{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123088,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123088,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3088","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Bei Konkurs des ehemaligen Arbeitgebers vorzeitige Pensionierungen gew\u00e4hrleisten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, L\u00f6sungen zu pr\u00fcfen, damit die Betr\u00e4ge, welche f\u00fcr vorzeitige Pensionierungen zur Verf\u00fcgung stehen, an einer vom Arbeitgeber unabh\u00e4ngigen Institution platziert werden und bei einem Konkurs nicht in der Konkursmasse enden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Bei einem Konkurs kann es sein, dass die Betr\u00e4ge, die f\u00fcr vorzeitige Pensionierungen zur Verf\u00fcgung stehen (z. B. aus den R\u00fcckstellungen), in die Konkursmasse aufgenommen werden. Reicht die Konkursmasse nicht aus oder werden die Betr\u00e4ge im Kollokationsplan nicht in die erste oder zweite Klasse eingeteilt, so bleibt die Zahlung der Betr\u00e4ge f\u00fcr vorzeitige Pensionierungen von heute auf morgen aus. F\u00fcr die betroffenen Pensionierten, insbesondere f\u00fcr diejenigen, die das AHV-Alter noch nicht erreicht haben, bedeutet dies, dass sie \u00fcber keinerlei Einkommen mehr verf\u00fcgen. Konnten diese Personen fr\u00fcher auf ein regelm\u00e4ssiges Einkommen z\u00e4hlen, so ist ihre Einkommensquelle mit dem Konkurs ihres fr\u00fcheren Arbeitgebers auf einen Schlag versiegt. Der Konkurs der Swissair hat zu mehreren solchen F\u00e4llen gef\u00fchrt.</p><p>Diese Situation wurde k\u00fcrzlich durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtes gar noch verschlimmert. In BGE 134 III 102 entschied das Gericht, dass Personen, die aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung von der Arbeitspflicht befreit sind, nicht zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gez\u00e4hlt werden, deren Vertr\u00e4ge vom Erwerber gem\u00e4ss Artikel\u00a0333 des Obligationenrechtes (OR) \u00fcbernommen werden m\u00fcssen. Folgt man der allgemeinen Lehrmeinung, dass Artikel\u00a0333 OR im Falle eines Konkurses anwendbar ist, so wird durch diese Rechtsprechung die Lage derjenigen noch verschlimmert, die vorzeitig in Pension gingen und deren ehemaliger Arbeitgeber sp\u00e4ter in Konkurs gegangen ist. Dies gilt, selbst wenn der Betrieb wieder aufgenommen wurde.</p><p>Das Schicksal dieser vorzeitig Pensionierten ist noch beunruhigender, wenn man bedenkt, dass sich viele von ihnen wegen Restrukturierungen, die mit Massenentlassungen einhergingen, unfreiwillig vorzeitig pensionieren lassen mussten. Wegen der vorzeitigen Pensionierung m\u00fcssen sie nun massive K\u00fcrzungen des Einkommens hinnehmen, insbesondere, wenn sie noch weit vom AHV-Alter entfernt sind.</p><p>Damit pers\u00f6nliche Notlagen von vorzeitig Pensionierten verhindert werden k\u00f6nnen, fordere ich den Bundesrat auf, zu pr\u00fcfen, wie Betr\u00e4ge, die f\u00fcr die Finanzierung von vorzeitigen Pensionierungen zur Verf\u00fcgung stehen, gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnen, unabh\u00e4ngig davon, ob die vorzeitige Pensionierung auf ordentliche Weise oder im Rahmen eines Sozialplans erfolgt, sodass die Betr\u00e4ge bei einem Konkurs des Unternehmens nicht in die Konkursmasse aufgenommen werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bereits heute ist es m\u00f6glich, dass ein Arbeitgeber die Mittel, die f\u00fcr die Finanzierung einer vorzeitigen Altersleistung notwendig