{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123084,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123084,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3084","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Glaubw\u00fcrdigkeit der Bundesanwaltschaft wiederherstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 1. M\u00e4rz 2012 informierte die Presse \u00fcber eine Medienmitteilung des Bundesstrafgerichtes. Dieses hatte entschieden, ein unter dem Namen \"Quatur\" laufendes Strafverfahren an die Bundesanwaltschaft zur\u00fcckzuweisen. Dieses Verfahren, das sich gegen 13 Personen richtet, betrifft die mutmassliche Pr\u00e4senz der kalabresischen 'Ndrangheta in der Schweiz. Nach zehnj\u00e4hrigen Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen, an denen nicht weniger als f\u00fcnf Bundesanw\u00e4lte und Untersuchungsrichter beteiligt waren, kommt das Bundesstrafgericht nun zum Schluss, die Verteidigungsrechte seien von der Bundesanwaltschaft massiv und in systematischer Art und Weise missachtet worden, obwohl die Verteidigung dagegen interveniert hatte. Laut Gericht sind die Vers\u00e4umnisse so schwerwiegend, dass sie das ganze Verfahren infrage stellen. Es wird n\u00e4mlich Artikel\u00a06 EMRK verletzt, der f\u00fcr Strafverfahren das Recht auf ein faires Verfahren vorschreibt.</p><p>Leider handelt es sich dabei nicht um einen Einzelfall. Die Bundesanwaltschaft ist bereits in zahlreichen anderen F\u00e4llen aufgelaufen (man denke an den Prozess rund um die Hells Angels oder den Fall Holenweger). Dadurch wird die Glaubw\u00fcrdigkeit dieser Beh\u00f6rde immer st\u00e4rker untergraben, zu deren Aufgaben nach Artikel\u00a024 der Strafprozessordnung die Bek\u00e4mpfung des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalit\u00e4t geh\u00f6rt.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich der Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft die folgenden Fragen:</p><p>1. Was gedenkt sie - unter Wahrung der Gewaltentrennung - zu unternehmen, damit die Glaubw\u00fcrdigkeit der Bundesanwaltschaft wiederhergestellt wird?</p><p>2. Welche Kosten hat die Quatur-Untersuchung, bei der zentrale Rechtsgrunds\u00e4tze missachtet wurden, bislang verursacht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Aufgrund einer Meldung der italienischen Antimafiabeh\u00f6rde er\u00f6ffnete die Bundesanwaltschaft am 14. Dezember 2002 ein gerichtspolizeiliches Verfahren (Operationsname Quatur). Am 14. Dezember 2005 wurde das Verfahren dem Eidgen\u00f6ssischen Untersuchungsrichteramt \u00fcbergeben, welches dieses am 8. Juni 2010 der Bundesanwaltschaft mit dem Schlussbericht zur\u00fcckgab. Die lange Dauer der Voruntersuchung war insbesondere bedingt durch einen mehrfachen Handwechsel des Verfahrens und die jeweils damit verbundene Einarbeitungszeit des zust\u00e4ndigen Untersuchungsrichters bzw. der zust\u00e4ndigen Untersuchungsrichterin. Am 20. Oktober 2011 reichte die Bundesanwaltschaft die Anklageschrift beim Bundesstrafgericht ein.</p><p>Der vormals in der Sache zust\u00e4ndige eidgen\u00f6ssische Untersuchungsrichter hatte die damaligen Antr\u00e4ge der Verteidigung auf Durchf\u00fchrung von Einvernahmen im kontradiktorischen Verfahren gem\u00e4ss Artikel\u00a0118 des Bundesgesetzes \u00fcber die Bundesstrafrechtspflege vom 15. Juni 1934 abgelehnt. Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes am 13. April 2010 mit der Begr\u00fcndung ab, dass das in der Hauptsache zust\u00e4ndige Gericht abzuw\u00e4gen habe, welche dieser Massnahmen - allenfalls im Rahmen der Hauptverhandlung - durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssten.