{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123045,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123045,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3045","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Emissionsreduktionsziele im Flughafeninfrastrukturgesetz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber die Luftfahrt (LFG) dergestalt zu erg\u00e4nzen, dass:</p><p>1. den Flughafenhaltern Reduktionsziele f\u00fcr L\u00e4rm- und Schadstoffemissionen aufzuerlegen sind;</p><p>2. die Reduktionsziele zugunsten der Verminderung dem technologischen Fortschritt folgend regelm\u00e4ssig angepasst werden m\u00fcssen:</p><p>3. im Rahmen der Aufsicht \u00fcber die Bewilligung der Flughafengeb\u00fchren gem\u00e4ss Artikel\u00a039 LFG Anpassungen angeordnet werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Die technologischen Fortschritte in der Luftfahrt er\u00f6ffnen M\u00f6glichkeiten, womit die Luftfahrt sowohl bei der Erreichung der Klimaziele wie bei der Aufwertung der Siedlungsqualit\u00e4t in den Flughafenregionen einen wesentlichen Beitrag leisten k\u00f6nnen. Artikel\u00a010 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung sichert dem Menschen u. a. das Recht auf die k\u00f6rperliche und geistige Unversehrtheit zu, was die Gesetzgeber verpflichtet, Einwirkungen gem\u00e4ss aktuellen technischen M\u00f6glichkeiten und bei vertretbaren Einschr\u00e4nkungen zu vermeiden und zu verringern. Damit alle Elemente des technologischen Fortschritts konsequent eingesetzt werden, sind verbindliche und regelm\u00e4ssig anzupassende Reduktionsziele f\u00fcr L\u00e4rm- und Schadstoffemissionen der Flughafenanlagen zu Boden und der Luft festzulegen. Dazu fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen.</p><p>Die Akzeptanz in der durch L\u00e4rm und Schadstoffe belasteten Bev\u00f6lkerung um die Landesflugh\u00e4fen wird umso gr\u00f6sser sein, als ihr Verbesserungen durch den technologischen Fortschritt in Aussicht gestellt werden k\u00f6nnen.</p><p>Die Flughafenhalter werden bei Entsch\u00e4digungsforderungen entlastet und k\u00f6nnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Emissionsverursacher zum Einsatz moderner Anlagen und Flugger\u00e4te verpflichten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a073 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit zu handeln. Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist denn auch ein wichtiger Pfeiler des bundesr\u00e4tlichen Berichts \u00fcber die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 (BBl 2005 1781ff.). Die Resultate einer Studie der Bundesverwaltung \u00fcber die Nachhaltigkeit des schweizerischen Luftfahrtsystems von 2008 zeigen, dass sich die vom Luftverkehr verursachte Umweltbelastung gegen\u00fcber fr\u00fcheren Analysen verringert hat. Als gr\u00f6sste Probleme erwiesen sich dabei neben den L\u00e4rmauswirkungen im Umfeld der Landesflugh\u00e4fen die negativen Auswirkungen der Luftfahrt auf das Klima. Eine \u00dcberpr\u00fcfung der aktuellen L\u00e4rmbelastung ergibt f\u00fcr den Flughafen Z\u00fcrich eine deutliche Abnahme gegen\u00fcber dem Zustand im Jahr 2000. In Genf ist die L\u00e4rmbelastung konstant geblieben. Bei den restlichen zivilen Flugplatzanlagen der Schweiz sind \u00dcberschreitungen der Immissionsgrenzwerte nur bei einigen wenigen Liegenschaften zu verzeichnen. Bei den durch den schweizerischen Luftverkehr verursachten CO2-Emissionen zeigt die Statistik, dass diese zurzeit rund 15 Prozent unter dem im Jahr 2000 erreichten H\u00f6chststand liegen (BFS/Bazl, 2010).