{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123070,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123070,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3070","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Atomm\u00fclllager XY ungel\u00f6st Nr. 1","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 20. Januar 2012 nannte die Nagra 20 Standorte f\u00fcr Oberfl\u00e4chenanlagen f\u00fcr Atomm\u00fclllager. Das Kernenergiegesetz entzieht den Kantonen das \"Vetorecht\" gegen den Bau eines Lagers. Stattdessen wurde ein scheinbar partizipativer Prozess gestartet. \u00d6ffentliche Veranstaltungen sollen Vertrauen in der Bev\u00f6lkerung schaffen.</p><p>Der Bundesrat wird um Antwort auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Weiss er, dass die grosse Mehrheit der Bev\u00f6lkerung im Solothurner Niederamt kein Atomm\u00fclllager will?</p><p>2. Meint er nicht auch, dass die Inserierung als Einladung an die Bev\u00f6lkerung rechtzeitig erfolgen sollte, nicht drei Tage vor dem Anlass (OT) respektive am Tag der Veranstaltung selbst (Anzeiger), wie in D\u00e4niken/SO? Muss sich so das BFE den Vorwurf gefallen lassen, es nehme das Volk nicht ernst und sch\u00fcre das Misstrauen zus\u00e4tzlich?</p><p>3. Was unternimmt er gegen den Vorwurf, Regionalkonferenzen erhielten auf Sicherheitsfragen \"hochkomplexe Antworten, die die Mitsprache zum Grundsatzentscheid \u00fcber die Standortwahl \u00fcbersteuern sollen\", weshalb man zweifle \"an der Aufrichtigkeit des Partizipationsverfahrens\" (T. Feurer, Stadtpr\u00e4sident Schaffhausen)?</p><p>4. Wie seri\u00f6s h\u00e4lt er die Aussage der Nagra, die Regionalkonferenz k\u00f6nne andere Standorte vorschlagen, die dann aber sie und nicht die Nagra verantworten m\u00fcsse?</p><p>5. Teilt er die Meinung, dass Lagerorte in Grundwasserstr\u00f6men und -schutzzonen, wie in D\u00e4niken, aus Sicherheitsgr\u00fcnden nicht infrage kommen?</p><p>6. Gibt es technische Pr\u00fcfungsergebnisse, die den Bundesrat \u00fcberzeugten, f\u00fcr atomare Lager \"Grundwasserschutzzonen\" nicht auszuschliessen, dass Lager direkt in/an Grundwasserstr\u00f6men m\u00f6glich sind - welche?</p><p>7. Das Niederamt ist f\u00fcr ein atomares Lager nur bedingt geeignet. Es rangiert sicherheitstechnisch auf Platz 5. Dennoch bestehe die Option eines Kombilagers, so Herr Senn (Nagra). Wie l\u00e4sst sich das begr\u00fcnden? Eventuell mit der Distanz von D\u00e4niken zu Deutschland, dessen Interventionen man f\u00fcrchtet?</p><p>8. Gibt es f\u00fcr hochradioaktive Abf\u00e4lle und f\u00fcr schwach- und mittelaktive zwei Lager an verschiedenen Standorten oder ein Kombilager an einem einzigen Standort?</p><p>9. Der beste Ort f\u00fcr die Oberfl\u00e4chenanlage ergibt sich aus dem besten Standort f\u00fcr das Endlager. Wird mit den Oberfl\u00e4chendiskussionen nicht das Pferd am Schwanz aufgez\u00e4umt, aber die Kl\u00e4rung fundamentaler Fragen wie die technischen Aspekte der Tiefenlagerung zum Standort im Untergrund auf die lange Bank geschoben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Sachplan geologische Tiefenlager regelt das Standortauswahlverfahren f\u00fcr geologische Tiefenlager f\u00fcr radioaktive Abf\u00e4lle in der Schweiz und wird unter der Leitung des Bundesamtes f\u00fcr Energie (BFE) durchgef\u00fchrt. Am 30. November 2011 hat der Bundesrat entschieden, die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete Jura Ost, Jura-S\u00fcdfuss, N\u00f6rdlich L\u00e4gern, S\u00fcdranden, Wellenberg und Z\u00fcrich Nordost in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen. Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat Etappe 1 der Standortsuche abgeschlossen und das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, Etappe 2 zu starten.