{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123047,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123047,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3047","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00c4nderung der Gew\u00e4sserschutzgesetzgebung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 23.09.2015</b></p><p>(sda) Der Nationalrat stellt den Kompromiss in Frage, mit dem der Fischerei-Verband 2010 zum R\u00fcckzug seiner Initiative \"Lebendiges Wasser\" bewegt werden konnte. Er will die neuen Regeln f\u00fcr den Gew\u00e4sserschutz lockern, bevor sie \u00fcberhaupt umgesetzt sind. Er hat eine Motion aus dem St\u00e4nderat angenommen, die innerhalb des geltenden Rechts den h\u00f6chstm\u00f6glichen Spielraum verlangt. Anders als der St\u00e4nderat hat der Nationalrat aber auch neun Standesinitiativen \u00fcberwiesen, von welchen sieben die \u00c4nderung des Gew\u00e4sserschutzgesetzes verlangen. Kritik kommt vor allem aus b\u00e4uerlichen Kantonen. Sie wollen verhindern, dass die Nutzung von Landwirtschaftsland im Gew\u00e4sserraum eingeschr\u00e4nkt wird.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.12.2015</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat steht beim Gew\u00e4sserschutz zu seinem Wort </b></p><p><b>(sda) Der St\u00e4nderat h\u00e4lt beim Gew\u00e4sserschutz Wort. Er hat am Donnerstag eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die den Kompromiss mit dem Fischerei-Verband zur Initiative \"Lebendiges Wasser\" nach kurzer Zeit wieder unterlaufen h\u00e4tte.</b></p><p>Der Luzerner CVP-Nationalrat Leo M\u00fcller verlangte, dass die minimale Breite des Gew\u00e4sserraums unterschritten werden darf. Zudem sollte den Interessen der Grundeigent\u00fcmer besser Rechnung getragen werden. Der Gew\u00e4sserraum ist ein zentraler Baustein des Gegenvorschlags, mit dem der Fischerei-Verband 2010 zum R\u00fcckzug seiner Initiative bewegt werden konnte.</p><p>Statt 15'000 Kilometer m\u00fcssen nur 4000 Kilometer stark verbauter Gew\u00e4sser revitalisiert werden. \u00dcberall dort, wo nicht revitalisiert wird, muss bis 2018 ein Gew\u00e4sserraum mit eingeschr\u00e4nkter landwirtschaftlicher und baulicher Nutzung ausgeschieden werden. Das betrifft insgesamt rund 20'000 Hektaren.</p><p>Kaum waren die Fischer aus dem Spiel, setzte ein wahres Trommelfeuer gegen diese Vereinbarung ein. Bauernvertreter versuchten mit Vorst\u00f6ssen, die Vereinbarung aufzuweichen, bevor sie \u00fcberhaupt umgesetzt werden konnte. Sie scheiterten am St\u00e4nderat. Einm\u00fctig schickte die kleine Kammer am Donnerstag auch neun Standesinitiativen bachab, mit welchen die Kantone eine Einschr\u00e4nkung der landwirtschaftlichen Nutzung verhindern wollten.</p><p></p><p>Verstoss gegen Treu und Glauben</p><p>M\u00fcllers Motion hingegen sorgte f\u00fcr eine heftige Debatte. Die Umweltkommission beantragte, diese anzunehmen. Laut Pr\u00e4sident Ivo Bischofberger (CVP/AI) ist die Mehrheit \u00fcberzeugt, dass das Hauptproblem beim Vollzug liegt und nicht bei beim Gesetz selber. Dem Anliegen k\u00f6nne in diesem Rahmen Rechnung getragen werden.</p><p>Der Glarner Werner H\u00f6sli (SVP) ging weiter: Er sprach von einem \"unpraktikablen Kompromiss\". Auch das Parlament mache Fehler, sagte er. Es sei sein gutes Recht, diese wieder zu korrigieren. Damit l\u00f6ste er lebhaften Widerspruch aus. Viele Ratsmitglieder warnten vor einem Verstoss gegen Treu und Glauben.</p><p>Die Glaubw\u00fcrdigkeit des Parlaments stehe auf dem Spiel, sagte der Genfer Gr\u00fcne Robert Cramer. Auch Filippo Lombardi (CVP/TI), der als damaliger Pr\u00e4sident der Umweltkommission massgeblich an der Ausarbeitung des Gegenvorschlags beteiligt war, bezeichnete das Vorgehen als unfair. Eine neue Initiative w\u00fcrden die Fischer bestimmt nicht zur\u00fcckziehen.</p><p>Deren Pr\u00e4sident, der Solothurner SP-St\u00e4nderat Roberto Zanetti, drohte nicht direkt mit einem neuen Volksbegehren. Aber wer in der Lage sei, Initiativen zur\u00fcckzuziehen, sei wahrscheinlich auch referendumsf\u00e4hig, sagte er. Auf jeden Fall w\u00e4re die Entt\u00e4uschung unter den Fischerinnen und Fischern \"kolossal\", sagte Zanetti.