{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123127,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123127,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3127","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00d6ffentliche Ausschreibungen. Unternehmen, die in der Schweiz wohnhafte Arbeitskr\u00e4fte besch\u00e4ftigen, sind zu bevorzugen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien zur Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge, wie sie im Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B) und den Ausf\u00fchrungsverordnungen festgelegt sind, mit einem neuen Kriterium zu erg\u00e4nzen: Die Anbieter sollen neu auch angeben, ob sie in der Schweiz wohnhafte Arbeitskr\u00e4fte besch\u00e4ftigen. Ein Unternehmen, das solche Arbeitskr\u00e4fte besch\u00e4ftigt, muss einem Unternehmen vorgezogen werden, das eine grosse Anzahl Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger besch\u00e4ftigt. Das neue Vergabekriterium muss, damit es wirksam ist, auch gewichtet werden, und zwar mit 30 Prozent. Es ist auch auf kantonale und kommunale Betriebe anzuwenden.</p>","ReasonText":"<p>Die Zahl der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger, die aufgrund des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens in den Grenzkantonen arbeiten, nimmt in unhaltbarer Weise zu. Im Tessin bel\u00e4uft sie sich zurzeit auf 54 000 Personen. Gegen\u00fcber 2006 ist das eine Zunahme von 40,1 Prozent. In Genf lag diese Zahl Ende 2011 bei 75 800. </p><p>Die Tessiner Kantonsregierung sah sich wegen des exponentiellen Anstiegs der Anzahl Inhaberinnen und Inhaber einer Bewilligung G veranlasst, die Anwendung der Ventilklausel zu verlangen. Damit sollte wenigstens ein Zeichen gesetzt werden, auch wenn sich diese Klausel nicht auf die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger anwenden l\u00e4sst. </p><p>Die \u00f6ffentliche Hand, allen voran der Bund, muss mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge die Unternehmen bevorzugen, die in der Schweiz wohnhafte Arbeitskr\u00e4fte besch\u00e4ftigen. Wer hingegen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger einstellt, obwohl er auch in der Schweiz wohnhafte Personen einstellen k\u00f6nnte, wird zweitrangig behandelt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Beschaffungsstellen des Bundes erteilen derjenigen Anbieterin den Zuschlag, die zur Auftragserf\u00fcllung geeignet ist, die Verfahrensgrunds\u00e4tze einh\u00e4lt und deren Angebot sich aufgrund der festgelegten Zuschlagskriterien als das wirtschaftlich g\u00fcnstigste erweist. Die Beschaffungsstellen des Bundes d\u00fcrfen einen Auftrag f\u00fcr Leistungen in der Schweiz nur einer Anbieterin erteilen, die die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen am Ort der Leistung gew\u00e4hrleistet (Art. 8 Abs. 1 Bst. b Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, B\u00f6B, SR 172.056.1).</p><p>Ein Zuschlagskriterium, das Unternehmen mit einheimischen Arbeitnehmenden gegen\u00fcber Unternehmen mit einer gr\u00f6sseren Zahl von Grenzg\u00e4ngern bevorzugt, verst\u00f6sst gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller in- und ausl\u00e4ndischen Anbieterinnen, das im WTO-\u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422), im Bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber bestimmte Aspekte des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens (SR 0.172.052.68) sowie in den einschl\u00e4gigen Freihandelsabkommen mit Drittstaaten und entsprechend auch im B\u00f6B verankert ist. Ferner m\u00fcssen sich Zuschlagskriterien auf die zu beschaffende Leistung beziehen. Sie d\u00fcrfen keine leistungsfremden Kriterien beinhalten, die z. B. struktur-, regional- oder fiskalpolitisch motiviert sind. Das mit der Motion geforderte Zuschlagskriterium ist daher abzulehnen.</p><p>Die Kantone und Gemeinden haben die internationalen Abkommen im Bereich des Beschaffungswesens in der interkantonalen Vereinbarung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen sowie in den kantonalen Ausf\u00fchrungserlassen umgesetzt. Aufgrund der geteilten Zust\u00e4ndigkeit kann den Kantonen und Gemeinden die Anwendung eines bestimmten Zuschlagskriteriums in ihren Beschaffungsverfahren nicht durch ein Bundesgesetz vorgeschrieben werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1336521600000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1379289600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690533913403)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331510400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}