</p><p>Die Standortvorschl\u00e4ge der Nagra f\u00fcr die Oberfl\u00e4chenanlage geologischer Tiefenlager, welche am 20. Januar 2012 ver\u00f6ffentlicht wurden, bilden den ersten Schritt der rund vier Jahre dauernden Etappe 2.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle ist eine nationale Aufgabe und hat gem\u00e4ss Kernenergiegesetz grunds\u00e4tzlich in der Schweiz zu erfolgen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Festlegung von Standorten f\u00fcr geologische Tiefenlager gesellschaftspolitisch schwierig und anspruchsvoll ist. Deshalb wurde mit dem Sachplan geologische Tiefenlager ein transparentes und nachvollziehbares Auswahlverfahren festgelegt. H\u00f6chste Priorit\u00e4t bei der Standortsuche hat die Sicherheit. Daneben werden weitere Aspekte wie die Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft untersucht. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein geologisches Tiefenlager in einer betroffenen Region zu Fragen und Unsicherheiten in der Bev\u00f6lkerung f\u00fchrt.</p><p>2. Die Information und Kommunikation hat f\u00fcr den Bund einen hohen Stellenwert. Die \u00d6ffentlichkeit und insbesondere die Bev\u00f6lkerung in den Standortregionen werden deshalb regelm\u00e4ssig \u00fcber den Verfahrensstand und die n\u00e4chsten Schritte informiert. Zu den Vorschl\u00e4gen der Nagra f\u00fcr die Oberfl\u00e4chenanlage hat das BFE von Januar bis M\u00e4rz 2012 insgesamt 15 Informationsveranstaltungen durchgef\u00fchrt. Die Daten der Veranstaltungen wurden in Zusammenarbeit mit den Standortkantonen und -gemeinden festgelegt und fr\u00fchzeitig bekanntgegeben. In Absprache mit den Gemeinden wurden zus\u00e4tzlich Inserate publiziert. F\u00fcr die Veranstaltung in D\u00e4niken erschienen vier Inserate in regionalen Zeitungen, das erste eine Woche vor dem Anlass. Zus\u00e4tzlich erschienen \u00fcber zehn Inserate zu den Veranstaltungen in K\u00f6lliken und Suhr, welche ebenfalls auf den Informationsanlass in D\u00e4niken hinwiesen. Das erste dieser Inserate erschien drei Wochen vor der Veranstaltung. Die Bev\u00f6lkerung wurde somit fr\u00fchzeitig und von diversen Medien \u00fcber die Veranstaltungen informiert.</p><p>3. Die Aufgaben der Standortregionen sind im Sachplan geologische Tiefenlager definiert. In Etappe 2 befassen sie sich mit der Anordnung der Oberfl\u00e4chenanlagen, mit den sozio\u00f6konomisch-\u00f6kologischen Wirkungsstudien sowie mit den regionalen Entwicklungsstrategien. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen sich die Regionen mit weiteren Fragen, z. B. zur Sicherheit, auseinandersetzen. In f\u00fcnf der sechs Standortregionen wurden entsprechende Arbeitsgruppen eingesetzt. Verantwortlich f\u00fcr die Beurteilung der Sicherheit sind jedoch das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), die Kommission f\u00fcr nukleare Sicherheit (KNS) sowie weitere hinzugezogene Expertinnen und Experten. Zudem befassen sich die kantonale Expertengruppe Sicherheit sowie das Technische Forum Sicherheit mit technischen und wissenschaftlichen Fragen zur Sicherheit und zur Geologie. Sicherheitsfragen sind unbestrittenermassen komplex und nicht einfach zu vermitteln. Es ist aber die Aufgabe der Expertinnen und Experten des Bundes und der Kantone, diesen Auftrag so gut als m\u00f6glich zu erf\u00fcllen. Dem Bund ist es ein Anliegen, dass in den Standortregionen auch die sicherheitstechnischen Fragen diskutiert und die Antworten verstanden werden.