</p><p>Der Luftverkehr ist gerade in der Schweiz international ausgerichtet. Im Jahre 2011 wurden auf den Schweizer Flugpl\u00e4tzen knapp 440 000 Linien- und Charterfl\u00fcge abgewickelt und \u00fcber 42 Millionen Passagiere bef\u00f6rdert. Der internationale Luftverkehr betrug auf den Flugh\u00e4fen Genf und Z\u00fcrich \u00fcber 97 Prozent, auf dem Flughafen Basel-Mulhouse \u00fcber 98 Prozent. Eine wirksame Reduktion der Belastung durch L\u00e4rm und Schadstoffe l\u00e4sst sich deshalb nur bedingt mit nationalen oder lokalen Massnahmen erreichen. Die Schweiz setzt sich deshalb seit Jahren international aktiv f\u00fcr die Begrenzung der Umweltauswirkungen der Luftfahrt ein. Im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes ist vorgesehen, die Luftfahrt in das Emissionshandelssystem (ETS) der Schweiz einzubinden, welches mit dem ETS der Europ\u00e4ischen Union verkn\u00fcpft werden soll. Damit w\u00fcrde k\u00fcnftig faktisch eine Plafonierung der CO2-Emissionen der schweizerischen Luftfahrt auf dem Niveau der Jahre 2004 bis 2006 erreicht. Die Ausgestaltung und der Zeitpunkt des Einbezugs der Luftfahrt ins ETS h\u00e4ngen indessen wesentlich vom Gang der Verhandlungen mit der EU ab. Sollte die Verkn\u00fcpfung nicht zustande kommen, so pr\u00fcft der Bundesrat f\u00fcr die Luftfahrt \u00e4quivalente Massnahmen (Botschaft \u00fcber die Schweizer Klimapolitik nach 2012, BBl 2009 7475).</p><p>1. Der Betrieb eines Flugplatzes unterliegt in der Schweiz bereits heute zahlreichen Vorschriften und Verfahren umweltrechtlicher Natur. So erfolgt die Bewilligung von Flugplatzanlagen und deren Betrieb erst nach erfolgter Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP). Bei nicht UVP-pflichtigen Vorhaben wird der Nachweis verlangt, dass die Vorschriften \u00fcber den Schutz der Umwelt eingehalten sind. Im Rahmen der ordentlichen Bewilligungsverfahren werden deshalb einem Flugplatzbetreiber bereits heute sofern n\u00f6tig spezifische Auflagen zum Schutz der Umwelt gemacht. Dem Flughafen Z\u00fcrich wurde beispielsweise im Rahmen der Genehmigung der f\u00fcnften Bauetappe eine Obergrenze f\u00fcr Stickoxidemissionen auferlegt, \u00fcber deren Einhaltung er regelm\u00e4ssig Bericht erstattet.</p><p>2. Eine Reduktion der L\u00e4rm- und Schadstoffbelastungen erfolgt (bei gleichbleibendem Verkehrsaufkommen) im Wesentlichen \u00fcber den Einsatz leiserer, effizienterer und dem aktuellen Stand der Technik entsprechender Luftfahrzeuge. Eine Entwicklung in die gew\u00fcnschte Richtung wird bereits heute \u00fcber eine regelm\u00e4ssige Anpassung der Zulassungsvorschriften f\u00fcr Luftfahrzeuge an den Stand der Technik durch die internationale Zivilluftfahrtbeh\u00f6rde sowie durch die periodisch zu \u00fcberpr\u00fcfende l\u00e4rm- und schadstoffabh\u00e4ngige Ausgestaltung der Flughafengeb\u00fchren erreicht.</p><p>3. Die bestehende Luftfahrtgesetzgebung verpflichtet die Flugplatzhalter zur Ausgestaltung ihrer Geb\u00fchren unter Ber\u00fccksichtigung der unterschiedlichen L\u00e4rmerzeugung und Schadstoffemissionen der Luftfahrzeuge (Art. 39 LFG). Das UVEK verf\u00fcgt \u00fcber die Kompetenz, die Einzelheiten zu regeln (Art. 32 VIL). Bereits heute erheben die Flugh\u00e4fen ihre Geb\u00fchren in Abh\u00e4ngigkeit der Emissionen der Luftfahrzeuge.</p><p>Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die Anliegen des Motion\u00e4rs bereits im geltenden Recht und in der darauf beruhenden Praxis der Aufsichtsbeh\u00f6rden erf\u00fcllt sind.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1335312000000)\/","SubmittedBy":"Hardegger Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380153600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494941027)\/","SubmissionDate":"\/Date(1330473600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt"}}