{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123069,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123069,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3069","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Eidgen\u00f6ssische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber den Natur- und Heimatschutz zu unterbreiten:</p><p>Art. 6 Abs. 2</p><p>Ein Abweichen von der ungeschm\u00e4lerten Erhaltung im Sinne der Inventare darf bei Erf\u00fcllung einer Bundesaufgabe nur in Erw\u00e4gung gezogen werden, wenn \u00f6ffentliche Interessen des Bundes oder der Kantone oder eine umfassende Interessenabw\u00e4gung daf\u00fcr sprechen.</p><p>Art. 7 Abs. 3</p><p>Das Gutachten bildet eine der Grundlagen f\u00fcr die Entscheidbeh\u00f6rde, welche es in ihre Gesamtinteressenbeurteilung einbezieht und w\u00fcrdigt.</p>","ReasonText":"<p>Bewilligungsverfahren haben einen bremsenden Einfluss auf die Realisierung von Projekten, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. In diesen Verfahren m\u00fcssen die Projekte je nach Technologie aufwendige Verfahren auf kommunaler, kantonaler und eidgen\u00f6ssischer Stufe durchlaufen, in welche verschiedenste \u00c4mter und Stellen involviert sind, so auch die Eidgen\u00f6ssische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Demokratisch gew\u00e4hlte Beh\u00f6rden (Gemeinder\u00e4te, Regierungsr\u00e4te, Gerichte) d\u00fcrfen heute von den Schlussfolgerungen eines ENHK-Gutachtens kaum noch abweichen. Dieser Zustand kann nicht mehr l\u00e4nger akzeptiert werden. Das Gutachten der ENHK soll k\u00fcnftig zwar eine gewichtige, jedoch nicht allein ausschlaggebende Entscheidungshilfe sein. Kantonale \u00f6ffentliche Interessen sollen den Interessen an der Erhaltung der Schutzobjekte gegen\u00fcbergestellt werden. Eine Abw\u00e4gung gegen die Interessen des Bundes und der Kantone soll zeigen, ob ein Abweichen von der ungeschm\u00e4lerten Erhaltung eines Objektes von nationaler Bedeutung geboten ist. Nur mit einer solchen Gesamtinteressenabw\u00e4gung kann namentlich der kantonalen Richtplanung, aber auch den im \u00f6ffentlichen Interesse stehenden Bauvorhaben zum Durchbruch verholfen werden. Es geht nicht an, dass weiterhin eine vom Bundesrat bezeichnete und nicht vom Volk legitimierte Kommission ein derartiges Gewicht besitzt, insbesondere wenn kantonale Entscheidungen in einem demokratischen Prozess zustande gekommen sind. Zusammenfassend darf ein Gutachten der ENHK in der Interessenabw\u00e4gung nicht automatisch h\u00f6her gewichtet werden als die Ansichten der lokalen und kantonalen Beh\u00f6rden. Dies soll insbesondere bei Energieprojekten gelten, welche den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die energetische Sanierung von Geb\u00e4uden zum Ziel haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die nach Anh\u00f6ren der Kantone vom Bundesrat erlassenen Inventare nach Artikel\u00a05 des Bundesgesetzes \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) enthalten Landschaften, Ortsbilder und historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung. Deren Erhaltung liegt im nationalen Interesse. Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 NHG sieht folgerichtig vor, dass ein Eingriff, welcher die Erhaltung eines solchen Objektes in schwerwiegender Weise beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte, von der zust\u00e4ndigen Entscheidbeh\u00f6rde nur in Erw\u00e4gung gezogen werden darf, wenn auch das Vorhaben im nationalen Interesse liegt. F\u00fchrt hingegen das Vorhaben nur zu einer leichten Beeintr\u00e4chtigung des Inventarobjektes, so ist nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtes ein Eingriff auf der Basis einer umfassenden Interessenabw\u00e4gung auch dann m\u00f6glich, wenn dem Vorhaben bloss kantonale oder kommunale Bedeutung zukommt.