{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123108,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123108,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3108","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Frauenspezifische Asylgr\u00fcnde kennen und anerkennen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Frauenspezifische Asylgr\u00fcnde (Genitalverst\u00fcmmelung, Zwangsheirat, Ehrenmord usw.) sind in der Schweiz zu wenig anerkannt. Das geht aus der Analyse von 32 j\u00fcngst durchgef\u00fchrten Verfahren zu von Frauen eingereichten Asylgesuchen hervor.</p><p>Diese Studie macht Vorschl\u00e4ge, wie f\u00fcr Frauen ein gerechtes Asylverfahren gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnte. Ist der Bundesrat bereit, diese Vorschl\u00e4ge umzusetzen? Ist er insbesondere bereit:</p><p>1. daf\u00fcr zu sorgen, dass die zust\u00e4ndigen Personen besser ausgebildet und sensibilisiert werden in Bezug auf die Besonderheiten der Herkunftsl\u00e4nder der Asylbewerberinnen, namentlich in Bezug auf die Stellung der Frau?</p><p>2. der betreffenden Person die Informationen \u00fcber das Herkunftsland bekanntzugeben, auf denen der Entscheid beruht, damit sie deren Stichhaltigkeit \u00fcberpr\u00fcfen und allenfalls anfechten kann?</p><p>3. den Asylbewerberinnen w\u00e4hrend des ganzen Verfahrens rechtliche Hilfe durch eine daf\u00fcr qualifizierte Person zu gew\u00e4hren?</p>","ReasonText":"<p>Die erw\u00e4hnte Studie zeigt es: Die meisten Asylgesuche werden wegen mangelnder Glaubw\u00fcrdigkeit abgelehnt. Von den 30 Prozent Asylgesuchen, die in erster Instanz aus diesem Grund abgelehnt wurden, wurden die meisten in zweiter Instanz gutgeheissen. Das beweist, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bundesamt f\u00fcr Migration nicht gen\u00fcgend Kenntnisse aufweisen \u00fcber die Lage der Frauen in deren Herkunftsl\u00e4ndern und zu oft davon ausgehen, dass der Staat die betreffenden Frauen ausreichend sch\u00fctzt.</p><p>Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 des Asylgesetzes legt fest: \"Den frauenspezifischen Fluchtgr\u00fcnden ist Rechnung zu tragen.\" Seit Juni 2006 ist die Frage zentral, ob eine Asylbewerberin in ihrem Herkunftsland angemessenen Schutz finden kann, und zwar auch Schutz vor \u00dcbergriffen nichtstaatlicher Dritter.</p><p>Seit 2008 befolgt das Personal des Bundesamtes f\u00fcr Migration Richtlinien, die in diese Richtung weisen. Die Beurteilung beschr\u00e4nkt sich aber sehr oft auf ein summarisches Bild der politischen Lage und der Menschenrechtssituation im Herkunftsland; es wird nicht in Erfahrung gebracht, ob die geltenden Gesetze auch wirklich angewendet werden oder ob sich die Frauen an die Polizei wenden k\u00f6nnen.</p><p>Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFM die Richtlinien richtig anwenden k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie die Instrumente haben, die es ihnen erlauben, jede Situation unter dem Blickwinkel des Geschlechts objektiv und vorurteilslos im direkten Kontakt mit der Betroffenen und in voller Kenntnis der wirklichen Lage in deren Herkunftsland zu beurteilen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Interpellantin bezieht sich auf eine im Dezember 2011 von Terre des femmes ver\u00f6ffentlichte Studie, die nach der Analyse von 32 zwischen 2004 und 2010 eingereichten Asylgesuchen zum Schluss kommt, dass zu wenig asylsuchende Frauen aus frauenspezifischen Fluchtgr\u00fcnden als Fl\u00fcchtlinge anerkannt werden. Die in dieser Studie formulierte Feststellung muss aber, insbesondere in Bezug auf die Anerkennungsrate durch die zweite Instanz, insofern nuanciert werden, als die Statistiken des Bundesamtes f\u00fcr Migration zeigen, dass die frauenspezifischen Fluchtgr\u00fcnde im Rahmen der Asylverfahren tats\u00e4chlich identifiziert werden. Im Jahr 2010 betr\u00e4gt die Anerkennungsrate bei Frauen denn auch 26,7 Prozent gegen\u00fcber 14,5 Prozent bei M\u00e4nnern. Von den insgesamt 20 690 Verf\u00fcgungen im Jahr 2010 wurden 1178 (6 Prozent) mit einer geschlechtsspezifischen Verfolgung begr\u00fcndet. 