{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123141,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123141,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3141","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufsicht \u00fcber die Geld- und W\u00e4hrungspolitik der Schweizerischen Nationalbank","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament rechtliche Grundlagen zur Verbesserung der Aufsicht \u00fcber die Geld- und W\u00e4hrungspolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB), welche die aktuelle faktische Selbstkontrolle \u00fcberwinden und erg\u00e4nzen. Dabei ist die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB zu gew\u00e4hrleisten.</p>","ReasonText":"<p>Heute ist die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der SNB im Bereich der Geld- und W\u00e4hrungspolitik von der Aufsichtst\u00e4tigkeit des Bankrats ausgenommen. Doch wie ist die Aufsicht beschaffen? Laut Gutachten von Professor Paul Richli ist es das erweiterte Direktorium der SNB, dem diese Aufgabe zukommt.</p><p>Im Gutachten heisst es dazu: \"Die Frage muss erlaubt sein, ob damit eine echte Aufsichtswirkung erreicht werde. Es ist kaum anzunehmen, dass der Beizug der Stellvertreterinnen und Stellvertreter die Aufsichtskompetenz st\u00e4rkt. Es k\u00f6nnte sein, dass diese Konstruktion nicht zu einer gr\u00f6sseren (Selbst-)Kontrolle der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung f\u00fchrt, als sie das Direktorium aufgrund seines gesetzlichen Auftrags ohnehin betreiben muss.\"</p><p>Leider macht Gutachter Richli keinen Vorschlag, und der Bundesrat ging in den Stellungnahmen zu den Motionen und dringlichen Interpellationen an der ausserordentlichen Session vom 14. M\u00e4rz 2012 nicht darauf ein.</p><p>Die Geld- und W\u00e4hrungspolitik untersteht im Grunde als einzige politische Dom\u00e4ne keiner unabh\u00e4ngigen Aufsicht. Dieses Fehlen einer unabh\u00e4ngigen Aufsicht stellt ein Problem dar. Es muss m\u00f6glich sein, und es ist m\u00f6glich, unter Wahrung der Unabh\u00e4ngigkeit der SNB, eine Aufsicht \u00fcber deren Geld- und W\u00e4hrungspolitik zu installieren. Wir verlangen, dass der Bundesrat dem Parlament entsprechende Vorschl\u00e4ge unterbreitet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a099 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung f\u00fchrt die Schweizerische Nationalbank (SNB) als unabh\u00e4ngige Zentralbank eine dem Gesamtinteresse dienende Geld- und W\u00e4hrungspolitik. Das Nationalbankgesetz (NBG) und das Organisationsreglement SNB (OR-SNB) sind konsequent auf diese \u00fcbergeordnete Zielsetzung ausgerichtet.</p><p>Ihren geld- und w\u00e4hrungspolitischen Kernauftrag erf\u00fcllt die SNB nach Artikel\u00a06 NBG weisungsfrei. Nach Artikel\u00a046 Absatz\u00a01 NBG ist das Direktorium das oberste gesch\u00e4ftsleitende und ausf\u00fchrende Organ. Dementsprechend entscheidet es autonom \u00fcber den Einsatz des gesamten Spektrums notenbankpolitischer Instrumente (vgl. Botschaft vom 26. Juni 2002, BBl 2002 6127). Andererseits ist das Direktorium verantwortlich f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Rechenschaftspflichten nach Artikel\u00a07 NBG gegen\u00fcber Bundesversammlung, Bundesrat und \u00d6ffentlichkeit.</p><p>Hingegen soll sich die Aufsicht des Bankrats im Sinne einer Verwesentlichung auf die F\u00fchrung des Unternehmens SNB im betriebswirtschaftlichen Sinn konzentrieren (Administrativaufsicht). Insbesondere liegt im Personalbereich die Oberleitungszust\u00e4ndigkeit verst\u00e4rkt beim Bankrat (vgl. Botschaft S. 6126 und 6249f.).</p><p>Nach Artikel\u00a022 Absatz\u00a01 OR-SNB ist das erweiterte Direktorium zum Erlass der strategischen Vorgaben f\u00fcr die Betriebsf\u00fchrung der SNB zust\u00e4ndig. Es genehmigt zuhanden des Bankrats das j\u00e4hrliche Budget (Art. 22 Abs. 2 Bst. b OR-SNB). Die Pr\u00e4sidentin oder der Pr\u00e4sident des Bankrats ist berechtigt, an den Sitzungen des erweiterten Direktoriums mit beratender Stimme teilzunehmen (Art. 23 Abs. 3 OR-SNB). Ausserdem wird ihr oder ihm das Protokoll der Sitzungen des erweiterten Direktoriums zugestellt (Art. 24 Abs. 3 OR-SNB).</p><p>Das erweiterte Direktorium \u00fcbernimmt somit zwischen dem Direktorium und dem Bankrat eine Scharnierfunktion und steht dem Bankrat bei der Beaufsichtigung der SNB als Schnittstelle zur Verf\u00fcgung. In diesem Zusammenhang erschliesst sich auch der Sinn von Artikel\u00a010 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0i OR-SNB. Nach dieser Bestimmung nimmt der Bankrat die Oberaufsicht \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung durch das erweiterte Direktorium wahr, insbesondere im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen (Compliance).</p><p>Die interne Organisation der SNB ist in ihren Grundz\u00fcgen auf die wirksame und unabh\u00e4ngige Erf\u00fcllung des Verfassungsauftrags ausgerichtet. Dies wird erreicht durch ein umsichtig austariertes Gef\u00fcge von Kompetenzen, Aufsichtsbefugnissen und Rechenschaftspflichten. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass das Direktorium im Bereich der Geld- und W\u00e4hrungspolitik \u00fcber einen grossen Handlungsspielraum verf\u00fcgen muss. Die geltende Regelung hat sich - gerade auch bei krisenhaften Entwicklungen - bew\u00e4hrt. Es gibt deshalb keinen begr\u00fcndeten Anlass f\u00fcr eine Neuordnung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1335312000000)\/","SubmittedBy":"Schelbert Louis","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1379289600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550797670)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331683200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}