</p><p>Zu Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 NHG (Abweichen von der ungeschm\u00e4lerten Erhaltung): Die Versorgung des Landes mit Energie entspricht unzweifelhaft einem nationalen Interesse. Dabei kommt der Nutzung erneuerbarer Energie ein besonderer Stellenwert zu. Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass auch jeder einzelnen Anlage zur Nutzung von erneuerbarer Energie automatisch nationale Bedeutung zukommt. Der Bundesrat pr\u00fcft im Moment im Rahmen der Energiestrategie 2050, in welchen F\u00e4llen der Nutzung erneuerbarer Energien ein nationales Interesse beizumessen und ob und gegebenenfalls wie dies gesetzlich zu verankern ist.</p><p>Die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates hat die Wirkung des auf Artikel\u00a05 NHG basierenden Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkm\u00e4ler von nationaler Bedeutung (BLN) untersucht. Sie hat mit Bericht vom 3. September 2003 (BBl 2004 777) festgestellt, dass das BLN die erwartete Wirkung nicht erzielt habe, und Empfehlungen zur Verbesserung der Wirkung formuliert. Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2003 (BBl 2004 873) der Schlussfolgerung und den Empfehlungen zu und beauftragte das UVEK (Bafu) mit deren Umsetzung. Diese Arbeiten sind noch im Gang.</p><p>Die geforderte Revision von Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 NHG f\u00fchrt nun aber nicht zur angestrebten Verbesserung der Wirkung des BLN oder der anderen Inventare nach Artikel\u00a05 NHG, sondern im Gegenteil zu einer Schw\u00e4chung. Sie w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass auch Einzelvorhaben, denen keine nationale Bedeutung zukommt, ein Objekt von nationaler Bedeutung schwerwiegend beeintr\u00e4chtigen d\u00fcrften.</p><p>Hinzuweisen ist \u00fcberdies darauf, dass Natur- und Heimatschutzanliegen in einem potenziellen Konflikt nicht nur mit der Nutzung von erneuerbaren Energien stehen, sondern auch mit anderen Vorhaben. In der vorliegenden Motion wird das Begehren haupts\u00e4chlich mit den Konflikten beim Ausbau der erneuerbaren Energien begr\u00fcndet, der Vorschlag h\u00e4tte aber \u00fcber diesen Bereich hinausgehende, in ihrer Konsequenz nicht absehbare Wirkungen.</p><p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Nutzung erneuerbarer Energien an Wichtigkeit zugenommen hat. Gerade deshalb wird er in der Energiestrategie 2050 die n\u00f6tigen Vorgaben machen. Daher sind etwa Gebietsausscheidungen f\u00fcr erneuerbare Energien in kantonalen Richtpl\u00e4nen vorgesehen. Daneben wird mit der Eidgen\u00f6ssischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) die Anwendung von Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 NHG diskutiert. Weil jedoch die Motion dar\u00fcber hinausgeht, ist sie in diesem Punkt abzulehnen. Der Bundesrat beh\u00e4lt sich f\u00fcr den Fall der Annahme im Erstrat vor, im Zweitrat einen Ab\u00e4nderungsantrag zu stellen.</p><p>Zu Artikel\u00a07 Absatz\u00a03 NHG (Gutachten): Im Rahmen der Interessenabw\u00e4gung bilden die Gutachten der ENHK und der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Denkmalpflege bereits heute eine von mehreren Grundlagen f\u00fcr die korrekte Abw\u00e4gung der Schutz- und Nutzungsinteressen durch die Entscheidbeh\u00f6rde. Die beantragte Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a07 NHG w\u00fcrde dies auf Gesetzesstufe pr\u00e4zisieren. Sie ist daher zu begr\u00fcssen.</p> Der Bundesrat beantragt betreffend Artikel 6 Absatz 2 NHG die Ablehnung und betreffend Artikel 7 Absatz 3 die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt betreffend Artikel 6 Absatz 2 NHG die Ablehnung und betreffend Artikel 7 Absatz 3 die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1399248000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550394960)\/","SubmissionDate":"\/Date(1330560000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}