{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123164,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123164,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3164","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Preise ausl\u00e4ndischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zu lange hat die Schweiz schon den Ruf einer Hochpreisinsel. Einige Massnahmen wurden bereits getroffen. In einigen Bereichen ist der Missstand aber beachtlich. Zu Recht stossen sich daran immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten in unserem Land.</p><p>Dies betrifft namentlich die ausl\u00e4ndischen Zeitungen und Zeitschriften, die in der Schweiz verkauft werden. Deren Preis ist exorbitant im Vergleich zu demjenigen, der f\u00fcr sie im Herkunftsland verlangt wird. Der Eurokurs liegt zurzeit bei Fr. 1.2060. Hier ein paar Beispiele:</p><p>- \"Historia\" kostet in Frankreich 5.50 Euro, in Griechenland 6.50 Euro, in Deutschland 6.90 Euro, in Kanada 9.50 Euro und ... 11 Franken in der Schweiz (Wechselkurs 2).</p><p>- \"GEO\" kostet 5 Euro in Frankreich, 6.50 Euro in Griechenland, 6.90 Euro in Deutschland und Fr. 10.50 in der Schweiz (Wechselkurs 2,1).</p><p>- \"Le Canard encha\u00een\u00e9\" kostet 1.20 Euro in Frankreich und Fr. 2.60 in der Schweiz (Wechselkurs 2,3).</p><p>- Die \"S\u00fcddeutsche Zeitung\" kostet 2 Euro in Deutschland und Fr. 4.80 in der Schweiz (Wechselkurs 2,4).</p><p>- \"La Repubblica\" kostet 1 Euro in Italien und 3 Franken in der Schweiz (Wechselkurs 3).</p><p>Bei den Abonnementen sind die Unterschiede \u00e4hnlich. So kostet ein \"GEO\"-Abonnement in Frankreich f\u00fcr 14 Monate 49 Euro, in Belgien 57 Euro und in der Schweiz 102 Franken (Wechselkurs 2,08).</p><p>Auch wenn die Logistikkosten in der Schweiz zugegebenermassen etwas h\u00f6her sind als in den EU-L\u00e4ndern, sind diese Preisunterschiede doch skandal\u00f6s. Und man kann sich des Eindrucks immer weniger erwehren, die Schweiz sei in diesem wie auch in anderen Bereichen die Milchkuh.</p><p>Die Transportkosten k\u00f6nnen den Unterschied nicht ausmachen, denn die Schweiz liegt im Herzen Europas und liegt oft den Produktionsst\u00e4tten dieser Druckerzeugnisse n\u00e4her als St\u00e4dte oder Regionen in Frankreich, Deutschland oder Italien.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Welche gesetzlichen Mittel stehen dem Bundesrat zur Verf\u00fcgung, um diesen Missstand zu beheben? Sind sie ausreichend?</p><p>2. Falls sie nach seiner Auffassung nicht ausreichen, welche gesetzgeberischen Massnahmen will er dann treffen?</p><p>3. Befasst sich der Preis\u00fcberwacher gegenw\u00e4rtig mit diesem Dossier?</p><p>4. Hat die Wettbewerbskommission die M\u00f6glichkeit, den Markt der ausl\u00e4ndischen Zeitungen und Zeitschriften zu \u00fcberpr\u00fcfen, namentlich die Stellung der ausl\u00e4ndischen Verlage und der Schweizer Vertriebe?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat verf\u00fcgt selber \u00fcber keine M\u00f6glichkeit, gegen \u00fcberh\u00f6hte Preise von ausl\u00e4ndischen Zeitungen und Zeitschriften vorzugehen. Er unterst\u00fctzt aber ausdr\u00fccklich den Preis\u00fcberwacher in seinen Bem\u00fchungen, die ausl\u00e4ndischen Verleger zu einer Preissenkung zu bringen, und teilt die Auffassung des Preis\u00fcberwachers, dass Preisdifferenzen im aktuellen Ausmass kaum zu rechtfertigen sind.