</p><p>4. Die Regionalkonferenzen und deren Arbeitsgruppen haben die Aufgabe, die Vorschl\u00e4ge der Nagra zu diskutieren, zu bewerten und allenfalls zu erg\u00e4nzen. Vorschl\u00e4ge der Regionen werden von der Nagra gepr\u00fcft. Basierend auf der Zusammenarbeit mit den Standortregionen muss die Nagra mindestens ein Standortareal f\u00fcr die Oberfl\u00e4chenanlage pro Planungsperimeter vorschlagen. Die Verantwortung f\u00fcr diese Vorschl\u00e4ge verbleibt, auch im Sinne einer klaren Rollenteilung, bei der Nagra.</p><p>5./6. Das Auswahlverfahren f\u00fcr geologische Tiefenlager richtet sich nach den massgeblichen Gesetzen und Verordnungen. Es sind dies insbesondere das Kernenergiegesetz und die Kernenergieverordnung sowie die Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebung (z. B. das Gew\u00e4sserschutzgesetz). Zus\u00e4tzlich gilt der Sachplan geologische Tiefenlager. Bei jedem Auswahlschritt m\u00fcssen die jeweiligen Vorgaben stufengerecht angewendet und eingehalten werden. Es ist die Aufgabe und Verantwortung der Nagra, Vorschl\u00e4ge einzureichen, welche aufgrund der relevanten Gesetze und Vorgaben bewilligungsf\u00e4hig sind. Gem\u00e4ss Kriterienkatalog der Nagra wurden Grundwasserschutzzonen und -areale ausgeschlossen (Nagra Technischer Bericht 11-01). Die Pr\u00fcfung der Nagra-Vorschl\u00e4ge durch die Bundesstellen ist Teil des weiteren Verfahrens.</p><p>7./8. Das Auswahlverfahren sieht je ein geologisches Tiefenlager f\u00fcr hochaktive Abf\u00e4lle (HAA) sowie f\u00fcr schwach- und mittelaktive Abf\u00e4lle (SMA) vor. Erf\u00fcllt ein Standort die Anforderungen sowohl f\u00fcr ein HAA- als auch f\u00fcr ein SMA-Lager, kann das Auswahlverfahren zu einem gemeinsamen Standort f\u00fcr alle radioaktiven Abf\u00e4lle f\u00fchren (Kombilager). Das Hauptziel von Etappe 1 war es, basierend auf sicherheitstechnischen Kriterien, geeignete Standortgebiete festzulegen. Dazu musste deren Eignung aufgezeigt werden. Eine Rangierung erfolgte nicht. Der sicherheitstechnische Vergleich der Standortgebiete findet in Etappe 2 statt. Das Standortgebiet Jura-S\u00fcdfuss wurde von der Nagra als Standort f\u00fcr ein SMA-Lager vorgeschlagen und nach der sicherheitstechnischen \u00dcberpr\u00fcfung als solches in den Sachplan geologische Tiefenlager aufgenommen. Ein Kombilager ist in dieser Standortregion nicht m\u00f6glich.</p><p>9. Die Anforderungen an die Oberfl\u00e4chenanlagen, die oberfl\u00e4chennahen Zugangsbauwerke und die unterirdischen Bauwerke sind in der Richtlinie Ensi G-03 aufgef\u00fchrt. Ein geologisches Tiefenlager und dessen Oberfl\u00e4chenanlagen sind auf die Umsetzung der Leits\u00e4tze zur Erreichung des Schutzziels und die Einhaltung der Schutzkriterien w\u00e4hrend Bau, Betrieb und f\u00fcr die Nachverschlussphase auszulegen. Die Darlegung der Vor- und Nachteile von Erschliessungsbauwerken ist Aufgabe der Nagra. In Anbetracht des Einflusses auf sicherheitstechnische Aspekte hat die Nagra insbesondere nachzuweisen, dass ein Vorschlag f\u00fcr die Oberfl\u00e4chenanlage respektive f\u00fcr untert\u00e4gige Erschliessungsbauwerke (Rampe/Schacht) die in der Kernenergiegesetzgebung festgehaltenen Anforderungen an die nukleare Sicherheit und Sicherung erf\u00fcllt. Die Standortvorschl\u00e4ge der Nagra f\u00fcr die Oberfl\u00e4chenanlage geologischer Tiefenlager erfolgten gem\u00e4ss Sachplan zu Beginn von Etappe 2. Das Ensi, die zust\u00e4ndigen Kommissionen des Bundes und die Experten der Kantone werden diese Vorschl\u00e4ge im weiteren Auswahlprozess im Detail pr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1336521600000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339718400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690486434250)\/","SubmissionDate":"\/Date(1330905600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}