{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123171,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123171,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3171","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Keine Konsequenzen bei Verst\u00f6ssen gegen die Nachtsperrordnung am Flughafen Z\u00fcrich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit 2. Juli 2010 gilt am Flughafen Z\u00fcrich f\u00fcr Starts und Landungen im Linienverkehr eine Betriebszeit von 06.00 bis 23.00 Uhr, bis 23.30 Uhr f\u00fcr versp\u00e4tete Fl\u00fcge. Artikel\u00a039d der Verordnung \u00fcber die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) regelt die Ausnahmen f\u00fcr Starts und Landungen w\u00e4hrend der Sperrzeiten in der Nacht. Absatz\u00a02 erm\u00e4chtigt den Flugplatzhalter bei unvorhergesehenen ausserordentlichen Ereignissen Ausnahmen zu gew\u00e4hren und diese dem Bazl zu melden. Das Amt f\u00fcr Verkehr des Kantons Z\u00fcrich \u00fcberwacht und beurteilt die Ausnahmen und meldet festgestellte \u00dcbertretungen dem Bazl, das bei Vergehen Strafverfahren er\u00f6ffnen kann.</p><p>Im Jahr 2010 hat der Kanton Z\u00fcrich 24 \u00dcbertretungen gemeldet, im Jahr 2011 6 F\u00e4lle. Bei allen bis Ende 2009 gemeldeten F\u00e4llen hat das Bazl mit einer einzigen Ausnahme kein Strafverfahren er\u00f6ffnet bzw. er\u00f6ffnete Verfahren eingestellt. F\u00fcr die \u00dcbertretungen in den Jahren 2010 und 2011 sind weder Anzahl, Gr\u00fcnde noch Konsequenzen der vom BAZL eingeleiteten Verfahren bekannt.</p><p>Es entsteht der Eindruck, dass die die Fluggesellschaften mit einer grossz\u00fcgigen Gew\u00e4hrung von Ausnahmen rechnen k\u00f6nnen und sie die f\u00fcr die Versp\u00e4tung vorgesehene halbe Stunde bis 23.30 bereits fest als Betriebszeit einplanen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass der L\u00e4rm des Luftverkehrs besonders in der Nacht die Bev\u00f6lkerung belastet, die Gesundheit gef\u00e4hrdet und deshalb mit allen Mitteln minimiert werden muss?</p><p>2. Ist nicht bereits die halbe Stunde bis 23.30 Uhr f\u00fcr unvorhersehbare versp\u00e4tete Starts und Landungen vorgesehen und deshalb ein Betrieb danach nicht notwendig? </p><p>3. Wie viele der vom Amt f\u00fcr Verkehr des Kantons Z\u00fcrich gemeldeten \u00dcbertretungen haben zu welchen Strafen gef\u00fchrt?</p><p>4. Nach welchen Kriterien werden \u00dcbertretungen gegen \"unvorhersehbare ausserordentliche Ereignisse\" beurteilt, nach welchen Kriterien werden sie bestraft, und wie werden Beurteilungen und Sanktionen kommuniziert? </p><p>5. Welches sind die Aufgaben der Monitoring-Gruppe, die die Ausnahmen beurteilt?</p><p>6. Werden Begr\u00fcndungen f\u00fcr versp\u00e4tete Landungen als \"unvorsehbar\" akzeptiert, auch wenn bereits beim Start klar ist, dass Z\u00fcrich nicht vor 23.30 Uhr erreicht wird? Werden sie akzeptiert, wenn ein Streik am Herkunftsort bereits drei Tage andauert oder wenn im Januar \"K\u00e4lte\" als Grund angegeben wird?</p><p>7. Mit welchen Mitteln gedenkt der Bundesrat den Flugl\u00e4rm in der Nacht zu minimieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Dass der Flugl\u00e4rm - wie auch der Strassen- oder Schienenverkehrsl\u00e4rm - Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigungen wie Einbussen beim Wohlbefinden, Stressreaktionen, Schlafst\u00f6rungen sowie ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann, ist in verschiedenen wissenschaftlichen Studien aufgezeigt worden. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 26. Oktober 2005 \u00fcber Stand und Perspektiven der L\u00e4rmbek\u00e4mpfung in der Schweiz (BBl 2005 6589, 6592) darauf hingewiesen, dass dem Aspekt des Gesundheitsschutzes der Bev\u00f6lkerung ein gr\u00f6sserer Stellenwert einzur\u00e4umen ist. Das gleiche Ziel hat der Bundesrat in seinem Bericht \u00fcber die Luftfahrtpolitik der Schweiz vom 10. Dezember 2004 (BBl 2005 1781, 1846) formuliert, wonach aus umwelt- und raumordnungspolitischer Sicht m\u00f6glichst wenige Personen sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen L\u00e4rmimmissionen auszusetzen sind.</p><p>2. In der halben Stunde von 23.00 bis 23.30 Uhr sind gem\u00e4ss der Formulierung im Betriebsreglement des Flughafens Z\u00fcrich versp\u00e4tete Starts und Landungen ohne besondere Bewilligung, also ohne speziellen Ausnahmegrund, zugelassen. Diese Bestimmung ist hingegen nicht abschliessend. Bei noch gr\u00f6sseren Versp\u00e4tungen k\u00f6nnen bei Vorliegen einschr\u00e4nkender Bedingungen ausnahmsweise Starts und Landungen zugelassen werden (Art. 39d VIL, SR 748.131.1).</p><p>3. Es mussten bisher keine Strafen f\u00fcr ungerechtfertigt erteilte Ausnahmebewilligungen ausgesprochen werden.</p><p>4. Als Begr\u00fcndung f\u00fcr die Erteilung von Ausnahmebewilligungen werden unter anderem akzeptiert: Schneefall, Enteisung, technische Defekte, medizinische Notf\u00e4lle an Bord und Streiks bei der Flugsicherung. Die Kriterien f\u00fcr eine Bestrafung sowie f\u00fcr die Publikation eines Urteils richten sich nach dem allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs. Eine \u00f6ffentliche Kommunikation einzelner F\u00e4lle findet nicht statt.</p><p>5. Die an den Flugh\u00e4fen Genf und Z\u00fcrich eingerichteten Monitoring-Gruppen \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Nachtruhe gem\u00e4ss den Vorgaben der VIL bzw. der Betriebsreglemente der Flugh\u00e4fen eingehalten wird. Hierzu wird begutachtet, wie die Flugh\u00e4fen Gesuche um Ausnahmen von der Nachtflugsperre beurteilen. Ein umfassendes L\u00e4rmcontrolling ist nicht Aufgabe dieser Gruppen. Demgegen\u00fcber erfolgt der Vollzug der L\u00e4rmschutzverordnung (LSV; SR 814.41) durch das Bazl.</p><p>6. Die genannten Beispiele scheinen sich auf aktuelle Ausnahmef\u00e4lle zu beziehen. Der Bundesrat kann sich in diesem Rahmen nicht zu einzelnen Entscheiden des Flughafens zu Ausnahmegesuchen \u00e4ussern.</p><p>7. Die geltende Nachtflugregelung gew\u00e4hrleistet nach Ansicht des Bundesrates einen ausreichenden und angemessenen Schutz der Bev\u00f6lkerung. Insbesondere der Flughafen Z\u00fcrich weist heute gegen\u00fcber seinen direkten Konkurrenten die bei Weitem strengste Nachtflugsperre auf. Weitere Beschr\u00e4nkungen w\u00fcrden seine Funktion als Drehkreuz wie auch als Heimatbasis der dort angesiedelten Luftfahrtgesellschaften, allen voran der Swiss, \u00fcberm\u00e4ssig beeintr\u00e4chtigen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"Hardegger Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395360000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690491180140)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331683200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt"}}