668 dieser F\u00e4lle betrafen Frauen, von denen 109 die Fl\u00fcchtlingseigenschaft origin\u00e4r zuerkannt erhielten. Im gleichen Zeitabschnitt wurden 1369 Frauen vorl\u00e4ufig aufgenommen.</p><p>1. Personen, die \u00fcber geschlechtsspezifisch begr\u00fcndete Asylgesuche zu entscheiden haben, m\u00fcssen \u00fcber vielf\u00e4ltige Kenntnisse verf\u00fcgen. Ausbildungen und Sensibilisierungen zu Geschlechterfragen sind von entscheidender Bedeutung und werden deshalb im betroffenen Bundesamt regelm\u00e4ssig angeboten. Diese Ausbildungen betreffen einerseits allgemeine Themen wie insbesondere die Anh\u00f6rungstechnik sowie den Erwerb von medizinischen oder auch psychologischen Kenntnissen. Andererseits werden je nach Bedarf und entsprechend den Besonderheiten der Heimatl\u00e4nder der Asylbewerberinnen spezifische Sensibilisierungsveranstaltungen angeboten, beispielsweise zum Thema Zwangsheirat, h\u00e4usliche Gewalt oder weibliche Genitalverst\u00fcmmelung. F\u00fcr diese Weiterbildungen werden Referentinnen und Referenten eingeladen, die f\u00fcr ihre Fachkompetenz auf dem entsprechenden Gebiet bekannt sind. Dies gibt den Mitarbeitenden, die mit der Pr\u00fcfung von F\u00e4llen mit geschlechtsspezifischer Verfolgung betraut sind, Gelegenheit, ihre Kenntnisse zu erweitern.</p><p>2. Bei einer Ablehnung eines Asylgesuches beinhalten die Erw\u00e4gungen des Entscheides die Informationen, auf die sich die Untersuchung st\u00fctzt. Die betroffenen Asylsuchenden verf\u00fcgen somit \u00fcber die notwendigen Elemente, um die Stichhaltigkeit des Entscheides anzufechten. Eine individuelle \u00dcberpr\u00fcfung der objektiven und subjektiven Aspekte ist in diesem Zusammenhang unumg\u00e4nglich, um zu ermitteln, ob im betreffenden Land tats\u00e4chlich der Schutz gew\u00e4hrt ist.</p><p>3. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Asylverfahren durch die Offizialmaxime geregelt wird. Falls das Asylgesuch komplexe Sach- oder Rechtsfragen aufwirft, gelten die Bestimmungen \u00fcber die allgemeinen Verfahrensgarantien, die es der betroffenen Person erm\u00f6glichen, nach einem unentgeltlichen Rechtsbeistand zu ersuchen, soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist (Art. 29 Abs. 3 der Bundesverfassung und Art. 65 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes). Folglich haben die asylsuchenden Frauen im Laufe des Asylverfahrens bereits heute die M\u00f6glichkeit, einen Rechtsbeistand zu erhalten, wenn komplexe Sach- oder Rechtsfragen vorliegen, die sie nicht selber bew\u00e4ltigen k\u00f6nnen. Ferner hat der Bundesrat mit Zusatzbotschaft vom 23. September 2011 zur \u00c4nderung des Asylgesetzes den erleichterten Zugang zur unentgeltlichen Rechtvertretung vorgeschlagen. Neu w\u00fcrde das Erfordernis der Notwendigkeit einer amtlichen Verbeist\u00e4ndung grunds\u00e4tzlich vermutet (BBl 2011 7338f., 7344f.). Dieser Vorschlag befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"Bernasconi Maria","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395360000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546258517)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331164800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}