{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123142,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123142,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3142","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Differenziertere Ausscheidung und Nutzung von Gew\u00e4sserr\u00e4umen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, der aufzeigt, welche Auswirkungen die Ausscheidung der Gew\u00e4sserr\u00e4ume gem\u00e4ss den Artikeln 36a ff. des Gew\u00e4sserschutzgesetzes (GSchG) bzw. den Artikeln 41a ff. der Gew\u00e4sserschutzverordnung (GSchV) f\u00fcr die Landwirtschaft und f\u00fcr einzoniertes Bauland bzw. deren Eigent\u00fcmer hat und wie mit einer differenzierten Festlegung (ohne fixe Metermasse) und einer differenzierten Nutzung der Gew\u00e4sserr\u00e4ume auch die Anliegen des Gew\u00e4sser- und Hochwasserschutzes ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Seit dem 1. Januar 2011 sind die Artikel\u00a036a ff. GSchG und seit dem 1. Juni 2011 die Artikel\u00a041a ff. GSchV in Kraft. In Artikel\u00a041a und Artikel\u00a041b GSchV werden die Gew\u00e4sserr\u00e4ume als Minimalmasse definiert. Die entsprechenden Auswirkungen sind erheblich, vorab in Kantonen mit vielen Fliessgew\u00e4ssern. In Beantwortung einer Interpellation hat z. B. der Regierungsrat des Kantons Obwalden festgestellt, dass allein im Kanton Obwalden 175 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4chen von Gew\u00e4sserr\u00e4umen erfasst sind. Das entspricht der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che von 15 Landwirtschaftsbetrieben im Kanton. Auch wenn eine extensive landwirtschaftliche Nutzung dieser Fl\u00e4chen gew\u00e4hrleistet ist, haben die fixen Minimalmasse, welche keine R\u00fccksicht auf die \u00f6rtlichen Gegebenheiten und die unterschiedlichen Nutzungsbed\u00fcrfnisse nehmen, erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Das insbesondere dann, wenn bestes Kulturland betroffen ist oder wenn z. B. kleine Parzellen zwischen Fliessgew\u00e4ssern liegen und deshalb eine intensive Nutzung nicht oder kaum mehr m\u00f6glich ist. Analoges gilt f\u00fcr Bauland, welches nicht mehr bebaut werden kann.</p><p>Die Motion 12.3047 verlangt die Anpassung der Gesetzgebung betreffend die Gew\u00e4sserr\u00e4ume. Damit die f\u00fcr die entsprechende Pr\u00fcfung und Erf\u00fcllung notwendigen Grundlagen vorliegen, sind die Auswirkungen der Artikel\u00a041a ff. GSchV auf die Landwirtschaft (Gr\u00f6sse, Art, Qualit\u00e4t der betroffenen Landwirtschaftsfl\u00e4chen; Auswirkungen auf das landwirtschaftliche Einkommen; Folgen f\u00fcr die Ern\u00e4hrungssouver\u00e4nit\u00e4t usw.) wie auch betreffend die erfassten Bauzonen (Auszonungen; Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche usw.) aufzuzeigen. Gleichzeitig und insbesondere sind M\u00f6glichkeiten aufzuzeigen, wie mit einer differenzierten Ausscheidung (ohne fixe Metermasse) und einer differenzierten Nutzung der Gew\u00e4sserr\u00e4ume auch die Anliegen des Gew\u00e4sser- und Hochwasserschutzes erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 11. Dezember 2009 hat das Parlament eine \u00c4nderung des Gew\u00e4sserschutzgesetzes gutgeheissen. Diese Gesetzes\u00e4nderung wurde aufgrund der parlamentarischen Initiative 07.492, \"Schutz und Nutzung der Gew\u00e4sser\", als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"Lebendiges Wasser\" erarbeitet. Die Volksinitiative wurde am 12. Januar 2010 zur\u00fcckgezogen, die Gesetzes\u00e4nderung trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen wurden mit der \u00c4nderung der Gew\u00e4sserschutzverordnung vom 4. Mai 2011 konkretisiert. Diese traten am 1. Juni 2011 in Kraft.</p><p>Der Gegenvorschlag \"Schutz und Nutzung der Gew\u00e4sser\" wurde im politischen Prozess als Kompromiss zu den viel weiter gehenden Forderungen der Volksinitiative erarbeitet. Die Festlegung des Gew\u00e4sserraums ist ein zentrales Element dieses Kompromisses. Dieser besteht vor allem darin, dass nur 4000 Kilometer der insgesamt 15 000 Kilometer stark verbauten Gew\u00e4sser revitalisiert werden m\u00fcssen; daf\u00fcr muss auch dort, wo nicht revitalisiert wird, der Gew\u00e4sserraum f\u00fcr den Hochwasserschutz und die nat\u00fcrlichen Funktionen ausgeschieden werden.