</p><p>Mit Verf\u00fcgung vom 28. Februar 2012 im Verfahren SK.2011.23 wies die Strafkammer des Bundesstrafgerichtes die Anklageschrift an die Bundesanwaltschaft zur\u00fcck mit der Begr\u00fcndung, dass angesichts der Art und des Umfangs der noch durchzuf\u00fchrenden Massnahmen diese durch die Bundesanwaltschaft als Untersuchungsbeh\u00f6rde vorzunehmen und nicht erst anl\u00e4sslich der Hauptverhandlung durchzuf\u00fchren seien.</p><p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft hat diesen Entscheid des Bundesstrafgerichtes gepr\u00fcft: Die Feststellungen des Bundesstrafgerichtes, die Verteidigungsrechte seien von der Bundesanwaltschaft massiv und in systematischer Weise missachtet worden, betreffen denjenigen Verfahrensabschnitt, der vom Eidgen\u00f6ssischen Untersuchungsrichteramt - welches Ende des Jahres 2010 aufgel\u00f6st bzw. in die Bundesanwaltschaft integriert wurde - und nicht von der Bundesanwaltschaft gef\u00fchrt wurde. In diesem Entscheid des Bundesstrafgerichtes kommt im \u00dcbrigen prim\u00e4r die noch ungel\u00f6ste Problematik der Anwendung des Unmittelbarkeitsprinzips in der Hauptverhandlung zum Ausdruck.</p><p>Aufgrund einer sorgf\u00e4ltigen Situationsanalyse wird die Bundesanwaltschaft die erforderlichen Untersuchungshandlungen veranlassen, um die in der Verf\u00fcgung der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes vom 28. Februar 2012 ger\u00fcgten Verfahrensm\u00e4ngel zu beseitigen. Zu diesem Zweck sollen verschiedene Einvernahmen - auch auf dem Weg der Rechtshilfe - wiederholt werden, und zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt soll erneut eine Anklageschrift eingereicht werden.</p><p>Die Bundesanwaltschaft ist bestrebt, die notwendigen Anpassungen sowohl im Bereich der Verfahrens- und Prozessabl\u00e4ufe wie auch auf organisatorischer Ebene rasch und effizient umzusetzen. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft wird \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Bundesanwaltschaft die sie betreffenden Entscheide des Bundesstrafgerichtes, der Zwangsmassnahmengerichte und des Bundesgerichtes analysiert und die erforderlichen Konsequenzen daraus zieht. Nach den Feststellungen der Aufsichtsbeh\u00f6rde anl\u00e4sslich der im Jahr 2011 bei der Bundesanwaltschaft durchgef\u00fchrten Inspektionen unternimmt die Bundesanwaltschaft betr\u00e4chtliche Anstrengungen, um ihre Mitarbeitenden in der Anwendung des massgeblichen Verfahrensrechts zu schulen. Auch die erforderlichen Hilfsmittel (Handb\u00fccher, Kommentare usw.) sind vorhanden.</p><p>Wie der Bundesanwalt anl\u00e4sslich der Pressekonferenz vom 30. M\u00e4rz 2012 bekanntgegeben hat, soll das in den Strukturen und Abl\u00e4ufen der Bundesanwaltschaft vorhandene Optimierungspotenzial kontinuierlich ausgesch\u00f6pft werden. Im Bereich Verfahrenscontrolling wird der Bundesanwalt seinem Stellvertreter und seiner Stellvertreterin k\u00fcnftig zentrale Aufgaben im Verfahrenscontrolling und in der F\u00fchrung von Spezialf\u00e4llen \u00fcbertragen. Auch hier wird die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft im Rahmen k\u00fcnftiger Inspektionen \u00fcberpr\u00fcfen, ob dieses Verfahrenscontrolling greift.</p><p>2. Die Kosten des Verfahrens Quatur belaufen sich bisher auf einen Betrag von gut 1,4 Millionen Franken, wobei der \u00fcberwiegende Teil dieser Kosten auf Telefon\u00fcberwachungen, Haft und amtliche Verteidigung entf\u00e4llt.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"Rusconi Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339718400000)\/","ResponsibleDepartment":12,"ResponsibleDepartmentName":"Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"AB-BA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1779241583193)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331078400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}