{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123086,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123086,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3086","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Schweiz und die IAO. Welche Zukunftsperspektiven?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Angesichts der voranschreitenden Globalisierung des Arbeitsmarktes und der Probleme, die sich daraus f\u00fcr die Arbeitswelt ergeben, m\u00f6chte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Die Frist f\u00fcr die Vernehmlassung zur Teilrevision des Obligationenrechtes (Sanktionen bei missbr\u00e4uchlicher oder ungerechtfertigter K\u00fcndigung) lief am 14. Januar 2011 ab. Seit 2009 sind weiterhin gewerkschaftsfeindliche</p><p>K\u00fcndigungen und missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigungen gegen Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter ausgesprochen worden. Dies sind keineswegs Einzelf\u00e4lle, denn solche K\u00fcndigungen haben sich in verschiedenen Branchen und Regionen ereignet. Findet der Bundesrat nicht auch, dass er dem Parlament die entsprechende Botschaft vor diesem Hintergrund so schnell wie m\u00f6glich unterbreiten sollte?</p><p>2. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat ihren Sitz in der Schweiz. Ihre Rolle ist seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 wichtiger geworden: Im Jahr 2009 wurde der globale Besch\u00e4ftigungspakt angenommen, und das Fachwissen, das n\u00f6tig ist, um die Finanz-, Wirtschafts- und Besch\u00e4ftigungspolitik st\u00e4rker aufeinander abzustimmen, wird bei ihr eingeholt. Sollte unser Land nicht in Anbetracht dieser Entwicklung der IAO eine klare Strategie ausarbeiten und die Ratifikation von v\u00f6lkerrechtlichen \u00dcbereinkommen zur Besch\u00e4ftigung wieder auf die politische Agenda setzen?</p><p>3. Eine Strategie der Schweiz in Bezug auf die IAO ist nur dann glaubw\u00fcrdig, wenn die Menschenrechte, wozu auch die gewerkschaftlichen Rechte geh\u00f6ren, in unserem Land respektiert werden. W\u00fcrde die Ratifikation des \u00dcbereinkommens Nr. 135 der IAO \u00fcber Arbeitnehmervertreter, das 84 Staaten ratifiziert haben, nicht zur Glaubw\u00fcrdigkeit der Schweiz beitragen? Damit h\u00e4tte die Schweiz auch mehr politisches Gewicht und gr\u00f6ssere Legitimit\u00e4t, die Politik der IAO in die gew\u00fcnschte Richtung zu lenken.</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat angesichts der Vernehmlassung zur Teilrevision des Obligationenrechtes (Sanktionen bei missbr\u00e4uchlicher oder ungerechtfertigter K\u00fcndigung) eine Revision, mit der die Hindernisse f\u00fcr eine Ratifikation des \u00dcbereinkommens Nr. 135 aus dem Weg ger\u00e4umt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich des Problems der K\u00fcndigungen aus antigewerkschaftlichen Gr\u00fcnden und gegen Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter bewusst. Er hat deshalb beschlossen, eine Teilrevision des Obligationenrechtes (Sanktionen bei missbr\u00e4uchlicher und ungerechtfertigter K\u00fcndigung) in die Vernehmlassung zu schicken, um den K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter und insbesondere f\u00fcr Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter zu verbessern. Im Rahmen dieser Vernehmlassung zur Teilrevision sind sehr unterschiedliche Stellungnahmen eingegangen. W\u00e4hrend ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmer keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, geht einem anderen Teil der Entwurf zu wenig weit. Angesichts dieser Ergebnisse muss der Bundesrat einen Grundsatzentscheid \u00fcber das weitere Vorgehen bez\u00fcglich dieser Vorlage f\u00e4llen. Diesen Entscheid wird er in K\u00fcrze treffen. \u00dcber das weitere Vorgehen bez\u00fcglich der Vorlage zum Schutz bei Meldung von Missst\u00e4nden am Arbeitsplatz wird er ebenfalls entscheiden. Sollte der Bundesrat die Fortsetzung der Arbeit an diesen beiden Entw\u00fcrfen beschliessen, wird er dem Parlament so rasch wie m\u00f6glich eine entsprechende Botschaft vorlegen.