</p><p></p><p>Ausnahmen beschlossen</p><p>Umweltministerin Doris Leuthard gestand ein, dass die Umsetzung zun\u00e4chst nicht ganz rund gelaufen sei. Es seien aber die Kantone gewesen, die eine Harmonisierung verlangt h\u00e4tten. Vor einem Monat hat der Bundesrat darum verschiedene \u00c4nderungen der Gew\u00e4sserschutzverordnung beschlossen.</p><p>Beispielsweise sollen im Gew\u00e4sserraum landwirtschaftliche Wege angelegt werden d\u00fcrfen. Ausnahmen sind auch f\u00fcr Wasserentnahmen m\u00f6glich. Dauerkulturen wie Reben oder Obstanlagen werden nicht angetastet. Weitere offene Fragen sollen in einer zweiten Etappe geregelt werden.</p><p>\"Lassen wir die Kantone arbeiten\", sagte Leuthard. Diese lehnen eine erneute \u00c4nderung des Gew\u00e4sserschutzgesetzes mehrheitlich ab. Der St\u00e4nderat folgte dem Appell und lehnte die Motion mit 33 zu 11 Stimmen ab.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gew\u00e4sserschutzgesetzgebung zu \u00e4ndern, sodass die minimale Breite des Gew\u00e4sserraumes unterschritten werden kann, damit das Interesse des Schutzes der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4chen sowie andere Interessen besser ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Zudem sind die Zonenzuordnung der Grundst\u00fccke, die Ausscheidung der Fruchtfolgefl\u00e4chen und die Eigentumsrechte der Grundeigent\u00fcmer besser zu ber\u00fccksichtigen.</p>","ReasonText":"<p>Die Artikel\u00a036aff. GSchG sind seit dem 1. Januar 2011 und die Artikel\u00a041a ff. GSchV sind seit dem 1. Juni 2011 in Kraft. Darin werden stur Mindestbreiten f\u00fcr Gew\u00e4sserr\u00e4ume festgelegt, und die zugelassene Nutzung und Bewirtschaftung der Fl\u00e4chen ist sehr einschr\u00e4nkend definiert. In der Praxis zeigt sich, dass die Umsetzung dieser Bestimmungen unhaltbare Auswirkungen hat und diese Bestimmungen so nicht umsetzbar sind. Gem\u00e4ss diesen Bestimmungen sind die Gew\u00e4sserr\u00e4ume fix aufgrund der dort definierten Meterangaben auszuscheiden. Diese Regelung nimmt keine R\u00fccksicht auf die effektiven Bed\u00fcrfnisse der Gew\u00e4sser. </p><p>Vielmehr sind aber die Gew\u00e4sserr\u00e4ume konkret aufgrund der konkreten Bed\u00fcrfnisse der Gew\u00e4sser und in Koordination mit dem Erlass der Gefahrenkarten auszuscheiden. Auch wird Land, das sich in der Bauzone befindet, un\u00fcberbaubar gemacht, was dem schonenden Umgang mit dem Boden zuwiderl\u00e4uft. Ebenso wird das Land im Gew\u00e4sserraum ausserhalb der Bauzone der Fruchtfolgefl\u00e4che entzogen (Artikel\u00a036a Absatz\u00a03 GSchG), und so gehen mehrere Tausend Hektaren bestes Kulturland verloren. Des Weiteren kommt die Ausscheidung der Gew\u00e4sserr\u00e4ume einer Enteignung der Grundeigent\u00fcmer gleich. </p><p>Aus alldem ergibt sich, dass diese neuen Bestimmungen einerseits dem Grundsatz des haush\u00e4lterischen Umgangs mit dem Boden und andererseits der Rechtssicherheit widersprechen. Deshalb ist die heute geltende Regelung umgehend zu \u00e4ndern. Es ist eine praxistaugliche L\u00f6sung zu erarbeiten, die besser auf die effektiven Situationen der Gew\u00e4sser und der Bodennutzung R\u00fccksicht nimmt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 11. Dezember 2009 hat das Parlament eine \u00c4nderung des Gew\u00e4sserschutzgesetzes gutgeheissen. Diese Gesetzes\u00e4nderung wurde aufgrund der parlamentarischen Initiative \"Schutz und Nutzung der Gew\u00e4sser\" (07.492) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"Lebendiges Wasser\" erarbeitet. Die Volksinitiative wurde am 12. Januar 2010 zur\u00fcckgezogen, die Gesetzes\u00e4nderung trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen wurden mit der \u00c4nderung der Gew\u00e4sserschutzverordnung vom 4. Mai 2011 konkretisiert. Diese traten am 1. Juni 2011 in Kraft.</p><p>Der Gegenvorschlag \"Schutz und Nutzung der Gew\u00e4sser\" wurde im politischen Prozess als Kompromiss zu den viel weiter gehenden Forderungen der Volksinitiative erarbeitet. Die Festlegung des Gew\u00e4sserraums ist ein zentrales Element dieses Kompromisses. Dieser besteht vor allem darin, dass nur 4000 Kilometer der insgesamt 15 000 Kilometer stark verbauten Gew\u00e4sser revitalisiert werden m\u00fcssen; daf\u00fcr muss auch dort, wo nicht revitalisiert wird, der Gew\u00e4sserraum f\u00fcr den Hochwasserschutz und die nat\u00fcrlichen Funktionen ausgeschieden werden.