</p><p>Die Diskussionen in den parlamentarischen Beratungen und in den Kommissionen basierten immer auf den Werten, die nun in der Gew\u00e4sserschutzverordnung \u00fcbernommen wurden (vgl. Bericht der UREK-S vom 12. August 2008, BBl 2008 8043, S. 8059). Sie wurden vom Bund bereits in den Jahren 2001 und 2003 in entsprechenden Richtlinien publiziert und sind gesamtschweizerisch beim Hochwasserschutz etabliert. Sie wurden von mehreren Kantonen bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in kantonale Gesetze oder Richtlinien \u00fcbernommen. Auch die Aufstockung des Landwirtschaftsbudgets zur Abgeltung der extensiven Nutzung der Fl\u00e4chen im Gew\u00e4sserraum (plus 20 Millionen Franken pro Jahr) basiert auf diesen Werten. Die Auswirkungen der Regelung zum Gew\u00e4sserraum auf die Landwirtschaftsfl\u00e4chen waren somit bei den Beratungen zum Gesetz bekannt (Extensivierung von 20 000 Hektaren). Die im Parlament diskutierten und nun in der Gew\u00e4sserschutzverordnung festgelegten Werte f\u00fcr die Breite des Gew\u00e4sserraums waren ein wesentlicher Grund f\u00fcr den R\u00fcckzug der Volksinitiative \"Lebendiges Wasser\".</p><p>Die Werte f\u00fcr die Breite des Gew\u00e4sserraums entsprechen dem Minimum, welches zur Gew\u00e4hrleistung des Schutzes vor Hochwasser und der nat\u00fcrlichen Funktionen der Gew\u00e4sser notwendig ist. Der minimale Gew\u00e4sserraum erm\u00f6glicht einen kosteng\u00fcnstigeren Hochwasserschutz. In der Anh\u00f6rung der Verordnungs\u00e4nderungen im Sommer 2010 wurden gewisse Aspekte der Regelung zum Gew\u00e4sserraum kritisiert. Den vorgebrachten Kritikpunkten konnte mehrheitlich Rechnung getragen und die Verordnung nach der Anh\u00f6rung angepasst werden. Die Anpassungen betrafen folgende Bereiche: Die Festlegung des Gew\u00e4sserraums im Siedlungsgebiet kann den baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Bei grossen Fliessgew\u00e4ssern wurde darauf verzichtet, eine Mindestbreite f\u00fcr den Gew\u00e4sserraum in der Verordnung festzuschreiben, sodass die Kantone diesen im Einzelfall festlegen k\u00f6nnen. Der Umgang mit Fruchtfolgefl\u00e4chen (FFF) im Gew\u00e4sserraum wurde auf Stufe Vollzugshilfe zum Sachplan FFF geregelt und den Kantonen durch das Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) in einem Rundschreiben mitgeteilt. Die Kantone k\u00f6nnen diejenigen B\u00f6den im Gew\u00e4sserraum, die weiterhin die Qualit\u00e4t von FFF haben, separat ausweisen und weiterhin - als Potential mit einem besonderen Status - zum Kontingent z\u00e4hlen. Die so angepasste Gew\u00e4sserschutzverordnung l\u00e4sst den Kantonen Spielr\u00e4ume, um den Gew\u00e4sserraum den Gegebenheiten des Einzelfalls anzupassen.</p><p>Die mit der Umsetzung auftretenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausscheidung des Gew\u00e4sserraumes wurden am 8. M\u00e4rz 2012 in der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz der Kantone (BPUK) gemeinsam mit den Bundesstellen diskutiert. Die BPUK beschloss, sich f\u00fcr einen schweizweit einheitlichen Vollzug der neuen Gew\u00e4sserschutzbestimmungen einzusetzen und den Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen und den Bundesstellen unter Einbezug der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) zu intensivieren. Dazu werden vier regionale Workshops durchgef\u00fchrt und L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge, die den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kantonen Rechnung tragen sollen, zuhanden der BPUK erarbeitet.</p><p>Aus den eingangs erw\u00e4hnten politischen Gr\u00fcnden und der k\u00fcrzlich intensivierten Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den Bundestellen er\u00fcbrigt es sich, einen zus\u00e4tzlichen Bericht zu erarbeiten. Es ist jedoch sinnvoll und anzustreben, nach den ersten Jahren der Erfahrung eine Evaluation vorzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"Vogler Karl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560816000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106997983)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331683200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}