</p><p>2. Ob sich das Problem allein mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts fl\u00e4chendeckend und nachhaltig l\u00f6sen l\u00e4sst, wird sich zeigen. Ein Spezialgesetz zum Zeitschriftenvertrieb, etwa mit der M\u00f6glichkeit der Festlegung von maximalen Preisdifferenzen gegen\u00fcber dem Ausland, wie es im allerdings abgelehnten Buchpreisbindungsgesetz vorgesehen war, erachtet der Bundesrat aus ordnungspolitischen Gr\u00fcnden als Ultima Ratio, die es jedoch je nach der weiteren Entwicklung vertieft zu pr\u00fcfen g\u00e4lte.</p><p>3. Der Preis\u00fcberwacher ist im Rahmen seines gesetzlichen Preisbeobachtungsauftrages bereits 2010 aktiv geworden und hat die Preisunterschiede bei den 50 wichtigsten deutschen, den 30 wichtigsten franz\u00f6sischen und den 20 wichtigsten italienischen Zeitschriften erhoben. Er ermittelte bereits im Herbst 2010 eine Preisdifferenz von durchschnittlich 53 Prozent gegen\u00fcber Deutschland, von 62 Prozent gegen\u00fcber Frankreich und von 110 Prozent gegen\u00fcber Italien. Aufgrund der St\u00e4rke des Schweizerfrankens haben die Differenzen letztes Jahr weiter zugenommen. Gem\u00e4ss den Feststellungen des Preis\u00fcberwachers handelt es sich allerdings nicht nur um ein Wechselkursproblem. So ist es europaweit die Praxis der Verlage, die Preise je nach Abnehmerland zu differenzieren. Im Exportland gelten dabei regelm\u00e4ssig h\u00f6here Preise als auf dem Heimmarkt. Innerhalb der EU werden Preisdifferenzen akzeptiert. Diese sind jedoch in der Regel bedeutend kleiner als gegen\u00fcber der Schweiz.</p><p>Die Gespr\u00e4che des Preis\u00fcberwachers mit ausl\u00e4ndischen Verlegern und der Grossistin Valora Schweiz AG haben bisher noch wenig Erfolg gezeigt. Nur vereinzelt haben die ausl\u00e4ndischen Verleger die Schweizer Preise gesenkt. Eine formelle Interventions- und Durchsetzungsm\u00f6glichkeit hat der Preis\u00fcberwacher indessen nur gegen\u00fcber marktm\u00e4chtigen Unternehmen und Kartellen. Zudem ist ein Preismissbrauch von Gesetzes wegen bei wirksamem Wettbewerb ausgeschlossen. Weil der Zeitschriften- und Zeitungsvertrieb ein Kommissionsgesch\u00e4ft ist, werden die Preise in aller Regel im Ausland durch die Verleger und nicht durch die Marktteilnehmer in der Schweiz festgelegt. Verf\u00fcgungen des Preis\u00fcberwachers lassen sich im Ausland aber nicht durchsetzen. Der Preis\u00fcberwacher ist deshalb in seinen Bem\u00fchungen in erster Linie auf die Einsicht der ausl\u00e4ndischen Verleger angewiesen. In seinen Gespr\u00e4chen macht der Preis\u00fcberwacher die Marktteilnehmer aber auf die l\u00e4ngerfristigen Risiken einer politischen Einschr\u00e4nkung ihrer Preisgestaltungsfreiheit aufmerksam.</p><p>4. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission kann von Amtes wegen, auf Begehren von Beteiligten oder auf Anzeige von Dritten hin jederzeit eine Vorabkl\u00e4rung durchf\u00fchren. Bestehen konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr eine unzul\u00e4ssige Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung, so er\u00f6ffnet die Wettbewerbskommission gem\u00e4ss Artikel\u00a027 des Kartellgesetzes eine Untersuchung. Die Preis\u00fcberwachung und das Sekretariat der Wettbewerbskommission sind \u00fcbereingekommen, dass sich zun\u00e4chst der Preis\u00fcberwacher mit dem Problem der Zeitschriftenpreise besch\u00e4ftigt. Ob sich sp\u00e4ter Massnahmen der Wettbewerbsbeh\u00f6rden aufdr\u00e4ngen oder nicht, werden die Wettbewerbsbeh\u00f6rden nach Abschluss der Abkl\u00e4rungen des Preis\u00fcberwachers entscheiden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1336521600000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1338336000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1779232829547)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331683200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}