</p><p>Die Diskussionen in den parlamentarischen Beratungen und in den Kommissionen basierten immer auf den Werten, die nun in der Gew\u00e4sserschutzverordnung \u00fcbernommen wurden (vgl. Bericht der UREK-S vom 12. August 2008, BBl 2008 8059). Sie wurden vom Bund bereits in den Jahren 2001 und 2003 in entsprechenden Richtlinien publiziert und sind gesamtschweizerisch beim Hochwasserschutz etabliert. Sie wurden von mehreren Kantonen bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in kantonale Gesetze oder Richtlinien \u00fcbernommen. Auch die Aufstockung des Landwirtschaftsbudgets zur Abgeltung der extensiven Nutzung der Fl\u00e4chen im Gew\u00e4sserraum (plus 20 Millionen Franken pro Jahr) basiert auf diesen Werten. Die Auswirkungen der Regelung zum Gew\u00e4sserraum auf die Landwirtschaftsfl\u00e4chen waren somit bei den Beratungen zum Gesetz bekannt (Extensivierung von 20 000 Hektaren). Die im Parlament diskutierten und nun in der Gew\u00e4sserschutzverordnung festgelegten Werte f\u00fcr die Breite des Gew\u00e4sserraums waren ein wesentlicher Grund f\u00fcr den R\u00fcckzug der Volksinitiative \"Lebendiges Wasser\".</p><p>Die Werte f\u00fcr die Breite des Gew\u00e4sserraums entsprechen dem Minimum, welches zur Gew\u00e4hrleistung des Schutzes vor Hochwasser und der nat\u00fcrlichen Funktionen der Gew\u00e4sser notwendig ist. Der minimale Gew\u00e4sserraum erm\u00f6glicht einen kosteng\u00fcnstigeren Hochwasserschutz. In der Anh\u00f6rung zu den Verordnungs\u00e4nderungen im Sommer 2010 wurden gewisse Aspekte der Regelung zum Gew\u00e4sserraum kritisiert. Den vorgebrachten Kritikpunkten konnte mehrheitlich Rechnung getragen und die Verordnung nach der Anh\u00f6rung angepasst werden. Die Anpassungen betrafen folgende Bereiche: Die Festlegung des Gew\u00e4sserraums im Siedlungsgebiet kann den baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Bei grossen Fliessgew\u00e4ssern wurde darauf verzichtet, eine Mindestbreite f\u00fcr den Gew\u00e4sserraum in der Verordnung festzuschreiben, sodass die Kantone diesen im Einzelfall festlegen k\u00f6nnen. Der Umgang mit Fruchtfolgefl\u00e4chen (FFF) im Gew\u00e4sserraum wurde auf Stufe Vollzugshilfe zum Sachplan FFF geregelt und den Kantonen durch das ARE in einem Rundschreiben mitgeteilt. Die Kantone k\u00f6nnen diejenigen B\u00f6den im Gew\u00e4sserraum, die weiterhin die Qualit\u00e4t von FFF haben, separat ausweisen und weiterhin - als Potenzial mit einem besonderen Status - zum Kontingent z\u00e4hlen. Die so angepasste Gew\u00e4sserschutzverordnung l\u00e4sst den Kantonen Spielr\u00e4ume, um den Gew\u00e4sserraum den Gegebenheiten des Einzelfalls anzupassen.</p><p>Die mit der Umsetzung auftretenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausscheidung des Gew\u00e4sserraumes wurden am 8. M\u00e4rz 2012 in der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz der Kantone (BPUK) gemeinsam mit den Bundesstellen diskutiert. Die BPUK beschloss, sich f\u00fcr einen schweizweit einheitlichen Vollzug der neuen Gew\u00e4sserschutzbestimmungen einzusetzen und den Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen und den Bundesstellen unter Einbezug der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) zu intensivieren. Dazu werden vier regionale Workshops durchgef\u00fchrt und L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge, die den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kantonen Rechnung tragen sollen, zuhanden der BPUK erarbeitet.</p><p>Eine \u00c4nderung der gesetzlichen Bestimmungen w\u00fcrde den im Jahre 2009 erarbeiteten politischen Kompromiss unterlaufen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1336521600000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Leo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1449100800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690557437410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1330473600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}