenteilung innerhalb der SNB grunds\u00e4tzlich festzuhalten. Der Bundesrat schliesst sich diesen Schlussfolgerungen an.</p><p>Das Reglement \u00fcber Eigengesch\u00e4fte mit Finanzinstrumenten der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums der SNB vom 16. April 2010 ist vom Bankrat erlassen worden. F\u00fcr die Mitglieder des Bankrates besteht kein entsprechendes Reglement. Diese sind weder in geldpolitische Entscheide noch in deren Umsetzung involviert und verf\u00fcgen daher nicht \u00fcber vertrauliche Informationen, welche beim Abschluss von Finanztransaktionen f\u00fcr unzul\u00e4ssige Vorteile ausgenutzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bankrat unterzieht das Organisationsreglement der SNB und weitere interne Vorschriften zurzeit einer \u00dcberpr\u00fcfung. Dabei werden insbesondere die Regeln zur Compliance und zur Corporate Governance (inklusive Regeln zu Eigengesch\u00e4ften mit Finanzinstrumenten) \u00fcberpr\u00fcft. Ergebnisse sind noch im ersten Halbjahr 2012 zu erwarten. Der Bundesrat wird im Rahmen der Genehmigung des Organisationsreglementes der SNB darauf hinwirken, dass darin s\u00e4mtliche f\u00fcr die funktionsf\u00e4hige Organisation der SNB n\u00f6tigen Bestimmungen enthalten sind.</p><p>Der geltende Straftatbestand des Insiderhandels (Art. 161 StGB) bezieht sich nur auf vertrauliche Tatsachen, deren Bekanntwerden den Kurs von in der Schweiz b\u00f6rslich gehandelten Aktien oder spezifischer anderer Effekten in voraussehbarer Weise erheblich beeinflussen. Mit der Botschaft zur \u00c4nderung des B\u00f6rsengesetzes (B\u00f6rsendelikte und Marktmissbrauch) vom 31. August 2011 soll der Straftatbestand des Insiderhandels versch\u00e4rft werden. Insbesondere sollen neu kursrelevante Informationen in Bezug auf s\u00e4mtliche in der Schweiz b\u00f6rslich gehandelte Effekten erfasst werden. Reine Devisen fallen im Gegensatz zu standardisierten Devisenderivaten nicht unter den Begriff der \"Effekten\" und werden daher weder nach altem noch nach neuem Recht vom Straftatbestand des Insiderhandels erfasst. Eine Ausweitung des Insidertatbestandes auf den Devisenhandel ist indes nicht angezeigt, da in aller Regel in Bezug auf Devisen keine kursrelevanten Informationen vorliegen. Personen, die \u00fcber entsprechende Informationen verf\u00fcgen k\u00f6nnen, unterstehen wie das Direktorium der SNB dem Amtsgeheimnis und werden von den entsprechenden Strafbestimmungen erfasst.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1331251200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331683200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690485582237)\/","SubmissionDate":"\/Date(1330473600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}