{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123041,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123041,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3041","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Keine schleichende Ausdehnung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen auf andere Branchen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die neue Praxis des Seco und des Bundesrates dehnt Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) mittels Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung (AVE) auf Arbeitsverh\u00e4ltnisse ausserhalb der betreffenden Branche aus. So geschehen am 13. Dezember 2011 beim L-GAV \u00fcber den Personalverleih. Dieser umfasst weit mehr Branchen, als nur die klassischen Tempor\u00e4ragenturen. Derzeit h\u00e4ngig ist der L-GAV Gastro, dessen Auswirkungen noch gravierender sein werden.</p><p>Mit knapper Mehrheit kam der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) der Gastro- und Hotelbranche \u00fcberhaupt zustande. Nun soll er mittels Allgemeinverbindlichkeit weit \u00fcber die Branche auf jeden Betrieb ausgedehnt werden, der eine \"gastgewerbliche Leistung\" anbietet. Damit w\u00fcrde er u. a. auch gelten f\u00fcr Einkaufsgesch\u00e4fte mit kleiner Cafeteria, Altersheime, Spit\u00e4ler, Kantinen, Museen, Tankstellenshops, B\u00e4ckereien, Besenbeizen, ja sogar Pizzakuriere und Kebabst\u00e4nde. Damit sollen die Strukturen der traditionellen Gastronomie gesch\u00fctzt und unliebsame Konkurrenten an die Leine genommen werden sowie die Zwangsabgabe an Verb\u00e4nde (Vollzugskostenbeitr\u00e4ge) ausgeweitet werden, welche Tausende von Unternehmen und Betrieben neu abzuliefern h\u00e4tten.</p><p>Mit der neuen Praxis der Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung wird nicht nur die Verbandsfreiheit ausgeh\u00f6hlt. Das Verfahren ist auch rechtstaatlich und demokratisch nicht haltbar. Grundlegende Verfahrensrechte der EMRK, der Bundesverfassung und des Verfahrensrechtes betreffend Akteneinsicht und rechtlichemsGeh\u00f6r durch das Seco werden nicht gew\u00e4hrt. Es ist stossend, dass gegen AVE-Entscheide kein Rechtsmittel gegeben ist.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, die nachstehenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt er, damit den gesetzlichen Vorgaben des Bundesgesetzes \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen k\u00fcnftig konsequent nachgelebt wird?</p><p>2. Was kehrt er vor, damit auch im Verfahren um die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von L-GAV die rechtsstaatlichen Verfahrensregeln eingehalten werden (EMRK, Bundesverfassung, \u00d6ffentlichkeitsgesetz)?</p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass </p><p>- ein GAV sich grunds\u00e4tzlich an eine bestimmte Branche richten und nicht auf weitere Branchen ausgedehnt werden soll;</p><p>- dabei im Interesse der Rechtssicherheit die \"Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige\" (Noga, Bundesamt f\u00fcr Statistik) massgebend bleiben muss?</p><p>4. Schliesst er sich der Auffassung an, dass die AVE von derartiger Tragweite ist, dass sie nicht bloss im Verwaltungsverfahren ohne Rechtsmittel zu entscheiden ist?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) spielen in den sozialpartnerschaftlichen Beziehungen und zur Regelung der Arbeitsbedingungen eine grosse Rolle. Mit der Personenfreiz\u00fcgigkeit hat dieses Instrument und insbesondere die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung (AVE) an Bedeutung gewonnen. An der Interpretation und Anwendung der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen hat sich jedoch nichts ge\u00e4ndert.</p><p>Mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 hat der Bundesrat den GAV f\u00fcr den Personalverleih allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt. Diese AVE regelt die Arbeitsverh\u00e4ltnisse zwischen Verleihbetrieben und ihren Arbeitnehmenden, die in Einsatzbetriebe verliehen werden. Diese AVE ist nur auf die Verleihbranche anwendbar und dehnt den GAV nicht auf andere Branchen aus.