{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123079,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123079,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3079","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Finanzielle Folgen neuer Bundeskompetenzen im Bildungswesen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Verlauf der letzten Jahre hat der Bundesgesetzgeber auf der Stufe der Verfassung und des Gesetzes wiederholt Massnahmen beschlossen, die dem Bund auf der Stufe der Volksschule zus\u00e4tzliche Aufgaben und Kompetenzen zukommen lassen. Damit werden die Zust\u00e4ndigkeiten der Kantone insbesondere im Volksschulbereich in Abweichung von der Bundesverfassung, Artikel\u00a062 Absatz\u00a01, geschm\u00e4lert. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die Kantone konsequenterweise verlangen, dass sich der Bund an den Kosten, welche diese zum Teil zus\u00e4tzlichen Aufgaben ausl\u00f6sen, angemessen beteiligt.</p><p>Zu erw\u00e4hnen ist der neue Bundesverfassungsartikel 67a \u00fcber die musikalische Bildung (Stand 5. M\u00e4rz 2012) oder das Sportgesetz, insbesondere Artikel\u00a012 Absatz\u00a04 (Pflichtstunden im Sportunterricht).</p><p>Im Verlaufe der parlamentarischen Beratung wurden bei diesen Themen die finanziellen Konsequenzen f\u00fcr den Bund kaum angesprochen. Es stellen sich deshalb die folgenden generellen Fragen:</p><p>1. Welche finanziellen Konsequenzen hat eine verpflichtende Bestimmung auf der Gesetzesebene f\u00fcr den Bund (z. B. Sportgesetz, Pflichtstundenvorschrift)?</p><p>2. Welche finanziellen Konsequenzen hat eine subsidi\u00e4re Bundeskompetenz auf Verfassungsstufe:</p><p>a. im Moment der Aufnahme in die Bundesverfassung;</p><p>b. im Moment der Ausl\u00f6sung der subsidi\u00e4ren Bundeskompetenz, wenn die Kantone die Vorgaben der Verfassung nicht erf\u00fcllen (Art. 62 Abs. 4 BV, Art. 63a Abs. 5 BV - betrifft den Hochschulbereich -, Art. 67a Abs. 1bis BV)?</p><p>3. Welche finanziellen Konsequenzen f\u00fcr den Bund haben Formulierungen wie \"Der Bund erl\u00e4sst in Zusammenarbeit mit den Kantonen Vorgaben ...\" oder \"Der Bund legt unter Mitwirkung der Kantone ...\" (z. B. Art. 67a Abs. 3 BV)?</p><p>4. In welchem Zusammenhang stehen solche neuen Aufgabenverteilungen mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)? Welche Konsequenzen k\u00f6nnen sich aus den Verschiebungen der Aufgabenverantwortung f\u00fcr die NFA ergeben?</p><p>5. Wird der Bundesrat in zuk\u00fcnftigen Botschaften die finanziellen Konsequenzen solcher Bestimmungen darlegen? Wird er bei abweichenden Entscheiden des Parlamentes auf die finanziellen Folgen rechtzeitig in den vorberatenden Kommissionen und in den R\u00e4ten aufmerksam machen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a068 der Bundesverfassung (Sport) hat der Bund die M\u00f6glichkeit, qualitative und quantitative Mindestvorschriften f\u00fcr den Sport in der Schule zu erlassen. Wie diese Bestimmungen umzusetzen sind, ist Sache der Kantone. Die Wahrnehmung der Verantwortung f\u00fcr die Ausgestaltung des Grundschulunterrichts f\u00e4llt in ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereich.</p><p>Was die musikalische Bildung anbetrifft, so wird dem Souver\u00e4n demn\u00e4chst ein entsprechender Bundesverfassungsartikel zur Abstimmung unterbreitet.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Grunds\u00e4tzlich zieht der Erlass von Bundesgesetzen mit verpflichtenden Bestimmungen, deren Vollzug den Kantonen obliegt, keine finanziellen Verpflichtungen f\u00fcr den Bund nach sich. Entsprechende Massnahmen sind durch die Kantone mit ihren eigenen Mitteln zu vollziehen. Ist eine gesetzliche Grundlage vorhanden, kann der Bund diesbez\u00fcglich Finanzhilfen leisten. Bei dem durch die R\u00e4te 2011 verabschiedeten Sportf\u00f6rderungsgesetz wurde indes auf diese M\u00f6glichkeit verzichtet.</p><p>2. Finanzielle Konsequenzen f\u00fcr den Bund hat eine subsidi\u00e4re Bundeskompetenz im Moment ihrer Aufnahme in die Bundesverfassung keine. Eine sich daraus ableitende T\u00e4tigkeit des Bundes ergibt sich zu diesem Zeitpunkt nicht. Wenn die subsidi\u00e4re Bundeskompetenz in einer sp\u00e4teren Phase dazu f\u00fchrt, dass der Bund gesetzliche Bestimmungen erl\u00e4sst, dann hat dies ebenfalls gem\u00e4ss den in Ziffer 1 umschriebenen Ausf\u00fchrungen zu geschehen.</p><p>3. Formulierungen wie \"Der Bund erl\u00e4sst in Zusammenarbeit mit den Kantonen Vorgaben\" oder \"Der Bund legt unter Mitwirkung der Kantone fest\" haben als solche keine finanziellen Konsequenzen f\u00fcr den Bund.</p><p>4. Generell ist zun\u00e4chst festzuhalten, dass Verfassungsbestimmungen, die subsidi\u00e4re Bundeskompetenzen vorsehen, eine \u00e4hnliche Stossrichtung zu eigen ist wie der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA): Anstelle einer direkten \u00dcbertragung der Kompetenz zur Rechtsvereinheitlichung an den Bund erhalten die Kantone die Gelegenheit, selbst entsprechende Massnahmen vorzukehren. Die NFA stellt dabei eine abgeschlossene Reform dar, auf die nachtr\u00e4glich vorgenommene neue Aufgabenverteilungen zwischen Bund und Kantonen keine Auswirkungen haben.</p><p>Was das neue Sportf\u00f6rderungsgesetz im Speziellen anbetrifft, so ergeben sich aus seinen Bestimmungen bez\u00fcglich des Schulsportobligatoriums keine neuen Aufgaben f\u00fcr die Kantone: Die Verpflichtung zur Erteilung von durchschnittlich w\u00f6chentlich drei Lektionen Sportunterricht beschr\u00e4nkt sich nunmehr auf die obligatorische Schule. Der Umfang des obligatorischen Sports auf der Sekundarstufe II wird durch den Bundesrat im Rahmen einer Verordnung festgelegt.</p><p>5. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0141 des Parlamentsgesetzes ist in Botschaften des Bundesrates an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te auf die personellen und die finanziellen Auswirkungen des Erlasses und seines Vollzugs auf Bund, Kantone und Gemeinden hinzuweisen. Generell sorgt der Bundesrat daf\u00fcr, den vorberatenden Kommissionen konsequent die Folgen darzulegen, die Abweichungen von den durch ihn beantragten Massnahmen ergeben k\u00f6nnen: Was die Kantone anbetrifft, so sind das Subsidiarit\u00e4tsprinzip und die St\u00e4rkung der kantonalen Finanzautonomie f\u00fcr den F\u00f6deralismus unseres Landes von essenzieller Bedeutung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337731200000)\/","SubmittedBy":"Bieri Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1338508800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494586907)\/","SubmissionDate":"\/Date(1330992000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Bildung"}}