</p><p>2. Die tripartite eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Angelegenheiten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hat am 6. Oktober 2010 den Grundz\u00fcgen einer Strategie der Schweiz in der IAO zugestimmt. An ihrer Sitzung vom 19. April 2012 wird die tripartite Kommission einen endg\u00fcltigen Entscheid bez\u00fcglich der Strategie f\u00e4llen, danach wird diese auf der Website des Seco publiziert. Die Strategie orientiert sich an der Erkl\u00e4rung \u00fcber soziale Gerechtigkeit, die von der Internationalen Arbeitskonferenz im Jahr 2008 einstimmig angenommen wurde, und beruht auf folgendem Ansatz. Um eine nachhaltige Liberalisierung des Handels zu gew\u00e4hrleisten, hat die Schweiz ein Interesse daran, eine starke und glaubw\u00fcrdige IAO zu f\u00f6rdern und sich daf\u00fcr einzusetzen, dass die Globalisierung durch die Realisierung menschenw\u00fcrdiger Arbeit sowie durch Achtung der Arbeitnehmerrechte sozialvertr\u00e4glich gestaltet wird. Das Engagement der Schweiz in der IAO und zur F\u00f6rderung einer sozial nachhaltigen Entwicklung konzentriert sich auf drei Achsen: Engagement zur St\u00e4rkung der IAO, weltweite F\u00f6rderung von menschenw\u00fcrdiger Arbeit, \u00dcberpr\u00fcfung unserer Ratifikationspraxis in Bezug auf internationale Arbeitsnormen.</p><p>3./4. Das \u00dcbereinkommen Nr. 135 verweist f\u00fcr die Definition der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter auf die jeweilige Gesetzgebung der einzelnen L\u00e4nder. Gem\u00e4ss dem im \u00dcbereinkommen Nr. 135 festgelegten allgemeinen Grundsatz sind die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Betrieb gegen jede Benachteiligung, einschliesslich K\u00fcndigung, die aufgrund ihrer Stellung oder Bet\u00e4tigung als Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter oder aufgrund ihrer Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Gewerkschaft oder ihrer gewerkschaftlichen Bet\u00e4tigung erfolgt, wirksam zu sch\u00fctzen. Unser positives Recht garantiert den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie ihrer Vertretung in spezifischen Bereichen weitgehende Rechte hinsichtlich Mitwirkung, Information und Mitsprache (Mitwirkungsgesetz vom 17. Dezember 1993, SR 822.14; Arbeitsgesetz vom 13. M\u00e4rz 1964, SR 822.11; Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung vom 20. M\u00e4rz 1981, SR 832.20; Verordnung \u00fcber die Unfallverh\u00fctung vom 19. Dezember 1983, SR 832.30). In seinem Bericht vom 23. August 1972 (BBl 1972 II 375) hat der Bundesrat erkl\u00e4rt, dass er auf die Ratifikation des \u00dcbereinkommens Nr. 135 der IAO \u00fcber die Arbeitnehmervertreter verzichtet und es somit den Sozialpartnern \u00fcberl\u00e4sst, die sie betreffenden Probleme zu l\u00f6sen sowie zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie sich bei den Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen an den Grunds\u00e4tzen des \u00dcbereinkommens orientieren k\u00f6nnten. Die Ratifikation des \u00dcbereinkommens Nr. 135 ist ebenfalls Gegenstand der eingereichten parlamentarischen Initiative Levrat 07.474, \"Besserer Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter\". In seiner Stellungnahme vom 12. Dezember 2007 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass er die Ratifikation dieses \u00dcbereinkommens w\u00e4hrend der H\u00e4ngigkeit der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund beim Komitee f\u00fcr gewerkschaftliche Rechte der IAO eingereichten Beschwerde f\u00fcr verfr\u00fcht h\u00e4lt. Der Bundesrat anerkennt zwar, dass der Schutz von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern ein wesentlicher Aspekt der Koalitionsfreiheit und des Arbeitsfriedens gem\u00e4ss Artikel\u00a028 der Bundesverfassung (SR 101) ist, h\u00e4lt jedoch an der in seiner Stellungnahme zur Motion Levrat 06.3569 vom 15. Dezember 2006 begr\u00fcndeten Haltung fest: Eine Ratifizierung des \u00dcbereinkommens Nr. 135 k\u00f6nnte die Flexibilit\u00e4t unseres Arbeitsmarktes und die Autonomie der Sozialpartner infrage stellen. Der Bundesrat hat bereits im Rahmen der Teilrevision des Obligationenrechtes (Sanktionen bei missbr\u00e4uchlicher oder ungerechtfertigter K\u00fcndigung) seine Vorschl\u00e4ge zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter vorgelegt (siehe Ziff. 1).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"Aubert Josiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339718400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779232138950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331078400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}