sind, in eine juristisch von ihm getrennte Einrichtung \u00fcbertr\u00e4gt. Wenn das Reglement der Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers diese M\u00f6glichkeit vorsieht (Vorbezug der Altersleistung und Auskauf der K\u00fcrzung aufgrund des Vorbezugs), k\u00f6nnen sich die Sozialpartner im Sozialplan darauf einigen, dass die notwendigen Mittel vor Beginn der vorzeitigen Altersleistung an die Vorsorgeeinrichtung \u00fcberwiesen werden. Mit diesem Vorgehen sind die daf\u00fcr bereitgestellten Mittel bei allf\u00e4lligen sp\u00e4teren finanziellen Schwierigkeiten des Arbeitgebers gesch\u00fctzt. Auch patronale Stiftungen (vgl. Art. 89bis ZGB) spielen dabei oft eine wichtige Rolle.</p><p>Um eine solche L\u00f6sung allgemeinverbindlich zu machen, w\u00e4ren umfangreiche Gesetzes\u00e4nderungen notwendig. Einerseits m\u00fcssten die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet werden, diese M\u00f6glichkeit in ihren Reglementen vorzusehen, was ein starker Eingriff in deren Gestaltungsfreiheit bez\u00fcglich der Reglemente und in die parit\u00e4tische F\u00fchrung der Vorsorgeeinrichtungen w\u00e4re. Ausserdem w\u00fcrden dabei die gesetzlichen Bestimmungen zur beruflichen Vorsorge weiter verdichtet und kompliziert, und bei den Vorsorgeeinrichtungen w\u00fcrden die Verwaltungskosten steigen. Auch die Arbeitgeber m\u00fcssten zu diesem Vorgehen gesetzlich verpflichtet werden. Die finanziellen Mittel der Arbeitgeber sind zudem gerade in Situationen, in denen Sozialpl\u00e4ne notwendig sind, oft begrenzt, und bei einer Vorausfinanzierung fallen die Kosten auf einmal an. Deshalb kann eine solche L\u00f6sung dazu f\u00fchren, dass Arbeitgeber weniger zu solchen Leistungen bereit w\u00e4ren oder dass sie f\u00fcr andere Arbeitnehmende umso weniger Mittel f\u00fcr Leistungen im Sozialplan zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnen (z. B. f\u00fcr Abgangsentsch\u00e4digungen). Die vorgeschlagene L\u00f6sung h\u00e4tte somit auch kontraproduktive Wirkungen.</p><p>Das dargestellte Problem ist durch eine Revision des SchKG im Jahr 2010 ohnehin erheblich entsch\u00e4rft worden: Das geltende Recht sieht nun vor, dass Forderungen von ehemaligen Arbeitnehmern aus Sozialpl\u00e4nen, die nicht fr\u00fcher als sechs Monate vor der Konkurser\u00f6ffnung entstanden oder f\u00e4llig geworden sind, in der ersten Konkursklasse privilegiert sind (Art. 219 Abs. 4 Erste Klasse Bst. ater SchKG). Anders als nach fr\u00fcherem Recht, gem\u00e4ss welchem das Privileg nur Forderungen umfasste, die in den letzten sechs Monaten vor der Konkurser\u00f6ffnung entstanden oder f\u00e4llig geworden sind, unterstehen damit auch die nach dem Eintritt der Insolvenz entstandenen Forderungen aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis dem Privileg. W\u00e4hrend bei Lohnforderungen die neu eingef\u00fchrte Obergrenze von zurzeit 126 000 Franken besteht, sind Forderungen aus Sozialpl\u00e4nen unbeschr\u00e4nkt privilegiert. Auf diese Weise werden die Anspr\u00fcche der betroffenen Personen in den dargestellten F\u00e4llen ausreichend gesch\u00fctzt, jedenfalls solange in der Konkursmasse ausreichend Mittel zur Deckung der Erstklassforderungen vorhanden sind.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"Schwaab Jean Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1394496000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531200560)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331078400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}