</p><p>Das Verfahren um \u00c4nderung des Geltungsbereichs der AVE des Landes-Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) f\u00fcr das Gastgewerbe ist zurzeit h\u00e4ngig. Gegen das AVE-Gesuch sind zahlreiche Einsprachen eingegangen, welche das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) den Parteien des L-GAV zur schriftlichen Stellungnahme weitergeleitet hat.</p><p>Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat ber\u00fccksichtigt bei seinen Entscheiden die Vorgaben des Bundesgesetzes \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (Aveg; SR 221.215.311) und dehnt einen GAV nicht auf Branchen aus, die vom GAV nicht abgedeckt sind. Es ist diesbez\u00fcglich keine neue Praxis entstanden.</p><p>2. Das Verfahren um AVE eines GAV ist eine besondere Art des Rechtsetzungsverfahrens, auf welches das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) und auch der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r nicht anwendbar ist. So hat das Bundesgericht in einem Entscheid aus dem Jahre 1990 festgehalten, dass das Aveg in abschliessender Weise die Rechte enth\u00e4lt, die mitinteressierten Personen im Verfahren auf AVE eines GAV zustehen. Das Gesetz gibt ihnen die M\u00f6glichkeit, eine schriftliche und begr\u00fcndete Einsprache zu erheben. Ein Anspruch, in weitergehender Weise am Verfahren teilzunehmen, besteht jedoch nicht (Urteil BGer vom 15. Juni 1990, in Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung ARV 1990 S. 69ff.). Zudem l\u00e4sst sich aus dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6; SR 152.3) kein Anspruch auf Zugang zu Akten w\u00e4hrend der Dauer eines AVE-Verfahrens ableiten, da nach Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 BG\u00d6 amtliche Dokumente erst zug\u00e4nglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid getroffen wurde, f\u00fcr den sie die Grundlage darstellen. Nach dem Entscheid gelten subsidi\u00e4r die Ausnahmen nach Artikel\u00a07 BG\u00d6.</p><p>3. Das Aveg schliesst aus, dass ein GAV auf andere als von den GAV-Parteien vertretene Wirtschaftszweige ausgedehnt wird. Dagegen ist es grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, dass die AVE auf einen Betriebsteil eines Unternehmens zur Anwendung gelangt, wenn dieser Betriebsteil dem von den GAV-Parteien vertretenen Wirtschaftszweig angeh\u00f6rt und zu den GAV-Betrieben in Konkurrenz steht.</p><p>Die \"Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige\" (Noga) kann bei der Festlegung des betrieblichen Geltungsbereichs einer AVE hilfreich sein. Sie kann jedoch hierbei nicht ein alleiniges Kriterium darstellen, da sich der betriebliche Anwendungsbereich eines GAV h\u00e4ufig nach den gewachsenen Strukturen der GAV-Parteien richtet, insbesondere nach dem Spektrum der von den Arbeitgeberverb\u00e4nden vertretenen Betriebe. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses nicht immer deckungsgleich mit den Definitionen der Noga ist.</p><p>4. Wie vorne ausgef\u00fchrt wird, ist die AVE eine besondere Art der Rechtsetzung. Beim Beschluss \u00fcber die AVE handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der keine Verf\u00fcgung im Sinne von Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 VwVG darstellt, weil er gegen\u00fcber der (unbestimmten und variablen) Anzahl Personen, auf die ein GAV ausgedehnt wird, eine generelle und abstrakte Wirkung hat. Es handelt sich somit beim AVE-Beschluss nicht um eine Verf\u00fcgung, die anfechtbar ist. Mit der M\u00f6glichkeit, gegen ein AVE-Gesuch Einsprache zu erheben, erhalten die von einer AVE Betroffenen jedoch Gelegenheit, ihren Standpunkt darzulegen - \u00e4hnlich wie bei einer Vernehmlassung im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesrat nimmt in den Erw\u00e4gungen zu den von den Einsprechern vorgetragenen Argumenten Stellung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1331251200000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331769600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779233152460)\/","SubmissionDate":"\/Date(1330473600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}