{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123187,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123187,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3187","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Privatrechtliche Anerkennung des Prostituiertenlohns","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Prostitution zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Zeit reif ist, auch Prostituierten einen rechtlichen Anspruch auf ihren vereinbarten Lohn zu gew\u00e4hren?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die alte bundesgerichtliche Auffassung, wonach ein solcher Lohn als \"sittenwidrig\" im Sinne von Artikel\u00a020 OR sei, weder der Rechtsgleichheit, dem Schutzbed\u00fcrfnis oder der Wirtschaftsfreiheit der Prostituierten noch dem Zeitgeist entspricht?</p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass angesichts der starren bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine gesetzliche Pr\u00e4zisierung angebracht ist?</p>","ReasonText":"<p>Die Prostitution ist seit Jahrtausenden in den verschiedenen Gesellschaften allgegenw\u00e4rtig, so auch in der Schweiz. Obwohl davon auszugehen ist, dass sich die Haltung eines grossen Teils der Bev\u00f6lkerung in Bezug auf die Prostitution in Richtung zunehmender Toleranz ge\u00e4ndert hat, bewegt sich dieses Gewerbe auch heute noch in einer Grauzone mit den entsprechenden negativen Folgeerscheinungen. </p><p>Ein Element dieser Diskriminierung liegt darin, dass Vertr\u00e4ge mit Prostituierten gem\u00e4ss Bundesgericht nach wie vor als \"sittenwidrig\" im Sinne von Artikel\u00a020 OR betrachtet werden. In der Folge k\u00f6nnen Prostituierte ihren mit dem Freier vereinbarten Lohn nicht vor einem Zivilgericht durchsetzen. Sie sind damit auf den Goodwill der Freier angewiesen. Unsere Rechtsordnung versagt damit ihren Schutz ausgerechnet einer der verletzlichsten Bev\u00f6lkerungsgruppen. Die Prostitution steht unter dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Wirtschaftsfreiheit. Ihr Einkommen unterliegt dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Es ist daher scheinheilig, mit der einen Hand einer Privatperson die Durchsetzung ihres Entgeltanspruchs zu verhindern, da dies sittenwidrig sei, mit der anderen Hand aber Steuern auf diesem Einkommen zu erheben (\"pecuina non olet\"). Zudem hat sich seit dem letzten Vorstoss in diese Richtung auch das Moralverst\u00e4ndnis der Bev\u00f6lkerung weiterentwickelt. Davon zeugen nicht zuletzt die aktuellen politischen Bestrebungen in Z\u00fcrich (Sexboxen) und Bern (Prostitutionsgesetz). Die privatrechtliche Diskriminierung dieses Gewerbes widerspricht dem Zeitgeist und ist daher selber sittenwidrig.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Erwachsenenprostitution ist in der Schweiz legal. Es ist jedoch den Kantonen und nach Massgabe von deren Gesetzgebungen den Gemeinden \u00fcberlassen, Vorschriften \u00fcber Ort, Zeit oder Art der Aus\u00fcbung der Prostitution sowie \u00fcber die Verhinderung bel\u00e4stigender Begleiterscheinungen zu erlassen. Diese kantonalen Vorschriften d\u00fcrfen die Prostitution und die Wirtschaftsfreiheit der Prostituierten indes nicht behindern (BGE 137 I 167). Die seit dem Jahr 2001 entstandenen kantonalen Gesetze zur Prostitution (in den Kantonen Tessin, Freiburg, Genf, Waadt, Jura sowie geplant in den Kantonen Z\u00fcrich, Luzern und Bern) belegen, dass Prostitution in der Schweiz existiert, dass Prostituierte in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen ihrem Gewerbe nachgehen und dass zu ihrem Schutz auch Bestimmungen erlassen werden.</p><p>1./2. Der Bundesrat teilt aus diesen Gr\u00fcnden die Ansicht, dass in unserer Gesellschaft ein grundlegender Wertewandel im Denken und im Umgang mit Prostitution stattgefunden hat. Wieso Prostitution in einem Rechtsgebiet als \"sittenwidrig\" (im Vertragsrecht) und in einem anderen ohne sittlichen Makel sein soll (z. B. Steuerrecht), ist nicht nachvollziehbar.</p><p>Der Begriff der Sittenwidrigkeit unterliegt dem fortw\u00e4hrenden gesellschaftlichen Wertewandel. Der letzte zivilrechtliche Bundesgerichtsentscheid, der sich ausf\u00fchrlich mit der Frage des zivilrechtlichen Anspruchs auf ein Entgelt von Prostituierten f\u00fcr das Erbringen von k\u00f6rperlich-sexuellen Leistungen und der Frage der Sittenwidrigkeit eines solchen Vertrags besch\u00e4ftigt und dabei die Sittenwidrigkeit bejaht hat, ist im Jahr 1985 ergangen (BGE 111 II 295). Das ist mehr als 25 Jahre her.</p><p>Heute kann auch nach Ansicht des Bundesrates ein Vertrag \u00fcber die entgeltliche Erbringung von sexuellen Leistungen nicht mehr per se als sittenwidrig angesehen werden. Dies belegt auch die neuere schweizerische Lehre (Claire Huguenin, N 38 zu Art. 19/20 OR, Basler Kommentar OR I, 5. Auflage, Basel 2011; Brigitte H\u00fcrlimann, Prostitution - ihre Regelung im schweizerischen Recht und die Frage der Sittenwidrigkeit, Freiburg 2004).</p><p>3. Es ist deshalb zu erwarten, dass auch die Gerichte bei Gelegenheit diesen Schritt nachvollziehen werden. Eine neue bundesgesetzliche Regelung, welche die Frage explizit regeln w\u00fcrde, ist aus diesen Gr\u00fcnden f\u00fcr den Bundesrat nicht erforderlich.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"Caroni Andrea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339718400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690490853233)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331769600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}